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IGNORED

Zivilcourage; ein ARD Fernsehabend mit Götz George


hors-sch

Empfohlene Beiträge

Allerdings darf man sich auch nicht mehr mit ner Dose Bier auf dem Gehweg erwischen lassen, dann ist man erstmal weg von der Straße. Jetzt beschweren sich andererseits wieder Leute über rüdes Vorgehen der Cops.

Und wir in unserer DDR relaunched haben uns das Beste aus beiden Extremen ausgesucht:

Das trinken etwa eines wohlverdienten Feierabenddurstbierchens auf einer Parkbank oder Bushaltestelle ist hier durch Gemeinderecht verboten (und das im angeblich so toleranten Bayern, vgl. die Nichtraucherschutzgesetzdiskussion)

Polizei, die vor Migrantenverbrecherbanden diverser Ethnien kapituliert, soll es angeblich hier auch geben, z. B. Bremen, Berlin oder diverse Justizvollzugsanstalten in denen nicht die Schließer sondern die russische Sozialkasse bestimmt, sogar im angeblich vorbildlichen Freistaat.

Rüde vorgehende Polizei (jetzt wird gleich wieder das aufheulen derjenigen losgehen, die WO als Polizeiforum sehen wollen) haben wir doch auch: zum Ausgleich wird mal vor Schützenhäusern aufgelungert, Jagdgesellschaften (-> SuFu) werden wie Terroristen behandelt, man (auch nach Forderungen der Polizei) mißgönnt uns diverse Waffen, Stichwort 4.6mm oder §6 oder es entstehen seltsame "Fehler" in Akten. Deplazierte statt sinnvoll plazierte Radarfallen und Handytelefonierer fallen mir noch ein. Da mangelt es dann einfach an Schutzleuten alter Schule mit menschlichem Format, warum soll das in NY anders sein. Aber wir Trottel nehmen uns gleich alle Nachteile. :traurig_16:

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Vor einiger Zeit war hier einmal ein Urteil gepostet, wo sich jemand eine 7,65er illegal organisiert hat, weil er massiv mit dem Tode bedroht wurde. Ergebnis: Auch das Beschaffen der Waffe war Notwehr, da JEDERZEIT mit einem Angriff zu rechnen gewesen wäre.

Und spätestens hier versagt unser Bedürfnisprinzip, bzw. es wird geltendes Recht einfach nicht umgesetzt. Mir sind zwei Personen bekannt, die in der Vergangenheit massiv gefährdet waren, deren Gefährdung also weit über dem für die Allgemeinheit durchschnittlichen lag, bei denen Drohbriefe, Sachbeschädigungen ( bis hin zur Sabotage an KFZ ) usw. aktenkundig waren und die keinen WS bekamen.

Ich kann absolut verstehen, dass sich Menschen in dieser Situation eine illegale Waffe besorgen. Unser Staat zwingt sie dazu.

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Und spätestens hier versagt unser Bedürfnisprinzip, bzw. es wird geltendes Recht einfach nicht umgesetzt. Mir sind zwei Personen bekannt, die in der Vergangenheit massiv gefährdet waren, deren Gefährdung also weit über dem für die Allgemeinheit durchschnittlichen lag, bei denen Drohbriefe, Sachbeschädigungen ( bis hin zur Sabotage an KFZ ) usw. aktenkundig waren und die keinen WS bekamen.

Ich kann absolut verstehen, dass sich Menschen in dieser Situation eine illegale Waffe besorgen. Unser Staat zwingt sie dazu.

Verstehen kann ichs natürlich auch; damit mich

keiner falsch versteht!

Es gibt tatsächlich den Fall, wo sich einer eine

Waffe besorgt, nachdem er bereits Polizei etc.

eingschaltet hatte.

Keiner konnte ihm und seiner Familie helfen,

ergo: Waffe besorgt und auch benutzt!

Vom Richter bekam er Recht, weil seine Intimsphäre

dermassen gestört wurde, dass es ihm/ihnen nicht

mehr zugemutet werden konnte...

Das heisst aber noch lange nicht, dass sich jetzt jeder,

der sich bedroht fühlt, eine "Knarre" besorgen und

die Sache selbst in die Hand nehmen kann..

Selbst Waffenbesitzer, die auf einen Einbrecher,

in Notwehr, schossen, verloren Alles.

Auch diese Fälle gab/gibt es..

Eines verstehen diese Menschen aber auf jeden

Fall: wenn man Feuer mit Feuer bekämpft...

Nur sind wir Ottonormalverbraucher, i.d.R., nicht

dafür gemacht: Abhängigkeiten, zuviel zu

verlieren....das haben die "anderen" nicht..

Unsere eigenen Gedanken hindern uns,

meist, am Handeln....

Schönen Sonntag,

kriegerlein

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Anscheinend geht man jetzt mit der gesammten Thematik etwas offener um;-in Deutschland.

Heute im TV!

Vorankündigung;-demnächst in Ihrem Kino ( dem 4.2.-wenn ichs richtig gesehen habe)

" Zwischen den Zeiten" ---oder so?

Im Trailer;-ausländische Jugendliche-auf Straßenkampfniveau--in Deutschland

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BGB:

§ 227

Notwehr

(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.

Wieso verliert ein Waffenbesitzer dann "alles"?

Weil das deutsche Rechtssystem nach folgendem Grundsatz handelt:

Ein Tatbestand wird unter das Gesetz subsumiert.

Eine durch Notwehr gebotene Handlung muß immer nachgewiesen werden.

Fehlt der Nachweis (Zeuge, Videofilm etc.) wird vor Gericht eine andere Schlußfolgerung, zum Nachteil des Opfers, gezogen.

Blöd ist nur, dass bei Notwehrhandlungen meistens der Zeuge, Videofilm etc. fehlt, weil kein Normalbürger damit rechnet, von

jetzt auf sofort in einen Ausnahmezustand zu geraten.

Ich kann als Opfer immer nur reagieren, der Täter bestimmt Zeitpunkt und Ort der Handlung.

Mit anderen Worten: das Opfer bleibt immer der Dumme bei einem Spiel, das er von vornherein nicht gewinnen kann.

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Ein Tatbestand wird unter das Gesetz subsumiert.

Eine durch Notwehr gebotene Handlung muß immer nachgewiesen werden.

Fehlt der Nachweis (Zeuge, Videofilm etc.) wird vor Gericht eine andere Schlußfolgerung, zum Nachteil des Opfers, gezogen.

Stimmt prinzipiell.

Allerdings können allein schon die Umstände der Tat für eine Notwehrhandlung

- und die Plausibilität einer entsprechenden Aussage - sprechen.

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Das Problem ist eher die durch die Hintertür eingeführte "Verhältnismäßigkeit der Mittel". Das Gesetz kennt nur das Mittel das erforderlich ist, um den rechtwidrigen Angriff sofort und sicher zu beenden. Und dieses "erforderlich" wird von den Richtern meist sehr streng ausgelegt, oder sogar durch eine Eskalationsleiter ersetzt... man hätte ja zuerst "Geh weg" rufen können, danach um Hilfe schreien, dann auf den Boden werfen und mit den Fäusten trommeln, singen...

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BGB:

§ 227

Notwehr

(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.

Wieso verliert ein Waffenbesitzer dann "alles"?

Moin!

Irgendwo hier im Forum wurde das schonmal abgehandelt:

Ehemaliger Büchsenmacher, Waffenbesitzer, Schützenkönig usw..

schoss nachts auf einen Einbrecher. Den Bericht gabs mal im

Fernsehen! Alles war weg: Anerkannung/Büchsenmacher,

Waffen eingezogen, Strafe usw...

war recht traurig..: er dachte auch, es wäre Notwehr...

kriegerlein

(ist schon viele Jahre her)

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Irgendwo hier im Forum wurde das schonmal abgehandelt:

Ehemaliger Büchsenmacher, Waffenbesitzer, Schützenkönig usw..

schoss nachts auf einen Einbrecher. Den Bericht gabs mal im

Fernsehen! Alles war weg: Anerkannung/Büchsenmacher,

Waffen eingezogen, Strafe usw...

Ja... und?

Was soll uns dies nun sagen?

Dass eine bestimmte Strafkammer in einem ganz spezifischen Fall mit Tatumständen und Abläufen,

die wir nicht kennen, so entschieden hat?

Daraus ist m.E. überhaupt nichts ableitbar.

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Das Problem ist eher die durch die Hintertür eingeführte "Verhältnismäßigkeit der Mittel". Das Gesetz kennt nur das Mittel das erforderlich ist, um den rechtwidrigen Angriff sofort und sicher zu beenden. Und dieses "erforderlich" wird von den Richtern meist sehr streng ausgelegt, oder sogar durch eine Eskalationsleiter ersetzt... man hätte ja zuerst "Geh weg" rufen können, danach um Hilfe schreien, dann auf den Boden werfen und mit den Fäusten trommeln, singen...

Das mit dem Singen gefällt mir ausserordentlich gut! Wenn es einer schaffen sollte, so beherrscht - kontrolliert zu reagieren, sich vor den Täter hinwirft auf den Boden trommelt und anfängt ein Lied zu singen - wäre dieser wahrscheinlich dermassen verblüfft das der Tatablauf sich anders gestalten würde, bzw. ein Abbruch stattfindet.

Mit Sicherheit werden bei Militärsondereinheiten und Geheimdiensten solche vollkommen absurd wirkenden Praktiken einstudiert um in Extremsituationen, ohne Bewaffnung, den Gegner psychisch zu manipulieren / irritieren...

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Ich wage es nach wie vor arg zu bezweifeln...

Und was Dein "konkretes" Beispiel angeht Kriegerlein: Wie sah der Fall genau aus? Schrotgarbe im Rücken? Einbrecher noch auf dem Grün des Vorgartens erledigt?

Das sind alles Details, die dann auch schon den Kohl fett machen.

...

Eine durch Notwehr gebotene Handlung muß immer nachgewiesen werden.

Fehlt der Nachweis (Zeuge, Videofilm etc.) wird vor Gericht eine andere Schlußfolgerung, zum Nachteil des Opfers, gezogen.

Blöd ist nur, dass bei Notwehrhandlungen meistens der Zeuge, Videofilm etc. fehlt, weil kein Normalbürger damit rechnet, von

jetzt auf sofort in einen Ausnahmezustand zu geraten.

...

Sagen wir's mal sorum: Wenn ein Fremder in meiner Diele liegt, der ein Küchenmesser in der Hand hat(te) und sich trotz eines Schußes in die Decke nicht abhalten lies in meiner Wohnung zu flanieren, so sollte wohl auch ohne Videomaterial anhand der dargebotenen Szene klar sein, daß ich nicht des nachtens in meinem Flur saß und gewartet habe, daß ein Fremder mit einem Lebkuchenmesser kommt um mich heinzusuchen...

:00000733:

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Sagen wir's mal sorum: Wenn ein Fremder in meiner Diele liegt, der ein Küchenmesser in der Hand hat(te) und sich trotz eines Schußes in die Decke nicht abhalten lies in meiner Wohnung zu flanieren, so sollte wohl auch ohne Videomaterial anhand der dargebotenen Szene klar sein, daß ich nicht des nachtens in meinem Flur saß und gewartet habe, daß ein Fremder mit einem Lebkuchenmesser kommt um mich heinzusuchen...

Genau so ist es.

Das meinte ich.

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