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IGNORED

nicht ordnungsgemäße Aufbewahrung von Munition


madmaxde

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich bräuchte dringend euren Rat….

Am vergangenem Donnerstag hatte mein Schwager in Verbindung mit einer Hausdurchsuchung Besuch von der Polizei, da er von einem Kollegen zu unrecht als Dieb angeschwärzt wurde… In der Sache wurde nichts gefunden.

Bei der Durchsicht der Kellerräume stießen die Beamten jedoch in einem nicht abgeschlossenen Raum auf einen unversperrten Holzschrank, in dem er mehrere hundert Schuss Munition für seine diversen Sportwaffen aufbewahrte. Da der Kellerraum auch für seine Ehefrau und die Schwiegereltern zugänglich ist, wurde die Munition sichergestellt und im gleichzeitig die Abgabe wegen eines Verstoßes gegen § 52a WaffG an die Staatsanwaltschaft angekündigt.

Mein Schwager ist seit vielen Jahren aktiver Sportschütze in mehreren Schützenvereinen.

Nun stellt sich die Frage, wie der Sachverhalt für seine Zukunft als Sportschütze zu werten ist. In § 52a WaffG ist ja festgelegt, dass wer eine in § 53 Abs. 1 Nr. 19 WaffG bezeichnete Handlung vorsätzlich begeht und dadurch die Gefahr verursacht, dass eine Schusswaffe oder Munition abhanden kommen oder unbefugt zugegriffen wird, mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft wird.

Im § 53 Abs. 1 Nr. 19 WaffG ist aber nur von der Aufbewahrung Schusswaffen die Rede. Heißt das, dass die unsachgemäße Aufbewahrung der Munition nicht strafbewehrt ist.

Muss mein Schwager dann mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgeld rechnen?

cu madmax

Geschrieben

schnellstens einen RA konsultieren

RAe Brüggemann & Eichener .

Postfach 19 02 48 . 79061 Freiburg

www.judicium.de

Geschrieben
Mein Schwager ist seit vielen Jahren aktiver Sportschütze in mehreren Schützenvereinen.

Er soll sich an den genannten RA wenden. Sonst heißt es bald: ...war seit vielen Jahren Sportschütze....

Geschrieben
schnellstens einen RA konsultieren

RAe Brüggemann & Eichener .

Postfach 19 02 48 . 79061 Freiburg

www.judicium.de

DEN KANN ICH AUS EIGENER ERFAHRUNG AUCH EMPFEHLEN

Geschrieben
Was sind denn das für Schützenvereine in denen nicht auf die aktuellen verwahrvorschriften hingewiesen wird ?

Das sind die Vereine, bei denen man sich auf der Toilette womöglich auch noch selbst die Hose aufmachen muss.

Gruß

Harald

Geschrieben

Was jammern wir hier herum?

Wer bis jetzt noch nicht weiß, was die Uhr geschlagen hat und die Aufbewahrungsvorschriften nicht einhält - ist dem noch zu helfen?

Gruß Habakuk

Geschrieben
Was jammern wir hier herum?

Wer bis jetzt noch nicht weiß, was die Uhr geschlagen hat und die Aufbewahrungsvorschriften nicht einhält - ist dem noch zu helfen?

Gruß Habakuk

Genau.

Und sorry wenns jetzt blöd klingt, aber wer jetzt immer noch nicht für sichere Aufbewahrung sorgt, dem gehört auch alles eingezogen!

Geschrieben
Das sind die Vereine, bei denen man sich auf der Toilette womöglich auch noch selbst die Hose aufmachen muss.

Gruß

Harald

:021: :021:

Mal ne Frage hierzu. Ich schätze selbst anwaltliche Hilfe, wenn etwas sich so nicht mehr bewegt.

Aber was bitte kann hier ein Anwalt noch retten? Vielleicht die Anzahl der TS runterschrauben?

Es geht ja nicht um eine Murmel, die man mal in einer Hosentasche noch stecken hat, sondern um offensichtlich

konsequente Mißachtung.

Grüsse

Geschrieben
Aber was bitte kann hier ein Anwalt noch retten?

Einiges - wenn es nur die Rettung vor ungünstigen Aussagen und ungünstigen Handlungen ist.

Vielleicht die Anzahl der TS runterschrauben?

Zum Beispiel.... was elementär wichtig sein kann!

Geschrieben
Bei der Durchsicht der Kellerräume stießen die Beamten jedoch in einem nicht abgeschlossenen Raum auf einen unversperrten Holzschrank, in dem er mehrere hundert Schuss Munition für seine diversen Sportwaffen aufbewahrte. Da der Kellerraum auch für seine Ehefrau und die Schwiegereltern zugänglich ist, wurde die Munition sichergestellt und im gleichzeitig die Abgabe wegen eines Verstoßes gegen § 52a WaffG an die Staatsanwaltschaft angekündigt.

Mein Schwager ist seit vielen Jahren aktiver Sportschütze in mehreren Schützenvereinen.

Nehm mir meine deutlichen Worte nicht übel aber...

Einige lernen es nie.... ich könnte K****n das es jetzt immer noch Leute gibt, die meinen sie müssten ihren Kram nicht ordnungsgemäss lagern.

Danke, Dein Schwager hat uns einen Bärendienst erwiesen...

Geschrieben
Genau.

Und sorry wenns jetzt blöd klingt, aber wer jetzt immer noch nicht für sichere Aufbewahrung sorgt, dem gehört auch alles eingezogen!

Brauchst dich nicht entschuldigen!Du hast recht.Wer es bis jetzt noch nicht mitbekommen hat,dem gehörts abgenommen! :pro: Gruß an alle die es wissen von m63

Geschrieben
Muss mein Schwager dann mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgeld rechnen?

Will ich doch hoffen! Und ohne wenn und aber! Mir schmeckt schon der Tipp nach einem guten RA nicht, sollen Anwälte die Verantwortungslosigkeit einiger weniger Sportschützen noch schön reden?

Geschrieben
Was sind denn das für Schützenvereine in denen nicht auf die aktuellen verwahrvorschriften hingewiesen wird ?

das sind solche Vereine die der Meinung sind:

Unsere Verbandsführung wird es schon richten

oder wie man in Kölle saat: Et hätt noch immer joot jejange......

das sind solche Vereine wo man aus den Schützenhäusern raus geschmissen wird wenn man die

Flyer der FLW verteilen will und über die Gesetzesänderungen seit Juli 09 informieren will..........

und und und

solche Vereine sind das!!!!!!

Geschrieben
Mir schmeckt schon der Tipp nach einem guten RA nicht

Hast Recht aber ich hab halt Mitleid mit dem D****n!!!!

zu dieser Aussage stehe ich, weil so blöd kann eigentlich niemand sein zumindest nach so einem Jahr wie 09

wo es keinen Tag nach Ende März gab wo die Sau "Waffengesetz & Aufbewahrung" in all seinen Facetten nicht durch das Dorf

getrieben wurde.......

Geschrieben
Aber was bitte kann hier ein Anwalt noch retten? Vielleicht die Anzahl der TS runterschrauben?

Er kann z.B. aufgrund genauer Gesetzesanalyse (die Norm ist gänzlich mißlungen) darlegen, warum es *keine* Straftat ist, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Und schon schaut die Sache etwas besser aus.

Carcano

Geschrieben
weil so blöd kann eigentlich niemand sein zumindest nach so einem Jahr wie 09

Eigentlich ja -

aber was soll man dann von all den Leuten halten, die JETZT gerade aktiv werden i.S. Aufbewahrung und Tresor ?

Da es rundum etwas bekannt ist, daß ich gelegentlich auf Vereinsebene Sachkundelehrgänge durchführe,

"wandert" meine Fon Nummer so von Schütze zu Schütze und ich habe in letzter Zeit vermehrt Anfragen zu

dem Thema von Leuten, die mir völlig unbekannt sind.

Zu den geschilderten Problemen und den aktuellen Aufbewahrungsformen könnte man ein Buch schreiben.

JETZT, wo sie angeschrieben werden und Nachweise verlangt werden, JETZT wachen sie plötzlich auf und haben es furchtbar eilig!

Ich frag dann immer irgendwann : Und was hat der Herr Kamerad seit 2003, also dem eigentlichen Termin der verschärften Aufbewahrungsvorschriften mit seinen Waffen gemacht B)

Irgendwie haben manche Leute, viele Leute leider, noch immer nicht kapiert, daß Gesetze auch dann gelten,

wenn sie nicht überprüft werden.

Aber es gibt ja offiziell auch niemand, der mit Alk intus Auto fährt <_<

Geschrieben
...

das sind solche Vereine wo man aus den Schützenhäusern raus geschmissen wird wenn man die

Flyer der FLW verteilen will und über die Gesetzesänderungen seit Juli 09 informieren will..........

und und und

solche Vereine sind das!!!!!!

Ein wahres Wort gelassen ausgesprochen ... eben diese ewig Gestrigen die noch nicht wahrhaben wollen das sich die politischen bzw. gesellschaftlichen Verhaeltnisse seit Anfang der 70-er Jahre radikal veraendert haben.

G. Elser

Geschrieben

... im unverschlossenen Holzschrank. Schockierend ! :traurig_16:

Im vorliegenden Fall liegt trotzdem nur eine OWI nach § 34 Ziff. 12 AWaffV vor.

Wenn das aber schon der zweite Verstoß gegen das WaffG war, kann es auch die Zuverlässigkeit kosten (§ 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG).

Geschrieben
... im unverschlossenen Holzschrank. Schockierend ! :traurig_16:

Im vorliegenden Fall liegt trotzdem nur eine OWI nach § 34 Ziff. 12 AWaffV vor.

Wenn das aber schon der zweite Verstoß gegen das WaffG war, kann es auch die Zuverlässigkeit kosten (§ 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG).

morgen "Sachbearbeiter"

nach all den "Heiligen" die geantwortet haben, endlich eine Auskunft, die die Eingangsfrage beantwortet!

Da ich bei der Beschreibung nicht langweilen wollte, habe ich die Sache nur im Überblick beschrieben. Mein Schwager baut z.Z. sein Haus um und musste auch den Kelleraum mit dem verschlossenen Blechschrank, in dem die Munition sonst aufbewahrt wird, ausräumen. Da der Blechschrank mit der Munition an der Kellerwand befestigt war, wurde er kurzfristig leegeräumt, um den Schrank abschrauben und die Mauer bearbeiten zu können.

Leider kam in diesem kurzen Zeitraum die Hausdurchsuchung dazwischen :-(( mit dem geschilderten Ergebnis. Mein Schwager weiß auch, dass dies blöd gelaufen ist!

Sein Verein kann jedenfalls nichts dazu und die einschlägigen Aufbewahrungsvorschriften sind ihm auch bekannt. Nur leider hat er halt hier kurzfristig aus den geschilderten Gründen dagegen verstossen.

cu madmax

PS: ...und einen Rechtsanwalt hat er auch eigeschaltet!

Geschrieben
Mein Schwager baut z.Z. sein Haus um und musste auch den Kelleraum mit dem verschlossenen Blechschrank, in dem die Munition sonst aufbewahrt wird, ausräumen. Da der Blechschrank mit der Munition an der Kellerwand befestigt war, wurde er kurzfristig leegeräumt, um den Schrank abschrauben und die Mauer bearbeiten zu können.

Leider kam in diesem kurzen Zeitraum die Hausdurchsuchung dazwischen :-(( mit dem geschilderten Ergebnis.

Dann ist die vorübergehend nicht vorschriftsmäßige Lagerung ja absolut nachvollziehbar. Wenn er irgendwie anders sichergestellt hat, dass kein Unberechtigter Zugriff hatte kann man sich nur schwer vorstellen das ihm hieraus ein Strick gedreht werden kann.

Z.B., wenn man umzieht, kann man die Aufbewahrungsvorschriften manchmal gar nicht einhalten. Mein SB hat mir mal erklärt, das ist dann halt so und man müsse sich halt alle Mühe geben einen unberechtigten Zugriff zu verhindern.

Der Anwalt sollte dies entsprechend darstellen können. Es gibt ja doch noch Richter, siehe Hof, die nicht komplett weich in der Birne sind.

Gruß Tauschi

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