Perser Posted January 18, 2010 Share Posted January 18, 2010 http://www.frankenpost.de/nachrichten/hofr...art2390,1168154 Wobei ich mich frage, da es sich ja anscheinend um eine Lefaucheux handelt, müßte diese doch frei sein (vor 1871). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted January 18, 2010 Share Posted January 18, 2010 Dazu kam: Alles, was der Hofer zu seiner Verteidigung vortrug, schlug im Nachhinein zu seinem Nachteil aus. So hatte der Mann bei der Polizei erklärt, dass er wegen einer Handverletzung nicht mehr als Sportschütze aktiv sei, sondern im Verein nur noch Schießaufsicht führe. Außerdem habe er die im Internet erworbene Waffe eigentlich nur bei sich daheim an der Wand aufhängen wollen. Das hätte er aber auch besser wissen müssen, in Deutschland gibt es nunmal leider das Bedürfnisprinzip. So leid es mir für ihn tut, mit diesen Aussagen hat er vermutlich sein waffenrechtliches Grab geschaufelt. Vermutlich geht es schon nicht mehr darum, ob er die Waffe theoretisch hätte erwerben dürfen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sigges Posted January 18, 2010 Share Posted January 18, 2010 ...Wobei ich mich frage, da es sich ja anscheinend um eine Lefaucheux handelt, müßte diese doch frei sein (vor 1871). Moin! NEIN, natürlich ist die NICHT frei! Nur einschüssige einläufige Vorderlader(!) mit Konstruktionsdatum vor 1871 sind frei ab 18. Eine Lefaucheux ist eine Patronenwaffe, da isses EGAL, wann die konstruiert wurde, die ist WBK-pflichtig! Gruß Sigges Link to comment Share on other sites More sharing options...
pirat52 Posted January 18, 2010 Share Posted January 18, 2010 Komische Leute giebt,s Nach einem Handgelenkbruch ging es bei mir mit "Revolverschießen" weiter.-mit Gips! Fyodor;-das Ende des Beitrages sagt aus: er darf alles behalten! Man;-hatte der Kerl Schwein ! ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
erstezw Posted January 18, 2010 Share Posted January 18, 2010 Moin!NEIN, natürlich ist die NICHT frei! Nur einschüssige einläufige Vorderlader(!) mit Konstruktionsdatum vor 1871 sind frei ab 18. Eine Lefaucheux ist eine Patronenwaffe, da isses EGAL, wann die konstruiert wurde, die ist WBK-pflichtig! Gruß Sigges Auch nicht ganz richtig, Zündnadelwaffen sind auch frei ab 18... Erik Link to comment Share on other sites More sharing options...
pirat52 Posted January 18, 2010 Share Posted January 18, 2010 Hm;-Zündnadelwaffe ? Richtig ! !-da Papier Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest We are Borg Posted January 18, 2010 Share Posted January 18, 2010 Und wieder einmal zeigt es sich, dass es bei Ärger mit Polizei und Behörden und eine richtige Strategie gibt: MAUL HALTEN und kompetenten Fachanwalt anheuern! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted January 18, 2010 Share Posted January 18, 2010 Fyodor;-das Ende des Beitrages sagt aus: er darf alles behalten! Stimmt, so weit hatte ich gar nicht gelesen... Da hat er aber wirklich Glück gehabt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Thomas170171 Posted January 18, 2010 Share Posted January 18, 2010 Da kann er jetzt nur hoffen das ihm die Behörde nicht weiter versucht irgendwelche Steine in den Weg zu werfen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
karl22 Posted January 18, 2010 Share Posted January 18, 2010 Da kann er jetzt nur hoffen das ihm die Behörde nicht weiter versucht irgendwelche Steine in den Weg zu werfen. Die Begründung weiterer Bedürfnisse wird nicht einfach. Karl Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glückspieler Posted January 18, 2010 Share Posted January 18, 2010 Und wieder einmal zeigt es sich, dass es bei Ärger mit Polizei und Behörden und eine richtige Strategie gibt: MAUL HALTEN und kompetenten Fachanwalt anheuern! Korrekte Ansage! Wobei es wirklich für einen Schützen oder Jäger den Super-Gau bedeutet, seine Schätze innerhalb kürzester Zeit zu verkaufen oder einem Berechtigten zu überlassen. Solange keine kriminellen Handlungen im Spiel sind, was hier offensichtlich der Fall ist, könnte doch wirklich zwischen Amt und Waffenbesitzer eine "humanere" Lösung gefunden werden, warum immer gleich die volle Rechtskeule? Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted January 18, 2010 Share Posted January 18, 2010 Hallo halleluja, da hat er aber jede Miene getroffen, die es gab. Eine solche Rechtfertigung ist, durch Unwissenheit vorgetragen, das Todesurteil für seine WBK. Vor Gericht ist er nicht bestraft worden. Wegen geringer Schuld. Ein Verstoß gegen das WaffG ist es allemal. Die Behörde wird sicherlich die Erlaubnis widerrufen und Erfolg haben. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glückspieler Posted January 18, 2010 Share Posted January 18, 2010 Ein Verstoß gegen das WaffG ist es allemal. Die Behörde wird sicherlich die Erlaubnis widerrufen und Erfolg haben. Steven Frage: welche Optionen bleiben dem (bisherigen) Waffenbesitzer außer dem Verkauf der Waffen? Die Einlagerung gegen Gebühr beim Büchsenmacher und Neuantragstellung einer WBK nach 5 Jahren oder die Einlagerung im Vereinstresor? für den Fall, dass sich die Behörde auf eine weitere Instanz im Rechtsstreit einlässt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sigges Posted January 18, 2010 Share Posted January 18, 2010 Auch nicht ganz richtig, Zündnadelwaffen sind auch frei ab 18...Erik Korrekt. Hatte ich unterschlagen ... Auch für die gilt übrigens die 1871er Grenze. Lefaucheux sind aber eindeutig WBK-pflichtig. Der gute Mann hat Glück gehabt, daß der Richter fair war. Was die untere Waffenbehörde nun daraus macht bleibt abzuwarten .... Gruß Sigges Link to comment Share on other sites More sharing options...
HangMan69 Posted January 18, 2010 Share Posted January 18, 2010 er hat die waffe ja irgendwo gekauft, und der verkäufer hat ja anscheinend nicht darauf geachtet das der käufer berechtigt ist die waffe zu erwerben! was passiert nu mir dem Verkäufer? Link to comment Share on other sites More sharing options...
karl22 Posted January 18, 2010 Share Posted January 18, 2010 Was die untere Waffenbehörde nun daraus macht bleibt abzuwarten .... Der Bericht schreibt von einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht, d. h. die Behörde hat erst mal verloren. Er wird nur keine neuen Waffen mehr bekommen, braucht er auch nicht, hat er ja so angegeben. Karl Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dynamite Harry Posted January 19, 2010 Share Posted January 19, 2010 Der Bericht schreibt von einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht, d. h. die Behörde hat erst mal verloren.Er wird nur keine neuen Waffen mehr bekommen, braucht er auch nicht, hat er ja so angegeben. Karl Das "Bedürfnis" bestätigt immer noch der Verein/Verband und eben NICHT die zuständige Behörde. Die Äußerung hinsichtlich Bedürfnis gegenüber der Behörde war selten dämlich, aber wenn er mit einem neuen, bestätigten Bedürfnis nach seiner unverhofften Genesung dort antrabt und Stehvermögen hat, wird es der Behörde schwerfallen, die Eintragung zu verweigern. mfg Harry Link to comment Share on other sites More sharing options...
Holländer Posted January 25, 2010 Share Posted January 25, 2010 Eine Lefaucheux ist eine Patronenwaffe, da isses EGAL, wann die konstruiert wurde, die ist WBK-pflichtig!Gruß Sigges Ja wohl, und deswegen ist Deutschland ja auch so'n sicheres land! Allerdings: in mein heimatland Niederlande sind so ungefähr alle originale(!) Kurz und langwaffen eingerichtet für Schwarzpulver(patronen) frei zu erwerben ab 18, egal ob rand-, stift-, nadel- perkussions- oder zentralfeuer gezündet. Munition besitzen und/oder Schiessen darf mann damit nicht, es sei denn mann/frau hat eine Waffenrechtliche genehmigung und lässt die betreffende Waffe darin eintragen. Grosser vorteil: diese Waffen zählen dann nicht mit im maximal erlaubten Kontingent Sportwaffen. Hat der sammlermarkt unheimlich belebt(und die Preise entsprechend steigen lassen....). Merkwürdigerweise herscht in Holland immer noch keine anarchie, weder ziehen schwer bewaffnete truppen mit Mauser M71, Martini-Henry's, Holland und Holland 4-Bores oder Sharps 1851 marodierend über die strassen. In Belgien ebenso wenig, obwohl da noch erheblich mehr frei zu kaufen ist(für Belgier!). Wäre schön, wenn sich das FWR sich mal um eine ähnliche Regelung kümmern wurde, das erspart so mancher Gang zum Behörden, teuere Gutachten, "erweiterte" Sachkundeprüfungen etc. Adriaan Link to comment Share on other sites More sharing options...
Frank73 Posted January 26, 2010 Share Posted January 26, 2010 Solange keine kriminellen Handlungen im Spiel sind, was hier offensichtlich der Fall ist, könnte doch wirklich zwischen Amt und Waffenbesitzereine "humanere" Lösung gefunden werden, warum immer gleich die volle Rechtskeule? ...ganz einfach: weil in Deutschland jede winzig kleine Möglichkeit dazu verwendet werden muss den Bürger zu entwaffnen! edit: @Holländer: Zitat: Merkwürdigerweise herscht in Holland immer noch keine anarchie, weder ziehen schwer bewaffnete truppen mit Mauser M71, Martini-Henry's, Holland und Holland 4-Bores oder Sharps 1851 marodierend über die strassen. In Belgien ebenso wenig, obwohl da noch erheblich mehr frei zu kaufen ist(für Belgier!). Wäre schön, wenn sich das FWR sich mal um eine ähnliche Regelung kümmern wurde, das erspart so mancher Gang zum Behörden, teuere Gutachten, "erweiterte" Sachkundeprüfungen etc. Zitat Ende Ja...aber die Gefahr hierzu wird doch selbstverständlich größer!!! <- find die grüne Farbe nicht! Aber manchen Gang zu Behörden,Gutachten und Sachkundeprüfungen sparen? -Damit würden viele Leute unwichtig werden und das geht nun wirklich nicht! Link to comment Share on other sites More sharing options...
karl22 Posted January 26, 2010 Share Posted January 26, 2010 Grosser vorteil: diese Waffen zählen dann nicht mit im maximal erlaubten Kontingent Sportwaffen. Wie groß ist das erlaubte Kontingent an Sportwaffen in Holland? Ein Holländischer Jäger hat mir erklärt dass er 5 Waffen haben darf, ist das richtig? Karl Link to comment Share on other sites More sharing options...
Holländer Posted January 27, 2010 Share Posted January 27, 2010 Im regelfall 5 Stuck. Allerdings können Leistungsschutzen auch mehr beantragen, wenn diese nachweisslich für Wettkämpfe benötigt werden. Ob das einfach ist oder nicht, hängt zum grossen Teil vom sachbearbeiter ab. Adriaan Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted January 27, 2010 Share Posted January 27, 2010 Merkwürdigerweise herscht in Holland immer noch keine anarchie, weder ziehen schwer bewaffnete truppen mit Mauser M71, Martini-Henry's, Holland und Holland 4-Bores oder Sharps 1851 marodierend über die strassen.In Belgien ebenso wenig, obwohl da noch erheblich mehr frei zu kaufen ist(für Belgier!). Ergänzung: Und mindestens so merkwürdig ist es, dass in Österreich (Repetierer auch neuerer Baujahre "frei" erwerbbar) und in der Schweiz (kein Bedürfnisprinzip beim Erwerb) Anarchie und Blutbäder ausbleiben... Link to comment Share on other sites More sharing options...
karl22 Posted January 27, 2010 Share Posted January 27, 2010 Ergänzung:Und mindestens so merkwürdig ist es, dass in Österreich (Repetierer auch neuerer Baujahre "frei" erwerbbar) und in der Schweiz (kein Bedürfnisprinzip beim Erwerb) Anarchie und Blutbäder ausbleiben... Für nicht organisierte Schützen ist Österreich wirklich nicht schlecht. Nur um, ohne Leistungsschütze zu sein, 5 bis 6 KW, Halbautomaten (mil. Optik) oder eine lausige Winchester in .357 .44 .. zu erwerben ist in Österreich eher schwerer als in Deutschland. Die Wohnungsnachschau haben die schon lange. Aber beim Nachbarn ist natürlich alles besser, darum ziehe ich auch nach Österreich. Karl Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted January 27, 2010 Share Posted January 27, 2010 Aber beim Nachbarn ist natürlich alles besser Das habe ich nie behauptet. Ein paar "Häkchen" im österr. Waffenrecht (HA-Anscheinsmerkmale, VRF u.a.) sind mir durchaus bekannt. Das ändert aber nichts daran, dass generell - insbesondere vom Blickwinkel "Nichtorganisierter", d.h. (formal!) "Bedürfnisloser" aus - der Erwerb auch großkalibriger Patronenwaffen ziemlich problemlos möglich ist. Und das, ohne dass in der Alpenrepublik nun die Welt zusammenbricht oder die Schusswaffenkriminalität fröhliche Urständ' feiert... Darum ging es hier. ...darum ziehe ich auch nach Österreich. Ganz ohne Sarkasmus und "Grün": Wenn's so ist, gut für dich. Gruß, karlyman Link to comment Share on other sites More sharing options...
karl22 Posted January 27, 2010 Share Posted January 27, 2010 Ganz ohne Sarkasmus und "Grün":Wenn's so ist, gut für dich. Warum grün? Ich ziehe wegen des attraktiven Freizeitangebots, Schi, Wandern, Bergsteigen, Radfahren in angenehmerem Klima nach Kärnten od. Osttirol. Die Waffen werden wohl hierbleiben müssen, HA und VFR, aber meine Neffen bieten ihnen Asyl. Karl Link to comment Share on other sites More sharing options...
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