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IGNORED

Verfassungsbeschwerde


Gast

Empfohlene Beiträge

Hatte heute einige Gespräche im Verein. Teilweise wurden meine Infos sehr positiv aufgenommen.

Einer war dabei, den ich hier extra erwähnen möchte. Er glänzte durch Sprüche wie "Pro-Legal. Da geht nix drüber. Wirste sehen. Wir lassen uns das nichtmehr gefallen!"

Ich nur: "Ja. Äh. Aber die Verfassungsklage möchte die FvLW anschieben und die braucht im Moment Kohle."

Antwort: "Ach! Kannste alles vergessen, Pro-Legal wird...blafasellaber."

Naja. Jeder wie er mag- Einzig das niedermachen der FvLW war ärgerlich. mein Vereinsvorstand hat natürlich auch wie immer den Schlaf des Gerechten gepennt aber was soll's.

Wir kriegen das hin!

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...

und die Kohle ist auch unterwegs da bin ich doch extra gleich durch Eis und Schnee zur Bank gelaufen :icon14:

Gruß

G.T.

Hättste Dir mal nen pe-ce angeschafft ..., da gibts onlein-bänking ... :P

Nichts für ungut, mein halbes Prozent an den kalkulierten Kosten ist auch raus.

Was mir (sehr positiv) aufgefallen ist: Wenn man, so wie ich in der letzten halben Stunde, den GANZEN Thread mal überfliegt, stolpert man unweigerlich über einige doch recht alte Accounts mit sehr wenigen Beiträgen, in denen Zustimmung und Spendenbereitschaft signalisiert wird.

Hier wurden anscheinend die richtigen schlafenden Hunde geweckt.

Weiter so!

mfg

Harry

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Kleinvieh macht auch Mist: +20 Eur von mir.

Bitte vergesst den 2. Teil eurer Ankündigung nicht:

... permanente Zwang zum Nachweis der Sportausübung und die damit verbundenen Konsequenzen bei Nichterfüllung werden mit großer Sorge gesehen.

DAS würde (wird evtl.) dem Schützensport auf Dauer das Genick brechen - kaum ein Mensch wird sein Leben lang und ohne Unterbrechung einem Hobby nachgehen - noch weniger würden ihr Geld unter diesen Voraussetzungen in (teure) Sportwaffen investieren - und keiner würde nach einer längeren Pause wieder Schießen anfangen, wenn ihm schonmal die Waffen deshalb enteignet wurden.

Wenn zielführend/notwendig spende ich gerne nochmals (mehr).

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50€ werden morgen (noch per alter Methode, nämlich dem Überweisungsschein) auf den Weg gebracht.

Im Übrigen haben die FvLW Bevollmächtigten mein vollstes Vertrauen; daher möchte ich von der Spende nichts mehr wiederhaben, auch wenn die Eingabe der Klage scheitern sollte. Dann verwendet das Geld nach freien Stücken (Vorschlag: Mitgliederwerbung auf den kommenden Messen, Stände bei befreundeten Händlern - Platz für einen Tisch sollte noch überall frei sein! Wir werden zwar täglich mehr, solche Aktionen könnten aber gewaltige Zuwächse generieren, wenn nicht eh schon geplant).

Und danke für diese Aktion!!!!!

LG

Oktoglot

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Ähäm... ich weiß nicht wie es bei dir ist - aber vor mir muss niemand beschützt werden. ;)

Du weisst schon, was ich meine :-)))

Ich glaube nicht mehr an Wunder..

Euphorie: wers braucht, bitte!

Allerdings nehme ich die Flyer auch morgen mit

zum Verein!!!

(ich spende ja auch, was ist ein Leben ohne Risiko..)

Gruß, kriegerlein :rolleyes:

Bearbeitet von kriegerlein
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(ich spende ja auch, was ist ein Leben ohne Risiko..)

Gruß, kriegerlein :rolleyes:

Das ist die richtige Aussage für einen alten "Kriegsgaul"! Ich bin überzeugt, dass, wenn man mit der Aktion eine Chance hat, diese durch die FvLW und die beauftragte Kanzlei wahrgenommen wird. Ohne diesen Versuch bereiten wir doch selbst den Schlachtraum vor.

Sehr erfreulich ist dabei auch, dass die FvLW nach so kurzer Zeit!!! (wer mal im Verband gearbeitet hat, weiß die Zeitspannen richtig einzuschätzen) eine solche Sache in der Kürze durchziehen kann. Mehr kann man einfach nicht verlangen!

Hoffentlich achte alle auf ihre Gesundheit und ihr Privatleben. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass solche Aktionen schier Übermenschliches verlangen und nie spurlos vorüber gehen.

Auch dafür meinen Respekt!!

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Der Schutz von knapp 80 Millionen Bürgern

vor ca. 2 Millionen LWB wird überwiegen.

Da muss man mal logisch denken...

Welchen stichhaltigen belegbaren Grund gibt es dafür, dass die 80 Mio vor den 2 Mio überhaupt geschützt werden müssen ???

Kriegerlein, Du bist gemein.

Hast den Jungs im Verfassungsgericht schon die Antwort ausgeplaudert.

Grundrechte können eingeschränkt werden. Und werden es in allen möglichen Bereichen des Lebens.

Die Frage nach dem Grund des Schützens vor den 2 Mio. Na, ich weiß ja nicht. Vor den 2 Mio sicher nicht, bloß vor Denen die sich nicht an die Regeln zur Aufbewahrung halten.

Dazu muss man sich die Gefahr, die die Voraussetzung dafür ist dass man Grundrechte einschränken darf, nicht abstrakt ausdenken, es ist mit zig Toten bewiesen worden.

Jeder Polizist in der stinknormalen Verkehrskontrolle schränkt Grundrechte ein. Der Kaminkehrer auch, übrigens auch das der Unverletzlichkeit der Wohnung und zum Schutz der 80 Mio Anderen. Selbst die Rasenmäherverordnung schränkt die persönliche Freiheit ein zum Wohle der Allgemeinheit.

Man hätte gegen so vieles Klagen können, Mindestalter, Erwerbstreckungsgebot, Schlössern an Taschen, usw. :rolleyes:

Die Waffengegner werden sich die Sache genau anschauen. Und aufatmen. Sie kennen jetzt die finanzielle Decke der bösen Waffenbesitzer und wie gefährlich sie juristisch einzuschätzen sind.

Langer Rede kurzer Sinn, ich spende für diesen Zweck nicht. Und bin gespannt ob mein Posting stehen bleiben darf.

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Für alle, die Xing angemeldet sind: Ich könnte in der Gruppe "Jagd" (Direktlink zur Diskussion) etwas Unterstützung gebrauchen... die Argumente sind teilweise haarsträubend, warum die Kontrollen besser sind als sich zu wehren... nur Axel Saffran (pro-legal) sieht in der Klage etwas grundsätzlich positives, ist aber skeptisch. Laut seiner Aussage werden die allermeisten Klagen gar nicht erst zugelassen, und zweitens braucht man keinen Anwalt für bürgerliches Recht, sondern einen erfahrenen Verfassungsanwalt. Haben wir da einen an der Hand?

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Bei negativem Ausgang, bzw. bei zu geringem Spendenaufkommen ist aus unserer Sicht eine Rückerstattung nicht durchführbar, da der Verwaltungsaufwand und die dabei entstehenden Kosten in keinem Verhältnis stehen würden.
an diesem Satz stören sich immer wieder die Einen oder Anderen und dann kommt die „Spot-Kohle“ die bei der ELF schlummert ins Spiel. Nun ich verstehe die Befürchtungen schon.

Dazu sei gesagt:

Die Sache wird mit allen juristischen Mitteln bis zu Ende durchgezogen!

Der Manfred Breidbach und ich stehen hier mit unseren Realnamen, wir könnten uns doch nie wieder in einem Schützenhaus sehen lassen, wenn wir nicht alles was möglich ist für das Gelingen der Sache getan hätten.

VG

M

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Wir, die FvLW e.V., haben die juristische Machbarkeit und das finanzielle Risiko der Rechtssatzverfassungsbeschwerde in Bezug auf die nicht anlassbezogenen Kontrollen (Art. 13 GG) und die damit verbundenen Konsequenzen, wie Verlust der Zuverlässigkeit, Einzug der WBK, Eigentumsaufgabe der Waffen von mehreren Anwaltskanzleien prüfen lassen. Die involvierten Anwälte sind alle BGH erfahren.

...............

Diese Anwälte halten es für möglich, dass das Bundesverfassungsgericht die Klage annimmt.

.................

Hierzu muss als erstes ein Gutachten erstellt werden.

.................

Dieses Gutachten haben wir in Auftrag gegeben und das Kostenrisiko hierfür übernommen.

Hat Manne doch schon alles geschrieben. Die Kanzlei ist auch irgendwo verlinkt. Es sieht nicht so aus, dass da was falsch organisiert wäre.

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Ja und zwar sind es die hier:

http://www.redeker.de/main-V2.php/de/recht/verfasg.html

Die haben auch Anwälte fürs Verfassungsrecht.... ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie die bei XING auf das schmale Brett kommen, es wäre nur ein BGB-Anwalt eingeschaltet worden.... ich bezweifle ehrlich gesagt, dass sie überhaupt die Bekanntmachung vollständig gelesen haben. Da werden scheinbar lieber wieder irgendwelche ScheiXXhausparolen verbreitet...

gruß <_<

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ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie die bei XING auf das schmale Brett kommen, es wäre nur ein BGB-Anwalt eingeschaltet worden....

Es dürfte dieser missverständliche Hinweis im Eingangsbeitrag

Die involvierten Anwälte sind alle BGH erfahren.
sein.

Die Sozietät Redeker gehört zu den allerersten Adressen im Verfassungsrecht. An mangelnder anwaltlicher Kompetenz wird die Sache mit Sicherheit nicht scheitern.

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