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IGNORED

Stichwort Waffenregister


Majortom

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Wie schnell man nun bei der Bw herausfinden könnte, wo sich eine bestimmte Pistole befinden sollte, wann, wie und wo zerstört oder wann an wen abgegeben wurde, die irgendwann mal an die Bw geliefert worden war ... :AZZANGEL:

@ orange73

Es wird Ostern. ;)

Da die gesamte Logistik demnächst in SAP erfolgt, dürfte das eine Frage von Sekunden sein.

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Gruß

Geschrieben

@orange73:

OK, lassen wir das Wörtchen "massivst" und vielleicht noch "als allererstes" mal weg, dann bleibt der Satz ansonsten aber richtig:

Dass Deutschland so übereifrig dabei vorgeht, liegt aber auch daran, dass selbst die LWB-freundliche FDP gleich nach Winnenden nach der möglichst schnellen und umfassenden zentralen Registrierung als riesiges Sicherheitsplus für die Bevölkerung geschrien hat - z.B. der FDP-Waffenrechtsexperte H. Wolff hat das eingefordert.

Du hast natürlich Recht, dass auch poliotische Taktik mitspielt - und nein, ich erwarte auch von der kleinen FDP nicht, dass sie sich gegen die große EU stellt und diese Direktive abschaffen will.

Aber wie man die Direktive umsetzt, da gibt es viele Möglichkeiten:

1. zentrales oder dezentrales Waffenregister:

Mir wäre es lieber, wenn es weiterhin 570 einzelne kleine Datenbanken gäbe, die alle gesondert mit eigenem Zusatzcode (und jeweils protokolliert) abgefragt werden müssen, als eine einzige homogene Datei, bei deren Verlust/Klau gleich alle 2,5 Mio- Legalwaffenbesitzer betroffen sind. Das "a" bezieht sich auf "System" nicht auf Datenbankdatei.

2. Zeitpunkt der Einführung

Alles muss erst 2014 stehen. Bis dorthin hätte man Zeit, Zugänge und Schutzmechanismen ganz sauber zu implementieren - zu unserem Schutz! Warum man überhastet

nun alles 2-3 Jahre früher fertighaben will - idas ist NICHT in unserem Interesse.

3. Was und wie lange registriert wird:

Auch da gibt es Freiraum. Insbesondere ist die Datensammlung aufderzeit 10 bis in Zukunft dann 20 Jahre zu verlängern - MEHR NICHT. Das heisst, Waffen, die 20 Jahre friedlich beim LWB schlummern, können aus dem Register rausfliegen! Im Endeffekt bräuchten Waffen, die bis 1990 erworben wurden und den Besitzer nicht wechselten erst gar nicht ins Register!!

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Da die gesamte Logistik demnächst in SAP erfolgt, dürfte das eine Frage von Sekunden sein. ...

:rofl::rotfl2::021::lol::17:

Aua,

der war so gut, dass er weh tut.

Sanduhr

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Programm

Bis die Routinen und Indices so optimiert sind, dass das sinnvoll in Sekunden gemessen wird, ist die Bw privatisiert oder der IdZ mit Waffen zum Verschießen subatomarer Partikelwirkstrahlen ausgerüstet.

SAP ist bisher etwas für Nebensysteme oder Mittelständler. Ich habe noch die Erkenntnis der Oberchefs miterleben dürfen, dass SAP entgegen deren Behauptungen für Kernanwendungen bei größeren deutschen Finanzinstituten in Verbindung mit nur gut 24h dauernden Tagen nicht so die optimale Wahl war. Aber SAP entwickelt sich ja auch weiter bzw. kauft dazu.

Geschrieben

Hallo alle,

boah, da ist man mal ein paar Stunden weg auf einer Party und wird gleich von dutzenden Beiträgen erschlagen. Ich kann die jetzt nicht alle aufarbeiten - schon alleine deswegen, weil ich mich erst noch etwas regenerieren muss.....

Ich nehme mir mal einen exemplarisch heraus und mache an diesem noch mal meinen Standpunkt deutlich. Vorweg sei noch erwähnt, dass es mir keineswegs darum geht, Waffengesetzverschärfungen (und das ZWR ist für mich eine) auf andere Gruppen unbedingt ausdehnen zu müssen. Mir geht es nur darum zu zeigen, dass wenn der Treiber für die Einführung des ZWR tatsächlich die vorgebrachten Argumente wären, dann würde das Ergebniss zwingend anders aussehen müssen, nämlich eben inkl. der Erfassung von Dienstwaffen. Dass das ZWR an und für sich mit der Erfassung von Dienstwaffen eine weniger problematische Institution werden würde, denke ich natürlich nicht.

Was ich damit sagen will: bei Dienstwaffen gibt es nicht die Fluktuation wie bei Privatwaffen, die in ihrem "Leben" durchaus durch mehrere Hände wandern können.

Mag ja alles sein. Aber ehrlich gesagt: Ich kann dich hier nicht verstehen. Du argumentierst in manchen Beiträgen mit bestimmten Situationen, in denen das ZWR die Situation für den LWB einfacher macht. Aber diese Situation ist doch in einer Spannbreite von u.U. bis idR für den Dienstwaffenwaffenträger übertragbar. Jetzt kannst du natürlich sagen, dass es die Erfassung von Dienstwaffen de jure nicht gefordert ist. Aber dann müsstest du doch ausdrücklich für die Aufnahme der Dienstwaffen argumentieren und nicht dagegen, denn dann fehlt dem ZWR ja schließlich etwas, wo es weitere Vereinfachungen herbeiführen könnte.

Mal unabhängig von demjenigen der das Argument hier im Thread vorgebracht hat, um die Einführung des ZWR zu rechtfertigen, hier ein paar Beispiele:

  • Auf dem Weg zum Schießstand kommt ein Sportschütze in eine Verkehrskontrolle. Die Waffen werden gefunden, aber er hat die WBK vergessen. Es erfolgt kurze Abfrage im ZWR, alles klar, schönen Tag noch. => Ein Zivilpolizist kommt auf dem Weg von der Arbeit in eine Verkehrskontrolle. Die Waffe wird gefunden, aber er hat seinen Dienstausweis vergessen. Und was jetzt?
  • Auf dem Weg zu einem Einsatz bei einem Jäger wird das Waffenregister überprüft und festgestellt, dass der Bewohner Waffen zu Hause hat. Die Polizei stellt sich darauf ein. => Auf dem Weg zu einem Einsatz bei einem Dienstwaffen-zu-Hause-aufbewahrer wird das Waffenregister überprüft und festgestellt, dass der gute Mann keine (erfassten) Waffen zu Hause hat. Und was jetzt?
  • Eine Waffe wird gefunden. Das ZWR wird abgefragt, um den Besitzer zu ermitteln. Argument ist, dass man nur eine Datenbank abfragen braucht und nicht ein paar hundert. => Eine Dienstwaffe wird gefunden. Welche eine Datenbank wird jetzt abgefragt?
  • Ein Sicherheitspolitiker will in einer kleinen Anfrage im Bundestag wissen, wie viele Waffen sich in Deutschland in legalen Händen der Bürger befinden. Das ZWR wird abgefragt. Die ermittelte Zahl ist falsch, da es vor dem Hintergrund von Sicherheitspolitik keine Rolle spielt (besser: in einer Demokratie keine Rolle spielen sollte, dass es bei uns natürlich eine Rolle spielt, dürfte allen klar sein), ob die Waffe einem Zivilisten oder einem Behördenmensch "gehört".
  • Der Weg einer Zivilwaffe soll nachverfolgt werden. Es wird das ZWR abgefragt. => Der Weg einer Dienstwaffe soll nachverfolgt werden. Welche Datenbank soll jetzt abgefragt werden? Man hat es also doch wieder mit mehreren zu tun, was ja dem Status qou bei den Legalwaffen entspricht und eben ausdrücklich abgeschafft werden soll.
  • [denkt euch weitere aus]

@Harlekin: Gerade du verteidigst doch hier vehement, dass eine einzige Datenbank aufgebaut werden soll. Ob du das jetzt tust, weil du inhaltlich dahinter stehst oder weil es aus der EU-Richtlinie so herauszulesen ist und es dir selbst inhaltlich eigentlich ganz egal ist, ist mir leider nicht transparent. Aber gerade wenn ich nur eine einzige Datenbank favorisiere, dann muss ich doch auch dort die Dienstwaffen unterbringen. Wenn die Dienstaffen in anderen Datenbanken erfasst sind, muss ich doch wieder mehrere abfragen.

Wie gesagt: Bitte nicht falsch verstehen.

Und was den Aufwand angeht: Hier wird davon gesprochen, dass die Dienstwaffen in eigenen Datenbanken erfasst sind. => Ja Sorry Leute, ob ich die Waffe in der eigenen Datenbank pflege oder im ZWR, der Aufwand dürfte ähnlich sein. Ganz im Gegenteil: Mit der Erfassung der Dienstwaffen im ZWR können die eigenen Datenbanken, die es ja dann in einer nennenswerten Anzahl geben müsste(!), anschließend abgeschafft werden, was schon mal den Pflegeaufwand der Datenbanken einspart. Am Ende wird sogar noch ein Geschäft für die Behörden daraus :ninja:

bye knight

Geschrieben
* Auf dem Weg zum Schießstand kommt ein Sportschütze in eine Verkehrskontrolle. Die Waffen werden gefunden, aber er hat die WBK vergessen. Es erfolgt kurze Abfrage im ZWR, alles klar, schönen Tag noch. => Ein Zivilpolizist kommt auf dem Weg von der Arbeit in eine Verkehrskontrolle. Die Waffe wird gefunden, aber er hat seinen Dienstausweis vergessen. Und was jetzt?

- Anruf auf der Dienststelle

* Auf dem Weg zu einem Einsatz bei einem Jäger wird das Waffenregister überprüft und festgestellt, dass der Bewohner Waffen zu Hause hat. Die Polizei stellt sich darauf ein. => Auf dem Weg zu einem Einsatz bei einem Dienstwaffen-zu-Hause-aufbewahrer wird das Waffenregister überprüft und festgestellt, dass der gute Mann keine (erfassten) Waffen zu Hause hat. Und was jetzt?

-Wäre das Register Tagesaktuell? Heute mit Waffe nach Hause, nächste Woche nicht.

* Eine Waffe wird gefunden. Das ZWR wird abgefragt, um den Besitzer zu ermitteln. Argument ist, dass man nur eine Datenbank abfragen braucht und nicht ein paar hundert. => Eine Dienstwaffe wird gefunden. Welche eine Datenbank wird jetzt abgefragt?

- Durch den Behördenstempel ist die Waffe sofort zugeordnet

* Ein Sicherheitspolitiker will in einer kleinen Anfrage im Bundestag wissen, wie viele Waffen sich in Deutschland in legalen Händen der Bürger befinden. Das ZWR wird abgefragt. Die ermittelte Zahl ist falsch, da es vor dem Hintergrund von Sicherheitspolitik keine Rolle spielt (besser: in einer Demokratie keine Rolle spielen sollte, dass es bei uns natürlich eine Rolle spielt, dürfte allen klar sein), ob die Waffe einem Zivilisten oder einem Behördenmensch "gehört".

- Die Dienstwaffe bleibt Dienstwaffe. Sie wechselt nicht den Eigentümer. Die Anzahl der Dienstwaffen zu Haus fällt nicht ins Gewicht. Das sind Promillewerte.

* Der Weg einer Zivilwaffe soll nachverfolgt werden. Es wird das ZWR abgefragt. => Der Weg einer Dienstwaffe soll nachverfolgt werden. Welche Datenbank soll jetzt abgefragt werden? Man hat es also doch wieder mit mehreren zu tun, was ja dem Status qou bei den Legalwaffen entspricht und eben ausdrücklich abgeschafft werden soll.

- Die Dienstwaffen sind bei den jeweiligen Behörden registriert.

[denkt euch weitere aus]

- Was ist mit tausenden von Depotwaffen? Was ist mit Waffen beim Hersteller? Was ist mit Waffen beim Händler?

Gruß024.gif

Geschrieben
....

- Was ist mit tausenden von Depotwaffen? Was ist mit Waffen beim Hersteller? Was ist mit Waffen beim Händler?

Gruß

Schlimmer noch!

Die meisten Waffen sind gar nicht in Deutschland bzw. offiziell nicht in Deutschland. :teu38:

024.gif

Hasenbraten?! smiley_emoticons_mttao_grillen.gif

Geschrieben
.......siehe Erfurt :gaga:

Meinst Du da das behördliche PEBKAC mit dem, der sich mit Urkundenfälschung eine VRF erschlich und sie dann glücklicherweise nicht einmal zu bedienen wußte, oder haben die da schon wieder etwas angestellt? :unknw:

Geschrieben

jo mei - da schaut man mal Biathlon und schon geht hier die Post ab!

@orange 73

ich habe probehalber mal die ignore-funktion für Dich aufgehoben, die Du Dir in der Vergangenheit durch beleidigende Kommentare über Beamte im Allgemeinen und Polizeibeamte im Besonderen verdient hattest.

Hut ab! Du hast gelernt!

@Knight

dem post von orange73 ist nichts hinzuzufügen. Besser hätte ich es auch nicht begründen können.

Noch etwas: das Register heißt Nationales Waffenregister -NWR- und nicht "zentrales Waffenregister"

Harlekin

Geschrieben

Mausebaer, irgendwo im Forum ist ein Link eingestellt zu dem Thema Waffenkontrolle in Thüringen.

Da ist einer kontrolliert worden, alles i.O. alles schön in die WBK eingetragen (vom Amt)

Danach hat sich das "Amt" gewundert, das "Eine" genehmigte Waffe nicht beim Amt eingetragen ist.

Ob das der gleiche Sachbearbeiter gewesen sein könnte ? ? :021::rotfl2:

Geschrieben
10 bis in Zukunft dann 20 Jahre zu verlängern - MEHR NICHT.

Mein Tip nur vom Gefühl : Die Datensätze werden die Waffenbesitzer um mindestens 25 Jahre überleben.

Alleine schon aus Gründen der Wartung: sobald der LWB erledigt ist lassen sich zur Pflege der Daten noch ein paar Pöstchen über die Zeit retten.

Außerdem : das Ding wird ein zentrales Waffen Register, egal wie es genannt wird.

Schon diese drei Worte einzeln lösen Verzückung aus... und dann erst in Kombination...

glaubt hier wirklich jemand das ein deutsche Staatsdiener solche Daten löschen könnte ?

Was ich damit eigentlich sagen will, das Ding wird dann noch aus anderen Gründen ein Sicherheitsrisiko für mich sein..ich hoffe es ist zu ahnen was gemeint ist ....

Geschrieben

wie wäre es zur Abwechslung mal mit Tatsachen?

Gefühle helfen hier nicht weiter und sind in dieser Sache als Argumentation auch unseriös!

Wenn Du keine Ahnung von öffentlicher Datenspeicherung hast, solltest Du diesen thread meiden!

Harlekin

Geschrieben

Es spielt letztlich keinerlei Rolle, ob die Daten öffentlich oder privat sind.

Falt ist und bleibt, in jedem Rechenzentrum arbeiten Menschen und Menschen machen nunmal auch Fehler.

Stand jetzt kann keiner für einen 100%igen Datenschutz garantieren und genau da sehe ich das Kernproblem bei dem Waffenregister.

Ob man jemals einen 100%igen Datenschutz garantieren kann, ist sehr fraglich.

Es gibt kriminelle Subjekte, die versuchen werden an die Daten zu kommen. Durch Bestechung, Hackerangriffe, Entführungen oder was auch immer.

z.B. Banken haben bekanntlich einen sehr hohen Sicherheitsstandard in der IT. Ich Denke mal die schweizer Banken nochmal einen tick höher sogar und trotzdem war es möglich, eine CD mit Kundendaten zu bekommen und diese zu verkaufen.

Was wäre also, wenn ein verärgerter Admin nun eine CD mit den Informationen zu den Standorten legaler Waffen an den meistbietenden verkauft? Das wäre in Deutschland eine Bundesweite Einkaufsliste für Diebe......auf EU ebene noch schlimmer.

Passiert ist in den letzten Jahre schon genug, was eigentlich die Politiker aufwecken müsste.

Geschrieben
Der Weg soll zurückverfolgbar sein bis zum Hersteller.

Das ist eine wesentliche Forderung der EU-Richtlinie.

Das spricht für das Register zumal man nicht vergessen darf, dass manche "schlaue" Waffenbehörden diverse Waffenhandelsbücher vernichtet und so manche Kausalkette dadurch unterbrochen haben. Durch das Register wird das wieder ausgebügelt.

Geschrieben

Das hier wollte ich Euch nicht vorenthalten:

Die Angler-Datenbank: Im vergangenen Herbst machte eine EU-Idee unter den 30 Millionen Hobby-Anglern in Europa Furore – das Fang-Register! Jeder Angler sollte demnach mit seinem Fang selbst zum Amt gehen, den Fang registrieren lassen. Welche Art, wie groß, wie lang und so weiter. Damit wollte die EU einen besseren Überblick über bedrohte Fischarten bekommen. Auch ein Strafsystem für Regel-Verstöße wurde überlegt. Verbände und Hobby-Angler liefen Sturm. Schließlich wurden die bürokratischen Pläne von der EU wieder gestoppt!

So und jetzt frage ich mich, nachdem die Anglerverbände es geschafft haben, das zu kippen, warum schaffen es unsere Verbände nicht?

Immerhin klingt das Anglerregister fast wie das Waffenregister!

Quelle

Geschrieben

Machen wir uns nichts vor, auch wenn rein garnichts mehr nachverfolgbar wäre, hätte das keinerlei Auswirkungen auf irgendwas. Aber so sind wir: Wenn etwas gesammelt werdern muss, sammeln wir. Zweck? Egal, muss.

Gruß

Geschrieben
Das hier wollte ich Euch nicht vorenthalten:

So und jetzt frage ich mich, nachdem die Anglerverbände es geschafft haben, das zu kippen, warum schaffen es unsere Verbände nicht?

Immerhin klingt das Anglerregister fast wie das Waffenregister!

Quelle

Nun bring hier mal nichts Produktives ein! Es reicht ja wohl, dass man sich über vollkommen unerhebliche Dienstwaffen streitet. Da kanns doch nicht mehr ums Abschaffen des Registers gehen.

Gruß

Geschrieben
Nun bring hier mal nichts Produktives ein! Es reicht ja wohl, dass man sich über vollkommen unerhebliche Dienstwaffen streitet. Da kanns doch nicht mehr ums Abschaffen des Registers gehen.

Gruß

Wieso?

Ich finde den Beitrag sogar richtig passend, da es den hirnverbrannten Regel- und Überwachungswahn der EU aufzeigt.

Geschrieben
Regelungen bezüglich Dienstwaffen obliegen dem Dienstherrn. Dieser hat die Verantwortung. Eine Übertragbarkeit des WaffG in den Behördenbereich ist abwegig.

Klar, mit Dienstwaffen wurde ja auch noch nie Mißbrauch betrieben, keine Eifersuchtsmorde, nie zum Geld abheben mißbraucht, alles noch gar nie nicht. Und: grüne Farbe ist alle. :traurig_16: oder doch eher :rotfl2: ?

Geschrieben
wie wäre es zur Abwechslung mal mit Tatsachen?

Ich richte mich nur nach den üblichen Betrachtungen zur menschlichen Natur, den Schwächen, der Gier, den einfachen und schweren Fehlern... und muß natürlich von den ungünstigeren Entwicklungen ausgehen.

Es ist noch eine Möglichkeitsbetrachtung, aber kommt Zeit kommt Rat, kommt vielleicht Leckage.

Gegebenenfalls durch das System selbst, um den LWB / Privatlagerung zu diskreditieren, oder irgendeinem anderen Grund und Zweck...

Wissen ist Macht und damit Geldwert. Möglicherweise gibt es schon in den nächsten 15 Jahren Situationen, wo ein bisher völlig Unbeteiligter gerne dieses Wissen hätte, jemand der es heute noch gar nicht weiß.

______________________________________________________

Keine Sorge, ich bin nur hier weil ich muß; um zu Wissen was die Gegenseite denkt & wie sie vorgeht und wann für mich Schluß ist.

Geschrieben
Machen wir uns nichts vor, auch wenn rein garnichts mehr nachverfolgbar wäre, hätte das keinerlei Auswirkungen auf irgendwas. Aber so sind wir: Wenn etwas gesammelt werdern muss, sammeln wir. Zweck? Egal, muss.

Gruß

würde ich nicht sagen.

Schon mal was von der DNA-Datenbank gehört? Retrogade DNA-Abklärung?

Harlekin

Geschrieben
...

z.B. Banken haben bekanntlich einen sehr hohen Sicherheitsstandard in der IT. ...

Au S******e!

Dann will ich erst gar nicht Wissen, was außerhalb der Banken abgeht. :mega_shok:

Geschrieben
Au S******e!

Dann will ich erst gar nicht Wissen, was außerhalb der Banken abgeht. :mega_shok:

Das Problem ist doch, dass nahezu jeder seinen Preis hat, ob man das nun wahrhaben will oder nicht.

Mit ausreichend Geld ist nahezu jeder käuflich und genau da liegt das Problem, genauso wie die Leichtsinnigkeit der Menschen.

Liechtenstein, Schweitz, England...

Ich möchte gar nicht wissen, was für Datenlekagen es bereits in Deutschland gegeben hat, von denen die Bevölkerung nichts weis........

Telekom mit ihren Datenschutzproblemen, etc.

Die Medien sind doch voll davon und jeden Tag kommt mehr davon ans Licht.

Also wie will die Regierung den sicherhstellen, dass die Daten über alle in Deutschland legal besessenen Schusswaffen auch nie in die falschen Hände gelangen können?

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it...ich-aus;2085601

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it...ich-aus;2085601

http://blog.laxu.de/category/datenschutz/datenpanne/

http://www.unwatched.org/node/857

http://gadgetophilia.com/british-special-f...s-goes-missing/

War es nicht in Crailsheim, wo der Verdacht vorhanden war, dass er Amtsleiter mit kriminellen Geschäfte gemacht hatte?

http://www.clubalpha60.de/alpha-press/2009...crailsheim.html

Geschrieben
Wäre das Register Tagesaktuell? Heute mit Waffe nach Hause, nächste Woche nicht.

Ach Leute, was soll ich jetzt noch schreiben? Ich habe es doch schon x-mal geschrieben, worum es bei der Dienstwaffendiskussion überhaupt geht. Was ist daran so schwer zu begreifen? Es geht doch nicht wirklich um die Aufnahme der Dienstwaffen ins Waffenregister. Es geht darum, wie glaubwürdig die vorgebrachten Argumente überhaupt sind. Und sie sind eben nicht glaubwürdig, wenn man sagt, dass sie nur für eine Sorte Waffen gelten sollen, nämlich für die der LWBs. Für andere Waffen gelten die nicht. Als ob das wirklich einen Unterschied ausmachen würde. Waffe bleibt Waffe. Dabei unterscheide ich allerdings nicht zwischen den Politikern und den Befürwortern hier.

Meine Aufstellung oben hatte einzig und alleine den Sinn die Argumente für die Einführung des Waffenregisters beim Legalwaffenbesitzer eben auf die Dienstwaffenträger anzuwenden. Natürlich gibt es in der jeweiligen Situation immer andere Lösungsmöglichkeiten oder Anwendungsschwierigkeiten. Aber die gelten doch für den LWB genauso. Und dann muss man beim LWB zum gleichen Schluss kommen, wie beim Dienstwaffenträger.

Mal exemplarisch zu:

Wäre das Register Tagesaktuell? Heute mit Waffe nach Hause, nächste Woche nicht.

Und? Ein Sportschütze kann seine Waffe auf dem Schießstand lagern, er kann sie zur Reparatur beim Büchsenmacher bringen, er kann sie verleihen, etc. Interessiert es jemanden bzgl. des Waffenregisters ob es beim LWB tagesaktuell ist? Beim Dienstwaffenträger soll es ein Argument sein? Wenn der Kamerad grundsätzlich die Erlaubnis hat seine Waffe zu Hause aufzubewahren, dann gehört er dort aufgenommen. Jedenfalls dann, wenn das Argument, dass die Polizei sich bei einem etwaigen Einsatz eben auf solch eine Situation vorbereiten können muss ein valides Argument ist. Punkt. Da gibt es doch nichts zu diskutieren.... Ist das nur ein vorgeschobener Grund, sieht das natürlich anders aus.

Und wenn es dann aufwendiger wird das Register zu pflegen => so what? Gerade die Sicherheitsbehörden sollten doch genau dafür Verständnis haben.

bye knight

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