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IGNORED

Verfassungsbeschwerde


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Wenn deutsche Richter diese Grundrechtsverletzung nicht behandeln wollen, aus welchen Gründen auch immer, dann sollte man das meiner Meinung auf europäischer Ebene weiter verfolgen und klären lassen.

Genau Deiner Meinung, wir sollten weitermachen, dort finden wir andere Richter.

Erik

Geschrieben (bearbeitet)

Also wer es bisher noch nicht kapiert hat wo dieser Staat hingeht, dem ist auch nicht mehr zu helfen.

Heute stand in unserer Zeitung das Fr. Hannelore Lange bei einer Rede vor dem Teckgau u.a. von dem Mitzeichnung der Petition ggn. das Waffengebot abgeraten hat, die Betreiber dieser Petition würden nicht die Interressen der Schützen vertreten (oder so ähnlich).

60. Kreisschützentag

Währe ich 20 Jahre jünger, würde ich meine Koffer packen, und sehen das ich hier verschwinde, bevor man wieder einen Mauer baut.

Bearbeitet von Perser
Geschrieben

Gehe zurück auf Start und beachte:

"Zu ihnen gehört die Annahme, daß sich die Unverletzbarkeit der Wohnung auf die Verfassung gründe, durch sie gesichert sei. In Wirklichkeit gründet sie sich auf den Familienvater, der, von seinen Söhnen begleitet, mit der Axt in der Tür erscheint."

Geschrieben (bearbeitet)
bis heute war mir nicht bewusst, dass man ein Grundrecht mit einem einfachen Satz so mit Füßen treten und in den Dreck werfen kann.

Tja, das ganze ist eine Lehre für all diejenigen die glauben wir würden in einem einwandfreien Rechtsstaat leben und ironischerweise ist der Anteil derjenigen die das glauben bei den Waffenbesitzern (noch) ganz besonders hoch.

Das Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei ist im Zusammenhang mit unserem so tollen Rechtsstaat ja auch recht informativ. http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1789380

Bearbeitet von seiwol
Geschrieben
Zumindest einer der drei Unterzeichnenden Richter war definitiv von der CDU nämlich ein "gewisser Müller" http://www.sueddeutsche.de/politik/cdu-pol...chein-1.1219018

Ja und die anderen beiden waren laut Wikipedia von der SPD vorgeschlagen.

Über die Rechtmäßigkeit der von CDU/SPD geschaffenen WaffG-Verschärfung entscheiden somit wieder CDU/SPD. Und natürlich - wie könnte es auch anders sen - ist alles verfassungsgemäß.

Wenn weiter gegen § 36 WaffG vorgegangen werden soll, dann würde ich empfehlen, eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben, dass die Behörde nicht berechtigt ist, allein wegen des verweigerten Wohnungszutritts die Zuverlässigkeit abzuerkennen. So kann man noch mal vor das BVerfG und dann können die sich auch nicht mit formalen Gründen aus der Affäre ziehen.

Geschrieben

Genau Deiner Meinung, wir sollten weitermachen, dort finden wir andere Richter.

Ich sehe es auch so.

Fragt doch unsere Anwälte mal nach den zu erwartenden Kosten.

"Den Haag ist ja nicht so weit."

Ich lege dann auch gern noch mal ein paar Scheine nach

meint der peashooter

der das auch alles nicht so klaglos hinnehmen will.

Geschrieben
wir sollten weitermachen, dort finden wir andere Richter.

Dann sollten wir zuerst mal den Vorstand fragen, ob er sich diese Arbeit im Interesse aller noch mal machen will.

Das kann erst entschieden werden, wenn sichergestellt ist, dass der Vorstand weiterhin im Amt bleibt.

Manfred wärst Du in dem Fall nochmal mit dabei?

Dann sollten die voraussichtlichen Kosten abgeschätzt werden, und wir müssen klären ob die noch erforderlichen finanziellen Mittel hier mit Spenden aufzubringen sind.

Weiterhin sollten wir im Auge behalten, ob die Verfassungsklage der ABW zur Entscheidung angenommen wird.

Geschrieben
Gehe zurück auf Start und beachte:

"Zu ihnen gehört die Annahme, daß sich die Unverletzbarkeit der Wohnung auf die Verfassung gründe, durch sie gesichert sei. In Wirklichkeit gründet sie sich auf den Familienvater, der, von seinen Söhnen begleitet, mit der Axt in der Tür erscheint."

Der Satz kam mir auch sofort in den Sinn! Danke an Ernst Jünger.

Hinnerk

Geschrieben (bearbeitet)
Ja und die anderen beiden waren laut Wikipedia von der SPD vorgeschlagen.

Über die Rechtmäßigkeit der von CDU/SPD geschaffenen WaffG-Verschärfung entscheiden somit wieder CDU/SPD. Und natürlich - wie könnte es auch anders sein - ist alles verfassungsgemäß.

Klar doch.

Zur Vielfalt im Gericht gehören auch Politiker, ............ Ihr Wissen darüber, wie Strippen gezogen werden, ihre Lebenszeit, die sie in den Hinterzimmern der Macht verbracht haben, kurz: ihre Insiderkenntnisse der diskreten Seite der Demokratie sind unverzichtbar für ein Gericht, das in die Politik hineinwirkt............... Das gilt zumal für den Zweiten Senat, dem Müller angehören wird. Dessen Urteile greifen tief ins Räderwerk der Politik ein, .....

http://www.sueddeutsche.de/politik/cdu-pol...chein-1.1219018

Da wird der Müller wohl sein ganzes Insiderwissen eingebracht haben! (grüne Farbe blockiert gerade)

Bearbeitet von seiwol
Geschrieben
Manfred wärst Du in dem Fall nochmal mit dabei?

Vielleicht auch an die Beschwerdeführer denken.

Geschrieben

ich bin jetzt mal blauäugig

vieleicht haben die Richter ein salomonisches Urteil gefällt und die Klage des ABW ebenfalls abgelehnt, in diesem Fall wäre die Pille nicht ganz so bitter.

Geschrieben (bearbeitet)
vieleicht haben die Richter ein salomonisches Urteil gefällt und die Klage des ABW ebenfalls abgelehnt, in diesem Fall wäre die Pille nicht ganz so bitter.

Da kann ich dich völlig beruhigen,die Klage des ABW wird auch abgelehnt übrigens beide aus dem gleichen Grund, der sich Staatsräson nennt, scheiß auf das GG.

Bearbeitet von seiwol
Geschrieben
Wenn deutsche Richter diese Grundrechtsverletzung nicht behandeln wollen, aus welchen Gründen auch immer, dann sollte man das meiner Meinung auf europäischer Ebene weiter verfolgen und klären lassen.

Ich bin über den Ausgang nicht verwundert, auch wenn ja bischen Grund zur Hoffnung bestand. Aber auf europäischer

Ebene wird gar nichts gehen. Wer hat denn die Sache mit dem zentralen Waffenregister ins Rollen gebracht, und warum?

Die EU ist übermächtig, und wer sich ansieht wie die "Eurorettung" durchgezogen wurde, weiss, dass auch das

BVG entmachtet ist, und die Staatsräson Vorrang hat.

Der einzige Weg geht über die Politik, gelingt es genügend (Wahl) Druck zu machen, haben wir eine Chance,

ansonsten ist früher oder später der Ofen aus. Von den Gerichten brauchen wir uns nichts zu erhoffen, siehe

auch das Urteil zu Sportordnung und Bundesverwaltungsamt.

Geschrieben
Der einzige Weg geht über die Politik, gelingt es genügend (Wahl) Druck zu machen, haben wir eine Chance,

ansonsten ist früher oder später der Ofen aus.

Das ist der einzig richtige Schluss den man aus der Sache ziehen kann!

Ich bin auch bitter enttäuscht.

Vor allem dass man so lapidar und ohne jegliche Begründung abgewatscht wird.

Aber sich nun in Richterschelte zu üben und den Untergang des Rechtsstaats herbei zu sehen bringt gar nichts und zeugt von schlechtem Stil!

Wir haben es versucht, wir haben uns einen eingefangen,

wir müssen weitermachen.

Aber über die Politik, nicht über die Gerichte!

Geschrieben
Über die Rechtmäßigkeit der von CDU/SPD geschaffenen WaffG-Verschärfung entscheiden somit wieder CDU/SPD. Und natürlich - wie könnte es auch anders sen - ist alles verfassungsgemäß.

Schlimmer: Sie entscheiden nicht über die Rechtmäßigkeit des Gesetzes, sondern entscheiden daß die Diskussion darüber gar nicht erst zulässig ist.

Geschrieben

Das Vorgehen der Politik wurde heute Abend.deutlich , als unsere Kanzlerin beim Dialog über Deutschland das höchstbewertete Thema unbeantwortet ließ , wohl aus Angst sich die Finger zu verbrennen .

Geschrieben
Manfred wärst Du in dem Fall nochmal mit dabei?

Wenn es Sinn macht, wäre die FvLW e.V. als Treuhänder für eingehende Geldspenden wieder mit im Boot. Ebenfalls wäre eine finazielle Beteiligung im Rahmen der Möglichkeiten Thema eines Vorstandsgesprächs/Beschlusses.

Allerdings möchte ich folgendes zu bedenken geben:

Die Sozietät Redecker, Sellner und Dahs ist na­tional und interna­tional mit etwa 80 Rechtsanwälten an fünf Standorten tätig und sicherlich nicht dafür bekannt, angenommene Mandate und Verfahren regelmäßig "in den Sand zu setzen". Vor diesem Hintergrund hat die Aussage: "Der Gang an den Europäischen Menscherechtsgerichtshof nach Straßburg erscheint, trotz der hier im Raum stehenden Grundrechtsverletzung, wenig erfolgsversprechend" doch schon einiges an Gewicht. Die Möglichkeit einer erneuten Klage eines Betroffenen ab dem Verwaltungsgericht durch die Instanzen ist nach Rücksprache mit dem Anwalt zwar grundsätzlich gegeben, jedoch nicht gerade erfolgsversprechend. Die Verwaltungsgerichte sind nach dessen Einschätzung in ihren Entscheidungen, gerade was derartige grundsätzliche Probleme angeht, eher zurückhaltend. Sicher gibt es irgendwo einen Verwaltungsrichter der sich nicht dem Mainstream unterwirf. Der muß aber erst gefunden werden - und was dann? In der nächsten Instanz wiederholt sich dann das gleiche Spiel. Die Zeit, die ein derartiges Verfahren benötigen würde, ist nicht mal ansatzweise abzuschätzen.

Manfred

Geschrieben (bearbeitet)

Ein rabenschwarzer Tag für die Demokratie.

Die Tore der DDR 2.0 schliessen sich jetzt hinter uns.

Man sollte dies als einen Meilenstein der kommenden braunen Diktatur (Rot + Grün = Braun)

sehen. Hier findet gerade wieder ein 1933 statt und alle denken: So schlimm wird es nicht kommen.

Ich sage euch: Es wird schlimmer kommen - aber eben nur anders.

Mir fehlen die Worte ob der Handlungsart die sich die Dame und die Herren in Karlsruhe erlauben.

Ich kann nur noch in mich gehen und überlegen ob sich da Auswandern noch lohnt - ich Depp habe

30 Jahre die Krankenkasse und Rentenkasse mit Höchstbeiträgen gefüttert.

Hätte ich dieses nun sinnlos abgegebene Geld mit den Zinsen auf einem Haufen, so würde ich sofort packen und gehen.

LG

M

Bearbeitet von Ostwestfale_LP
Geschrieben

Frage: Redeker hatte doch vor Einreichung der Verfassungsbeschwerde ein Rechtsgutachten erstellt. Könnte das hier veröffentlicht werden als Argumentationshilfe gegenüber der Waffenbehörde, falls ein LWB sich entscheidet, die Kontrolleure nicht hereinlassen zu wollen?

Geschrieben

Falls die FvLW eine weitere Klage anstreben würde (in Straßburg, nicht Den Haag!) würde ich mich wieder als einer der Beschwerdeführer anbieten. Eine kleine Spende wäre sicher auch dabei.

Falls das nicht der Fall sein sollte, dann könnte man das Rechtsgutachten, um persönliche Angaben gekürzt, wirklich als Argumentationshilfe veröffentlichen. Dann haben alle einen Nutzen von dem investierten Geld, den man beim persönlichen Kampf gegen die Aufbewahrungskontrolle nutzen kann.

Geschrieben

Eine weitere Entscheidung der "unabhängigen" Richter die belegt das unser GG im Grunde nichts mehr wert ist...

Dennoch oder gerade deswegen werde ich ein weiteres Vorgehen unterstützen.

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