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IGNORED

Ausstellung 2. gelbe WBK wurde verweigert.


Bender

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Mehr will ich gar....nur mein Recht

Haben und kriegen...

wir waren ja alle nicht dabei. Deine Schilderung klingt jetzt für mich wie:

Ich wollte mein unbefristetes Erwerbsdokument weiterschreiben lassen. Die SB hat versucht mich zu einem Neu-Antrag zu drängen. Als ich mich weigerte und den Vorgesetzten bemühte, hat der mir einen Kuhhandel vorgeschlagen, auf den ich eingegangen bin.

Und jetzt willst Du wissen, ob Du Dich ärgern musst...

Naja, wenn Du den Eintrag kriegst, würde ich mir keine schlaflosen Nächte bereiten. Auch wenn Du der Behörde mehr gezeigt hast, als denen zusteht. Aber bei denen finde ich personenbezogene Daten besser aufgehoben als bei PayBack :rolleyes:

Bei meiner Waffenbehörde gehe ich immer so vor, daß ich mündlich bespreche, was ich will. Gleichzeitig sagt mir die Behörde, was sie sich so vorstellt. Wenn das für mich ein tragbarer Kuhhandel ist, mache ich auch mit. Wenn nicht, dann geht alles nur schriftlich. Bis zum rechtsmittelfähigen Bescheid, danach rede ich nicht mehr mit den Damen und Herren, sondern nur mein Prozessbevollmächtigter.

Andererseits habe ich noch nie mit der Amtsleiterin gesprochen, von der ich doch schon so viel gehört habe.

Geschrieben

Wie hier bereits mehrfach geschrieben, ist die gelbe WBK eine (abgesehen von 2/6 und den Einschränkungen auf gewisse Waffenarten) unbeschränkte Erwerbserlaubnis. Der begrenzte Platz auf der WBK ist keine Beschränkung dergestalt, dass maximal 8 Waffen erworben werden dürfen. Die Erlaubnis als solche und das diese verkörpernde Erlaubnisdokument sind strikt voneinander zu trennen. Bei vollem Erlaubnisdokument ist ein Folgedokument auszustellen.

A34b: Ausstellung eines Folgedokuments für eine bereits vorhandene waffenrechtliche Erlaubnis im Falle des § 14 Abs. 4
Deutschland Online Vorhaben NWR, Spezifikation XWaffe V1.1, S. 34.
14.14.3: Ausstellung eines Folgedokuments für eine bereits vorhandene waffenrechtliche Erlaubnis (sofern Platz nicht ausreicht)
Brandenburgische Gebührenordnung des Ministers des Innern v. 21.07.2010 (GVBl.II/10, [Nr. 46])
  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Nochmal zu meiner vollen gelben WBK. Die Tage kam die WBK mit der Post. Dabei eine Kostennote über 69,02 Euro ( es sollten eine Waffe aus und eine eingetragen werden) und der Auflage, bis zum 31.03.2011 " die notwendige Bedürfnissbescheinigung gem. § 14 Abs.4 WaffRNeuReg nachzureichen"

Ich habe jetzt zwecks klärung um einen Termin gebeten. Mein Verband würde mir die Bescheinigung sofort ausstellen, das vorgehen des Sb ist dort bekannt.........

Manchmal frage ich mich, wo ich lebe...........................

Geschrieben
Auf den Punkt gebracht! (Hervorhebung von mir)

So war's auch bei mir, als meine Gelbe "voll" war. Allerdings kostete die Ausstellung des neuen Dokuments ca 55 Euro und eine andere WBK-Nummer gab's auf das neue Dokument auch.

Gruß Habakuk

Na ja, ganz so teuer war es nicht, nachdem ich der Dame gesagt hatte sie Muß.

Ansonsten ? ? ? Na ja, "das muß ich erst abklären ! ! ca. 2 Minuten hats gedauert, und schon hatte ich.... :eclipsee_gold_cup::eclipsee_gold_cup:

Danke, an den "Marinirten" :eclipsee_gold_cup:

Ich habe da schon noch einige Wünsche, schaun wir mal,wenn ich mir die dritte "Gelbe abhole ?

Bei "Grün" ?

Keine Ahnung, was ich da noch in die Spalten eintragen lassen könnte ? ? :beach:

  • 1 Monat später...
  • 3 Monate später...
Geschrieben
Hallo Bender,

was ist bei dir bei der Sache rausgekommen. Ich habe gerade genauso ein Problem... :icon13:

Nun dann will ich diesen alten Thread nochmal beleben und die Sache zu Ende bringen.

Also mein SB verweigerte mir die Ausstellung einer weiteren gelben WBK unter dem Hinweis ich müsse dafür ein erneutes Bedürfnis über den Verband erbringen.

Mein Antrag wurde gebührenpflichtig abgelehnt und ich musste gut 45.-€ für die Ablehnung bezahlen. Ich übergab daraufhin die Sache einem Anwalt für Waffenrecht.

Insgesamt gingen wohl drei oder vier Schreiben zwischen Anwalt und Amt hin und her und 10 Monate verstrichen. Dann wurde durch die übergeordnete Verwaltungsbehörde

entschieden das kein neuerliches Bedürfnis von mir erbracht werden müsse. Es wurde mir mitgeteilt, dass meine WBK zur Abholung bereit liegt.

Der Gesetzgeber sieht für das Ausstellen einer weiteren gelben WBK folgende Voraussetzungen vor:

1. Mitgliedschaft in einem Schützenverein.

2. Regelmäßiges Training in den letzten 12 Monaten. (Es wurde nichtmal die Anzahl der Trainingstermine festgelegt)

Punkt und aus das wars. Übrigens die 45.-€ Strafgebühr wurde mir bei der Ausstellung der neuen WBK verrechnet.

Jetzt habe ich zwar die Anwaltsgebühren, aber dank Waffenrechtsschutz halten die sich in Grenzen. Mir ging es einzig allein ums Prinzip.

Es kann nicht sein das eine Behörde meint "wir stricken uns mal ein eigenes Waffenrecht, so wie es uns passt".

Daher wollte ich diesen Präzedenzfall schaffen und hier zum Nutzen aller öffentlich machen.

Ich hoffe es hilft. :rolleyes:

Geschrieben
Jetzt habe ich zwar die Anwaltsgebühren, aber dank Waffenrechtsschutz halten die sich in Grenzen. Mir ging es einzig allein ums Prinzip.

Es kann nicht sein das eine Behörde meint "wir stricken uns mal ein eigenes Waffenrecht, so wie es uns passt".

Daher wollte ich diesen Präzedenzfall schaffen und hier zum Nutzen aller öffentlich machen.

Wieso hast du denn Kosten? Zahlt die nicht das Amt?

Geschrieben
Wieso hast du denn Kosten? Zahlt die nicht das Amt?

Das weiss ich noch nicht genau, aber ich rechne damit. Wann im Leben ist schon mal was umsonst gewesen?

Geschrieben
Es kann nicht sein das eine Behörde meint "wir stricken uns mal ein eigenes Waffenrecht, so wie es uns passt".

Daher wollte ich diesen Präzedenzfall schaffen und hier zum Nutzen aller öffentlich machen.

Ja, das war richtig. Bloß nicht alles gefallen lassen!

Da es ja leider kein Gerichtsurteil gab, hilft uns allein die Schilderung deines Präzedenzfalls allerdings nur wenig. Hast du vielleicht das Schreiben der übergeordneten Behörde und kannst es hier - ggf. anonymisiert - einstellen? Danke!

Geschrieben
Ja, das war richtig. Bloß nicht alles gefallen lassen!

Da es ja leider kein Gerichtsurteil gab, hilft uns allein die Schilderung deines Präzedenzfalls allerdings nur wenig. Hast du vielleicht das Schreiben der übergeordneten Behörde und kannst es hier - ggf. anonymisiert - einstellen? Danke!

Naja alles will ich hier nicht veröffentlichen. Aber hier mal das Wichtigste als Auszug:

"Zum XX.XX.XXX beantragten Sie die Erteilung einer weiteren gelben Waffenbesitzkarte für

Sportschützen. Hierfür ist es erforderlich, dass der Antragsteller ein im Verein organisierter

Sportschütze ist, der in den zurückliegenden zwölf Monaten regelmäßig geschossen hat.

Seit dem xx.xx.xxxx sind Sie ein organisiertes Mitglied im Schützenverein "XXXXX"

Durch Vorlage des Schießbuches wiesen Sie gegenüber der Waffenbehörde nach,

dass Sie den Schießsport regelmäßig ausüben.

Nach nochmaliger Prüfung der zugrundeliegenden Sach-und Rechtslage sind keinerlei Gründe

ersichtlich, welche die erneute Vorlage einer Bedürfnisbescheinigung rechtfertigen würden. Da

Sie offensichtlich Sportschütze i. S. d. WaffG sind und somit alle Erlaubnisvoraussetzung vorliegen

wird der Widerspruch vom xx.xx.xxxx als begründet angesehen. Der Ablehnungsbescheid

wird daher gemäß § 72 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) aufgehoben.

Geschrieben
Mir ging es einzig allein ums Prinzip.

Es kann nicht sein das eine Behörde meint "wir stricken uns mal ein eigenes Waffenrecht, so wie es uns passt".

Daher wollte ich diesen Präzedenzfall schaffen und hier zum Nutzen aller öffentlich machen.

Ich hoffe es hilft.

:appl:

Geschrieben

Aber es kann doch nicht sein das du auf den Anwaltkosten sitzen bleibst. Auch nicht die Rechtsschutz.

Da gibt es doch bestimmt noch einen Weg die Einzuklagen. Das war ja schließlich der Fehler der Behörde.

Ich fass es nicht. Das kann doch nicht richtig sein in dieser Bananenrepublik.

Geschrieben

nochmal ganz genau:

Die Rechtsschutz übernimmt schon die Kosten. Dazu hatte sie sich im Voraus bekannt.

Dennoch bleibt für mich der Selbstbehalt zu zahlen. Ob man den noch dem Amt aufdrücken kann wird mir sicher mein Anwalt noch sagen. Aber ich gehe mal davon aus das der Selbstbehalt an mir hängenbleibt.

Geschrieben

Jupp, die Kosten für Rechtsberatung bleiben in diesem Fall an einem selbst hängen.

Wäre der Anwalt ein KFZ-Betrieb, dann ist seine Tätigkeit gegenüber der Behörde mit dem Widerspruchsverfahren wie der Einbau eines Tuning-Teils. Wird der Anwalt vor Gericht tätig, dann gibt es im Urteil den Kostentenor, das ist dann wie ein Auto-Unfall. Dort bezahlt auch die jeweilige Haftpflicht den Schaden des Gegners, ja nach Schuld-Verteilung.

Geschrieben
Naja alles will ich hier nicht veröffentlichen. Aber hier mal das Wichtigste als Auszug:

"Zum XX.XX.XXX beantragten Sie die Erteilung einer weiteren gelben Waffenbesitzkarte für

Sportschützen. Hierfür ist es erforderlich, dass der Antragsteller ein im Verein organisierter

Sportschütze ist, der in den zurückliegenden zwölf Monaten regelmäßig geschossen hat.

Seit dem xx.xx.xxxx sind Sie ein organisiertes Mitglied im Schützenverein "XXXXX"

Durch Vorlage des Schießbuches wiesen Sie gegenüber der Waffenbehörde nach,

dass Sie den Schießsport regelmäßig ausüben.

Nach nochmaliger Prüfung der zugrundeliegenden Sach-und Rechtslage sind keinerlei Gründe

ersichtlich, welche die erneute Vorlage einer Bedürfnisbescheinigung rechtfertigen würden. Da

Sie offensichtlich Sportschütze i. S. d. WaffG sind und somit alle Erlaubnisvoraussetzung vorliegen

wird der Widerspruch vom xx.xx.xxxx als begründet angesehen. Der Ablehnungsbescheid

wird daher gemäß § 72 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) aufgehoben.

TOP! :s75:

Ich weiß auch vom Kollegen das die Erfurter Behörde zum Teil blind um sich haut - es rollten nach Guttenberg sehr viele Köpfe in dieser Behörde. Die jetzige Generation versucht vermutlich schon im Vorfeld dienstbefliessen so was zu vermeiden ohne die Gesetze so zu leben wie es einem Rechtsstaat geziehmt.

Geschrieben

Hallo Bender

du hast eine neue Gelbe WBK und als die voll war, hat deine Behörde dir kein Folgedokument ausstellen wollen. Zum Schluß hast du obsiegt. Was aber nicht korrekt von der Behörde ist, ist die Tatsache, daß sie dir zu viel Gebühren abgeknöpft hat. Der normale Weg wäre gewesen: Du hast eine Waffe gekauft, meldest den Kauf bei deiner Behörde, die bemerkt, daß das alte Dokument der gelben WBK voll ist, da es nur acht Spalten beinhaltet, gibt dir ein neues Dokument, das kostet dann 18 Euro und noch was. Ist schließlich nur ein Eintrag. Das Papier ist in den Gebühren schon mit eingerechnet. Dich haben die scheinbar noch mal so richtig abgezockt. Würde ich reklamieren. Auch das Amt muß sich an die Gebührenordnung halten.

Steven

Geschrieben
nochmal ganz genau:

Die Rechtsschutz übernimmt schon die Kosten. Dazu hatte sie sich im Voraus bekannt.

Dennoch bleibt für mich der Selbstbehalt zu zahlen. Ob man den noch dem Amt aufdrücken kann wird mir sicher mein Anwalt noch sagen. Aber ich gehe mal davon aus das der Selbstbehalt an mir hängenbleibt.

Ich zitiere mal den §72 VwGO:

§ 72

Hält die Behörde den Widerspruch für begründet, so hilft sie ihm ab und entscheidet über die Kosten.

Hast du noch keine Kostenentscheidung erhalten? Die kann durchaus mit gesondertem Bescheid erfolgen, aber das sollte dein Anwalt ja eigentlich wissen. Jedenfalls ist es nicht selbstverständlich, dass man auf den Kosten sitzenbleibt.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

So, hier bin ich noch mal:

Ich hab heute die Rechnung vom Anwalt bekommen.

Ich muss nullkommanix bezahlen. Nichteinmal meine Selbstbeteiligung an der Rechtschutz. Mein Gegner, eine bekannte Stadt, wurde mit 763.-€ zur Kasse gebeten.

Ich möchte weder Spott noch Häme verbreiten, aber ich hoffe man zieht daraus an der richtigen Stelle eine Lehre.

Schöne Grüße

Bender

Geschrieben

Tja, gratuliere zum SB - bei meinem kostet ne WBK (weil erste voll) soviel wie die allererste

genau sp...

habe mir für jede Waffe ne eigenständige WBK ausstellen lassen ... kost s'gleiche Geld..

allerdings wird der Stapel WBK's langam unhandlich :rolleyes:

Geschrieben
... denn man erhält ja gar keine neue Erlaubnis...

Eben doch, wenn er vorher "nur" die alte Gelbe hatte, kann er mit der neuen Gelben ja auch Mehrlader erwerben u. somit ist dies mit neuem Bedürfnis bei der 1. Waffe dieser Art nachzuweisen. Dann allerdings ohne Voreintrag, unbeschränkt u. unbefristet.

Somit rechtfertigt sich auch die höhere Gebühr für die Neuausstellung u. nicht die Gebühr für einen reinen Eintrag.

Wenn er weiterhin nur Einzellader erwerben möchte, dann bekommt er eine weitere Gelbe "Alt" als Folgedokument ausgestellt mit den dafür vorgesehenen Waffentypen.

Archiviert

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