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Thom234

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  1. Hallo, ich habe den Fall mal mit einer befreundeten Anwältin durchgespielt. Das ganze Thema ist juristisch ein Pulverfass. Zum einen dürfen Grundrechte nur mit wirklich wichtigen Argumenten eingeschränkt werden. Die Möglichkeit, dass eine Waffe eventuell (also eine theoretische Möglichkeit ohne begründete Verdachtsmomente) nicht ordnungsgemäß verwahrt ist und somit zu einer Gefahr (z.B. durch Diebstahl) werden könnte, reicht da nicht aus. Wer also die Kontrolleure nicht in die Wohnung lässt, hat daher nichts zu befürchten. Soweit die Theorie. Wenn der LWB die unangemeldeten Kontrollen aber verweigert, ist es sehr wohl zulässig, dass die Behörde wegen Verdacht auf Unzuverlässigkeit entsprechend handelt. Also Entzug der WBK. Auch wenn es mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, so ist die WBK doch erst mal weg. Mit allen Folgen. Jetzt kann der LWB rechtliche Schritte einleiten. Das kann Jahre dauern. Bis dahin bleibt die WBK weg. Soweit erst mal das Rechtliche bei Verweigerung der unangemeldeten Kontrollen. Nehmen wir den Fall, dass bei uns 2 (uns unbekannte) Kontrolleure vor der Tür stehen. Die Variante:" Ich bin nicht da." halte ich für undurchführbar. Wer will schon immer erst nachsehen, wer vor der Tür steht. Damit terrorisieren wir und ja selber. Ich dürfte ja nie bei einem Fremden an die Tür/Sprechanlage gehen. ABER: Wo steht, wie sich die Leute auszuweisen haben? Ein Kärtchen "Mitarbeiter Ordnungsamt" reicht da nicht aus. Und damit kann ich ein Betreten der Wohnung verweigern, ohne die Kontrolle als solche zu verweigern. Woher soll ich wissen, das die Leute echt sind? Trickdiebe lasse ich nicht ein. Wenn mein SB vor der Tür steht, dann wird es schwieriger. Schließlich will ich den Mann/Frau nicht verärgern. Bearbeitungszeiten können sehr relativ sein.. Aber beim meinem SB würde ich persönlich dann auf mein Grundrecht verzichten und den Mann einlassen. Er kann auch nur dass machen, wass von seinem Arbeitgeber verlangt wird. Ein paar juristische Spitzfindigkeiten, die jeder selbst für sich bewerten muss. 1) Wenn ich nichts unterschreibe, wie wollen die Leute belegen, dass ich die Kontrolle verweigert habe? 2) Selbst wenn eine Waffe offen rumliegt (Sorry, aber eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit), verbietet mir ein Gesetz Trockentrainig zu machen? Wenn ich in meiner Wohnung allein bin, kann ich die Dinger geladen im Gürtel mit mir rumschleppen. Auch wenn oft eine andere Meinung vertreten wird: Ich bin nicht prinzipiell gegen die Kontrollen. Ich bin gegen die Art und Weise, wie der LWB unter Generalverdacht gestellt wird. Aber ich sehe auch keine Möglichkeit bei einigen LWB Vernunft in die dämlichen Schädel zu bekommen.Die Typen unter den LWB, die durch Rumliegen einer Waffe so etwas wie in Winnenden ermöglichen, gehören an die Wand gestellt! Jeder verantwortungslose LWB, der aus dem Verkehr gezogen wird, ist ein LWB, auf den ich verzichten kann. Der eine Zeitungsartikel http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622...38cp/index.html über die Kontrollergebnisse zeigt, wie dämlich einige LWB sind. Und den Mist, den diese wenigen Leute verzapfen, müssen die vernünftigen LWB ausbaden. Ich sage nur Jehova, äähhhh Armatix.... Viele Grüße Tom
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