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IGNORED

Egun Waffenhandelsgenehmigung und Gewerblich?


Gast

Empfohlene Beiträge

In den Egun Foren war zu vernehmen das wohl einige langjährige Mitglieder dort Drohungen erhalten haben.

Von anderen Mitgliedern (verm.gewerblichen?) So wurde unter andern einem Mitglied welches seit 5 Jahren

registriert ist und etwa 1500 Bewertungen hat damit gedroht die Finanzbehörden (Zoll Finanzkontr.Schwarzarbeit)

sowie auch Finanzämter,Polizei zu informieren das ein Gewerbe vorliegt und keine Waffenhandelslizenz.

Ab wann benötigt man diese ?

Ich gehe davon aus wenn regelmässig ein Verkauf stattfindet, benötigt man diese auch bei freien Waffen?

Ich denke schon.

Wann ist allerdings gewerblich? Bei Ebay gab es ähnliche Geschichten ein Gericht urteilte da wenn ein Käufer

mehr als 30 Bewertungen hat innerhalb 2 monaten sollte er sein Konto auf "gewerblich" stellen.

Nun haben haben doch auch Verkäufer selbst Käufe getätigt die müsste man doch abziehen, und wer will

den (und vor allem wie) nachweisen das der Käufer die Produkte die er kauft selbst verbraucht also nicht weiter

verkauft?

Und was ist mit Sammlern und anderen Egun nutzern die halt Waffen sammeln und mal welche kaufen und

wieder andere verkaufen? Fragen über Fragen, kommt jetzt gar die "Egun-CD" müssen sich jetzt alle

dort warm anziehen? :confused:

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bei mehr als 20 Waffenverkäufen im Jahr ( Sachverständige außen vor) gehen die meissten Behörden von einer Handelstätigkeit nach > §21.1 WaffG. 'Und Ja, es macht keinen Unterschied ob frei verkäufliche Waffen (Luftdruck, CO2, Vorderlader) oder EWB pflichtige. Der Handel ist Erlaubnispflichtig.

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Das Thema wurde imho in einem der letzten DWJ behandelt (und hier auch hin und wieder).

Das Problem ist, dass hier die Behörden prüfen, ob eine Gewerbe ausgeübt wurde. Dazu gehört regelmäßig die Frage, ob das ganze mit einer Gewinnerzielungsabsicht erfolgte. Bei Waffen hast Du jedoch gegenüber anderen Gegenständen das Problem, dass Du selbst für den Handel mit den so genannten freien Waffen eine Waffenhandelsgenehmigung benötigst.

Eine eGun CD? Wohl kaum. Da haben die Behörden doch den viel direkteren Zugriff indem sie "Ihre Pappenheimer" direkt beobachten.

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Fürs Finanzamt zählt:

Wer selbständig, nachhaltig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt, handelt gewerblich.

Selbständig: im Regelfall ja

Nachhaltig: wird i.d.R. ab der dritten Transaktion unterstellt, kann aber auch nach 100 Transaktionen noch wiederlegt werden

allgemeiner wirtschaftlicher Verkehr: ja

Gewinnerzielungsabsicht: Hier scheiden sich die Geister. Wurde mit Verlust weiterverkauft, weil zum Beispiel der Artikel nicht dem erwarteten entsprach, dann ist man eigentlich schon draußen, selbst wenn 500 Teile / Monat ge- / verkauft wurden. Hat man Gewinn gemacht, muss man immer noch nicht dringend hier reinfallen, aber dann wirds natürlich schon schwerer, wenn man eine gewisse Zahl Transaktionen überschritten hat. Hier könnte man eventuell mit "Kellerräumung" o.ä. argumentieren, es kommt einfach, wie eigentlich meist im Steuerrecht, darauf an.

Wenn das jemand als Nebengewerbe betreibt, bin ich übrigens der Meinung, dass er es auch angeben sollte, aber diese Diskussion sollte man besser an anderer Stelle weiterführen. Ich denke, der einzelne weiß sehr genau, ob er damit nebenher noch was dazuverdient oder nicht.

Was die Waffenhandelslizenz angeht: keine Ahnung.

Gruß

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Wer 1.500 Bewertungen als Verkäufer hat, den muß man unterstellen, daß er gewerbsmäßig handelt. Wer gewerbsmäßig handelt, muß auch ein Gewerbe angemeldet haben. Wer gewerbsmäßig mit Waffen und Munition handelt, braucht dazu noch eine Waffenhandelsgenehmigung. Ist doch klar, daß Händler sauer werden, wenn jemand nebenbei ohne jegliches Geschäftsrisiko und ohne Steuern Waren verkauft. Ebay z.B. ist voll von Menschen, die durch Zufall günstig eingekaufte Posten als Privatperson teurer weiterverkaufen und regulären Händlern das Leben schwer machen. Die wären bestimmt auch böse, wenn sie in ihrem Beruf von einer billigeren Arbeitskraft ersetzt würden.

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Unter dem Strich, denke ich, sei mir folgende Bemerkung erlaubt:

Die Behörden, d.h. Finanzämter, Polizei und Steuerfahndung nutzen jede sich ihnen bietende Möglichkeit, den Leuten sämtliches Hobby madig zu machen !

Wenn ich irgendetwas auf eGun einstelle, oder eBay, dann selbstverständlich mit der Absicht, den bestmöglichen (wenn geht mit Gewinn...) Preis zu erzielen !

Der Staat braucht halt Kohle und die schrecken nunmehr auch nicht mehr vor dem Privatvergnügen zurück !!!

Ich halte das grob gesagt "besch......en" !

Da gibt es nur die Möglichkeit, sich alle paar Tage einen neuen Account zuzulegen und möglichst oft die Bankverbindung zu wechseln, NUR.... um dem Vorwurf des Handelns zu entgehen !

Albern !

Na ja.... es werden schon genug Leute zu verhinden wissen, wie sie den Staat daran hindern, auch noch den letzten Cent aus dem gebeutelten Volk raus zu pressen !

Aber Staat.....

klar, geb ruhig Milliarden für irgendwelche Länder aus, deren geographische Lage uns Bürgern meist nichteinmal bekannt ist !!!

Mach doch !!! Kein Ding..... wir arbeiten gerne für die Steuer !!!!

TT

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In den Egun Foren war zu vernehmen das wohl einige langjährige Mitglieder dort Drohungen erhalten haben.

Von anderen Mitgliedern (verm.gewerblichen?) So wurde unter andern einem Mitglied welches seit 5 Jahren

registriert ist und etwa 1500 Bewertungen hat damit gedroht die Finanzbehörden (Zoll Finanzkontr.Schwarzarbeit)

sowie auch Finanzämter,Polizei zu informieren das ein Gewerbe vorliegt und keine Waffenhandelslizenz.

So jetzt geht Schritt für Schritt die Saat des Bösen auf !

Uneinigkeit und Unrecht und Unfreiheit für.s Deutsche Deppenland !

Stasi 6.0 Reloaded und die Idiologie 1939- 45

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Oder vielleicht selber viel Geld für WHL und Gewerbesteuer ausgegeben, ausserdem USt- und Gewährleistungspflichtig, und die Nase voll von Hobbyhändlern, die einem ganz ohne bürokratischen Klimbim die Preise versauen?

Nicht dass ich den Denunziationsquatsch befürworte, aber das könnte die andere Sichtweise sein. Es gibt immer 2 Seiten.

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Erst einmal kommt es doch darauf an, was das für Bewertungen sind. Sind es Bewertungen als Käufer, ist das doch wohl egal. Sind das im hohen Maße Bewertungen als Verkäufer, stellt sich die Frage, ob eine Gewerbsmäßigkeit vorliegt. Sind es nur ein paar Verkäufe, wird kein Mensch oder Behörde etwas sagen. Wer aber günstig eine Waffe kauft, sie nach einigen Wochen mit Gewinn weiterverkauft und das Ganze oft tut (1.500 Bewertungen?), dem kann man Handel mit Waffen unterstellen. Und das ist nun mal genehmigungspflichtig. Hinzu kommen die steuerlichen Aspekte. Das gleiche gilt für Haushaltsgeräte genauso, wie für Autos oder Fußball-Trikots, wenn man jetzt mal die Waffenhandelsgenehmigung außen vor läßt. Wenn ich so etwas tue, wird es mir doch auch nicht schwer fallen, ein Gewerbe anzumelden und die Gewinne zu versteuern. Demgegenüber kann ich ja auch meine Aufwendungen absetzen. Ebay ist voll von solchen Sonntagshändlern, die Steuer und Garantie geschickt umgehen, weil sie alles "privat" verkaufen. Das Resultat sind Milliarden Steuerverluste und Kunden, die im Gewährleistungsfall ihre Ware in den Müll werfen können, von einer etwaigen Produkthaftung ganz zu schweigen. Das hat doch nichts mehr damit zu tun, daß man überflüssige Dinge privat verkauft, um ein paar Euro für eine Neuanschaffung zu bekommen.

Auch, wenn ich jetzt verbal verprügelt werde: Ich finde es richtig, solche Sonntagshändler anzuzeigen.

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Erst einmal kommt es doch darauf an, was das für Bewertungen sind. Sind es Bewertungen als Käufer, ist das doch wohl egal. Sind das im hohen Maße Bewertungen als Verkäufer, stellt sich die Frage, ob eine Gewerbsmäßigkeit vorliegt. Sind es nur ein paar Verkäufe, wird kein Mensch oder Behörde etwas sagen.

Genau das meinte ich ja Beispiel Ebay angenommen jemand erwirbt 1000 Postkarten un der Verkäufer wäre so doof

für jede Karte ein Bewertung abzugeben, schon hätte das Mitglied kurz nach Anmeldung sehr viele Bewertungen.

Davon sind aber vielleicht gerade mal 20 Verkäufe.

Übrigens wurde das auch bei Egun so gemacht das Verkäufer bei sich selber (unter Aliasname) eingekauft haben

um so die Zahl an Bewertungen hochzutreiben um seriös dazustehen <_<

Klar ich bin auch dafür es muss dringend eine Gesetzesänderung her gerade auch bei Aktionshäusern bestünde

für einige durchaus eine Chance das beruflich zu betreiben um so aus der Arbeitslosigkeit rauszukommen.

Die müssten natürlich am Anfang wenn noch nicht das große Geschäft in Millionenumsatz vorhanden ist ganz

anders besteuert werden, sowie auch eine andere Anrechnung auf Arbeitslosengeld etc.stattfinden.

Es gibt nämlich durchaus Leute die sehr geschäftsfähig sind statt ihnen Steine in den Weg zu legen sollte

soetwas lieber gefördert werden.

Ist doch eigentlich toll wenn sich zudem Hobby und Beruf verbinden lässt, soweit denken die nur im Staate

nicht, da wird lieber sanktioniert ein Wasserkopf an Behörden aufrecht erhalten, keine Steuergerechtigkeit

und vieles mehr was man aufzählen könnte warum macht man den Bürgern so unglaublich das Leben

schwer?

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....

Es gibt nämlich durchaus Leute die sehr geschäftsfähig sind statt ihnen Steine in den Weg zu legen sollte

soetwas lieber gefördert werden.

Ist doch eigentlich toll wenn sich zudem Hobby und Beruf verbinden lässt, soweit denken die nur im Staate

nicht, da wird lieber sanktioniert ein Wasserkopf an Behörden aufrecht erhalten, keine Steuergerechtigkeit

und vieles mehr was man aufzählen könnte warum macht man den Bürgern so unglaublich das Leben

schwer?

Du beschwerst dich über fehlende Steuergerechtigkeit und im gleichen Satz verlangst du, dass diese "sehr geschäftsfähigen" Leute dadurch begünstigt werden sollen, dass sie nicht den gleichen Regeln unterliegen sollen, wie die anderen Gewerbetreibenden und Hartz-IV_Empfänger, dass sie also nicht Steuern etc zahlen sollen und nicht Gewinne als Einkommen angerechnet bekommen bei Hartz-IV, wie jeder andere der etwas dazuverdient?

Was ist eigentlich das Problem dabei, ordentlich als gewerblicher Verkäufer in Erscheinung zu treten? Als Kunde ärgert es mich maßlos, wenn diese Leute sich um ihre gesetzlichen Verpflichtungen (z.B. Gewährleistung, Widerruf nach Fernabsatzgesetz etc) drücken. Und als Steuzerzahler, der u.a. Hartz-IV finanziert, ärgert es mich auch, wenn mein Nachbar mit Arbeit gerade über Hartz-IV liegt und solche Leute sich alimentieren lassen und - ja, ich nenne es so - durch Verschweigen der Zusatzeinkünfte die Solidargemeinschaft betrügen, die die "soziale Hängematte" aufbringen.

Teddy

P.S. Das Drohen mit Anzeigen ist genauso ein "dreckiges" Geschäft, wenn auch verständlich. Konsequent wäre, ohne Drohen etc. sofort anzeigen, damit es nicht so nach Erpressung riecht.

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P.S. Das Drohen mit Anzeigen ist genauso ein "dreckiges" Geschäft, wenn auch verständlich. Konsequent wäre, ohne Drohen etc. sofort anzeigen, damit es nicht so nach Erpressung riecht.

OK, und was machen wir mit Händlern, die unter mehreren weiteren Nicks

"von privat" hökern, wie die Großen ?

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OK, und was machen wir mit Händlern, die unter mehreren weiteren Nicks

"von privat" hökern, wie die Großen ?

die versteuern das Geld schon, denen geht's um die Gewährleistung.

Mich K****n die Jagdschein und WBK rot Händler auch an. WHE oder nicht, darum geht's den Händlern auf egun.

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Du beschwerst dich über fehlende Steuergerechtigkeit und im gleichen Satz verlangst du, dass diese "sehr geschäftsfähigen" Leute dadurch begünstigt werden sollen, dass sie nicht den gleichen Regeln unterliegen sollen, wie die anderen Gewerbetreibenden und Hartz-IV_Empfänger, dass sie also nicht Steuern etc zahlen sollen und nicht Gewinne als Einkommen angerechnet bekommen bei Hartz-IV, wie jeder andere der etwas dazuverdient?

Was ist eigentlich das Problem dabei, ordentlich als gewerblicher Verkäufer in Erscheinung zu treten? Als Kunde ärgert es mich maßlos, wenn diese Leute sich um ihre gesetzlichen Verpflichtungen (z.B. Gewährleistung, Widerruf nach Fernabsatzgesetz etc) drücken. Und als Steuzerzahler, der u.a. Hartz-IV finanziert, ärgert es mich auch, wenn mein Nachbar mit Arbeit gerade über Hartz-IV liegt und solche Leute sich alimentieren lassen und - ja, ich nenne es so - durch Verschweigen der Zusatzeinkünfte die Solidargemeinschaft betrügen, die die "soziale Hängematte" aufbringen.

Teddy

P.S. Das Drohen mit Anzeigen ist genauso ein "dreckiges" Geschäft, wenn auch verständlich. Konsequent wäre, ohne Drohen etc. sofort anzeigen, damit es nicht so nach Erpressung riecht.

Damit wäre das Bildzeitungsniveau und Stammtischgedöns wieder mal komplett, übrigens haben heute die Richter am Bundesverfassungsgericht

festgestellt das die ALGII Sätze viel zu niedrig sind, wenigstens noch Richter die sich nicht von der Hetze auf Sozialschwache durch die

Medien beeinflussen lassen, die Politik muss nun die Gesetze nachbessern, übrigens würde ich mich auch hüten als Legalwaffenbesitzer

über andere Personengruppen herzuziehen, beim nächsten Amoklauf sind wir in den Medien wieder drann! :angry2:

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übrigens haben heute die Richter am Bundesverfassungsgericht festgestellt das die ALGII Sätze viel zu niedrig sind

Haben sie nicht. Sie haben festgestellt, daß die Berechnungsgrundlage nicht transparent genug ist. Ob die nötigen Änderungen zu einer Erhöhung der Bezüge führen werden, steht noch nicht fest!

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OK, und was machen wir mit Händlern, die unter mehreren weiteren Nicks

"von privat" hökern, wie die Großen ?

Da kann man gegebenenfalls prüfen (lassen), ob ein solches verdecktes Handeln - Umgehung des Fernabsatzgesetzes - abmahnungsfähig ist.

Mich k****n die Jagdschein und WBK rot Händler auch an. WHE oder nicht, darum geht's den Händlern auf egun.

Nachvollziehbar. Auch hier wäre allerdings eine Abmahnung gegen solche "illegitimen Mitbewerber" m.E. angemessener und verhältnismäßiger als der Hammer der Strafanzeige.

Carcano

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Sind das im hohen Maße Bewertungen als Verkäufer, stellt sich die Frage, ob eine Gewerbsmäßigkeit vorliegt. Sind es nur ein paar Verkäufe, wird kein Mensch oder Behörde etwas sagen. Wer aber günstig eine Waffe kauft, sie nach einigen Wochen mit Gewinn weiterverkauft und das Ganze oft tut (1.500 Bewertungen?), dem kann man Handel mit Waffen unterstellen. Und das ist nun mal genehmigungspflichtig.

Solch ein Verfahren (irgendwo, irgendwer) vertrete ich auch gerade als Verteidiger, und da geht es dann u.a. darum, darzulegen, dass die aktenkundigen Verkäufe weder "selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betrieben" noch "gewerbsmäßig" waren.

Ein fast stets vorhandener Verlust würde dann i.d.R. auch auf eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht deuten, welche ein typisches Kriterium der Gewerbsmäßigkeit wäre.

Carcano

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Solch ein Verfahren (irgendwo, irgendwer) vertrete ich auch gerade als Verteidiger, und da geht es dann u.a. darum, darzulegen, dass die aktenkundigen Verkäufe weder "selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betrieben" noch "gewerbsmäßig" waren.

Ein fast stets vorhandener Verlust würde dann i.d.R. auch auf eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht deuten, welche ein typisches Kriterium der Gewerbsmäßigkeit wäre.

Carcano

Ja, auf die Absicht der Gewinnerzielung kommt es in der Regel an. Ich z.B. habe die Angewohnheit, elektrische Geräte, wie z.B. Notebook, Rasierapparat, Handy, Telefon etc. kurz vor Ablauf der Garantiezeit zu verkaufen, um mir neue anzuschaffen. Oder ich kaufe mir aktuelle DVDs und verkaufe sie wieder, wenn ich sie mir angeschaut habe. Bei den einen oder anderen Film habe ich sogar erheblich mehr bekommen, als ich bezahlt habe, z.B. Schimanski, gekauft für 1 Euro im Sonderpostenmarkt und verkauft für 16 Euro bei ebay. Rund 300 Bewertungen bei ebay in zwei Jahren, davon gut 2/3 als Verkäufer machen mich deshalb nicht zum gewerbsmäßigen Verkäufer.

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Mich K****n die Jagdschein und WBK rot Händler auch an. WHE oder nicht, darum geht's den Händlern auf egun.

Neid !!!!!!

Aber im Ernst, ohne WBK rot Käufer oder JJ scheininhaber würde es bei Egun auch nicht so rosig aussehen.

Bei Sportschützen kann man ja nicht viel Umsatz( Gebühren erwarten ) als Egun Betreiber erwarten.

Hier wird wieder auf hohem Ross eine Neiddebatte geführt. Wer Sammelt kauft auch, und trennt sich dann auch von vielen Sachen wieder.

Wenn ich aber mich zeitnah von einigen Sachen trennen will oder eine Waffe nur zur Ersatzteilgewinnung kaufe sollte man da auch das vorher klärende Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen.

Für Carcano: Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein „freier Beruf“ ist.

Wo ist den die planmäßig Betreibung des Gewerbes und die geplante Gewinnerzielung bei Versteigerungen. Die Hoffnung auf einen geplanten hohen Erlös setzt noch keine planbare Gewinnerzielungsabsicht vorraus.

Bucki

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  • 1 Jahr später...

Hallo

myGun von dem Verkäufer:

____________________________________________________________________________

Lieber Interessent,

ich bin leidenschaftlicher Sammler, kein Händler!

Waren werden geliefert wie beschrieben und abgebildet, jedoch da privat, nach EU-Recht als gebraucht ohne Gewähr, Umtausch oder Rücknahme

____________________________________________________________________________

Link eGun

Der kann sich als Privatmann, bei anderen Auktionen, schon was leisten.

Wenn der bei Ersatzteilen etc. mit bietet , steige ich sofort aus.

Neidisch = Vielleicht

Ich habe in meinem Gewerbe eine Menge Abgaben zu zahlen.

Was der teilweise bietet kann ich mir nicht leisten.

Wenn eGun genug daran verdient wird es schon seine Richtigkeit haben.

Gruß an alle Gewerbetreibenden und Steuerzahler.

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Ich finde es nicht in Ordnung, wenn ich " bei Privat" was kaufe bei egun, die Telnummer des Verkäufers suche und ihn unter einem Waffengeschäft finde...

Ware ist in sehr gutem Zustand, wird aber als defekt verkauft , da Privatverkauf und ich kein Fachmann bin

Verkauft wird die Ware wie auf den Bildern zu sehen !

Da Privatverkauf ohne jegliche Garantie und Gewährleistung

Mit solchen Zusätzen wird sich einzig aus der Gewährleistung gestohlen....und ob der das Versteuert ???????

In meinen Augen ist das Betrug.....

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Ein fast stets vorhandener Verlust würde dann i.d.R. auch auf eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht deuten, welche ein typisches Kriterium der Gewerbsmäßigkeit wäre.

hallo

richtig formuliert

denn eine BEWEIS dafuer das es KEINE gewerbsmaessige handlung war ist der fehlende gewinn keineswegs.

wenn- auch nur abstrakt - trotz der laufenden verluste eine zielgerichtete handlung erkennbar ist die in der zukunft zu ertraegen fuehren kann (zb der aufbau eines kundenstammes) dann koennen auch handlungen die zu laufenden verlusten fuehren trotzdem als gewerbsmaessig eingestuft werden

zumindestens hier in AT ...

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