Zum Inhalt springen
IGNORED

Schützenverein+WBK+Vorstrafe?


Gast

Empfohlene Beiträge

So fragte neulich im Verein ein Interessent an ob er Mitglied werden könnte und später auch eine WBK.

Das Problem er "beichtete" er wär mal so 1988 vorbestraft gewesen.

Dachte ich mir 1988 ist das nicht lange vorbei?

Das dürfte doch schon lange aus dem Führungszeugnis gelöscht sein, zudem es da doch auch ein Grenze von

10 jahren gibt (Wiedererlangung WBK) nur hatte der damals noch gar keine.

Die Geschicht ist ja nun weit mehr als 20ig Jahre her, was soll er machen? :confused:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auszug Waffengesetz:

(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,

1.

die rechtskräftig verurteilt worden sind

a)

wegen eines Verbrechens oder

B)

wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr,

wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,

2.

bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

a)

Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,

B)

mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,

c)

Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die

1.

a)

wegen einer vorsätzlichen Straftat,

B)

wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat,

c)

wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz

zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,

Ich denke hier steht alles drin was wichtig ist.

Gruß D.S.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...was dazu kommt: Es wäre (wie oben aus dem Gesetzestextauszug) wichtig zu wissen, warum er vorbestraft ist.

Ist es z.B. durch einen Waffendelikt passiert, wird die Behörde genauer hinsehen, als wenn er Firmeninhaber war und

z.B. wg. Insolvenzvergehens (mir fällt grad kein blöderes Beispiel ein) ein/mehrere Gesetze gebrochen hat.

Edit: Es soll auch Behörden geben/gegeben haben, die trotz der verstrichenen Frist keine WBK genehmigt haben sollen. Da half nur der Rechstweg.

Meine, das hier in WO schon so gelesen zu haben. Evt. hilft die Sufu.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So fragte neulich im Verein ein Interessent an ob er Mitglied werden könnte und später auch eine WBK.

Das Problem er "beichtete" er wär mal so 1988 vorbestraft gewesen.

Hallo marinka

warum sollte er nicht Mitglied werden? Wenn er nicht "gebeichtet" hätte, würde keiner von seinen Vorstrafen wissen. Zur Erlangung der WBK benötigt er vom Verband eine Bestätigung. Dann entscheidet die Behörde, ob die Vorstrafe relevant ist. Seht ihn doch einfach als normales Mitglied an.

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auszug Waffengesetz:

(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,

1.

die rechtskräftig verurteilt worden sind

a)

wegen eines Verbrechens oder

B)

wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr,

wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,

Gruß D.S.

Jo,jo,jo das sind ja alles Dinge die mir da so durch den Kopf gehen wenn ich an seine Verurteilung denke wobei die

Strafe für die Sache gar nicht so hoch war (Bewährung+saftige Geldstrafe war in den 80igern da tickten die Uhren

bei manchen Richter noch anders heute hätte er wohl mehr bekommen, hat wohl damals mal als Mitglied der linksalternativen Szene in Berlin einen "Kühli" aus dem zweiten Stock auf ein anrückendes Einsatzrollkommando

geworfen, trotz der durch die Beamten vorher mittels Schilde hergestellten "Schildkröte" ist der voll durchgekracht

und hat drei Beamte verletzt einen davon schwerer.Danach ist er wohl für ne Zeit war noch in den 80igern untertgetaucht

und wurde durch einen "feinen" Kumpel ebendfalls aus der Szene angeschwärzt, kam dann 1988 zum Prozess wo er

sich auch formell entschuldigte und so.)

Aber wie gesagt auf der anderen Seite

über 20 Jahre her, gibts nicht auch noch ein "Erziehungsregister" aber das wird wohl bei einem heute über 40ig

Jährigen keine Rolle mehr spielen.

Aufgrund dieser Sachen haben wohl einige der älteren Mitglieder ein paar Problemchen mit dem potentiellen Neumitglied.

Zumal darunter auch ein Mitglied ist das selbst einmal im Polizeidienst gearbeitet hat (heute id.R./Rente) dem haben

wir aber noch nichts gesagt zur Zeit ist er ja sowiso verreist mit seiner Frau.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...damals mal als Mitglied der linksalternativen Szene...

Wie sagte Churchill so treffend ?

"Wer mit 20 kein Kommunist ist, hat kein Herz. Wer mit 40 immer noch Kommunist ist, hat keinen Verstand."

Ich bin generell gegen Generalverdacht, das unterscheidet von Politiker und Hoplophobikern. Jeder kann sich ändern. Ich hätte - soweit mein Gefühl mir das sagen würde - keine Probleme "so jemandem" wieder in der "Mitte der Gesellschaft" (und im Schützenverein) aufzunehmen.

my2cents

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie sagte Churchill so treffend ?

"Wer mit 20 kein Kommunist ist, hat kein Herz. Wer mit 40 immer noch Kommunist ist, hat keinen Verstand."

Ich bin generell gegen Generalverdacht, das unterscheidet von Politiker und Hoplophobikern. Jeder kann sich ändern. Ich hätte - soweit mein Gefühl mir das sagen würde - keine Probleme "so jemandem" wieder in der "Mitte der Gesellschaft" (und im Schützenverein) aufzunehmen.

my2cents

Na ja ich weis nicht ob man um "ein Herz" zu haben Kommunist, konservativ,oder sonstwie eingestellt sein muss.

Nach meiner Meinung kann ja jeder seinen Glauben haben, nur ists halt so das die Hausbesetzer damals und der Staat

völlig andere Ansichten zum Eigentum hatten irgendwem gehörten die Immobilien ja, es waren aber auch schöne

Gründerhäuser darunter (wobei ein Wiederspruch, nicht wahr links sein aber sich schützend vor Gründerhäusern ein

Symbol des Kapitalismus stellen.) na jeden falls sollten diese abgerissen werden was die damals nochs sehr jungen

Leute verhindern wollten er meint immer noch sie hätten sich damals nur verteidigt und es wäre nie seine Absicht

gewesen einen der Beamten zu töten, na ja vielleicht hätte die Stadtverwaltung auch mit denen mal reden sollen in

Berlin in Hamburg hat man denen Alternative Immobilien angeboten, danach gab es auch kaum noch Besetzungen

zudem das nicht alles "Assoziale" waren ein Teil befand sich Mitten im Studium.

Er hat übrigens heute ein IT-Unternehmen wenn man ihm sieht, es würde niemand aber auch wirklich niemand

darauf kommen das der mal bei den "Chaoten" war, hat heute Haus,Ehefrau und nen Jungen von 12 Jahren.

Ich denke der hats soweit geschafft, sollte man ihm wirklich aus der Vergangenheit heute noch einen Strick drehen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

....

Er hat übrigens heute ein IT-Unternehmen wenn man ihm sieht, es würde niemand aber auch wirklich niemand

darauf kommen das der mal bei den "Chaoten" war, hat heute Haus,Ehefrau und nen Jungen von 12 Jahren.

Ich denke der hats soweit geschafft, sollte man ihm wirklich aus der Vergangenheit heute noch einen Strick drehen?

....

Na los, beschreib doch mal genauer und nenn Namen.

Mann, Mann, Mann,...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... na jeden falls sollten diese abgerissen werden was die damals nochs sehr jungen

Leute verhindern wollten er meint immer noch sie hätten sich damals nur verteidigt und es wäre nie seine Absicht

gewesen einen der Beamten zu töten, na ja vielleicht hätte die Stadtverwaltung auch mit denen mal reden sollen in

Berlin in Hamburg hat man denen Alternative Immobilien angeboten, danach gab es auch kaum noch Besetzungen

zudem das nicht alles "Assoziale" waren ein Teil befand sich Mitten im Studium.

...

Na klar doch, "in Notwehr" einen Kühlschrank aus dem Fenster werfen. :gaga: Offensichtlich hat er keinen Migrationshintergrund, schade auch das er niemanden mit dem Messer abgestochen hat, sonst hätte er hier weniger Freunde.

PS.: Nicht zuletzt wegen der Vermittlungen des Senats wurden in West-Berlin etliche besetzte Häuser "legalisiert", kennt man als "Instandbesetzung", wenn man Ahnung hat wovon man redet.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn ich das alles lese, kann man davon ausgehen das er sich seit 1988 sehr positiv verändert hat (Firma, Familie etc.) und er hat nicht versucht etwas zu verheimlichen. Also wo ist dein Problem, aus meiner Sicht hat jeder eine Chance verdient.

PS: Ich habe in meinen Leben auch nicht immer alles richtig gemacht und ja, ich habe auch die eine oder andere Chance bekommen und genutzt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast solideogloria

Ich würde mal vermuten, dass er wenig bis keine Chance hat eine waffenrechtliche Erlaubnis zu bekommen. Ist aber eher ein gefühlter Eindruck.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich würde mal vermuten, dass er wenig bis keine Chance hat eine waffenrechtliche Erlaubnis zu bekommen. Ist aber eher ein gefühlter Eindruck.

DAS zu entscheiden gibt es in Deutschland Waffenrechtsbehörden und Gerichte. :closedeyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast solideogloria

:icon14: Deshalb mein Hinweis auf den "gefühlten"

DAS zu entscheiden gibt es in Deutschland Waffenrechtsbehörden und Gerichte. :closedeyes:
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zur Löschung:

Es gibt da 2 Zentralregisterauskünfte. Einmal die beschränkte Auskunft, dass ist das Führungszeugnis was jeder auf Antrag bekommt, da stehen die aktuellen Sachen drin, die noch nicht unter die Löschfrist gefallen sind. Dann gibt es aber noch die unbeschränkte Auskunft, die die Waffenbehörde einholt und da steht alles drin von der Wiege bis jetzt. Also auch die bereits gelöschten Fälle. Geht darum, dass die Behörde schon wissen sollte wen sie da vor sich hat.

Ferner sollte der Aspekt im neuen WaffG nicht unterschätzt werden, dass man auch als Unzuverlässig oder ungeeignet gilt, wenn man wegen Gewalttaten im Polizeigewahrsam war. Das steht nämlich in der Regel nicht im BZR, kann aber bei der Ortspolizei von der Waffenbehörde abgefragt werden, weil der Betreffende mindestens 1 Jahr, meist länger im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem gespeichert bleibt.

Gruss

Kirrmeister

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da steht alles drin von der Wiege bis jetzt.

Das kann ich so nicht glauben. Bis zum Alter von 7 Jahren ist man grundsätzlich strafunfähig, da kann ich mir nur schwer vorstellen, das bei einer Tat in diesem Alter (was wohl auch sehr selten sein dürfte) etwas im BZR gespeichert wird. Bis zum Alter von 14 Jahren ist man strafunmündig. Hier wird es ja interessant, da es ja durchaus häufiger Fälle gibt, wo 12 oder 13 jährige mitunter schwere Straftaten begehen. Mal gesetzt den Fall diese würden nach Vollendung des 14. Lebensjahres plötzlich keine Taten mehr begehen und später eine WBK beantragen. Würden die Taten als unter 14 jährige zu einer Verweigerung der WBK führen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... Also wo ist dein Problem, aus meiner Sicht hat jeder eine Chance verdient. ...

Seine Chance hat er offensichtlich genutzt, damit habe ich keinerlei Probleme.

Ich hätte aber auch kein Problem damit, wenn er vorher 10 Jahre bei Wasser und Brot abgesessen hätte.

Und als Vereinskameraden möchte ich einen solchen ehemalig asozialen Hausbesetzer auch nicht haben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das kann ich so nicht glauben. Bis zum Alter von 7 Jahren ist man grundsätzlich strafunfähig, da kann ich mir nur schwer vorstellen, das bei einer Tat in diesem Alter (was wohl auch sehr selten sein dürfte) etwas im BZR gespeichert wird. Bis zum Alter von 14 Jahren ist man strafunmündig. Hier wird es ja interessant, da es ja durchaus häufiger Fälle gibt, wo 12 oder 13 jährige mitunter schwere Straftaten begehen. Mal gesetzt den Fall diese würden nach Vollendung des 14. Lebensjahres plötzlich keine Taten mehr begehen und später eine WBK beantragen. Würden die Taten als unter 14 jährige zu einer Verweigerung der WBK führen?

Das sind Feststellungen und Fragen, die mit der Eingangsfrage von der TE eigentlich nichts zu tun haben. :acute:

Sonst verläuft´s hier wieder ins Nirvana.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.