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IGNORED

Aufbewahrung einer Schreckschusswaffe bemängelt


Lusumi

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Edit:

@ Ahoj: schöne Zusammenfassung. Am besten wäre das Ganze natürlich mit Nennung aller Normen, Urteilen, Literaturangaben inkl. Juris-Links :)

Das hatte ich mir absichtlich gespart, um es ein wenig übersichtlich zu halten. Aber wenn du die Normen willst, dann schreib ich dir eine persönliche Nachricht. Gibst mir halt Bescheid!

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DAS hieße aber, dass bei der Nachschau keine zum Besitz berechtigte Personen anwesend sein dürften, bzw. dass diese bei ihrer Anwesenheit nicht in der Lage sein dürften, den direkten Besitz auszuüben.

Sorry, aber nach dieser Aussage kann ich Dich in puncto Thema Waffenverwahrung nicht mehr ernst nehmen.

Da Du wie jeder andere LWB nicht 24 Stunden am Tag Deine Waffen zuhause im Auge behalten kannst, musst Du auf jeden Fall für eine sichere Verwahrung der Waffen sorgen können. Dass dies zum unmittelbaren Zeitpunkt Deiner Anwesenheit während einer Kontrolle nicht zwingend der Fall sein muss, ist mir auch klar (wobei es schon kritisch wird, wenn sich noch ein Nichtberechtigter in der Wohnung aufhält und z.B. im Nebenzimmer alleine Zugriff hätte).

Deine Spitzfindigkeiten in Ehren, aber sie sind trotzdem lächerlich.

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...

Deine Spitzfindigkeiten in Ehren, aber sie sind trotzdem lächerlich.

Deinen Versuch mich in Lächerliche zu ziehen in Ehren, :teu38:

aber was ist eine Nachschau anderes als eine Prüfung des Zustands im aktuellem Moment?

... und was ist, wenn in diesem Moment von einer berechtigten Person der direkte Besitz ausgeübt wird? :rolleyes:

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Mensch Mausebär, wo ist dein Problem?

In deinen vier Wänden darfst du doch mit deinen Sportgeräten, sogar voll behangen, rumlaufen.

langwaffen soviel du tragen kannst über der Schulter, rechts und links an der Wade je zwei Kurzwaffen, unter der Achsel je eine und in deinem Gürtel soviel wie reinpasst. :00000733:

Frage doch nicht so provokant oder verinnerliche nochmal das Gesetz.

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Dann muss diese Person trotzdem eine rechtskonforme Verwahrung nachweisen, da der "direkte Besitz" nicht dauerhaft ausgeübt werden kann. Hab ich doch schon geschrieben.

Das Problem an der Sache ist doch:

Ist der rechtmäßige Besitzer anwesend, ist es völlig in Ordnung wenn die Tresortür offen steht, und die Pistole im Nachttischchen liegt.

Ist der rechtmäßige Besitzer nicht anwesend, kommt der Kontrolleur nicht rein.

Die Kontrollen können, falls die vorher schon ein Tresor nachgewiesen wurde, keine neuen Erkenntnisse bringen.

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Dann muss diese Person trotzdem eine rechtskonforme Verwahrung nachweisen, da der "direkte Besitz" nicht dauerhaft ausgeübt werden kann. Hab ich doch schon geschrieben.

Die rechtskonforme Verwahrung selbst läßt sich aber nicht bei Anwesenheit eines Berechtigten prüfen, sondern nur die für eine solche getroffenen Maßnahmen. :bump:

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...

Ist der rechtmäßige Besitzer anwesend, ist es völlig in Ordnung wenn die Tresortür offen steht, und die Pistole im Nachttischchen liegt.

Hm...kommt darauf an ob Du gefragt wirst, warum das Ding da liegt und warum der Tresor offen ist und darauf was Du dann sagst. Kommt es zu einer Beanstandung (so falsch sie auch sein mag) könnte ein Richter im Zweifel nach "lebensnaher Auslegung" Deiner Aussage, dieser keinen Glauben schenken.

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Ich lebe alleine. Solange ich keine Gäste habe, sind die einzigen Unberechtigten die Kontrolleure... oder Einbrecher.

Natürlich sind meine Sachen trotzdem alle ständig im Tresor. Aber es wäre kein Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften, wenn es nicht so wäre...

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... Aber es wäre kein Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften, wenn es nicht so wäre...

Eben drum ist so die Aufbewahrung bzw. die "Pflichten aus den Absätzen 1 und 2" wie es wörtlich in § 36 Abs. 3 S. 2 WaffG heißt, nicht vollständig prüfbar. :closedeyes: Lediglich § 36 Abs. 1 S. 1 ist prüfbar. :blum:

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In den meisten Fällen, ich nehme an in über 70%, ist aber der LWB NICHT allein anzutreffen, in geschätzten 40% sind minderjährige im Haushalt.

Damit ergeben sich bei kleinkarierten Kontrollierenden sehr schnell Probleme. Diese zu bereinigen obliegt dann nach einer nicht unerheblichen zeitspane (meist ohne Waffen) einen Richter. Dieser wird u.U. nach "Lebens- udn Berufserfahrung" urteilen wenn es um Begründungen geht.

Muss jeder selbst wissen.

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mal abseits des Themas....... hat der Kontroletti eigendlich eine private / berufliche Waffenrechtliche Erlaubis?

Darf der überhaupt irgendeine Waffe angrabbeln? Müsste nicht jeder Kontroletti selber ne WBK haben um an meinen Waffen rumfingern zu dürfen?

Ein Blick in den § 55 Abs. 1 WaffG erklärt es!

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Darf der überhaupt irgendeine Waffe angrabbeln? Müsste nicht jeder Kontroletti selber ne WBK haben um an meinen Waffen rumfingern zu dürfen?

Ein Blick ins WaffG, hier insbesondere der § 55 mit seinen Absätzen (1) und (6) kann diesbezüglich Klarheit bringen:

§ 55 Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten

(1) Dieses Gesetz ist, wenn es nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, nicht anzuwenden auf

1. die obersten Bundes- und Landesbehörden und die Deutsche Bundesbank,

2. die Bundeswehr und die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte,

3. die Polizeien des Bundes und der Länder [falls Polizeibehörden zuständig sind],

4. die Zollverwaltung

und deren Bedienstete, soweit sie dienstlich tätig werden. Bei Polizeibediensteten und bei Bediensteten der Zollverwaltung mit Vollzugsaufgaben gilt dies, soweit sie durch Dienstvorschriften hierzu ermächtigt sind, auch für den Besitz über dienstlich zugelassene Waffen oder Munition und für das Führen dieser Waffen außerhalb des Dienstes.

...

(6) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung eine dem Absatz 5 Satz 1 entsprechende Regelung für sonstige Behörden und Dienststellen des Landes treffen. Die Landesregierungen können die Befugnis nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen [Falls z.B. Kreisverwaltungsbehörden zuständig sind; in Bayern beispielsweise aufgrund der Verordnung zur Ausführung des Waffengesetzes, die auch die entsprechenden Ausnahmen und Befugnisse für die Behörden festlegt].

Es wäre, von der technischen Regelung abgesehen, aber auch sachlogisch recht abstrus, wenn die untere Waffenbehörde keine entsprechenden Befugnisse hätte.

Ganz kurz zu dem anderen Kram von wegen offenem Herumliegen von allen möglichen (womöglich geladenen) freien Gerätschaften. Auch wenn i.d.R. keine Unberechtigten Zugang in die entsprechenden Gelasse haben wird der Richter im Zweifel sauber ausführen, dass dies jedoch für alle möglichen Fälle gar nicht verhinderbar ist und weiterhin unterstellen, dass das sich beitende Bild auch bei Abwesenheit des Besitzers nicht anders aussieht. Zumindest rechtfertigt ein mehr oder weniger großes Kuddelmudel, bei dem der Beklagte im Zweifel vor Verlassen der Wohnung erst mal unter dem Sofa nachsehen müsste, oder den Schreibtisch aufräumen, oder irgendwelchen Kokolores separat von der Wand nehmen, etc. pp. ganz sicher die Annahme... na ja, Ihr könnt ja den Rest in § 5 (1) Nr. 2 WaffG unter den Buchstaben a-c selbst nachlesen. Es mag jeder selbst entscheiden, wie er mit seinem Krembempel umgeht, mir persönlich ist das völlig gleichgültig, nur dann bitte hinterher nicht weinen.

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Die Kontrollen können, falls die vorher schon ein Tresor nachgewiesen wurde, keine neuen Erkenntnisse bringen.

Das ist so zumeist richtig. Denk aber auch an die Fälle, wo auf einem Auskunftsbogen nur ein Kreuzle gemacht worden ist. Das kann (unter Umständen auch ohne böse Absicht) an einer falschen Stelle gesetzt worden sein. Dann kann eine Kontrolle auch zu einem anderen Ergebnis führen und eine Nachbesserung erforderlich machen.

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Die rechtskonforme Verwahrung selbst läßt sich aber nicht bei Anwesenheit eines Berechtigten prüfen, sondern nur die für eine solche getroffenen Maßnahmen. :bump:

Nenne es wie Du willst. JEDER LWB muss diese Vorsorgemaßnahmen treffen oder siehst Du irgendwo im § 36 WaffG eine Option für neben dem offenen Tresor anwesende LWB ? Und genau das wird auch vor Ort für den registrierten Waffenbestand kontrolliert. Wenn sowohl LW als auch KW momentan nicht im Schrank sind, wird man evtl. auf die Trennung nach A und B-Schrank sowie die getrennte Munitionsverwahrung hinweisen. Wo die Waffen üblicherweise verwahrt werden, ist jedenfalls kontrollierbar.

Renn ruhig noch ein paar mal mit dem Kopf gegen die Wand, dann verstehst Du es vielleicht auch irgendwann mal... <_<

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Nun muss ich auch mal wieder was sagen.

Also eigentlich ist es doch das Beste, wenn eine Kontrolle zu keinem neuen Ergebnis führt. Das ist der Waffenbesitzer, die Behörde und die ganze Gesellschaft zufrieden.

Ein normaler Mensch, der Waffen hat, der bringt seine Waffe sicher unter - davon gehe ich zumindest aus. Darüber brauch man auch nicht diskutieren. Kontrollen über die tatsächliche Aufbewahrungen finde ich sinnvoll. Wenn ihr mal 5 Minuten bei YouTube unter dem Schlagwort "Schreckschuss" reinschaut, dann weiß man welche Menschen ungeeignet für Waffen sind. Ich persönlich finde das erschreckend.

Waffen können eine tolle Sache sein, aber man darf nie vergessen, wozu eine Waffe meist konstruiert ist ...

Jedenfalls schweifen wir hier vom Thema ab!

Schönen Abend Euch allen und liebe Grüße,

Ahoj

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Kontrollen über die tatsächliche Aufbewahrungen finde ich sinnvoll. Wenn ihr mal 5 Minuten bei YouTube unter dem Schlagwort "Schreckschuss" reinschaut, dann weiß man welche Menschen ungeeignet für Waffen sind.

Schade daß genau diese Waffen nicht in einem Tresor verwahrt werden müssen, und daß genau diese Personen nicht überprüft werden.

Eine Kontrolle, die nur in Ausnahmefällen, oder wenn bewußt falsche Angaben gemacht wurden, überhaupt einen Erkenntnisgewinn bringen kann pauschal bei allen durchzuführen ist schlichtweg eine Generalverdächtigung und Gängelung, mit dem eindeutigen Ziel diese Leute zu entnerven und in ständiger Angst leben zu lassen... und sie letztlich dazu zu treiben ihre verbrieften Eigentumsrechte freiwillig aufzugeben. Die Begründung für diese Kontrolle ist einzig und allein die Angst vor bewaffnetem Widerstand... der Massenmord von Winnenden war nur das Vehikel.

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... Wo die Waffen üblicherweise verwahrt werden, ist jedenfalls kontrollierbar.

...

Dass ist doch auch nichts anderes, als die getroffenen Maßnahmen zur Aufbewahrung zu prüfen. Ob die Waffen dann da wirklich hineinkommen oder in die Nachttischschublade ergibt sich daraus auch nicht. :closedeyes:

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Dass ist doch auch nichts anderes, als die getroffenen Maßnahmen zur Aufbewahrung zu prüfen. Ob die Waffen dann da wirklich hineinkommen oder in die Nachttischschublade ergibt sich daraus auch nicht. :closedeyes:

Alter Korintenk***** :eclipsee_gold_cup:

Beim TÜV weiss auch keiner, ob Du Dir nach der HU abgefahrene Reifen auf die Felgen ziehst.

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Lt. SBinchen erlaube aber eine Nachschau eine Aussage über das Verhalten. :huh:

Folglich müßte mir AWO bei einer HU-Prüfung auch Knöllichen für künftige Überschreitungen der Parkzeit und vor Jahren vergessenens Blinken ausstellen können. :heuldoch:

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Beim TÜV weiss auch keiner, ob Du Dir nach der HU abgefahrene Reifen auf die Felgen ziehst.

So ist es ! Mit Gewalt kann man jede gesetzliche Vorgabe zumindest phasenweise konterkarieren, aber Waffenbesitzer tun so was ja nicht. :)

Absolute Sicherheit wird es nie in der Welt geben, von diesem Vollkaskodenken müssen auch die Grünen, Aktionsbündnis Winnenden & Co. abrücken. Solange Autofahrer nicht auf Zuverlässigkeit (und Bedürfnis ?) geprüft werden (Existenz der Sachkunde wird ja zumindest bei Polizeikontrollen geprüft, beim Autokauf eher selten), sehe ich bei den LWB keine Veranlassung, das WaffG weiter zu verschärfen, denn die sind für die öffentliche Sicherheit keine solche enorme Bedrohung !

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