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IGNORED

Munitionsverkauf ohne entsprechende Waffe


Scorpus

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Geschrieben

Mal den hypothetischen Fall angenommen, ein Nicht-WBK Inhaber möchte sich von Munition trennen, die er nicht haben dürfte.

Mal angenommen diese NWBKI spricht einen WBK-Inhaber an, und fragt, ob er diese Mun für ihn über egun verkaufen könne. Weiterhin angenommen, der WBKI besitzt keine entsprechende Waffe für diese Mun. Darf er sie verkaufen. Ich schätz mal nicht?! Obwohl er ja dafür sorgt, dass ein Berechtigter in den Besitz kommt

Gast solideogloria
Geschrieben

Nein. Er sollt sie nicht mal in seine Nähe lassen.

Geschrieben
Mal den hypothetischen Fall angenommen, ein Nicht-WBK Inhaber möchte sich von Munition trennen, die er nicht haben dürfte....

Dann würde ich als WBK-Inhaber davon die Finger ganz weit weglassen.

Mun, die mir (vermutlich als Vorsitzenden eines Schützenvereines) schon vor die Haustüre gelegt wurde, habe mit telefonischer Abstimmung meines SBs zum Händler zur Entsorgung gebracht.

So oder so ähnlich würde ich es jedem WBK-Inhaber empfehlen.

Geschrieben

Es gibt auch aber Konstellationen,

bei denen sich alle Beteiligten in diesem Fall

gesetzeskonform verhalten würden...

Aber das wäre wohl zu abstrakt bzw. tut nicht not

zu diskutieren, denn wenn dieser Fall passen würde,

hätte es der TE sicherlich erwähnt.

Geschrieben
Es gibt auch aber Konstellationen,

Jetzt bringst Du mich zum Grübeln. Denkst Du an eine Konstellation "WBK-Inhaber übernimmt vom Erben zum Transport zum Büma" oder so?

Geschrieben
Mal den hypothetischen Fall angenommen, ein Nicht-WBK Inhaber möchte sich von Munition trennen, die er nicht haben dürfte.

Mal angenommen diese NWBKI spricht einen WBK-Inhaber an, und fragt, ob er diese Mun für ihn über egun verkaufen könne. Weiterhin angenommen, der WBKI besitzt keine entsprechende Waffe für diese Mun. Darf er sie verkaufen. Ich schätz mal nicht?! Obwohl er ja dafür sorgt, dass ein Berechtigter in den Besitz kommt

Das sind für mich zwei Typen, die auf illegalem Weg Munition unter's Volk bringen wollen.........

Der eine hat nix und darf nix, der andere hat etwas, darf aber auch nix......., wenn das auffliegt würden mich brennend deren Erklärungen interessieren!!!

Fuck, lasst es sein............ Die paar Kröten für die Mun ist es nicht wert.

Geschrieben
Kommt ganz auf die Menge an

Klar, wem die schnelle Mark wichtiger ist.................

.........soll hier später nicht rumheulen: "uahhhhuahhhhh, ich habe über 60 Tagessätze bekommen, was kann ich dagegen tun?"

Geschrieben

Außerdem bedient es wieder alle Annahmen über unverantwortliche Legalwaffenbesitzer,

nämlich sich an Gesetze nicht zu halten.

Geschrieben
ein Nicht-WBK Inhaber möchte sich von Munition trennen

Genau das ist im WaffG geregelt. Jedermann, der Munition findet hat dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Behörde entscheidet dann wie's weitergeht.

über egun verkaufen

Ist nicht. Absolut illegal. ScheiXX sein lassen. Gedanken aus dem Repertoire streichen. Noch nicht mal drüber reden.

Geschrieben

Ich finde das sowieso ein Unding, wie bei egun über Strohmänner ("für einen Freund ohne Internet") ohne Waffenhandelsgenehmigung erwerbsscheinpflichtige Gegenstände verkauft werden, natürlich mit Ausschluss von Gewährleistung usw.

Geschrieben

Dann erläuter doch mal, was daran so undingig ist ?

Sofern die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden, ist dagegen doch nichts einzuwenden und dass da jemand seine "schwarzen Knarren" legalisieren will, geht auf diesem Weg ja wohl auch nicht ... spätestens, wenn der Erwrb angezeigt wird, steht ein unberechtigter Verkäufer ja wohl auf dem Schlauch.

Geschrieben

Wir müssen langsam mal wieder zur Normalität finden - was nicht verboten ist, ist erlaubt. Was mir zusteht, hat die Behörde mir bei vorliegen der Voraussetzungen ohne Wenn und Aber zu genehmigen/zuzulassen.

So rum bleibt es ein Rechtsstaat und ein Paar Schuhe werden auch draus.

Geschrieben

Kurze pragmatische Lösung:

da der Munitionsbesitz nicht registriert wird, muss der Überlasser nicht zwingend ein Berechtigter sein. Es ist sogar gut und im öffentlichen Interesse, wenn er sich von der Munition trennt, bevor es rauskommt. Natürlich muss er sich aber einen Berechtigten aussuchen, denn sonst besteht das selbe Problem ja wieder !

Öffentlich über egun natürlich ein absolutes Nogo !!!!

Geschrieben

Hallo,

ich werfe mal noch einen Grund ein, warum ich die Finger von der Sache lassen würde. Nehmen wir mal theoretisch an, die Muni ist fehlerhaft und fliegt dem Käufer um die Ohren. Das geht dann nicht mit Tagessätzen, sondern Tagen ab...

Viele Grüße

Tom

Geschrieben

Hier fehlt jetzt vom Verfasser nur noch die Frage, ob die Mun an Leute verkauft werden darf, die keine Berechtigung zum Erwerb haben.

Was für eine Frage.

Das der NWBKI das nicht weis, o.k., aber der WBKI sollte das wissen, so daß die Frage im Forum garnicht auftauchen dürfte.

Geschrieben

Aber, mal abgesehen davon, daß es natürlich illegal ist,

wozu bräuchte man in diesem Fall denn eigentlich den WBKI ?

Angenommen, der NWBKI hat Mun, woher auch immer und setzt die im egun zum Verkauf ein.

Woher weis denn der Käufer, daß der Verkäufer diese Mun unberechtigt besitzt ?

Der Verkäufer lässt sich die Erwerbsberechtigung vom Käufer aushändigen und verschickt die Mun.

Wer merkt das ?

Aber wie gesagt, es ist illegal !!!

Geschrieben
Aber, mal abgesehen davon, daß es natürlich illegal ist,

wozu bräuchte man in diesem Fall denn eigentlich den WBKI ?

Angenommen, der NWBKI hat Mun, woher auch immer und setzt die im egun zum Verkauf ein.

Woher weis denn der Käufer, daß der Verkäufer diese Mun unberechtigt besitzt ?

Der Verkäufer lässt sich die Erwerbsberechtigung vom Käufer aushändigen und verschickt die Mun.

Wer merkt das ?

Aber wie gesagt, es ist illegal !!!

Wenn ich mir Muni über egun kaufe, erfrage ich beim zuständigen SB, ob der Verkäufer diese auch legal besitzt.

Bleibt allerdings die Frage, wie Privatleute Munition gesetzeskonform verschicken?!

Gast solideogloria
Geschrieben

Vielleicht mal bei DEVA oder Beschussämtern nachfragen, wieviele Kunden ihre Murmeln da persönlich abgeben.

Von Privat gab es glaub ich immerhin eine legale Lösung, ich weiß nur nicht mehr welcher Anbieter.

Geschrieben
Von Privat gab es glaub ich immerhin eine legale Lösung, ich weiß nur nicht mehr welcher Anbieter.

Und alle anderen Versender auf egun kennen diese Möglichkeit, nur wir zwei nicht? :rolleyes:

Gast solideogloria
Geschrieben

Ich denke auch :D

Aber ich bin mir nicht sicher, meine aber, dass es mit Hermes mal eine legale Möglichkeit gab. Oder zumindest der Munitionsversand nicht ausgeschlossen war.

Edit meint, dass gemäß der AGB und der Verpackungsrichtlinien ein Munitionsversand bei Hermes nicht ausgeschlossen ist.

Geschrieben

Toll, das immer noch Leute denken der SB gibt Auskunft. Da könnte ja jeder anrufen und sich über mich informieren. Aber schön das es immer noch Leute gibt, die solchen Mist glauben der in Foren auftaucht. Denn wegen solchen Unsinn(Unwahrheiten) wollten schon sehr viele Leute die Nr. meines SB haben als ich Mun. über Egun gekauft habe. Aber dann für 6.90 Euro verschicken wollen.

Laßt es einfach solchen Mist solchen Mist zu verbreiten.

Geschrieben
Wenn ich mir Muni über egun kaufe, erfrage ich beim zuständigen SB, ob der Verkäufer diese auch legal besitzt.

ok

ich sach`jetzt mal garnix weil sonst flieg ich hier...

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