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  1. Als Franzose kann man in jeden deutschen Schützenverein Mitglied werden. Mit eigenen eingeführten Waffen falls EFP vorhanden, im Rahmen eines kurzfristigen Aufenthalts auch benutzen. Die Licence Federale, von der FFTIR ausgestellt hat damit nichts zu tun. Mit der Licence Federale kann ein Franzose in Verbindung mit der Lique de Tir ein sogenanntes L`avis prealable beantragen, in diesem Papier (grün) kann er dann einen Antrag auf eine Schusswaffe stellen. Als Franzose eine WBK beantragen geht auch wenn einige Voraussetzungen das sind, wie z.B fester Wohnsitz und die üblichen Lehrgänge. So war es bei mir. UHG
  2. Hallo, zwischen abgeändert nach D Kriegswaffen Gesetz und F Kriegswaffen Gesetz liegen Welten. In Frankreich werden die Läufe nicht mit Bohrungen versehen oder Schlagbolzen ab geflechtst , in F wird der Schlagbolzen entfernt und der Lauf im Patronenlager mit einem Keil verschweißt oder gepunktet, ansonsten sind die Waffen voll schussbereit.
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