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IGNORED

Spielzeugpistole löst Polizeieinsatz aus


Mike57

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Geschrieben

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Passau (ddp-bay). Eine Spielzeugpistole hat einen Familienvater in Passau in große Bedrängnis gebracht. Wie die Polizei am Mittwoch mitteilte, hatte der 52-Jährige am Dienstagnachmittag mit seinem Auto vor einem Discountmarkt geparkt und dort auf seine Frau und sein Kind gewartet, die beim Einkaufen waren. Das Kind hatte zuvor seine Spielzeugpistole auf dem Beifahrersitz abgelegt. Ein 29 Jahre alter Passant sah die Waffe, hielt sie für echt und meldete der Filialleiterin des Discounters seine Beobachtungen. Diese alarmierte umgehend die Polizei.

Mehrere Streifenwagen rückten daraufhin an und kontrollierten den verdutzten Familienvater. Da es sich bei der Spielzeugpistole Angaben der Polizei zufolge um eine sogenannte Anscheinswaffe handelt, wird gegen den 52-Jährigen eine "Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Waffengesetz" erstellt. Das Spielzeug wurde sichergestellt.

Geschrieben
...Da es sich bei der Spielzeugpistole Angaben der Polizei zufolge um eine sogenannte Anscheinswaffe handelt, ...

Ääähmm... hab' ich da was verpaßt? Irgendwer hat doch mal verlautbaren lassen, den unseligen "Anscheinswaffenparagraph" gibt es nicht mehr?? Ganz davon abgesehen, wenn es sich wirklich um eine "Spielzeugwaffe" i.S.d.G. gehandelt hat, also unter 0,5 J Geschossenergie, ist doch hier eben nicht das Waffengesetz anzuwenden?!? Drehen die jetzt alle hohl, oder was?

Wenn man das konsequent fortsetzt, müßten um die Faschingszeit herum alle Kaufhäuser und Spielwarenläden von SEKs gestürmt werden: was da an "Anscheinswaffen" zuhauf 'rumliegt... Mann, ich glaub's ja nicht...

Kopfschüttelnde Greetinx,

R.L.B.

edit: Typo

Geschrieben

erinnert mich irgendwie hier dran:

Schule im Wandel der Zeiten (1973 und 2006) - dargestellt an acht typischen Szenarien:

Szenario I: Robert hat sein neues Taschenmesser mit in die Schule gebracht.

1973 - Der Biolehrer zückt sein eigenes und zusammen mit den anderen Schülern vergleichen sie die unterschiedlichen Funktionen.

2006 - Die Schule wird weiträumig abgesperrt. GSG9 und Elitetruppen der Polizei rücken an. Robert wird mit mehreren Betäubungsschüssen gelähmt und sofort in ein Hochsicherheitsgefängnis verfrachtet. Der Schulpsychologe kommt und betreut die traumatisierten Mitschüler und Lehrer.

Szenario II: Robert und Markus raufen sich nach der Schule.

1973 - Es bildet sich eine Gruppe und feuert die beiden an. Markus gewinnt. Die beiden geben sich die Hand und alles ist geklärt.

2006 - Die Polizei kommt, nimmt beide fest und klagt sie wegen schwerer Körperverletzung an, beide werden der Schule verwiesen und landen ohne Ausbildung auf der Straße.

Szenario III: Robert sitzt nicht still und stört laufend den Unterricht.

1973 - Robert muss eine Stunde nachsitzen und kriegt beim nächsten Mal vom Lehrer eins hinter die Löffel. Ergebnis: Er sitzt ab sofort ruhig und stört den Unterricht nicht mehr.

2006 - Robert kriegt Ritalin in rauen Mengen und mutiert zum Zombie. Die Schule bekommt Fördergelder vom Staat weil Robert ein Härtefall ist.

Szenario IV: Robert schießt mit dem Fußball ne Fensterscheibe ein und kriegt deshalb von seinem Vater eine Ohrfeige.

1973 - Robert passt jetzt besser auf, wird erwachsen und führt ein normales Leben.

2006 - Roberts Vater wird wegen Kindesmisshandlung eingesperrt. Robert wird der Mutter weggenommen und in ein Heim für Prügelkinder gesteckt. Roberts kleine Schwester wird vom Psychologen suggeriert, dass sie auch misshandelt wurde. Der Vater kommt nie wieder aus dem Knast und die Mutter fängt ein Verhältnis mit dem Psychologen an.

Szenario V: Robert hat Kopfweh und nimmt Tabletten mit in die Schule.

1973 - Robert gibt dem Kunstlehrer auch eine. In der großen Pause, im Raucherzimmer.

2006 - Die Drogenfahndung taucht auf. Robert wird wegen Drogenbesitz von der Schule verwiesen. Sein Schulranzen, sein Pult und sein Zimmer zuhause werden nach weiteren Drogen und Waffen durchsucht.

Szenario VI: Ahmed fällt wegen Deutsch in der 8. Klasse durch.

1973 - Ahmed nimmt Nachhilfeunterricht in den Sommerferien und schafft den Schulabschluss ein Jahr später ohne Probleme.

2006 - Ahmeds Fall landet vor der Gleichstellungskommission der Schule. Die liberale Presse findet das Verhalten der Schule unvertretbar. Deutsch ist nicht die Mutter aller Sprachen. Man denke mal daran, was im Namen der deutschen Sprache schon alles für Unheil angerichtet wurde. Die Schule lässt unter dem immensen Druck eine Nachprüfung mit Fragen für einen Erstklässler zu und Ahmed rückt nach. Den Abschluss schafft er nicht und landet am Fließband bei VW weil er immer noch kein Deutsch kann.

Szenario VII: Robert wirft einen Silvester-Feuerwerkskörper in einen Ameisenhaufen.

1973 - Einige Ameisen sterben.

2006 - Tierschutzverein, Kripo, Anti-Terror Truppe und Jugendamt werden gerufen. Robert werden schwer gestörtes Sozialverhalten, pyromanische Anlagen und terroristische Grundtendenzen vorgeworfen. Die Eltern und Geschwister müssen sich einem Psychotest unterziehen. Sämtliche PCs im Haus werden auf gewaltverherrlichendes Material untersucht. Roberts Vater wird unter Beobachtung gestellt und darf nie mehr in seinem Leben ein Flugzeug betreten.

Szenario VIII: Robert fällt beim Turnen hin und verletzt sich am Knie. Der Lehrer läuft sofort zu ihm, hilft ihm auf und trocknet seine Tränen. Dann geht er mit ihm ins Sekretariat, kümmert sich um ein Pflaster und bleibt noch kurz bei ihm sitzen.

1973 - Nach kurzer Zeit geht es Robert wieder besser und er geht zurück in die Pause.

2006 - Der junge Lehrer wird wegen sexueller Belästigung eines gleichgeschlechtlichen Minderjährigen sofort aus dem Schuldienst entlassen und bekommt ein Strafverfahren an den Hals, in dem er zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt wird.

to be continued...

Geschrieben
Ääähmm... hab' ich da was verpaßt? Irgendwer hat doch mal verlautbaren lassen, den unseligen "Anscheinswaffenparagraph" gibt es nicht mehr?? Ganz davon abgesehen, wenn es sich wirklich um eine "Spielzeugwaffe" i.S.d.G. gehandelt hat, also unter 0,5 J Geschossenergie, ist doch hier eben nicht das Waffengesetz anzuwenden?!? Drehen die jetzt alle hohl, oder was?

Wenn man das konsequent fortsetzt, müßten um die Faschingszeit herum alle Kaufhäuser und Spielwarenläden von SEKs gestürmt werden: was da an "Anscheinswaffen" zuhauf 'rumliegt... Mann, ich glaub's ja nicht...

Kopfschüttelnde Greetinx,

R.L.B.

edit: Typo

a es sich bei der Spielzeugpistole Angaben der Polizei zufolge um eine sogenannte Anscheinswaffe handelt, wird gegen den 52-Jährigen eine "Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Waffengesetz" erstellt. Das Spielzeug wurde sichergestellt.

Angesichts dessen fragt man sich ob unsere "Polente" keine anderen Probleme hat :peinlich:

Das Spielzeug wurde sichergestellt...unter welcher Rechtsgrundlage wenn es doch ein Sielzeug ist???? :huh:

Was mich auch anwidert das wieder gehäuft aufkommende Denuntiatentum von Bürgern nach dem Motto "Das muss ich melden".

Hier will man doch nur wieder Geld fürs klamme Staats/Stadtsäckel von bisher unbescholtenen Bürgern rauspressen!

Dasselbe setzt sich in Städten wie hamburg mit ihren Glasflaschen und Messertrageverboten fort, hochlebe der abgezockte und entmündigte Bürger widerlich!

Geschrieben

Aus der Anlage 1 zum §1 Absatz 4 WaffG:

Abschnitt 1:

Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen

Unterabschnitt 1:

...

1.6 Anscheinswaffen

Anscheinswaffen sind

1.6.1

Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,

1.6.2

Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder

1.6.3

unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.

Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.

...

Abschnitt 2:

Waffenrechtliche Begriffe

Im Sinne dieses Gesetzes ...

4.

führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt, ...

Wer aus dieser Runde hier kann mit Gewissheit sagen das es sich bei der fraglichen "Spielzeugpistole" nicht um einen Gegenstand handelt der nur im verschlossenen Behältnis transportiert werden durfte?

@ R.L.B.:

Den sogenannten Anscheinsparagraph gibt es tatsächlich nicht mehr. Teile davon finden sich aber in der Anlage 1 zum WaffG wieder. :rolleyes:

Geschrieben
Ääähmm... hab' ich da was verpaßt? Irgendwer hat doch mal verlautbaren lassen, den unseligen "Anscheinswaffenparagraph" gibt es nicht mehr?? ...

Kopfschüttelnde Greetinx,

R.L.B.

edit: Typo

Yup, hast Du.

Inzwischen gibt es sogar zwei waffenrechtliche Anscheinsvorschriften.

Neben dem Vermächnis eines gewissen MR a.D. (§6 AWaffV) gibt es seit dem 01. April 2008 auch den § 42a WaffG, weil sich manche Polizeigewerkschafter so bedroht fühlten.

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten

1. Anscheinswaffen,

2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder

3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,

2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,

3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

edit: Definition siehe vorhergehenden Post vom Füchschen!

Bedenklich ist nur das Vorgehen wegen Verstoßes gegen das WaffG gegen den Vater. Schließlich ist doch unstrittig, dass die Spielzeugpistole im Besitz und Eingentum des Kindes war. :huh: Wenn überhaupt wäre es hier vielleicht ein Verstoß gegen die Aufsichtspflicht. :blum:

Dein

Mausebaer ;)

Geschrieben

Sowas sollte jeden Tag 3x passieren! Dann wachen die Gutmenschen VILLEICHT auf. Warscheinlich aber nicht. Aber der "uninvormierte Normalbürger" erhällt ein wenig Einblick in seine nicht mehr vorhandenen Rechte!

Geschrieben
Ääähmm... hab' ich da was verpaßt? ...

JA, hast Du wohl!

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten

1.

Anscheinswaffen,

2.

Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder

3.

Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.

im Zusammenhang mit:

1.6

Anscheinswaffen

Anscheinswaffen sind

1.6.1

Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,

1.6.2

Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder

1.6.3

unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.

Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.

Wenn die Spielzeugkanone also wirklich echt aussah hat der Mann ein Problem!

Gruß

Sigges

Edit: Mannmannmann, ich bin einfach zu lahm beim Tippen .... :traurig_16:

Geschrieben
2006 - Der junge Lehrer wird wegen sexueller Belästigung eines gleichgeschlechtlichen Minderjährigen sofort aus dem Schuldienst entlassen und bekommt ein Strafverfahren an den Hals, in dem er zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt wird.

... und jetzt könnt Ihr Euch sicherlich vorstellen, wie ich mich gefühlt habe, als mich im Sommer meine Nachbarn gebeten haben, mal für ´ne halbe Stunde auf deren Kinder aufzupassen, plötzlich die vierjährige Tochter ins Planschbecken wollte und nackig mit dem Badeanzug in der Hand vor mir stand "Michi, hilfst Du mir beim anziehn ...?"

Auch wenn unsere umliegende Nachbarschaft "funktioniert", und ich selbst Vater bin - man weiß ja nie was da jemand hineininterpretieren will ....

Wo geht diese Reise blos noch hin, mir wird Angst und Bange?!?!?

Geschrieben

Den Papa sollte man informieren wer für das WaffG hauptsächlich verantwortlich ist/war. Wem er das zu verdanken hat.

Typisch D, dass hier unbescholtene Bürger "gemeldet" werden. Lang lebe die DDR 2.0

Geschrieben
... und jetzt könnt Ihr Euch sicherlich vorstellen, wie ich mich gefühlt habe, als mich im Sommer meine Nachbarn gebeten haben, mal für ´ne halbe Stunde auf deren Kinder aufzupassen, plötzlich die vierjährige Tochter ins Planschbecken wollte und nackig mit dem Badeanzug in der Hand vor mir stand "Michi, hilfst Du mir beim anziehn ...?"

Auch wenn unsere umliegende Nachbarschaft "funktioniert", und ich selbst Vater bin - man weiß ja nie was da jemand hineininterpretieren will ....

Wo geht diese Reise blos noch hin, mir wird Angst und Bange?!?!?

Genau deshalb wird sich unser Deutschland in ein Land der Egoisten verwandeln. Jeder kümmert sich nur noch um sein Zeugs weil ihm a) das andere scheissegal ist oder B) er Sorge haben muss "dran zu kommen".

Geschrieben
Schließlich ist doch unstrittig, dass die Spielzeugpistole im Besitz und Eingentum des Kindes war. :huh: Wenn überhaupt wäre es hier vielleicht ein Verstoß gegen die Aufsichtspflicht. :blum:

Dein

Mausebaer ;)

im Besitz und Eingentum des Kindes war

Falsch! Besitzer war nach der Schilderung der Vater, da er mit der "Waffe" allein im Auto war und somit die tatsächlche Gewalt darüber ausübte.

(Frei nach der Maus: Hört sich komisch an, iss aber so.)

Besitz ist nicht gleich Eigentum.

Geschrieben

Unstrittig ist nur, das der Vater im Besitz der "Spielzeugpistole" war, der "Eigentümer" war mit seiner Mutter einkaufen.

Pressemeldung der Polizeidirektion Passau:

GRUBWEG (LKRS. PASSAU). Am 24.08.2010 gegen 16:45 Uhr meldete sich ein 29-jähriger Mann bei der Filialleiterin eines Discountmarktes in Passau-Grubweg und gab an, er habe beobachten können, dass ein Mann vor dem Discountmarkt in seinen Pkw sitzt und auf dem Beifahrersitz eine Schußwaffe liegen hat.

Da die Filialleiterin einen bevorstehenden Überfall befürchtete, wurde folgerichtig die Polizei verständigt. Diese fuhr mit mehreren Streifenwagen zu dem Markt an und konnte den am Parkplatz in seinen Pkw Daimler Benz sitzenden 52-jährigen Mann aus dem östlichen Landkreis antreffen und einer Kontrolle unterziehen. Dabei wurde schnell festgestellt, dass es sich bei der auf dem Beifahrersitz liegenden vermeintlichen Schusswaffe um eine Spielzeugpistole handelte, die jedoch Ähnlichkeit mit einer echten Schusswaffe aufweist. Der überraschte Familienvater gab an, sein Kind habe mit der Spielzeugpistole gespielt und diese dann auf den Beifahrersitz liegen lassen, während das Kind mit seiner Mutter zum Einkaufen in das in der Nähe befindliche Geschäft ging. Der Mann selbst habe nur im Pkw gesessen und gewartet, bis seine Familie vom Einkauf zurückkehrt. Da es sich bei der Spielzeugpistole um eine Anscheinswaffe handelt, wird gegen den 52-jährigen Landkreisbewohner eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Waffengesetz erstellt, die Spielzeugpistole wurde sichergestellt.

Wer hier ständig unqualifiziert von Denunzianten faselt sollte sich überlegen, das es eben "Spielzeuge" gibt die aus der Ferne selbst von Leuten die täglich mit scharfen Schusswaffen umgehen, eben genau dafür gehalten werden.

Würde ich so jemanden wie den o.a. Vater in einem Pkw vor einem Geschäft sehen, wäre mein erster Gedanke gewiss nicht "Frage den mal ob das ein Spielzeug ist", nein, ich würde das meinen Kollegen überlassen.

Geschrieben

Und nächstes Jahr verzeichnet die Statistik wieder einen enormen Anstieg der Verstöße gegen das Waffengesetz, was dann wieder um die innere Sicherheit besorgte Politfuzzies auf den Plan ruft, man müsse dringend selbiges verschärfen...

Geschrieben
Nicht die Spiielzeugpistole hat den Einsatz ausgelöst, sondern ein PASSANT !

Was für ein Arsch*och!

Hätte der nicht abwarten können bis der Typ in dem Auto sich maskiert und jemanden über den Haufen schießt?

Geschrieben
Du meinst doch hoffentlich pro Gemeinde, oder? :teu38:

Aber mit absoluter sicherheit!

Und einmal in der Woche Allgemeine Taschenkontrollemit dem Ziel, endlich die Gewalttaten mit Einhandmessern und anderen gefährlichen Gegenständen in den Griff zu bekommen!

Nach der nächsten Notwehr mit nem Krückstock fällt gild der auch demnächst als verbotene Hiebwaffe!

Geschrieben

Man kann zwar anzweifeln ob hier der § 138 StGB gegriffen hätte, gemeint hat Norbert aber mit Sicherheit etwas anderes. Muss man dir das wirklich erklären?

Geschrieben

Fakt ist...ich würde die Strafe nicht zahlen und meinen Rechtsanwalt einschalten...das kanns ja wohl nicht sein. Und das Ganze derart durch die lokale Presse jagen das denen hören und sehen vergeht.

Gruß

Carsten

Geschrieben

1973: Die Bürger, die Polizei, sogar Presse und manche Politiker haben gesunden Menschenverstand und handeln entsprechend.

2010: Ein verschwindent geringe Anzahl der Bürger, einige wenige Polizisten möglicherweise ein Politiker (aus der letzten Bank) hat noch gesunden Menschenverstand. Die Medien haben sich davon verabschiedet, und sorgen für weitern Abbau.

2030: Die Offensive der Gutmenschen hatte Erfolg. Sämtliche auch nur annähernd kampfähnliche Sportarten sind verpönt. Ehemalige Boxer attakieren sich mit Gedichten und Zitaten aus der Literatur oder der Regenbogenpresse. Der deutsche Verbalakteur, wie Boxer jetzt heißen, W. Jgdvgscko, wird in der 10 Runde disqualifiziert, weil er einen Passus aus dem Buch "Krieg und Frieden" zitiert.

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