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IGNORED

Schützenverein+WBK+Vorstrafe?


Gast

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Zur Löschung:

Es gibt da 2 Zentralregisterauskünfte. Einmal die beschränkte Auskunft, dass ist das Führungszeugnis was jeder auf Antrag bekommt, da stehen die aktuellen Sachen drin, die noch nicht unter die Löschfrist gefallen sind. Dann gibt es aber noch die unbeschränkte Auskunft, die die Waffenbehörde einholt und da steht alles drin von der Wiege bis jetzt. Also auch die bereits gelöschten Fälle. Geht darum, dass die Behörde schon wissen sollte wen sie da vor sich hat.

Auch die Eintragungen im BZR werden irgendwann vollständig gelöscht. Hierfür gibt es Löschfristen, die zwar deutlich länger sind als jene für das einfache Führungszeugnis.

"Von der Wiege bis auf die bahre" ist nicht ganz richtig (mal von Kapitalverbrechen abgesehen, die nie gelöscht werden).

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Auch die Eintragungen im BZR werden irgendwann vollständig gelöscht. Hierfür gibt es Löschfristen, die zwar deutlich länger sind als jene für das einfache Führungszeugnis.

"Von der Wiege bis auf die bahre" ist nicht ganz richtig (mal von Kapitalverbrechen abgesehen, die nie gelöscht werden).

So lange nichts neu dazu kommt und es keine Verbrechen gegen Leib und Leben ( wie Mord,Vergewaltigung,Missbrauch

von Kindern ) sollte nach 5 Jahren das BZRG gelöscht werden, bedenklich es können wohl auch zB. Einweisungen in

die Psychatrie die durch einen Richter angeordnet wurden drin stehen das ist nicht ok wenn jemand mal mit 18 eingewiesen

wurde und man ihm das noch mit 40ig vorhalten will, zumal eine Einweisung nicht automatisch eine begangene Straftat

vorraussetzt, es kann schon die Drohung reichen sich umzubringen aber wieso sowas auf Ewigkeiten speichern.

Und noch was ist seltsam der Täter der den Gerichtsvollzieher und weitere Personen erschossen hat sollte laut einem

Zeitungsbericht wohl 2002 wg. einem Diebstahl verurteilt worden sein, sonst läge nichts vor.

Wieso wurde das nicht gelöscht das hätte seit einigen Jahren nicht mehr im BZRG stehen dürfen und ausserdem

wer in aller Welt hat das der Presse mitgeteilt? Gericht/Staatsanwaltschaft nur die dürfen das BZRG aufrufen.

Wie ich weis gilt der Datenschutz auch über den Tod hinaus, daß hätte der Presse gar nicht mitgeteilt werden dürfen.

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Und noch was ist seltsam der Täter der den Gerichtsvollzieher und weitere Personen erschossen hat sollte laut einem

Zeitungsbericht wohl 2002 wg. einem Diebstahl verurteilt worden sein, sonst läge nichts vor.

Wieso wurde das nicht gelöscht das hätte seit einigen Jahren nicht mehr im BZRG stehen dürfen und ausserdem

wer in aller Welt hat das der Presse mitgeteilt? Gericht/Staatsanwaltschaft nur die dürfen das BZRG aufrufen.

Wie ich weis gilt der Datenschutz auch über den Tod hinaus, daß hätte der Presse gar nicht mitgeteilt werden dürfen.

Die Frage ist wozu er verurteilt wurde...... das ist ja erst 7 Jahre her, bei einer Bewährungsstrafe bleibt das 10 Jahre im BZRG.

Und woher die Info stammt. Wenn beispielsweise Nachbarn der Presse erzählen, daß der gute Mann mal vor Gericht stand, dann kommt sowas ja recht schnell an die Öffentlichkeit.

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Wer in aller Welt hat das der Presse mitgeteilt? Gericht/Staatsanwaltschaft nur die dürfen das BZRG aufrufen.

Wie ich weis gilt der Datenschutz auch über den Tod hinaus, daß hätte der Presse gar nicht mitgeteilt werden dürfen.

FALSCH, die Polizei teil Journalisten in sogenannten "unter Drei"-Gesprächen ALLE Details mit,

diese dürfen dann verwendet werden um an die selben Informationen noch einmal zu gelangen (die man von der Polizei hatte);

aber mit einer anderen Quelle. So wissen die Schreiber schon alles aber dürfen es ernst verwenden wenn sie eine "belastbare" und auch zitierfähige Quelle für diese Informationen haben.

Quasi man hat schon das Ergebnis einer Rechnung muß abernoch den Rechenweg vorweissen.

So sieht es zumindest der Medien-Codex vor, was dann tatsächlich mit den Infos passiert.....

Sicher ist, ein Journalist erfährt SEHR VIEL!

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In am Anfang eingestelltem Thread ging es doch hauptsächlich darum, ob jemanden der einen Kühlschrank aus dem 2. Stock auf Polizeibeamte wierft waffenrechtlich geeignet ist. Meine Meinung dazu ist ganz klar nein, egal wie lange das her ist. Wenn ich sehe wie dazu manche Komenetare sind, kann ich nur den Kopf schütteln.

UHG

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Ich finde auch, dass _solche_ Leute nicht Mitglied in einem Schützenverein sein dürfen. Und ich werde mich mit meiner vollständigen moralischen Überlegenheit _HIER_ dafür einsetzen, dass Leute, deren frühere politische Ansichten und Aktivitäten mir nicht gefallen auf keinen Fall meine Freunde werden.

Wo kommen wir denn da hin, dass hier Leute, die in ihrer Jugend in der linken Szene waren Mitglied im Schützenverein werden - nachher muss ich noch mit dem befreundet sein!

So, jetzt gehe ich wieder in das Forum zur Waffenlobby und beschwere mich über diese unsägliche Intoleranz meiner Feindbilder!

Im Übrigen gilt: Verurteile deine Mitmenschen nicht, nur weil sie auf eine andere Art sündigen als du...

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Ich finde auch, dass _solche_ Leute nicht Mitglied in einem Schützenverein sein dürfen. Und ich werde mich mit meiner vollständigen moralischen Überlegenheit _HIER_ dafür einsetzen, dass Leute, deren frühere politische Ansichten und Aktivitäten mir nicht gefallen auf keinen Fall meine Freunde werden.

In meinem Verein tummeln sich alle ehemaligen und jetzigen Geheimdienste, wo soll ich denn da hin? :ridiculous:

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  • 2 Wochen später...
Die Frage ist wozu er verurteilt wurde...... das ist ja erst 7 Jahre her, bei einer Bewährungsstrafe bleibt das 10 Jahre im BZRG.

Und woher die Info stammt. Wenn beispielsweise Nachbarn der Presse erzählen, daß der gute Mann mal vor Gericht stand, dann kommt sowas ja recht schnell an die Öffentlichkeit.

Wenn Nachbarn was erzählen na wenn das Gerücht zur Wahrheit wird, dieses System wird mir immer unsympathischer

sowas nennt man Journalismus.

Da stand er wurde wegen einem Diebstahl verurteilt aber gelte wohl als nicht vorbestraft im Sinne Führungszeugnis

da kanns keine Bewährungsstrafe gewesen sein.

Wir haben nicht umsonst einen Datenschutz die Polizei macht sich zum gefügigen Handlanger der Journallie.

Warum eigentlich? Vielleicht erwartet man im Gegenzug die Denuntiation eines Informanten der Journallie wäre

nichts neues hier stinkts doch gewaltig !

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FALSCH, die Polizei teil Journalisten in sogenannten "unter Drei"-Gesprächen ALLE Details mit,

Sicher ist, ein Journalist erfährt SEHR VIEL!

Wir werden hier immer mehr zur Bananenrepublik ich war bisher kein großer Fan Oska Lafontains obwohl der

sich wohl noch von den SPDern am meisten treu geblieben ist aber an seiner Aussage Schmierenjournallie

oder wie er es ähnlich ausdrückte ist schon was dran.

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  • 6 Monate später...

Und noch was ist seltsam der Täter der den Gerichtsvollzieher und weitere Personen erschossen hat sollte laut einem

Zeitungsbericht wohl 2002 wg. einem Diebstahl verurteilt worden sein, sonst läge nichts vor.

Wieso wurde das nicht gelöscht das hätte seit einigen Jahren nicht mehr im BZRG stehen dürfen und ausserdem

10 Jahr Löschungsfrist....

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Moin, moin!

Mein Kommentar: ca. 2003 war ich, mit mehreren Kollegen, in einer JVA beschäftigt.

Dazu wurde natürlich bei jedem die Zuverlässigkeit überprüft...

Ein Kollege durfte, u.a., dort nicht mehr arbeiten, weil er

mit 16 jahren mal wegen eines Haschisch-Deliktes verurteilt wurde!

Der junge Mann war zu dem Zeitpunkt, der Kündigung, über 30 jahre alt...

Soviel zu Verjährung, nicht mehr vorgehalten werden dürfen usw.....

kriegerlein

Die Frage ist: woher kam die Behörde darauf?

Hat sie das im BZRG ermittelt oder hat er das ggfs selbst angegeben in einem Einstellungsbogen o.ä.?

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10 Jahr Löschungsfrist....

Also auf der Seite des Bundesministeriums und der Justiz steht was von 5 Jahren.

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html

§ 46 Länge der Tilgungsfrist

(1) Die Tilgungsfrist beträgt 1.

fünf Jahre

bei Verurteilungen a)

zu Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen, wenn keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen ist, B)

zu Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist, c)

zu Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr, d)

zu Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt worden ist, e)

zu Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren, wenn ein Strafrest nach Ablauf der Bewährungszeit gerichtlich oder im Gnadenweg erlassen worden ist, f)

zu Jugendstrafe, wenn der Strafmakel gerichtlich oder im Gnadenweg als beseitigt erklärt worden ist, g)

durch welche eine Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 des Strafgesetzbuchs) mit Ausnahme der Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis für immer und des Berufsverbots für immer, eine Nebenstrafe oder eine Nebenfolge allein oder in Verbindung miteinander oder in Verbindung mit Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln angeordnet worden ist,

Da sollte wohl Punkt 1 in Frage kommen das war damals wohl ein einfacher Diebstahl das müsste demnach

höchstens 5 Jahre drinngestanden haben, denn es hieß wohl es ist die einzigste Strafe gewesen.

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Nachdem ich nicht alles gelesen habe: Meine Vermutung ist, dass es bei der Erlangung der WBK mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Problemen kommt. Denn bei einem vorsätzlichen und so brutalen Gewaltdelikt wie es hier im Raume steht, spielen gesetzliche Fristen nicht die wichtigste Rolle. Nicht ohne Grund gibt es neben der formalen Zuverlässigkeit auch noch die persönliche Eignung. Und wenn ich SB wäre, würde ich diese anzweifeln. Vielleicht kann man noch etwas mit einem psychologischen Gutachten reißen, mit Sicherheit wird auch eins angetragen werden müssen.

Wer in einer Situation, bei der nicht sein Leben in Gefahr ist, mit massiver Gewalt gegen Polizisten vorgeht und dabei tötliche Verletzungen in Kauf nehmen würde, denn niemand kann so blöd sein ernsthaft davon auszugehen, ein aus dem Fenster geworfener Kühlschrank würde nur blaue Flecken machen, hat damit grundlegende Wesenzüge offenbart, die auf Ignoranz und Nichtachtung vor dem menschlichen Leben hinweisen. So eine tief sitzende Grundeinstellung ändert man nicht mal eben so, auch nicht unbedingt über Jahre, dafür spricht hier auch, dass diese Person sich erst verantwortet hat, nach dem sie "verpfiffen" wurde.

Und so jemand hat auf legalem Wege keine erlaubnispflichtige Schusswaffe zu erhalten, nicht nach 10, nach 20, nach 30 oder nach 90 Jahren! Meine begründete Meinung. Hat auch nichts mit Spalterei oder nicht-zusammenhalten hier auf WO zu tun. Einfach nur gesunder Menschenverstand und das wichtige Interesse unseren Sport keinerlei Angriffspunkten auszusetzen. Ein vernunftsbegabter Mensch weiß schon als Kind, dass so eine abscheuliche Art von Gewalt nur falsch sein kann. Viele Menschen haben damals den Staat als Feind betrachtet (auch manchmal durchaus begründet), aber teilweise echt über die Stränge geschlagen. Vielleicht waren einige auf einem Irrweg und haben sich geändert, diese Leute sollte man heute wieder als Teil der Gesellschaft intigrieren und alle Rechte zukommen lassen, keine Frage. Es geht mir doch nicht um die damalige Politische Gesinnung. Es geht mir hier darum, dass jemand aus Wut, Hass oder sonst was das Leben von anderen vorsätzlich angegriffen hat. Jeder der bei Verstand ist kann so einem Charakter nach meinem Verständnis keine Schusswaffe anvertrauen. Gehts eigentlich noch? Und an alle die damit kein Problem haben, würdet ihr als SB das Risiko in kauf nehmen? Einem vielleicht impulsiven Charakter mit Schusswaffen ausstatten? Ihr würdet euch absichern und erst mal mit "Nein" reagieren. Wenn ihr dann vor Gericht verliert ist es eben so, dann aber mit ruhigen Gewissen.

P.S. PNs an mich zu dem Thema wandern ungelesen in den Müll.

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Ich hab den thread mal quer gelesen...

Also ich sehe hier eindeutig auch als Versagungsgrund den Paragraph 6, eindeutig ist die "geistige" Eignung des interessierten Kühlschrankwerfers zu hinterfragen. Wer hier in diesem Land seit Jahrzehnten lebt, und denkt er würde mit einer verwerflichen Geschichte bei irgendwem Toleranz oder zumindest Gnade erwarten können, der muss geistesgestört sein. Auf der einen Seite sind WIR empört, wenn es zur Sprache kommt dass der Verfassungsschutz ins Spiel kommt, auf der anderen Seite brauchen WIR den nicht, wenn WIR das (Überprüfung Paragraphen 5 und 6) schon mal online abklären!

Und wie schon das mit dem ersten Stein angesprochen wurde, jetzt soll doch jeder mal überlegen ob er/sie nicht mal irgendwann irgendwas mit einer Waffe oder einem Silvesterknaller oder sonstigen explosiven Bastelwerken als Kind oder Jugendlicher angestellt hat, und vielleicht nur Glück hat das nix ernsthaftes passiert ist, oder noch mehr Glück hatte weil er nicht erwischt wurde. (Ich kenne Storys auch von Erwachsenen die darunter fallen, bei manchen endet die Kindheit nicht mit 13!) - sehn se ! Und darum gibts bei uns die Verjährung, und ich denke nicht dass WIR hier mal wieder den Gesetzgeber und seinen Willen übertreffen sollen!!!

Und einen muss ich jetzt noch bringen...

Ab heute kommt in unseren Aufnahmeantrag noch die folgende Frage:

Haben sie, oder haben sie jemals daran gedacht, andere Menschen mit einem schweren Gegenstand zu bewerfen?

Wenn ja - warum?

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Und wie schon das mit dem ersten Stein angesprochen wurde, jetzt soll doch jeder mal überlegen ob er/sie nicht mal irgendwann irgendwas mit einer Waffe oder einem Silvesterknaller oder sonstigen explosiven Bastelwerken als Kind oder Jugendlicher angestellt hat, und vielleicht nur Glück hat das nix ernsthaftes passiert ist, oder noch mehr Glück hatte weil er nicht erwischt wurde. (Ich kenne Storys auch von Erwachsenen die darunter fallen, bei manchen endet die Kindheit nicht mit 13!) - sehn se ! Und darum gibts bei uns die Verjährung, und ich denke nicht dass WIR hier mal wieder den Gesetzgeber und seinen Willen übertreffen sollen!!!

Und einen muss ich jetzt noch bringen...

Ab heute kommt in unseren Aufnahmeantrag noch die folgende Frage:

Haben sie, oder haben sie jemals daran gedacht, andere Menschen mit einem schweren Gegenstand zu bewerfen?

Wenn ja - warum?

Das sehe ich auch so ich billige es auch nicht Kühlschränke auf Menschen zu werfen aber da scheint auch keiner getroffen oder

schwer verletzt worden zu sein dann wäre die Strafe wohl höher ausgefallen aber das kann man den Eingangstrhread nicht entnehmen.

Appropos ersten Stein werfen unser Joschka später Außenminister hat nicht nur einen geworfen und obwohl er es in der Öffentlichkeit

zugegeben hat wurde er nicht im nachhinein bestraft da die Sache verjährt ist.

Und im den Eingangsthread steht was von 1988 also vor über 25 Jahren! Das ist erstmal lange verjährt und steht mit Sicherheit

auch in keinem Führungszeugnis mehr.

Außerdem warum soll sich der Antragsteller nicht geändert haben wie kann man das behaupten ohne ihn zu kennen?

Es gibt viele die mit 15,16,17 oder auch 18 oder 21 Jahren die größten Rabauken waren, und heute zuverlässige Angestellte,

Geschäftsinhaber,Politiker (ja auch die..!) Behördenmitarbeiter und Familienmitglieder sind also nicht immer vorschnell urteilen.

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Lieber Der_Joker,

Du hast diese Thread-Leiche im Juli letzten Jahres ausgebuddelt und nun schon wieder, warum?

Ich hatte gehofft tatsächlich belastbare Infos zu dem Thema zu bekommen.

Da sist leider nicht der Fall. Für mich ist das Thema durch.

Sorry, wenn es Dich gestört hat.

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Ich hatte gehofft tatsächlich belastbare Infos zu dem Thema zu bekommen.

[...]

Es nervt einfach zu versuchen ein Pferd zu reiten um dann festzustellen es ist längst tot.

Belastbares hattest du doch bekommen - siehe z.B. die übereinstimmenden Auskünfte des Forums und des Justizministeriums - nur hat es dir entweder nicht gefallen oder du willst es nicht glauben.

Die einzig totsichere Methode für dich wäre es die tatsächlich gewünschte Erlaubnis zu beantragen. Du willst aber aus irgendwelchen Gründen nicht riskieren, dass die Behörde etwas über deine (dunkle ?) Vergangenheit erfährt. Also wirst du mit der Ungewissheit und ohne Jagdschein und WBK leben müssen.

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Belastbares hattest du doch bekommen - siehe z.B. die übereinstimmenden Auskünfte des Forums und des Justizministeriums - nur hat es dir entweder nicht gefallen oder du willst es nicht glauben.

Ich denke, wir lassen das ruhen. Dann ist alles ok.

Danke für die Infos.

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Im Thread hier stand was von 3 verletzten Beamten, darunter ein Schwerverletzter.

Ja? Muss ich mir den Eingangsthread nochmal durchlesen das ist natürlich gar nicht gut.

Man müsste aber auch Informantionen haben wie sich das abgespielt hat und aus welchen Grund (Hausbesetzerszene usw.).

Ist aber schon lang her das Ganze, und Menschen ändern sich auch wenn man zB.an Schröder denkt gute Kontakte

früher zur linken Szene,RAF Anwalt heute neoliberal und Freund eines Diktators und Öl Konzerns...

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Der Thread ist zwar schon uralt, aber aus reiner Neugierde würde ich gerne wissen wie die Strafe für den Kühlschrankwerfer ausgefallen ist?

Unabhängig vom Strafmaß bin ich der Meinung, das so einem Menschen keine Waffe anvertraut werden sollte, auch wenn das ganz schon 30 Jahre her ist.

Hier gehts nicht um betrunken Auto fahren oder eine Kneipenschlägerei, sondern um den Versuch Polizisten zu töten!

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