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IGNORED

Zuverlässigkeit verlieren wegen Foto?!?


mühli

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Es gibt zu Vieles, was wir hier nicht wissen.........

Manchmal ist auch das Verhalten des Angeklagten im Prozess nicht unwesentlich für die Einschätzung des Gerichtes.

Fest steht: Das Foto alleine war es wohl nicht........... ;)

Gruß Habakuk

Geschrieben
Heißt das jetzt für mich das ich keine weiteren Kalender produzieren darf?

Mit dieser Frage hast Du jetzt die "Gutgrünnigen" auf den Plan gerufen... :ninja:

Geschrieben

Willkommen in Deutschland

In unserem wunderbaren Land herrscht die Gewaltenteilung !

Die Gewalt wird sehr fair zwischen Polizei und Verbrechern aufgeteilt, da ist kein Platz für Legalwaffenbesitzer und deren Rechte.

:peinlich:

Geschrieben
Da baut einer gründlich Mist und muss dann auch noch dafür gerade stehen? Der Untergang des Abendlandes.

Einzig peinlich ist dein Kommentar, aber das ist dir ja eigen.

Mir ist überhaupt nix peinlich und der hat auch nicht "Mist" gebaut einzig und allein peinlich ist das Gericht

welches zu einem solchen Urteil gelangt, wo leben wir überhaupt? vor noch 10-15 Jahren hätte ein Foto nie

ein solches Nachspiel gehabt, die Justiz sollte sich vielmehr um die Eltern kümmern die Ihre Kinder verwahrlosen

lassen als um paar harmlose Fotos.

Demzufolge müssten nämlich auch Fotos verboten werden die Kinder mit Werkzeugen oder am Steuer von Traktoren

und anderen Fahrzeugen zeigen das ist nämlich viel gefährlicher als ein ungeladenes Gewehr!

Geschrieben
hätte ein Foto nie

ein solches Nachspiel gehabt,

Du hast aber schon verstanden, daß bereits in der Urteilsbegründung die Nebensächlichkeit des Fotos erwähnt wurde,

die eigentliche Entscheidung aufgrund mehrerer anderer gravierender Fehlverhalten des Mannes erging -

oder hattest Du es doch nicht verstanden ?

Diese Entscheidung war nicht nur richtig, sie ist aus Sicht legaler Waffenbesitzer, die sich um ein rechtlich einwandfreies Verhalten

bemühen,

sogar zu begrüßen.

Diese schwarzen Schafe, obwohl nur Einzelfälle, liefern einer nicht differenzierungsfähigen oder - willigen Presse nur allzu oft und allzu leicht

die Anlässe,

uns Waffenbesitzern pauschal die Schlampereien eines Einzeln zu unterstellen.

Derart negative Schlagzeilen, wie sie auch dieser Mann durch sein eindeutiges Fehlverhalten verursacht hat, brauchen wir nicht :contra:

Gruß

G.T.

Geschrieben

Dem ist absolut nichts hinzuzufügen. Auch, wenn es der Eine (oder andere?) nicht begreifen will.

Geschrieben
Per definitionem heißt "tatsächliche Gewalt" die Möglichkeit, mit dem Gegenstand nach Belieben verfahren zu können.

Davon kann man bei einem ungeladenen Gewehr in den Händen eines Kindes in Anwesenheit des Berechtigten wohl kaum sprechen, da der Vater rein körperlich jederzeit in der Lage wäre, dem Kind die Waffe wieder abzunehmen.

Doch das Gericht hat das genau so gesehen. Er hat die Waffe dem Kind " Überlassen"

Das genügt , egal ob er das jederzeit hätte wieder rückgängig machen können.

Strafe mußte schon sein, aber sie ist meiner Meinung zu hart weil die Prognose auf das weitere Verhalten nicht solide ist.

Ein alkoholiserter Autofahrer bekommt ja auch mal seinen Führerschein wieder nach der ersten Sauftour.

Ein saftiges Ordnungsgeld wäre auch lehrreich gewesen und dann wäre der Jäger wahrscheinlich der rechtstreueste Waffenbesitzer weit und breit.

Geschrieben
Ein saftiges Ordnungsgeld wäre auch lehrreich gewesen und

dann wäre der Jäger wahrscheinlich der rechtstreueste Waffenbesitzer weit und breit.

Auch wenn ich hier wiederhole, was andere schon geschreiben haben, aber

1. unerlaubter Besitz von Munition

2. unerlaubtes Führen einer Schußwaffe

3. unerlaubtes Überlassen einer Schußwaffe ( und unerlaubtes Führen derselben durchs Kind )

4. unzulässiges Verwahren der Waffen und Munition

Was für einen Mist soll einer denn noch alles machen?

( und ob er nun mit dem Gewehr im Maisfeld war, nur um Fotos zu machen

oder auch noch etwas zu erlegen, soll mal dahingestellt sein;

wenn es ihm nur ums Foto mit Sohnemann ging, dann hätte

er das auch im Garten machen können )

edit: PS: man kann ihm auch unterstellen, daß er von den Verstößen gewußt haben

muß, denn als (auch ehemaliger ) Jagdscheininhaber ist er sachkundig...

Geschrieben
Strafe mußte schon sein

Hier geht es nicht um eine Strafe, hier geht es um eine Verwaltungsgerichtssache.

aber sie ist meiner Meinung zu hart weil die Prognose auf das weitere Verhalten nicht solide ist.

Schön, wenn Du das besser beurteilen kannst, als das Gericht.

Ein alkoholiserter Autofahrer bekommt ja auch mal seinen Führerschein wieder nach der ersten Sauftour.

Er ist auch nicht auf ewig gesperrt. Kann doch später einen Neuantrag stellen.

Ein saftiges Ordnungsgeld wäre auch lehrreich gewesen

Ich schätze, das es ein wenig mehr als das werden wird.

Hier geht es nur um die Zuverlässigkeit und WBK Widerruf.

Die aufgelisteten Verstöße gegen das Waffenrecht dürften für etwas mehr als ein Ordnungsgeld reichen - aber das ist eine andere Baustelle.

und dann wäre der Jäger wahrscheinlich der rechtstreueste Waffenbesitzer weit und breit.

Hätte er die Neigung, sich rechtstreu zu verhalten, hätte er nicht derart viele Verstöße aufgehäuft.

Leute, die geneigt sind, gültige Gesetze so umfangreich zu ignorieren werden durch ein kleines Ordnungsgeld kaum zu bessern sein.

Das Verhalten dieses Mannes schönreden zu wollen, ist bei aller ansonsten durchaus berechtigten Kritik an vielen Bereichen des WaffG

m.E. vergebliche Liebesmühe, Solidarität von anderen Jägern oder Schützen hat er einfach nicht verdient :rolleyes:

Gruß

G.T.

Geschrieben

So jetzt aber mal "Butter" bei die Fische hier mal die Auszüge komprimiert:

(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

c) Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.

1.Welche Auswirkungen hat dies auf "Gandalfs" Kalender... No Go oder Go ? Grauzone? ( Stichwort Fotoshooting z.b bei einer Fachzeitschrift )

2.Selbiges fiktiv im privaten Umfeld. Ü 18 vorrausgesetzt.

Geschrieben

Analog dazu müssten 99% der Autofahrer den Führerschein abgeben und das Auto verkaufen weil sie den Schlüssel

irgenwie in der Jacketasche ... etc. ... haben.

Vielleicht wäre es geboten ein gesetzliches Mittelmass einzuführen. Etwa einen befristeten Widerruf für drei Monate,

wie es auch im Autoverkehr üblich ist, um "mittlere" Delikte abzugelten.

Geschrieben
Schön, wenn Du das besser beurteilen kannst, als das Gericht.

Gruß

G.T.

Soll hoffentlich nicht heißen "der Richter hat immer Recht"?!

Gerade in Fachfragen sind Richter nicht immer der Weisheit letzter Schluss, so konnte sich bei einem Hausbrand der

wohl durch einen Fehler in der E-Installation durch das ausführende Unternehmen der zuständige Richter noch nicht

einmal etwas unter dem Begriff Drehstrom vorstellen er wusste auch nicht das man von einer 400V Leitung auch

230V entnehmen kann auch nichts von Aussenleitern.

Wie soll so jemand zu einem gerechten Urteil kommen wenn er noch nicht mal der Ausführung des Sachverständigen

folgen kann??? Unrechtsurteile sind vorprogramiert! Man sollte besser Qualifizierte Richter für unterschiedliche

Fachbereiche haben/qualifizieren.

Geschrieben
1.Welche Auswirkungen hat dies auf "Gandalfs" Kalender... No Go oder Go ? Grauzone? ( Stichwort Fotoshooting z.b bei einer Fachzeitschrift )

Meiner Ansicht nach keine - sprich Go!

@John Kahn: Ein bundesdeutscher Richter hat immer recht, auch wenn er nicht recht hat bzw. belehre nie einen bundesdeutschen Richter...

Geschrieben
Soll hoffentlich nicht heißen "der Richter hat immer Recht"?!

Nein, wirklich nicht, sonst wären nicht so viele Rechtsmittel erfolgreich.

Ich bezweifle einfach nur ganz erheblich,

daß DU

allein aufgrund einer Pressemitteilung

eine treffendere Zukunftsprognose für den Herrn abzugeben in der Lage bist,

als ein Gericht, bei dem die Sache verhandelt wurde.

Das ist alles was ich damit ausdrücken wollte. :rolleyes:

Gruß

G.T.

Geschrieben

Merkwürdig:

Wir schimpfen vehement über das bürokratische und kleinliche deutsche Waffenrecht, aber wenn Urteile aus diesem ergehen dann nicken wir ehrfürchtig mit dem Kopf.

Wird schon alles seine Richtigkeit haben,aber sicher !

Das sind alles Dinge die hochkritisch sind und umgehend ausgemerzt werden müssen, wo kämen wir da hin wenn einer unberechtigt Munition besitzt oder wie schon passiert nur das falsche Kaliber.

Für das was der Kandidat verurteilt wurde hätten die in den Staaten wahrscheinlich nicht mal ein Grinsen rausgebracht.

Ich glaube auch die Schweizer sind da etwas lockerer was ihre Justiz anbetrifft.

Die schlagen dafür wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen gnadenlos zu ( auch in den USA ) aber da haben wir auch echte Gefahren, hier dagegen kannst rasen für lau.

Bei uns wurde vor Jahren ein junger Mann zu 1500 Euro Geldstrafe verurteilt:

Vergehen .: Auf einer Mülldeponie mit einem Luftgewehr ( Druckluftwaffe ) auf Blechbüchsen geschossen, Skandal !!!

Nö ich bleibe dabei, die Rechtsprechung hat sich dem modernen Zeitgeist folgend auf Waffengesetztverstöße eingeschossen während echte Gewaltverbrechen relativ harmlos geahndet werden.

Reini hat das gut erkannt, ein Mittelmaß anstatt den Kübel über so einen auszuschütten und die gesamte Härte des Gesetztes auf den armen Schlucker niederprasseln zu lassen.

Geschrieben
Merkwürdig:

Wir schimpfen vehement über das bürokratische und kleinliche deutsche Waffenrecht, aber wenn Urteile aus diesem ergehen dann nicken wir ehrfürchtig mit dem Kopf.

Überhaupt nicht merkwürdig.

Liegt einfach daran, daß hier eindeutig klare Verstöße erkennbar und nicht zu interpretieren sind.

Ist aber Dein gutes Recht eine andere Meinung zu haben.

Hat nur für mich keinen Sinn, sich weiter x-mal im Kreise zu drehen.

Das gibt das Thema für mich nicht her, weil es m.E. dafür zu klar ist.

Also

bis denne.............

Geschrieben
Nein, wirklich nicht, sonst wären nicht so viele Rechtsmittel erfolgreich.

Ich bezweifle einfach nur ganz erheblich,

daß DU

allein aufgrund einer Pressemitteilung

eine treffendere Zukunftsprognose für den Herrn abzugeben in der Lage bist,

als ein Gericht, bei dem die Sache verhandelt wurde.

Das ist alles was ich damit ausdrücken wollte. :rolleyes:

Gruß

G.T.

DU kannst aber eine abgeben oder wie? Du kennst den Herrn genauso wenig wie andere hier.

Zudem "Prognosen" sind eher was für Hellseher und Wahsager (hatten wir nicht mal ein Forenmitglied

mit gleichlautender bezeichnung?) eigentlich könnte man gleich Münzen werfen kommt aufs gleiche raus :peinlich:

Gerichte sind natürlich vollkommen unbefangen s.Kachelmann Prozess, wers glaubt wird selig.

Geschrieben
DU kannst aber eine abgeben oder wie?

Nö, wo hätte ich denn, habe nur Vermutungen geäußert.

Du kennst den Herrn genauso wenig wie andere hier.

Richtig erkannt !

Aber DAS hier :

weil die Prognose auf das weitere Verhalten nicht solide ist

war eine Feststellung, keine Vermutung.

Den Unterschied Vermutung/Feststellung setze ich mal als bekannt voraus .........................

Geschrieben
Für das was der Kandidat verurteilt wurde hätten die in den Staaten wahrscheinlich nicht mal ein Grinsen rausgebracht.

Ich blättere gerade im Remington-Katalog 2009. Auf Seite 65 (bei der KK-Munition) eine "ländliche Szene", wo ein Vater (mit Cowboyhut) bei seiner vielleicht 10jährigen Tochter (Zöpfe und Jeansjacke)

an einem Weidezaun kniet, das Mädchen hält ihr Jugend-KK-Rifle in der Hand, der Vater eine rostige, von ihr soeben beim "Plinking" durchlöchterte alte Dose.

Ich weiß, nur ein Katalog. Nur ein Eindruck...

Aus einem (im Vergleich) freien Land.

Geschrieben
Aus einem (im Vergleich) freien Land.

Ja,

aus einem Land, in dem man erstaunend zur Kenntnis nimmt,

daß es in Europa ein Land gibt, in welchem man

1. auf der Autobahn 250 fahren darf

2. bei McDonalds Bier kaufen darf

3. auf der Parkbank Bier trinken darf

4. und sogar als unter 21jähriger 1., 2. und 3. machen darf

und aus genau diesem Grund es als "frei" bezeichnet.

Andere Länder - andere Sitten und Traditionen.

Geschrieben
Ich blättere gerade im Remington-Katalog 2009. Auf Seite 65 (bei der KK-Munition) eine "ländliche Szene", wo ein Vater (mit Cowboyhut) bei seiner vielleicht 10jährigen Tochter (Zöpfe und Jeansjacke)

an einem Weidezaun kniet, das Mädchen hält ihr Jugend-KK-Rifle in der Hand, der Vater eine rostige, von ihr soeben beim "Plinking" durchlöchterte alte Dose.

Ich weiß, nur ein Katalog. Nur ein Eindruck...

Aus einem (im Vergleich) freien Land.

Das meine ich doch, aber bei uns hat alles sein Ordnung !

@Gottfried Tabor:

weil die Prognose auf das weitere Verhalten nicht solide ist

war eine Feststellung, keine Vermutung.

Ich lese von gar kleiner Prognose, also könnte man vermuten dass keine gemacht wurde.

Kann mich auch irren und das wurde nur nicht veröffentlicht.

Ich weiß aber zum Beispiel dass so etwas bei Strafzumessungen eine Rolle spielt und Verteidiger genau an dieser Stelle nachhaken.

Es macht schon einen Unterschied ob der "Täter" von der Grundeinstellung zu weiteren Verstößen neigt und damit zu rechnen ist dass er seinen Enkel leichtfertig Zugang zu Waffen ermöglicht oder ob zu erwarten ist dass das ein Schuß vor dem Bug war.

Das meinte ich mit Prognose und ich lese nichts davon, wäre aber bei der Strafzumessung/Behördenentscheidung von Bedeutung.

Alle haben sie Ermessenspielräume, aber scheinbar gelten diese dann nicht oder nur für Promis wie Dida Bohlen.

Des weiteren lese ich "dass er Waffen und Munition zusammen aufbewahrt hat"

Wir beide wissen dass es dennoch möglich ist, wenn ...

Also müssen wir jetzt schon vermuten dass er das gleiche Kaliber in einen einfachen A Schrank gepackt hat. Wissen tun wir es aber nicht wir vermuten aber dass das Gericht das beachtet hat?

Hat es das -, wir glauben das aber.

Wir können ja nur hoffen dass es sein Verteidiger wußte.

Also gehen wir stillschweigend davon aus dass hier ein besonderer Schwerenöter am Werk war, der zu Recht die volle Härte des Gesetztes spüren muß.

Die Justiz fällt aber immer gerechte Urteile so dass man nicht darüber diskutieren darf ?

Immerhin wurde wohl Berufung zugelassen also sieht das Gericht selbst noch Zweifel in der Auslegung.

da habe ich hier im Forum noch ganz andere Kommentare zu diversen Justizurteilen gelesen, manche sogar nicht mal druckreif.

Aber eben persönliche Meinungen die ja jeder haben darf.

Geschrieben
1. auf der Autobahn 250 fahren darf

2. bei McDonalds Bier kaufen darf

3. auf der Parkbank Bier trinken darf

4. und sogar als unter 21jähriger 1., 2. und 3. machen darf

Als Deutscher braucht man eben nicht viel um sich frei zu fühlen.

Geschrieben
Als Deutscher braucht man eben nicht viel um sich frei zu fühlen.

Nein, aber jeder biegt sich mit selektiver Wahrnehmung immer gerade das als besonders "frei" hin,

was er selbst nicht hat -

und selbstverständlich ist irgendwas anderswo immer besser, als da, wo man selbst gerade ist :rolleyes:

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