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IGNORED

Leute verankert eure Waffenschänke..


gunnerySergeant

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Falsch, >5. -> §13(1) AWaffV.

Höh, was ist daran Falsch? Ich zitiere mal aus der AWaffV:

"(1) In einem Sicherheitsbehältnis, das der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand: Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 2)3) (Stand: Mai 1995) entspricht, dürfen nicht mehr als zehn Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6, dritter Halbsatz zum Waffengesetz), zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, oder zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 bis 1.2.3 zum Waffengesetz verbotene Waffen aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf. Wird die in Satz 1 genannte Anzahl überschritten, so darf die Aufbewahrung nur in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I (Stand: Mai 1997) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht, oder in einer entsprechenden Mehrzahl von Sicherheitsbehältnissen nach Satz 1 erfolgen."

Das Fett-markierte innerhalb des Untestrichenen untermauert gerade die Aussage von Gottfried Tabor. (Verankerung nur bei mehr als 5 KW (max. 10), es sei denn, Tresor wiegt mehr als 200kg, dann 10 KW ohne Verankerung.)

Oder hab ich nen Denkfehler?!

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Falsch, >5. -> §13(1) AWaffV.

Edith sagt, nicht erst bei 10.

Jaaaaaaaaaaaa :rolleyes:

Ich hätte schreiben sollen " bis max 10 ....)

Oder detailliert spezifizieren : "Bei mehr als fünf bis max 10 Kurzwaffen".

Besser so ?

Es ist mein Fehler, einfach manche Dinge als so selbstverständlich zu unterstellen, daß ich sie nicht jedesmal buchstabengenau

ausführe.

Verzeih mir bitte, wenn ich dadurch Verwirrung gestiftet haben sollte .......................................

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Unabhännig ob vom Gesetz gefordert oder nicht, denke ich sollter jeder, im eigen Interesse, seinen Waffenschrank oder den Möbeltresor gescheit verankern.

Eine richtige Verankerung bringt nur etwas bei Beton! Alles andere kann man vergessen.

Am Ende dient der verankerte Schrank noch als Hebel und der Dübel (auch Schwerlastanker) ist schneller aus der Wand, als man denkt.

Das Beste wäre wirklich einbetonieren, doch wer kann das nachträglich realisieren?

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Das Beste wäre wirklich einbetonieren

Du kannst auch eine Cheopspyramide drum errichten, dann ist Ruh'...

Derweil reichen in Österreich und der Schweiz (und anderen mit uns vergleichbaren Ländern) sehr viel einfachere Aufbewahrungsvarianten aus -

und es geschieht dort weniger an spektakulären Missbrauchsfällen als in unserem Absurdistan hier....

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Und nicht in jeder Hausratversicherung sind Waffen mitversichert.

Dann hat eben nicht jeder die richtige Hausrat, schnell wechseln. ;)

Hat jemand eine Ahnung, wieviel Hebelwirkung man mit einem soliden Kuhfuß hat? Das ganze Verankern hält die Langfinger eh nicht lange auf.

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Du kannst auch eine Cheopspyramide drum errichten, dann ist Ruh'...

Derweil reichen in Österreich und der Schweiz (und anderen mit uns vergleichbaren Ländern) sehr viel einfachere Aufbewahrungsvarianten aus -

und es geschieht dort weniger an spektakulären Missbrauchsfällen als in unserem Absurdistan hier....

Wenn es nicht an den Gesetzen liegt, dann liegt die Problematik ja an den Menschen :rolleyes::help::rolleyes:

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Du kannst auch eine Cheopspyramide drum errichten, dann ist Ruh'...

Das, wiederrum, würde Grabräuber anziehen !!!

Hat jemand eine Ahnung, wieviel Hebelwirkung man mit einem soliden Kuhfuß hat? Das ganze Verankern hält die Langfinger eh nicht lange auf.

Sag ich doch !

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Aus den im Eröffnungsthread verlinkten Artikeln geht übrigens nicht immer hervor, ob die gestohlenen Tresore verankert waren.

Bei einer Bande, die Muße und Logistik aufbringt, um große Tresore wegzuschaffen, bezweifele ich übrigens persönlich sehr, dass eine Verankerung da einen Diebstahl verhindert hätte.

Sind die ggf. verursachten Schäden durch ein Heraushebeln/-reißen bei einem Einbruch eigentlich auch von der Versicherung gedeckt ?

Ohne jemandem zu nahe treten zu wollen: angesichts der Fülle von Verankerungs- und Schlüsselaufbewahrungsthreads habe ich irgendwie den Eindruck, hier will man weitere unnütze Gesetzesregelungen herbeischreiben. Den jetzigen TE nehme ich allerdings ausdrücklich davon aus, auch wenn die Wirkung diesselbe sein mag.

Danke übrigens für den Hinweis auf die stark gesunkene Zahl von Waffendiebstählen in D, gutes Statistikmaterial für Diskussionen.

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Eine richtige Verankerung bringt nur etwas bei Beton! Alles andere kann man vergessen.

Am Ende dient der verankerte Schrank noch als Hebel und der Dübel (auch Schwerlastanker) ist schneller aus der Wand, als man denkt.

Das Beste wäre wirklich einbetonieren, doch wer kann das nachträglich realisieren?

Das sehe ich auch so. Ich habe meine Schränke mit der Zimmerwand verdübelt, aber bei einer Wandstärke von ca. 7cm kann man die Schränke durchaus auch wegbrechen.

Der Schutz gegen Wegnahme durch Verankerung ist danach nur relativ, je nachdem, wo und wie verankert wird und wo man wohnt. In Mehrfamilien-Mietwohnungen kommt allerdings der Geräuschfaktor hinzu: Das Herausbrechen eines Schrankes aus einer Wandhalterung verursacht Lärm, den man wahrscheinlich im ganzen Haus hört. Außerdem sagte mir ein Polizist von der Einbruch-Beratung, dass ca. 80 % der Diebstähle sog. Blitzdiebstähle seien. Die Täter hebeln ein Fenster oder eine Tür auf, gehen rein, und schnappen sich alles, was Wert hat und was leicht zu transportieren ist, wie Geld, Schmuck, Kreditkarten, und verschwinden sehr schnell wieder. Da hilft ein verankerter Schrank schon.

Gegen Profis, die viel Zeit haben, muss man einen Tresor schon mit sehr hohem Aufwand verankern, damit er nicht gestohlen werden kann.

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Mein Schrank habe ich nicht an unser Gipskartonwand gedübelt. Ziemlich sinnloses Unterfangen. Macht aber nix, denn das Ding ist für den Gelegenheitseinbrecher eh viel zu schwer. Wenn es einer wirklich ernst meint, dann hilft auch der Dübel nix mehr.

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Ich will mal für mich (und natürlich auch alle anderen) die Pro und Contras für die Verankerung von A und/oder B Waffenschränken unter 200 kg zusammenfassen.

Ist aber mit Sicherheit nicht vollständig. :rolleyes:

Pro: :icon14:

1a. Hilft gegen den schnellen Zugriff durch Diebe o.ä..

2a. Hilft gegen Umsturz- oder Herabsturz-Gefahr bei ungünstiger Gewichtsverteilung.

3a. Erhöht bei B-Schränke die max. Anzahl der zu lagernden Kurzwaffen von 5 auf 10.

4a. Beruhigt so manchen SB, der in falscher Auslegung der Rechtslage die Verankerung verlangt.

5a. Versicherungstechnisch sind höhere Werte versicherbar.

Contra: :icon13:

1b. Macht Löcher in die Wand, die bei Mietwohnungen Probleme schaffen könnten.

2b. Je nach Wandmaterial ist die Abrisskraft von 200 kg nicht zu realisieren.

3b. Für jemand mit ausgeprägtem Rechtsempfinden entspricht das nicht vorgeschriebene Verankern dem „vorauseilendem Gehorsam“.

4b. Gegen wirkliche Einbruchprofis mit Zeit und Werkzeug hilft die Verankerung nur geringfügig verzögernd, nicht verhindernd.

5b. Personen mit starkem Mobilitätsbedürfnis werden durch die Fixierung des Würfels starken Einschränkungen unterworfen.

Das sind so mal die Punkte, die mir gerade auf die Schnelle so eingefallen sind.

Meinen kleinen B-Würfel habe ich aus Grund 2a. verankert. Fühle mich dadurch einfach sicherer.

Auch 35 kg (ohne Inhalt) aus 2 m Höhe dürften bei ungünstigen Umständen viel Aua verursachen.

Wenn es mal bei einer Kontrolle den SB glücklich macht, nehme ich das billigend in Kauf.

Dennoch denke ich, jeder muss das für sich selber entscheiden.

Gruß

GKBubi

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Dann hat eben nicht jeder die richtige Hausrat, schnell wechseln. ;)

Ich suche immer noch die Hausratversicherung, die NUR Waffen, Mun. und Zubehör versichert.

Alles andere von Wert ist bei mir traditionell gyros gammel verwahrt. :hi:

Hat jemand eine Ahnung, wieviel Hebelwirkung man mit einem soliden Kuhfuß hat? Das ganze Verankern hält die Langfinger eh nicht lange auf.

Wenn es kein kleiner Taschen-Kuhfuß ist, gibt alles nach, was nicht Beton plus Schwerlastanker ist. Bei normalen Mauerwerk sollte vielleicht mit einer Platte auf der anderen Wandseite gekontert werden, wenn man mehr will, als die Versicherungsvorgaben formell zu erfüllen. Wer keine Versicherung oder Betonwände hat, sollte es sich gut überlegen, ob er die Schränke befestigt. Wenn die Schränke weg sind, hat er vielleicht Löcher in den Wänden, die sich nicht einfach zuspachteln lassen. <_<

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Hallo

kleines Kuriosum am Rande: als ich meinen Waffenraum plante, schrieb mir die Baubehörde (Neubau) vor, eine irgendwie geartete Lüftung vorzusehen. Ich plante zwei 40er Rohre, eins zum Luft rausblasen, eins zum Luft reinlassen. Der SB wollte das nicht, wg. Schwachpunkt und zum Schluß wegen evtl. Sichtung der Waffen. Die Baubehörde stellte auf Stur. Kurzschließen wollte sich keiner von denen. Also besorgte ich mir 2 leicht gebogene 40er Edelstahlrohre, keiner kann mehr reinsehen und alle sind glücklich.

Steven

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Ich suche immer noch die Hausratversicherung, die NUR Waffen, Mun. und Zubehör versichert.

Alles andere von Wert ist bei mir traditionell gyros gammel verwahrt. :hi:

Wieso das? Ich habe die Versicherungssume für meine Hausratversicherung um ein paar Tausend Euro erhöht und der Versicherung mitgeteilt, dass ich einige legale Schusswaffen besitze und diese den Vorschriften entsprechend lagere. Die Versicherung hat sich bedankt und bestätigt, dass auch die legalen Waffen von der Hausratversicherung miterfasst sind.

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Ich habe die Versicherungssume für meine Hausratversicherung um ein paar Tausend Euro erhöht und der Versicherung mitgeteilt, dass ich einige legale Schusswaffen besitze und diese den Vorschriften entsprechend lagere. Die Versicherung hat sich bedankt und bestätigt, dass auch die legalen Waffen von der Hausratversicherung miterfasst sind.

Genau das habe ich bei der Idu*a auch gemacht.

War überhaupt kein Problem...

Die haben bei einer vertraglich zugesicherten Versicherungssumme von 40.000 EUR sogar auf spezielle Bedingungen wie Verankerung, EMA oder sonstigen Schnickschnack verzichtet. Lediglich die "gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrung" wurde schriftlich fixiert...

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