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IGNORED

Freiburger Stadtverwaltung will 155 € für die anlasslosen Aufbewahrungskontrollen


Lusumi

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Zitat aus der Badischen Zeitung (s. Link oben):

".... Erst Anfang des Monats hatte Landes-Innenminister Heribert Rech (CDU) in einem Schreiben auf eine Empfehlung des Landtags hingewiesen. Demnach sollen die Städte und Landkreise unterscheiden, ob bei den Kontrollen ein konkreter Verdacht vorliegt oder nicht. Findet die Überprüfung nur routinemäßig statt, sollten die Kommunen nur dann Geld verlangen, wenn es etwas zu beanstanden gibt, teilte Rech mit. Dies passte dem Städtetag und dem Landkreistag überhaupt nicht: Sie pochten auf die Gebührenhoheit von Städten und Landkreisen, in die sich das Land nicht einzumischen habe."

Mit letzterer Auffassung sind Städte- und Landkreistag, also die kommunalen Vertetrer, aber gewaltig auf dem Holzweg!

Es gibt keine absolute "Gebührenautonomie". Das Land setzt im Landesgebührengesetz immer noch den gebührenrechtlichen Rahmen.

Und das Landesgebührengesetz definiert gebührenpflichtiges Verwaltungshandeln als eines, das VERANLASST sein muss.

Ich würde eine solche Gebühr meiner Waffenbehörde (da der zugrundeliegende Gebührentatbestand des Kreises oder der Stadt

gegen den oben genannten Rechtsgrundsatz im Landesgesetz verstößt) NICHT bezahlen.

Gruß,

karlyman

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Viel wichtiger finde ich den in Deinem Zitat ausgelassenen Teil:

Möglicherweise kommen die Waffenbesitzer doch um die Zahlungen herum. Denn der Städtetag prüft, ob es nicht sinnvoller ist, stattdessen eine Waffensteuer zu erheben. Über diese wären die Kontrollen mit abgedeckt.

Die Logik bleibt mir verschlossen, denn eine Steuer würde generell auf alle Waffenbesitzer zutreffen, wer käme dann "um die Zahlungen herum"?

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Was der Waffenbesitzer in dem von Ulrich genannten Fall dann an Gebührenzahlungen für die Kontrollen "einsparen" würde,

würde er an anderer Stelle pauschal wieder für seinen Waffenbesitz ausgeben.

Hier soll wohl ein Instrument zur Steuererhebung ähnlich der Hundesteuer geschaffen werden - um die rechtliche Problematik

der Gebühr für anlasslose Kontrollen zu umgehen. Das Geld käme dann einfach als "jährliche Pauschalabgabe" wieder rein,

und begründen wird man das ganze wohl mit dem vom Bundesgesetzgeber auferlegten "Kontrollbedarf" und den resultierenden

Ausgaben.

Nebeneffekt (wohl nicht in allen Fällen, aber für entsprechend "waffenbesitzfeindlich" gepolte Verwaltungen):

"Wenn du es nicht verbieten kannst, besteuere es"... :(

Gruß,

karlyman

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Hm,

  • Steuern plus
  • Gebühren plus
  • § 50 WaffG
  • Art. 3c der Landesverfassung
    Artikel 3c. (1) Der Staat und die Gemeinden fördern das kulturelle Leben und den Sport unter Wahrung der Autonomie der Träger. (2) Die Landschaft sowie die Denkmale der Kunst, der Geschichte und der Natur genießen öffentlichen Schutz und die Pflege des Staates und der Gemeinden."

Na die haben da ja was vor ... :huh:

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Zur Hundesteuer führt Wiki u.a. aus:

"Die Hundesteuer wird als Jahressteuer pro gehaltenem Hund erhoben und ist als einzige so genannte Aufwandsteuer, die in den Kommunen erhoben wird, eine direkte Steuer, da Steuerträger und Steuerpflichtiger der Hundehalter ist....

Die Hundesteuer wurde in Deutschland erstmals für Preußen um das Jahr 1810 als so genannte Luxussteuer eingeführt: Der Staat war der Ansicht, dass jemand, der es sich leisten kann, Hunde zu halten, die keine Nutztiere sind, daneben auch noch genug Geld haben muss, um dafür einen Sonderbeitrag zu zahlen....

Das Recht zur Erhebung der Hundesteuer haben die Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Städten und Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen. Daher variiert der Steuersatz von Gemeinde zu Gemeinde erheblich...

Die kommunale Aufwandsteuer wird ausschließlich auf die Haltung von Hunden...erhoben.

Sie wird von den Städten und Gemeinden als zusätzliche fiskalische Einnahmemöglichkeit beim Ausgleich der kommunalen Haushalte gesehen."

Voila, liebe Waffenbesitzer...

:angry2:

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KfZ-Steuer wird auch erhoben und zum größten Teil im allgemeinen Haushalt verbraten.

Mineralölsteeur, Ökosteuer auf Kraftstoffe wobei perevrserweise auch noch Mehrwersteuer bzw. Umsatzsteuer uaf Steeurn erhoben werden. Ach ja, die muatgebühren versickern ja auch im algemeinen Haushalt.

Mit der Einhaltung der Begrüdnung für die Steuern nimmt man es nicht so genau.

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Mit der Einhaltung der Begrüdnung für die Steuern nimmt man es nicht so genau.

Steuern sind grundsätzlich nicht zweckgebunden. Wären sie es, dann währen es Gebühren. Wobei Gebühren wiederum grundsätzlich zweckgebunden sind und begründet werden müssen.

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... und mit der Sektsteuer die kaiserliche Kriegsflotte finanziert werden.

Aber je zeitlich näher Steuerbegründung und Wegfall des Grundes beisammen liegen, desto auffälliger für auch noch so dieinteressierte Menschen.

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Wie soll denn dann die Steuer bei den illegalen Waffenbesitzern festgesetzt werden ?

Neben der Polizei hat dann auch noch die Steuerfahndung ein Interesse daran die illegalen Waffen auf zu spühren.

Das wird hier immer bekloppter.

Bei Marktkauf habe ich heute in der Obstabteilung nicht schlecht geschaut alles schwarz rot gold, am zutreffensten war es am Bananenregal.

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Wie soll denn dann die Steuer bei den illegalen Waffenbesitzern festgesetzt werden ?

Na die müssen doch eh bei den anlaßlosen Nachschauen, nachgeschaut werden. Da kann das OA/LRA dann doch gleich die steuerliche Anmeldung der unerlaubt besessenen Waffen mit Zwangsgeld verlangen. Es gibt ja künftig auch eh arbeitslose GEZ-Ermittler. Die werden dann von den Kommunen zu IWB-Ermittlern umgeschult und z.B. bei Motoradvereinen eingeschleust. ;)

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Zitat aus der Badischen Zeitung (s. Link oben):

".... Findet die Überprüfung nur routinemäßig statt, sollten die Kommunen nur dann Geld verlangen, wenn es etwas zu beanstanden gibt, teilte Rech mit.

Also das ist doch nonsens pur ! Gebührenrechtlich maßgebend ist die Veranlassung einer Amtshandlung bzw. öffentlichen Leistung. Bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle ist das niemals der Fall, auch wenn bei dieser Verstöße festgestellt werden.

Nur für Folgemaßnahmen (z.B. erforderliche Nachschau oder Verfügungen bzw. Zwangsmaßnahmen) können Gebühren erhoben werden, nicht aber für die ursprüngliche Kontrolle selbst !!! :boese040:

Vergleichen wir doch einfach mit einer allgemeinen Straßenverkehrskontrolle der Polizei: auch dort kostet die Kontrolle nichts, wenn was zu beanstanden war.

Ergo sind verdachtsunabhängige Tresorkontrollen unabhängig vom Ergebnis immer gebührenfrei !!!

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Das geht so in Ordnung.

Nach § 53 Abs. 2 WaffG sind nach Ordnungswidrigkeiten nämlich Bußgelder bis zu 10.000,- Euro möglich. Ein Witz sind eher die 2 Euro Minimum. :)

Das mag ja richtig sein, nur wenn ich mir die anderen Gemeinden anschaue, werden dort meist feste Gebühren erhoben.

Ich könnte mir sogar gut vorstellen, vorsichtig gesagt, dass im besagten Kreis per Grundsatz die Strafen im oberen Bereich ausfallen würden.......ist halt AAW Land.

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Habt Ihr euch mal die Gebührenliste angeschaut?

Ja... und man sollte so was nicht veröffentlichen ohne gut zu recherchieren und mit einem Datum zu versehen.

Bei den 4 mir bekannten Zuständigkeitsbereichen stimmt keine einzige Angabe... hoffentlich sind die anderen Bereiche besser ermittelt.

SB... wie sieht es bei dir aus? Stimmen die Angaben für deinen Bereich?

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