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IGNORED

Durch Legalwaffenbesitzer vereitelte Straftaten


Cholm

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich weiss das dies ein sehr heikles Thema ist, aber mich würde mal interessieren ob es so was in Deutschland überhaupt schon gegeben hat, das ein Legalwaffenbesitzer mit seiner Waffe bei einer schweren Straftat eingegriffen hat und wie die Sache dann für Ihn ausgegangen ist. Ich habe darüber keinerlei Sachen im Netz gefunden. Wird das mit Absicht totgeschwiegen nur um dem legalen Waffenbesitz keinen Vorschub zu geben? Ich persönlich denke aber das es wahrscheinlich ist, daß derjenige, wo jemand das Leben mit der legalen Waffe rettet, seine ganzen Sachen wohl abgeben muss. Traurig aber wohl wahr.

gruss

thomas

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Hallo,

ich weiss das dies ein sehr heikles Thema ist, aber mich würde mal interessieren ob es so was in Deutschland überhaupt schon gegeben hat, das ein Legalwaffenbesitzer mit seiner Waffe bei einer schweren Straftat eingegriffen hat und wie die Sache dann für Ihn ausgegangen ist. Ich habe darüber keinerlei Sachen im Netz gefunden. Wird das mit Absicht totgeschwiegen nur um dem legalen Waffenbesitz keinen Vorschub zu geben? Ich persönlich denke aber das es wahrscheinlich ist, daß derjenige, wo jemand das Leben mit der legalen Waffe rettet, seine ganzen Sachen wohl abgeben muss. Traurig aber wohl wahr.

gruss

thomas

Hallo Cholm,

dass das Thema hier in D durchaus heikel ist, da gebe ich Dir vollkommen Recht Ich denke aber auch, dass es vor allem unter dieser Thread-Überschrift eher zu bewussten Fehlinterpretationen von Mitlesern kommt, die gemeinhin als Maulwürfe durchgehen. Ein wohlwollender Admin/Mod könnte es ja in "Von Legalwaffenbesitzern vereitelte Straftaten" umbenennen. Das klingt dann nicht mehr nach "Vereitelten Straftaten, die von LWB in Ausführung/Planung/etc.", wobei diese Zahl selbst dann vermutlich sehr deutlich unter dem allgemeinen Durchschnitt läge.

Auch mich würde die Zahl sehr interessieren! Hat jemand Informationen darüber?

Edith meint: Arr, warr derr Viterrdo wiederr schnellerr! :s75:

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ich weiss das dies ein sehr heikles Thema ist, aber mich würde mal interessieren ob es so was in Deutschland überhaupt schon gegeben hat, das ein Legalwaffenbesitzer mit seiner Waffe bei einer schweren Straftat eingegriffen hat und wie die Sache dann für Ihn ausgegangen ist. Ich habe darüber keinerlei Sachen im Netz gefunden.

Schon nach Begriffen wie "Notwehr" gesucht? (Leider gibt's die Urteile nur selten kostenlos als Volltext...)

Wird das mit Absicht totgeschwiegen nur um dem legalen Waffenbesitz keinen Vorschub zu geben? Ich persönlich denke aber das es wahrscheinlich ist, daß derjenige, wo jemand das Leben mit der legalen Waffe rettet, seine ganzen Sachen wohl abgeben muss.

Kommt drauf an. Es gab mal einen Fall, in dem jemand sich mit einer _illegalen_ Waffe wehrte und vor Gericht Notwehr nicht nur auf die Verteidigungshandlung, sondern auch auf den illegalen Besitz des Dings anerkannt bekam und somit straffrei ausging.

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Es gibt dann aber auch solche Fälle (mal ganz unabhängig vom Einsatz einer Waffe)

http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen...-tz-722259.html

Dazu gab es irgendwo konkrete Zahlen, ich finde die grad auf die Schnelle nicht. Hat hier jemand nen Link parat?

Wenn mich meine Erinnerung aber nicht täuscht, dann war in "gefühlten 95% der eigentlich eindeutigen Fälle von Notwehr/Nothilfe" der Angegriffene/Helfer hinterher der Dumme. Das ist wirklich beängstigend!

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Ich kann mich dunkel an einen Jäger erinnern, der im Revier zwecks Raub seines Gewehres überfallen wurde und und am Boden liegend seinen Fangschußrevolver (von denen der/die? Täter nichts wußten :ninja: ) zum Einsatz brachte. Ich glaube mich an verletzte(n) Täter zu erinnern.

Wurde soweit ich weiß, nur pflichtgemäß ermittelt, Sachlage war aber so eindeutig, das das Verfahren umgehend eingestellt wurde, zumal älterer Herr und erheblich verletzt.

Anders sah es mit einem anderen Jäger/Förster aus, der abgelegen wohnte und als nicht ganz unvermögend galt, bei selbigem wurde nächtens eingebrochen und er wurde ebenfalls angegriffen (osteuropäischer Täterkreis), da er durch Geräusche wach wurde, entnahm er seinem Tresor eine Schrotflinte und ging im Haus "auf Pirsch", wurde bedroht/angegriffen und schoß. Er wollte sich halt nicht erst dann wehren, wenn er ein Messer im Bauch hat. Ein Täter tot, der Rest flüchtete und wurde (natürlich) nie gefaßt. Anzeige wegen Bedrohung werden ausgerechnet die auch nicht erstatten wollen...nehm ich zumindest mal an. Gut, in D würden die wohl noch Recht kriegen. :021:

Er bekam eine drübergezogen, wegen Notwehrüberschreitung und der Staatsanwalt ritt die ganze Zeit drauf rum, "wo er denn so schnell das Gewehr herhatte", der unterstellte permanent, das die Flinte neben seinem Bett gestanden haben soll, was a.) legal gewesen wäre und b.) für den Sachverhalt irrelevant war, der Rest war auch klar, trotzdem wurde er zwar wegen dem "finalen Rettungsschuß" freigesprochen, bekam aber eine OWi mit Geldstrafe drübergezogen wegen angeblicher Falschaufbewahrung mit Geldstrafe.

Tja, vom Täter war ja nichts mehr zu holen und der Förschter war recht vermögend, das wurde staatlicherseits natürlich schamlos ausgenutzt.

Wird ihm aber recht egal gewesen sein, er lebt nämlich noch, was andernfalls nicht sicher gewesen wäre. Somit staatlich eingetriebenes Schutzgeld! Angerechnet wurde ihm übrigens, das die Polizei am fraglichen Tag witterungsbedingt 30-40min Anreise gehabt hätte und er sich nicht solange hätte verbarrikadieren können. Was ein Widerspruch in sich selber! :gaga:

Das Gericht sprach von einer "symbolischen Strafe", weil unkommentiert sollte der Einsatz einer Legalwaffe wohl nicht bleiben. (rotgrüner Landkreis :peinlich: )

Das sind Einzelbeispiele, ich weiß, aber tragfähige Statistiken finde ich auch keine. Hat ja auch keiner Interesse dran!

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Moien!

Solche Statistiken sind eher aus USA zu erwarten, wo der normale Bürger noch das Recht ( praktisch, nicht nur theoretisch!) auf Notwehr gepaart mit der Verfügbarkeit geeigneter Notwehr Werkzeuge hat.

Womöglich ist ja was auf der NRA Homepatsche zu finden.

Setzt natürlich ein ordentliches Englisch voraus, was bei mir nicht gegeben ist.

Gruß

Nixverstehtops

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Wie, "angebliche" Falschaufbewahrung... wurde diese in dem Fall BEWIESEN, oder nicht?

Könnte mir hier durchaus einen "Handel" mit StA, Anwalt und Richter vorstellen!

Einstellung des Hauptverfahrens gegen Bußgeld wegen OWi!

Da wird er wohl wegen der Kosten eines längeren Verfahrens "abgenickt" haben.

Das weiß aber nur der Betroffene selbst.

Gruß

Uwe

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Ich kenne eine "Geschichte", kein Märchen, der betroffene LWB hat es mir selbst erzählt, ca. 5 - 7 Jahre her.

Er hört komische Geräusche, wohl Fenster auf in der Nacht, schaut und sieht, wie 2 dunkle Gestalten versuchen, in das 7 - 8 m entfernte Nachbarhaus, übers Fenster, einzusteigen, also richtig vis a vis, beide Fenster parterre.

Er hat dann, leise und schnell, die Waffe geholt und die Beiden mit "Hände hoch" stehen lassen, die Frau hat derweil die Bullerei angerufen. Und die sind wohl schnell gekommen und haben die beiden Einbrecher mitgenommen. Soll keinerlei Nachspiel gehabt haben.

Gedankt wurde ihm aber auch nicht, wg. Verteitelung eines Einbruchs.

Wir wissen ja, wenn das Zitat auch ein paar Jahre her ist: Einbrecher sind wertvolle Mitglieder der Gesellschaft.

Die Gutmenschenrichter sind erst zufrieden, wenn der LWB schon ein Messer im Bauch hatte, dann ist es Notwehr. Täterschutz vor Opferschutz, hier wohl schon oft angesprochen, also rege ich mich jetzt nicht auf, erhöht nur den Blutdruck.

Perverser geht es nicht.

Übrigens: Wer Lust auf ein paar nette Photos hat, wie man aussieht, wenn man mit einem Messer aufgeschlitzt wurde, der kann mir eine PM schicken. Aber dann bitte nicht beschweren, das ist harter Tobak und nichts für zarte Gemüter !!

Dann dürfte es allerdings viel zu spät sein für den Einsatz der legal besessenen Waffe. Und wir wissen doch, wer hier in D ständig Messer nicht nur führt, sondern auch gern einsetzt.

Das wird dann mit dem "Temperament", vor Gericht, entschuldigt.

Unglaublich, was hier abgeht.

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Ich nehme an, die meisten die hier mitlesen haben die Sachkunde und kennen sowohl Notwehrparagraph als auch das Recht, in der eigenen Wohnung etc. Waffen zu führen.

Warum scheinen manche Richter diese Regeln nicht zu kennen? Oder wird in der Sachkunde was falsches gelehrt?

Sowohl der Fall mit dem U-Bahn-Bierflaschenschläger ist sowas von eindeutig (sofern der Zeitungsbericht stimmt... ist dieser Tage auch mit Vorsicht zu genießen)... der Angriff mit der bierflasche war ein rechtswidriger, gegenwärtiger und andauernder Angriff auf ein Rechtsgut, nämlich die körperliche Unversehrtheit der Dame(n).

Was gibts da noch zu verhandeln???

Als auch der Fall mit dem Jäger und dem Einbrecher: er hat die Waffe legal in seiner eigenen Wohnung geführt. Ihm nun einen Strick draus zu drehen, er hätte sie falsch aufbewahrt ist nicht richtig. Zumal man ihm kein Vergehen beweisen kann. Es ist nirgendwo vorgeschrieben, wie lange man (als Berechtigter und Schlüsselinhaber) zum aufschließen eines Waffenschrankes brauchen darf / muss.

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Das sind Einzelbeispiele, ich weiß, aber tragfähige Statistiken finde ich auch keine. Hat ja auch keiner Interesse dran!

Nachts. Ein finsterer Bursche plant einen Überfall, das Opfer hält ihm eine Pistole unter die Nase. Der Unhold entweicht.

Wird der Vorfall angezeigt? Natürlich nicht. Warum sollte das Opfer zur Polizei gehen?

Um dumme Fragen zu beantworten?

Warum man eine Waffe eingesteckt habe?

Warum man denn überhaupt eine Waffe brauche?

Was man dort verloren habe? Und ähnliche Fragen mehr.

Das zeigt niemand an. Man geht nach Hause und ist froh noch einmal davongekommen zu sein.

Notwehr, gibt es die?

Natürlich gibt es die.

Den Freunden und Helfern sagt man es aber besser nicht. :closedeyes:

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Leider wird man niemals ganz erfassen können wie viele Straftaten wir durch die Jugendarbeit im Schützenverein vereitelt haben, in dem wir Jugendliche aus dem sozialen Abseits heraus geholt haben.

Auch ist nicht zu ermitteln wie viele private Legalwaffenbesitzer durch besonnenes Handeln vor Schaden an eigenen und fremden Leib und Leben bewahrt haben. Man braucht dafür doch keine Waffe! Allein der Umgang damit im Sportlichen Schießen festigt den Charakter und trainiert, selbst in großen Stresssituationen besonnen und konzentriert zu handeln.

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Das sind Einzelbeispiele, ich weiß, aber tragfähige Statistiken finde ich auch keine. Hat ja auch keiner Interesse dran!

es ist wirklich so traurig. Ich denke aber man sollte gerade in diese Richtung argumentieren, daher habe ich diesen Thread angestossen. Wenn man da natürlich verlässliche Statistiken gepaart mit guten Beispielen hätte, könnte man manchen Menschen ganz schön den Wind aus den Segeln nehmen. Aber wie schon gesagt wurde hat ja von den Gutmenschen daran kein Interesse. Man will ja dem LWB keinen Vorschub geben. :traurig_16:

gruss

thomas

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Ich habe vor über 10 Jahren in einer Veröffentlichung eine Statistik erstellt. Sie beruft sich auf den BKA Jahresbericht 1996, *Waffen und Sprengstoff Jahresbericht:

In der gesamten Bundes Republik Deutschland (rund 82 Mill. Einwohner) wurden 1996 (schon mit abnehmender Tendenz von 3,1% gegenüber -1995) knapp über 3000 Vergehen mit Schußwaffen dokumentiert. Darin enthalten sind allerdings auch der unrechtmäßige Einsatz von Schreckschußwaffen, Bedrohung mit einer Waffe, der dienstliche Schußwaffeneinsatz der Polizei mit Verletzten oder Todesfolge oder anderer Sicherheitsbehörden und Firmen. Eine Abgrenzung zwischen legalen und illegalen Waffen existiert in dieser Statistik Gott sei Dank auch. Straftaten mit legalen Waffen sind in der absoluten Minderheit. Von den knapp 2800 sichergestellten Schußwaffen (Lang- und Kurzwaffen) sind 3,9% (= 109 Waffen) aus legalem Besitz oder ungeklährter Besitzverhältnisse (= 81 Waffen). Der größte Anteil der Tatwaffen, nämlich 55% sind erlaubnisfreie Waffen. Über 38% der Tatwaffen sind als illegale Waffen zu bezeichnen.

Nicht ganz transparent werden in dieser Statistik, wie sich die legalen Waffen zusammensetzen. Natürlich ist jedem Bürger der BRD auch bekannt, daß ein Polizist mit seiner Dienstwaffe eine Bank ausräumen wollte. Ebenso die spektakuläre Situation, in der eine Polizistin sich und ihren eigenen Kollegen im Einsatz erschießt oder der Selbstmord eines Polizisten (oder einer Polizistin). Ebenso Jagdunfälle oder Unfälle bei Sportschützen (sehr selten). Diese, bei solchen Unfällen (vorläufig oder kurzfristig) eingezogenen Waffen fallen allerdings auch in die Statistik der legalen Waffen.

In Zahlen ausgedrückt, ist nach Aufstellung des BKA folgendes zu sagen:

In der BRD existieren ca. 17 Mill. legale Schußwaffen in Privatbesitz.

Die bei Straftaten gegen das Strafgesetzbuch verwendeten Schußwaffen sind unterteilt in:

Kurzwaffen, Langwaffen, Antike Waffen, daraus ergibt sich folgende Tabelle (BKA)

Besitzverhältnis KW / LW / Antike Waffen

illegaler Besitz 925 / 119 / 8

legaler Besitz erlaub- 67 / 40 / 2

nispflichtiger Waffen

Besitz erlaubnis- 1508 / 2 / 5

freier Waffen

Ungeklärte Fälle 70 / 9 / 2

Daraus ergibt sich die Anzahl sichergestellte und bei einer Straftat benutzte Schußwaffen. Da man allerdings davon ausgehen kann, daß nicht alle dieser Schußwaffen zu einem Sportschützen, sondern zu jeder Gruppe legaler Waffenbesitzer gehören, verbleiben 109 sichergestellte, legale und erlaubnispflichtiger Schußwaffen in einem demokratischen Land mit 82.000.000 Einwohner und 17.000.000 legalen Schußwaffen, zuzüglich Dienstwaffen der Polizei - Bundesgrenzschutz - Zoll und Bundeswehr, die zu einer Straftat benutzt wurden. In Prozenten ausgedrückt, unter 0,0001%, oder wie in der Wissenschaft bezeichnet, 6,4 ppm (Bezeichnung für je Anteile pro Million).

Wie gesagt, die Statistik basiert auf die Daten von 1996, aus guter Quelle ist aber bekannt, dass sich die Zahlen jährlich nur minimal ändern.

DVC Werner

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Theoretisch muesste es Faelle in .de geben. Alleine hier in Oe gab es 2009/10 mindestens

3 mal erfolgreiche Notwehr durch Gebrauch von legalen Schusswaffen, wobei 2 Taeter

ueberlebten. (Bauchschuesse)

Daher wuerde ich annehmen, dass es statistisch gesehen in der bevoelkerungsmaessig

10x so grossen Bundesrepublik ebenso vorkommen muesste.

DVC

Glockzilla

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Vor nicht allzu langer Zeit sah ich ein Video aus den USA, in dem eine Art öffentlicher Selbstmord zweier Gangster dokumentiert wurde.

Leider weiß ich nicht mehr wo und ich hab’s auch nicht gespeichert.

Deswegen das Weitere aus dem Gedächtnis.

Zwei offenbar völlig verquere Gangster ballerten nach einem zunächst gelungenen Raub auf alles, was sich bewegt,

einschließlich der inzwischen zahlreich eingetroffenen Polizei.

Dabei konnten sie sich praktisch frei bewegen, weil sie durch selbstgeschneiderte kugelsichere Anzüge geschützt waren.

Diese Anzüge widerstanden den Kurzwaffen- und Flintengeschossen der Polizei mühelos.

Selbst waren die Verbrecher mit diversen Sturmgewehren und Kurzwaffen sowie reichlich Munition für das Feuerwerk bestens ausgestattet und verletzten (ich glaube auch töteten) etliche Polizisten und Passanten.

Nach mehr als einer halben Stunde wurde einer der Täter zufällig in einen ungeschützen Fuß getroffen und zu Boden gestreckt, worauf er sich alsbald selbst erschoss. Was mit dem anderen geschah weiß ich nicht mehr.

Soweit die Story aber was können wir draus lernen?

Die Amerikanische Polizei wäre wahrscheinlich froh gewesen, wenn ein Anwohner oder zufällig vorbei kommender Jäger oder Sportschütze mit seinem Jagd- bzw. Militärgewehr die Angelegenheit verkürzt hätte, denn einem Jagd- oder Infantriegeschoss hätten die Anzüge nicht widerstanden.

Der Mann wäre in der Presse gefeiert worden, Ordensverleihung nicht ausgeschlossen.

In Israel wäre die ganze Angelegenheit nach wenigen Minuten bereinigt oder erst gar nicht möglich gewesen,

weil dort selbst der dümmste Ganove weiß, was abgeht wenn man in der Gegend herumballert.

Hingegen mag man sich gar nicht ausmalen was dem sich einmischenden Deutschen Anwohner, Jäger oder Sportschützen blüht.

Öffentliche Anprangerung („...schon wieder hat ein Sportschütze/Jäger...“), Abstrafung und Knast, können getrost vorausgesetzt werden.

Sollten die Gangster überleben, hätte er womöglich noch lebenslange Rentenzahlungen an der Backe – gerne auch wg. psycho-traumatischer Schädigung der Ganovenhirne.

Meine Lehre daraus:

Auf keinen Fall einmischen !!!

Zivilcourage ist nur eine Worthülse im Staate der Gutmenschen und missgünstigen Hinterher-Besserwisser.

Nachher werden die Karten neu gemischt und derer man habhaft werden kann

– das sind z.B. die ordentlich gemeldeten, mit regelmäßigen Einkommen –

wird von oben herab der Prozess gemacht, während die wahren Täter zu Opfern stilisiert werden.

Gruß

Uli

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Mitte der 80er Jahre hat ein Jäger in der Nähe von Lübeck gesehen, wie ein Mann eine Frau vergewaltigen wollte.

Er nahm dem Täter den Personalausweis unter Vorhalt seiner "Fangschußwaffe" ab und brachte die verletzte Frau zum Krankenhaus - schließlich konnte er sich nicht um alles zeitgleich kümmern.

Der Täter hat sich dann zwischenzeitig erhängt.

Die Ermittlungen ergaben, dass es sich um einen Serienvergewaltiger und mindestens zweifachen Mörder handelte. Weitere Tötungsdelikte waren anzunehmen aber nicht zweifelsfrei nachzuweisen.

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Paßt nicht ganz zum Thread, ist aber "artverwandt":

Kripo bittet Jäger um Mithilfe

Seit den Abendstunden des 03.09.2010 wird der 10jährige Mirco aus Grefrath (Kreis Viersen/NRW) vermisst. Mirco befand sich mit seinem Fahrrad auf dem Heimweg, kam dort jedoch nie an.

Mehr Infos unter Klick.

Gruß Jägermeister

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