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IGNORED

Verfassungsbeschwerde


Gast

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ALLE hier sollten das Ziel für Herbst 2010, dir 50 zu knacken, nicht aus den Augen verlieren. Wir werden das Geld schneller benötigen, als uns lieb ist. Wir müssen die FvLW in die Lage versetzen, UNSERE Interessen auch weiter so direkt und effektiv zu vertreten.

Die Verfassungsklage ist da wirklich nur ein Anfang.

Also am besten neben dem Sternchen einen Dauerauftrag mit monatliche einigen Eus einrichten dann kann man nichts vergessen. In der Zwischenzeit alle anderen immer noch schlafenden LWB versuchen zu wecken und auch zum spenden anregen. Am besten Zettel mit den Kontodaten in die Hand drücken (Verwendungszweck nicht vergessen) und einfach auffordern, 20,- zu spenden um auch in Zukunft dem Hobby nachgehen zu können.

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Man sollte trotz des Spendenbeitrags, der sich sehr angenehm liest nicht vergessen, daß das Grundgerüst der Bewegung in der Mitgliederzahl der FvLW e.V. liegt.

Bei 30 000 angemeldeten WOlern ist die Zahl derer, die eine Fördemitgliedschaft haben, leider noch viel zu gering.

Also Leute: "Bitte meldet euch hier an"!

Wir müssen wachsen um noch mehr ernst genommen zu werden und unsere Sache braucht die Mitgliedsbeiträge.

Hab mich grad angemeldet. Ich wusste bis Dato gar nicht, dass es diese Art Mitgliedschaft gibt. Ich verfolge das Ganze nur am Rande, weil ich beruflich sehr viel zu tun habe. Ihr solltet immer und immer wieder diese Aufrufe und auch Hinweise zu dieser Art Mitgliedschaft beim FvLW tätigen, damit auch Mitglieder wie ich, die eher seltener im Forum sind, von dieser Mitgliedschaft Kenntnis erlangen. Schickt am besten auch öfter mal eine Rundmail mit Hinweis auf eine Fördermitgliedschaft beim FvLW und die damit zusammenhängenden Ziele (wie bspw. Finanzierung von Verfassungsbeschwerden).

Bearbeitet von Michke
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Ich habe auch gerade gespendet. Allerdings denke ich, dass wir schon jetzt im Auge haben sollten, dass, wenn in 2013 eine (rot-)rot-grüne Regierung an die Macht kommt, wir noch sehr viel Geld für Verfassungsbeschwerden benötigen werden. Denn sollte auch nur ein Bruchteil von dem, was rot-rot-grün vorhaben, umgesetzt werden, sind die derzeitigen verdachtsunabhängigen Kontrollen hinsichtlich der geplanten Verbote und Enteignungen noch das harmloseste. Aber natürlich unterstütze ich jegliche Verfassungsbeschwerde gegen jede unsinnige Verschärfung des Waffenrechts. Nur sehe ich unter der jetzigen Regierung "unsere Schäfchen noch im Trockenen". Jedoch wird sich das - bei der momentan anhaltenden schlechten Stimmung gegenüber schwarz-gelb - wohl in 2013 leider ändern, da dann, so ungern ich das auch zugebe, vermutlich die rot-rot-grünen mit ihrem geplanten blödsinnigen, nichtsbewirkenden Aktionismus an die Macht kommen. Und dann geht's erst richtig los - dagegen sind die derzeitigen Reglementierungen und Repressalien wahrscheinlich noch gar nichts...

Will sagen: Fangt schon mal an zu sparen! In etwas über drei Jahren nach der nächsten Bundestagswahl werden wir - bei der anhaltenden politischen Stimmung gegen schwarz-gelb - das Geld wohl leider noch viel nötiger brauchen. Denn dann geht's um den legalen Besitz an sich. Für die Verfassungsbeschwerde(n) muss dann wirklich alles moblisiert werden - die besten Anwälte, und das kostet.

ab 2013 werden wir auf illegale waffen umsteigen - dann ist die regierung rot grün rot auf unserer seite und wir haben nix zu befürchten - vielleicht werden die ja auch das gesetzt zur erlaubnis illegaler waffen verabschieden

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Um so wichtiger ist es, bereits jetzt Kontakte zu SPD-Abgeordneten und Funktionströägern zu knüpfen, und zwar nicht nur auf Bundestags-, sondern vor allem auch auf der Wahlkreisebene. Frau Fograscher z.B. ist ja auch schon viel vernünftiger geworden. Wenn wir da jetzt anfangen, ist es 2013 nicht mehr halb so schlimm. Und Scheer ist dann hoffentlich Frau Y. ins politische Grab gefolgt, auch wenn er ihr im Remstalforum immer noch wieder Gefolgschaft zuführen will ...

Gruß,

Coltfan

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nicht nur auf Bundestags-,

Frau Fograscher z. B.

Coltfan

Hallo Michael,

ich muß Dich leider enttäuschen!

So wie sich die Planung zum jetzigen Zeitpunkt darstellt, werden wir noch vor der Sommerpause mit Frau Fograscher im Bundestag zusammentreffen.

Aber trotz alledem ich bin guter Hoffnung, dass sich Deine Enttäuschung in engen Grenzen halten wird.

Grüße, Reiner Assmann

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Hallo,

die grundsätzliche Klageschrift ist mit einem Volumen von annähernd 60 Seiten fertig und jetzt sind nur noch die Anträge der acht Einzelkläger zu fertigen.

Die Einreichung wird fristgerecht erfolgen.

Allerdings ist danach zusätzliche Geduld angesagt, denn die Entscheidung über die Annahme wird dann nochmals 3-6 Monate dauern.

Da wir die Zwischenzeit effektiv nutzen möchten, denken wir konstruktiv über eine weitere geeingnete Klagemöglichkeit im Sinne der Vereinfachung des Waffengesetzes nach.

Grüße, Reiner Assmann

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Da wir die Zwischenzeit effektiv nutzen möchten, denken wir konstruktiv über eine weitere geeingnete Klagemöglichkeit im Sinne der Vereinfachung des Waffengesetzes nach.

Grüße, Reiner Assmann

das hört sich gut an, dank für deine stetigen mühen!

nächstes ziel, da wüßte ich was, 2schuß auflassung für jäger beseitigen ;) , damit man jäger und sportschütze gleichzeitig sein darf!

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Eine allgemeine Reform des Waffengesetzes bzw. Überarbeitung würde sehr schwer und sicherlich auch etliche Jahre in Anspruch nehmen, dafür werden die entsprechenden Parteien leider für sorgen. Eher könnte ich mir das Herauspicken einzelner allgemeiner inzwischen fragwürdiger Regelungen vorstellen (die bei Behörden auch Kopfschmerzen und etwaige separate Auslegungen verursachen) und diese angehen, so würden zwar (nur) kleinere Erfolge - aber in kürzerer Zeit erreichbar. Mit kleinen Schritten kommt man auch ans Ziel.

grüße,

zykez

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Da wir die Zwischenzeit effektiv nutzen möchten, denken wir konstruktiv über eine weitere geeingnete Klagemöglichkeit im Sinne der Vereinfachung des Waffengesetzes nach.

Grüße, Reiner Assmann

Hallo Freunde,

Euch allen ist ja bekannt, daß man in Deutschland eigentlich gar keine Waffe kaufen kann.

Man kann Sport- oder Jagdgeräte oder Sammlungsgegenstände kaufen.

Aber der Kauf einer Waffe zur Selbsverteidigung ist nicht möglich.

Der Satz "mehr gefährdet als die Allgemeinheit" sagt ja eben aus, daß der normale Bürger dieses

Recht nicht hat. Das ist zumindest ein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip.

Es gibt kein Recht auf Selbstverteidigung!

Meiner Meinung sollte dieser Fall vor das Verfassungsgericht.

Wenn es gelingen würde, HIER das Waffenrecht zu ändern, hätten alle anderen Verschärfungen keinen Sinn mehr:

Waffen auf den Schießstand,

Großkaliberverbot,

Mengenbegrenzung,

Vereinszwang etc.

Ziel wäre (nach meiner Meinung) ein "Waffenführerschein."

Wenn JEDER Bürger, das RECHT hat diesen Führerschein zu machen, eine Waffe zu Verteidigung zu besitzen,

dann hätten wir gewonnen.

Dann spielt es keine Rolle mehr, ob Jäger, Sportschütze oder Sammler.

Besteht die Möglichkeit, daß die Anwälte das mal prüfen?

Ich bin kein Jurist.

mfG

edegrei

Da wir ja das "Bedürfnisprinzip" haben soll es doch möglich sein für jeden normalen Bürger

die Möglichkeit zu schaffen sich mit einer Feuerwaffe einzudecken, zur häuslichen

Selbstverteidigung, wie es in den meisten Europäischen Ländern üblich ist.

Hier hat Deutschland ein ganz klares Defizit. Um das zu beseitigen muss sich Deutschland

endlich an die Gepflogenheiten unserer Nachbarstaaten anpassen.

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Was das Bedürfnis "Selbstverteidigung" anbelangt: Wir könnten ja mal darüber nachdenken ob wir nicht eine Petition mit dem Ziel einreichen, eine Erweiterung des kleinen Waffenscheines zu erreichen. Schusswaffen im Kaliber 10x22T also einem nicht letalen Gummigeschoss, wären zur reinen "Heimverteidigung" sicher gut zu gebrauchen, ohne das ein Unschuldiger durch ein Großkaliber-Projektil welches eine Tür durchdringen könnte, gefährdet wäre.

Hier sind als Beispiel 2 Pistolen des besagten Kalibers zu sehen:

http://www.roehm-rg.de/pistolen_rg1.html

Und hier ein Flyer dazu: http://www.roehm-rg.de/fileadmin/user_uplo...f/Flyer_WBK.pdf

Die Petition könnte beinhalten das eine Erweiterung des kleinen Waffenschein beantragt werden kann, damit dieser auch als eine Art kleine WBK für Waffen die ausschließlich zum Selbstschutz in den eigenen 4 Wänden gedacht sind, herhalten könnte. Das wäre schon mal ein Anfang und ein Schritt in die richtige Richtung. Das Führen könnte problematisch werden, aber auch darüber sollte man nachdenken denn Gaswaffen können bei Gegenwind zu einer Gefahr für den werden, der sich damit nur schützen will.

Das BKA hat uns schon eine recht gute Verteidigungsmöglichkeit in die Hände gegeben, auch wenn als "Tierabwehrgerät" klassifiziert finde ich den Jet Protector sehr effektiv. Gegen ein bis 2 Angreifer, aber wenn es mehr sind ist so ein Pistölchen von Röhm sicher effektiver und sicher da schneller nachzuladen und auch verhältnismäßig da der Angreifer lediglich traumatisiert wird.

Es könnte sinnvoll sein über die Wirkungsweise (ja auch auf den menschlichen Körper) der Munition 10x22T ein Gutachten erstellen zu lassen. Da hier bei WO mehr als genug Sachverständige mitlesen sollte es auch kein Problem darstellen die benötigte Expertise im sinne einer Unbedenklichkeitsbescheinigung dann für lau zu bekommen --> Schonung der Kriegskasse. :-)

@ Reiner Assmann

Bei Bedarf mach doch bitte einen neuen Thread auf denn dieses Thema könnte noch eine längere Diskussion vervorbringen.

Bearbeitet von neuerschütze
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@ Reiner Assmann

Bei Bedarf mach doch bitte einen neuen Thread auf denn dieses Thema könnte noch eine längere Diskussion vervorbringen.

Ich bin zwar nicht Reiner, quatsch aber trotzdem mal dazwischen.

Dieses Thema haben wir hier ständig, nur wird es von einigen wenigen

immer geschafft das SV-Thema mit Schusswaffen abzuwürgen.

Sehr viele hier in WO sind dafür, dass genau hier der Hebel angesetzt werden soll.

Zu diesen speziellen Pistolen.......

Zur Zeit ist es so, dass der Mun.-erwerb, unabhängig von der Waffe ist,

so kann man eine echte Waffe haben, jedoch nur eine bestimmte Mun. dafür

besitzen, d.h. kann man den Mun.-erwerb auf z.B. Gummi oder Plastik-

munition beschränken.

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also, normaler weise bin ich ja auch einer der gerne alle vorzüge besser jetzt als gleich hätte, aber eine diskussion um sv zum derzeitigen zeitpunkt halte ich nicht unbedingt für zielführend!

wir sollten erstmal 'ne ganze menge schwachsinn der sich im laufe der zeit im waffen§ gesammelt hat "wegklagen" und wenn alles gut läuft dann ist diese forderung mit sicherheit angebracht und selbst dann denke ich sollten die die bereits waffen besitzen diese auch ccw tragen können.

allerdings sollten sie nochmal geprüft werden bzw. einen kurs auf genau die situationen (die wir alle eigentlich nicht haben wollen) zugeschnitten mit abschlußprüfung erfolgen.

es gibt genügend jäger und sportschützen die jetzt schon nicht 100% mit ihren waffen umgehen können, diese gilt es aus so einer verantwortungsvollen aufgabe auszusortieren.

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also, normaler weise bin ich ja auch einer der gerne alle vorzüge besser jetzt als gleich hätte, aber eine diskussion um sv zum derzeitigen zeitpunkt halte ich nicht unbedingt für zielführend!

wir sollten erstmal 'ne ganze menge schwachsinn der sich im laufe der zeit im waffen§ gesammelt hat "wegklagen" und wenn alles gut läuft dann ist diese forderung mit sicherheit angebracht zu prüfen und genau formuliert weiter zu verfolgen

Zustimmung! Ich habe mal den m.M. nach richtigen Terminus eingefügt.

Was mir (ich bin KEIN Gegner einer solchen Forderung!!) einfach nicht in den Kopf will ist, dass einige einfach nicht begreifen WOLLEN dass SV ein wichtiger Grund ist, aber MOMENTAN einfach nur dazu führen würde, alle anderen - und ich meine wirklich ALLE- langsam sich abzeichnenden Möglichkeiten der Situationsverbesserung schlichtweg ausradieren würde!

Wir sind uns doch einig, aber ein bischen Taktik und gesunden Menschenverstand sollte man walten lassen.

Es ist noch nicht bei allen angekommen, welche tatsächliche Situation in den letzten 40 Jahren geschaffen wurde.

Einfach unglaublich!

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...

Da wir die Zwischenzeit effektiv nutzen möchten, denken wir konstruktiv über eine weitere geeingnete Klagemöglichkeit im Sinne der Vereinfachung des Waffengesetzes nach.

...

Hallo Reiner,

finde ich eine sehr gute Idee,

macht es Sinn, diesbezüglich einen "Ideen-Sammel-Thread" (keinen Diskussions-Thread) aufzumachen?

Mein Vorschlag wäre zum Beispiel, dieses unnütze "Einhandmesser-Verbot" wegzuklagen. Hätte den positiven Nebeneffekt, daß man auch für viele Nicht-LWB etwas erreichen würde und damit der Bekannheitsgrad und die Akkzeptanz der FvLW steigen würden.

Viele Grüße,

Markus

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Hallo,

.....

Da wir die Zwischenzeit effektiv nutzen möchten, denken wir konstruktiv über eine weitere geeingnete Klagemöglichkeit im Sinne der Vereinfachung des Waffengesetzes nach.

Grüße, Reiner Assmann

Gute Sache.

Dann ist jetzt erstmal Geduld angesagt.

Gäbe es denn eine Möglicheit gegen die Verbote der SV Mittel selber zu klagen?

Letztlich läst der Gesetzgeber den Bürger nahezu Schutzloß dastehen.

CS oder Pfefferspray sind nicht erlaubt, nur zur Tierabwehr, Schlagstöcke oder Messer ebenfalls und Elektroshocker oder Taser sind ja auch nicht erlaubt.

Nen kleinen Waffenschein will sich aber auch nicht jeder hole um ne Gasplempe mit sich führen zu dürfen.

Besonders bei den Frauen ist das halt eher kritisch zu betrachten.

Nur um es klar zu stellen:

Ich spreche nicht von SV mit einer Pistole oder einem Revolver. Denn dabei stimme ich Lobo-s zu. Das ist einfach zu früh, auch wenn es ein durchaus wichtiges Thema ist.

Ich spreche von Selbstverteidigungsmitteln im algemeinen.

Will sagen, der normale Bürger muss wieder die Möglichkeit und da Recht erhalten, sich mit geeigneten Mitteln vor Angreifern zu verteidigen und nicht Schutzlos seinem Schicksal überlassen werden, während die Angreifer sich nicht um das Gesetz scheren.

Passend dazu finde ich diesen Bericht.

Ein Mann am Steuer seines VW: „Es ist das Schlimme, dass die Justiz es nicht schafft, uns vor solchen Typen zu schützen. Und deswegen finde ich’s gut, dass die Jugendlichen hier so eine Aktion machen.“

Und wie ich es sehe, wären sogar viele normale, nicht Waffenaffine Bürger ebenfalls dieser Meinung. Besonders wenn man in Betracht zieht, dass die Gewaltübergriffe durch bewaffnete Jugendliche immer häufiger werden und dabei immer mehr unschuldige ihr Leben lassen müssen, weil ihnen rechtlich gesehen keine probaten Mittel zur Selbstverteidigung zugestanden werden.

Bearbeitet von Dan More
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Gute Sache.

Dann ist jetzt erstmal Geduld angesagt.

Hallo,

der oben beschriebene Punkt ist zu beachten - Danke Dir, Dan More.

Wir haben vier Jahrzehnte der negativen Entwicklung hinter uns, haben jetzt Kontakte in die derzeitige Regierungskoalition und zur SPD gefestigt, sind über Umweg im Gespräch mit "Bündnis90-Die Grünen"“, haben die Voraussetzungen für die Beteiligung an Ausschüssen und zur Anhörung der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Evaluierungsabsicht begründet, werden hier im Rahmen unserer Möglichkeiten agieren und Einfluss darauf nehmen, dass Evaluierung nicht nur überprüfenden oder verschärfenden Charakter, sondern vielmehr auch die Notwendigkeit zur Einbindung einer Liberalisierung pflichtgemäß begründet.

Über die angekündigte rechtliche Vorgehensweise in Bezug auf gerichtliche Überprüfung weiterer im Waffengesetz enthaltener Vorschriften, bzw. verwaltungsrechtlich angeordneter und mittlerweile auch tatsächlich umgesetzter Maßnahmen gilt es, sich an durchführbare Positionen zu halten und genau diese Möglichkeiten auch tatsächlich in Angriff zu nehmen.

Die FvLW hat die Verantwortung eines jeden einzelnen Spenders in Bezug auf das eingesammelte Kapital übernommen und wir sind hier in der Pflicht, dieses Geld so effektiv als möglich einzusetzen. Wir versichern, dass wir jede anstehende Maßnahme gemeinsam mit den Rechtsanwälten auf Geeignetheit und Durchführbarkeit analysieren und nur bei überwiegend positiver Einschätzung diese auch tatsächlich in Angriff nehmen werden. Gerne werden wir hierzu die Vorschläge der Vorredner aufnehmen diese auch den Anwälten vortragen.

Es ist jedoch wenig zielführend, jetzt und unmittelbar mit einem umfassenden Katalog anzutreten und beginnend mit dem Wegfall der Gebühren für die verdachtsunabhängigen Kontrollen anzufangen, gleichzeitig die 2/6tel Regelung, überflüssige Transportvorschriften, Problematik von angeblich gefährlichen Gegenständen, Erwerbsstreckungsgebot, Wegfall des Bedürfnisprinzips und neben der Basis für SV auch alle anderen erforderlichen und notwendigen Veränderungen einzufordern, um so innerhalb kürzester Zeit einen für uns akzeptablen Status zu erreichen. Es dürfte jedem Betroffenen klar sein, dass dieser Weg nach den vier großen Waffenrechtsreformen seit 1972 und den unseligen Ereignissen des im letzten Jahr geschehenen Mehrfachmordes nur schrittweise und mit der gebotenen Geduld auf das avisierte Ziel ausgerichtet, zu erreichen ist.

Gerade in diesem Sinne - Dank an alle und

kämpferische Grüße, Reiner Assmann

Ich besitze Waffen und das ist auch gut so!

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Da plant die Gegenseite aber wohl auch eine Verfassungsbeschwerde: http://www.tagesschau.de/inland/winnenden282.html

Zitat: "Zudem will die Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen!" alle tödlichen Waffen im Schießsport verbieten lassen. Dazu will sie fristgemäß bis Ende Juli 2010 gegen das neue Waffengesetz Verfassungsbeschwerde einlegen."

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Vor dem Hintergrund der anhängigen Verfassungsbeschwerde und evtl weiter folgende Klagen, habe ich mal eine Frage:

Wir sprechen vom Waffenbesitz. Der Besitz ist aber doch nicht gleichzustellen mit der Benutzung?! Worauf ich hinaus will:

wenn ich heute z.B. eine RisikoLebensversicherung abschließe, möchte ich ja in der Regel auch nicht umgehend vom Ableben gebrauch machen, aber für den Fall das, ist meine Familie fürs erste mal finanziell abgesichert.

Ähnlich beim Waffenbesitz (hier im speziellen das Bedürfnisprinzip). Hier gibt es die WBK in unterschiedlicher Coleur und eben den Waffenschein.

Letzterer berechtigt zum "Führen" und ist die Erlaubnis, über die sich die "Gutmenschenfraktion" eigentlich aufregen sollte.

Die Vergabe des Waffenscheins unterliegt aber noch weitaus härteren Kriterien als die Vergabe von WBK´s.

Um es kurz zu machen: Laut aktueller Regelung kann ich zu Hause als LWB mit meinen Waffen hantieren wie ich möchte, allerdings (im Normalfall) nicht

schießen. Dafür bleibt nur der Gang zum Stand. Die Aufbewahrung ist geregelt und somit besteht kein weiterer Grund für etwaige Gesetzes-Verschärfung.

Zuwiederhandlungen werden schon heute empfindlichst bestraft.

Also: Geht es um den Besitz oder die Nutzung? Der reine Besitz (2nd Ammendment USA) ist, sofern "regelkonform", unkritisch, was das Gefährdungspotential anbelangt. Das sollte statistisch erwiesen sein.

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Da plant die Gegenseite aber wohl auch eine Verfassungsbeschwerde: http://www.tagesschau.de/inland/winnenden282.html

Zitat: "Zudem will die Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen!" alle tödlichen Waffen im Schießsport verbieten lassen. Dazu will sie fristgemäß bis Ende Juli 2010 gegen das neue Waffengesetz Verfassungsbeschwerde einlegen."

Wenn man wirklich alle tödlichen "Waffen" verbieten lassen möchte dann gute Nacht. Da haben die aber viel vor.

Da klage ich noch denen das Auto unterm Hintern weg.... Dann können die zu Fuss gehen...

Das sind Fanatiker. Die haben keinen anderen Lebensinhalt mehr. Ich frage mich was die machen wenn die Schusswaffen mal tatsächlich verboten wären.... Gehen die dann wieder zurück in die Fabrik oder in ein Büro und arbeiten wieder wie "normale" Bürger oder geht das Verbieten dann weiter????!!!!!

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...

Das sind Fanatiker. Die haben keinen anderen Lebensinhalt mehr. Ich frage mich was die machen wenn die Schusswaffen mal tatsächlich verboten wären.... Gehen die dann wieder zurück in die Fabrik oder in ein Büro und arbeiten wieder wie "normale" Bürger ...

Nee, die haben ja keinen andern Job.

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