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IGNORED

Anwürfe von Carstensen reiner Populismus ?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ich bin hier gänzlich anderer Meinung.

Natürlich hast Du das Recht auf eine andere Meinung. Allerdings unterliegen Pressemitteilung auch gewissen Erfordernissen um Chancen auf Veröffentlichung zu haben. Ein "zuviel" mindert sehr die Chancen dafür. Redakteure sind faul. Sie lieben vorgefasste Texte, die sie nahezu ohne Änderungen abdrucken können. Lass uns daher bei der Sache bleiben und keine Retourkutschen fahren. Das ist kein guter Stil.

Geschrieben
Unabhängig von der inhaltlichen Auseinandersetzung möchte ich mal positiv hervorheben, dass es überhaupt so etwas wie eine Presseerklärung unsererseits gibt.

Das ist schon ein Meilenstein. :eclipsee_gold_cup:

Dank an Alle die so schnell reagiert haben.

YES! Das ist die Botschaft! :00000733:

Geschrieben
Ein "zuviel" mindert sehr die Chancen dafür.

Es muß nicht mehr sein. Nein, es muß anders sein!

Geschrieben
Irgendwann müssen die Dinge angefasst werden.

Eine Diskussion hierüber in WO würde bis zum jüngsten Gericht dauern.

Es gibt tausend Meinungen zum "für und wider"!

Friedliche Grüße, Reiner

Hallo Reiner,

nicht entmutigen lassen. Ihr habt bei der Presse schon einiges bewegt.

Ich darf alle mal erinnern, dass sich viele bei WO über viele Jahre über die mangelnde Pressearbeit des FWR beklagt haben. Zu vielen - für uns wichtigen - Vorgängen gab es überhaupt keine Presseerklärung.

Die FvLW tut was!! Also schon mal einen Schritt in die richtige Richtung und weitaus besser als das FWR.

Und nicht vergessen: Es ging bei der Presseerklärung darum, die "Dummenfang-Statistik" des Herrn Carstensen mal klar zurecht zu rücken. Das ist zweifellos gelungen. Da ist der Satz zu den Kontrollen zu verschmerzen (das sage ich, obwohl ich sonst bei DEM Punkt Grundrechtseinschränkungen/Hausbesuche SEHR empfindlich bin).

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Ich finde die Presseerklärung und euer Engagement ansonsten klasse, aber dieser Satz ist so SEHR unglücklich formuliert.

Natürlich bin auch ich für eine gesetzeskonforme Lagerung (obwohl ich als Kind in D und später auch als Austauschschüler in den USA gelernt habe, dass auch mit Langwaffen "hinter der Türe" abgestellt nichts passiert - eine vernünftige Erziehung und Aufklärung vorausgesetzt).

Von mir aus kann man die Aufbewahrung mittels Einforderungen von Waffenschrankrechnungen und ggf. Bildern auch gerne kontrollieren. Dann hat man die 1-2% Pappenheimer, die sich bislang um eine gesetzeskonforme Lagerung nicht kümmern wollten, nämlich schon rausgefischt.

Aber als FvLW sollte man keinesfalls den Eindruck erwecken, man unterstütze grundrechtsverletzende/grundrechtseinschränkende, verdachtsunabhängige und unangekündigte Kontrollbesuche von Behörden (oder 400EUR-Kräften etc.) zu Hause und "begrüße diese sehr". Hiervon solltet ihr euch deutlich distanzieren.

Grüße

Schwarzwälder

also was mir generell fehlt, das gilt thematisch gaaaanz breit in deutschland. heutzutage ist kommunikation per e-mail doch mehr als kostengünstig. wieso gibts es in deutschland keinen dienst der regierung, welcher änderungen in gesetzen per e-mail verschickt? ich bin quasi verpflichtet nach dem motto "unwissenheit schützt vor strafe nicht", mir jegliche gesetzesänderung selbst anzueignen, das gilt für alle bereiche, ob kfz oder waffengesetz. es wäre doch wirklich kein problem, wenn sich waffenbesitzer oder kfz-besitzer usw. einmal per email registrieren und über änderungen informiert werden, oder? wenn jemand vor 15 jahren den jagdschein gemacht hat und sich dann nicht weiter um gesetz und co gekümmert hat, weil man ja seinem hobby nachgeht, und da macht die jagd nunmal mehr spass als ständig nachzuschauen, ob sich das gesetz geändert hat, wird diese person immer noch denken, dass gewehre im verschlossenen kleiderschrank gesetzeskonform sicher verwahrt sind.

Geschrieben
also was mir generell fehlt, das gilt thematisch gaaaanz breit in deutschland. heutzutage ist kommunikation per e-mail doch mehr als kostengünstig. wieso gibts es in deutschland keinen dienst der regierung, welcher änderungen in gesetzen per e-mail verschickt? ich bin quasi verpflichtet nach dem motto "unwissenheit schützt vor strafe nicht", mir jegliche gesetzesänderung selbst anzueignen, das gilt für alle bereiche, ob kfz oder waffengesetz. es wäre doch wirklich kein problem, wenn sich waffenbesitzer oder kfz-besitzer usw. einmal per email registrieren und über änderungen informiert werden, oder?

Da hast Du aber dann viel zu lesen!

Es wäre gescheiter, wenn Gesetze abgeschafft werden würden und die Bürger wieder mehr ihr Hirn einschalten würden.

Was hier an Gesetzen, Gesetzesänderungen und Verordnungen etc. erlassen wird, kann kein Mensch lesen. Es sei denn, er ist Hartz IV Empfänger und hat sonst nichts zu tun.

Geschrieben
Doof ist nur wenn der LWB ne Erbin ist, die das Stück vor 15 Jahren von ihrem Mann geerbt hat das Ding aus sentimentalen Gründen behalten hat.

Denn genau an diesen Personen sind die letzten Waffenrechtsänderungen vorüber gegangen und die erreicht auch kein Sport-/Jägerverband....

...was auch gänzlich uninteressant ist! Mir ist klar, daß das im Allgemeinen genau so läuft und die Leute einfach nichts von Verwahrungsvorschriften wissen. Aber wie bei jedem Gesetz gilt auch hier: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Die aus diesem Sachverhalt heraus nachgewiesenen Mängel können unsere Gegner eben absolut unwiderlegbar gegen uns einsetzen.

Daß wie auch von Der Reservist geschrieben wurde trotzdem die gemeldeten Waffen nicht deliktsrelevant sind ist zwar für uns positiv, dennoch werden inzwischen Einzelfälle, bei denen so eine ungenügend gesichert aufbewahrte Waffe für ein Verbrechen verwendet wurde aufgebauscht und dargestellt, als ob die Masse aller Delikte deshalb stattfinden würde. Und das ist meiner Meinung nach vermeidbar, wenn man darauf achtet, wie man sein Geraffel lagert und eben auch Waffenbesitzer im Bekanntenkreis sensibilisiert.

Ich habe da auch einen gewissen Gedankengang: Ich betreibe einen Riesenaufwand, um meine Sammlung gesetzeskonform aufzubewahren. Wenn ich dann erfahre, daß andere (Noch-) LWB sich einen Dreck darum scheren, was man wie aufzubewahren hat und dann mit solch einer unzureichend verwahrten Waffe etwas passiert, dann bekomme ich wirklich einen dicken Hals. Sind wir, die alles Mögliche für eine sichere Verwahrung unternehmen denn alle D****n?

Sollte jemand aus meiner Familie dann Opfer sein, kann der Falschverwahrer sich sicher sein, daß ich wirklich alles, was in meiner Macht steht gegen ihn unternehmen werde.

Geschrieben
Hallo Reiner,

nicht entmutigen lassen. das sage ich, obwohl ich sonst bei DEM Punkt Grundrechtseinschränkungen/Hausbesuche SEHR empfindlich bin). :hi: d´accord

Grüße

Schwarzwälder

Danke Dir und es sei versichert, dass bei künftigen Schreiben

der Inhalt "Art. 13 GG" Berücksichtigung finden wird.

Grüße, Reiner

Geschrieben
...was auch gänzlich uninteressant ist!

...

Nein ist es eben nicht! Du kannst nicht nur von dir als aktivem Sammler ausgehen!

Soll etwa jeder den Bundesanzeiger lesen um jedes ihn auch nur irgendwo tangierende Gesetz und seine Änderungen zu kennen? Wenn ja dann kannst du mir ja garantiert auch die aktuelle StVO runterbeten mit sämtlichen Parkvorschriften, Abständen beim Halten vor dem Andreaskreuz -außerorts- etc. pp. Kannst du das nicht bin ich dafür, dass du deine Autoschlüssel und deine Pappe abgibtst, denn ein Auto ist auch eine Waffe!

Es geht vielmehr darum auch solche LWB zu erreichen, die nicht aktiv sind und solche Gesetzesänderungen daher nicht mitbekommen.

gruß

Geschrieben
Soll etwa jeder den Bundesanzeiger lesen um jedes ihn auch nur irgendwo tangierende Gesetz und seine Änderungen zu kennen?

Es ist nun mal in unserem Rechtssystem so, daß ein Gesetz -oft nach einer Übergangsfrist- gilt. Egal, ob man sich damit befaßt hat oder nicht, wer bei Verstößen erwischt wird, der muß die Konsequenzen tragen. Das ist keine Erfindung von mir, sondern wie allgemein bekannt ist systembedingt und kann jedem mal passieren. "Hab ich nicht gewußt" ist niemals ein Argument. Wegen der Information des Einzelnen: Wo sollen die Behörden anfangen und wo aufhören? Zumal das ja laufend als Schutzbehauptung verwendet wird.

Es geht ja im Leben nicht nur um das WaffG, sondern es ist fast alles irgendwo gesetzlich geregelt. Also werden die Gesetze auf den üblichen Wegen verbreitet und das wars, sie sind dann gültig. Für ihre Einhaltung ist jeder selbst verantwortlich und muß sich selbst um sein Wissen kümmern. Deshalb schrieb ich ja oben, man soll auch LWB im Bekanntenkreis sensibilisieren. Wenn ich weiß, die 85-jährige Großtante hat noch den Karabiner von ihrem verstorbenen Mann im Kleiderschrank, dann sag ich ihr halt, daß inzwischen der Kleiderschrank nicht mehr ausreichend ist. Oder wie es mir bei Kauf einer Sammlerwaffe mal ergangen ist: Der alte Jäger hatte seine Langwaffen sauber im Tresor im Schlafzimmer verwahrt, seine 7,65er Astra dagegen lag oben auf dem Küchenschrank hinter der Randleiste. Für ihn als Schrumpfgermane nicht sichtbar, ich mit nur paar cm mehr hab sie sofort entdeckt und ihn darauf angesprochen. Seine Meinung war "Die sieht eh keiner da oben, also ist sie vor Zugriffen sicher." Gegenfrage meinerseits:"Und warum weiß ich dann jetzt, daß sie da oben liegt und um welchen Typ es sich handelt?" Betretenes Schweigen..."Hm, die liegt da schon seit Jahren. Dann sollte ich die wohl doch wegschließen..."

Andersrum gesagt: Ich habe mitbekommen, was zur Zeit an Waffen abgegeben wird, obwohl die jeweiligen Gesetzesänderungen zur Aufbewahrung jeweils in den Medien berichtet wurden. Wenngleich nicht immer ganz präzise, hätte jeder Waffenbesitzer die Ohren spitzen und sich danach erkundigen können und müssen. "Hab ich nicht gewußt" ist die allerdümmste Ausrede, wenn man dann erwischt wird. Weil rechtlich überhaupt nicht relevant.

2009, mehr als 6 Jahre nach Inkrafttreten der Verwahrungsvorschriften geben nun massenweise Leute ihre Waffen ab, weil sie sich Tresore kaufen müßten, also mindestens seit 01.04.2003 die Waffen illegal aufbewahrt haben. Es ist dabei nicht etwa die Einsicht, die die Leute dazu bewegt, sondern das Wissen, daß sie nun mit Kontrollen rechnen müssen. Man hatte also das Wissen in vielen Fällen offensichtlich, aufbewahrt wurde demnach zumindest in diesen Fällen bewußt illegal, um sich den Tresor zu sparen. Und diese Tatsache ist ebenso problematisch (in Bezug auf die Verwertung durch Waffengegner) als auch traurig, wenn man sich anschaut welch schöne Stücke da nun teilweise verschrottet werden! Und da soll man keinen Zorn entwickeln? Sicherer wird Deutschland dadurch ja wahrscheinlich nicht, wie die Statistiken beweisen.

Geschrieben
Es ist nun mal in unserem Rechtssystem so, daß ein Gesetz -oft nach einer Übergangsfrist- gilt. Egal, ob man sich damit befaßt hat oder nicht, wer bei Verstößen erwischt wird, der muß die Konsequenzen tragen. Das ist keine Erfindung von mir, sondern wie allgemein bekannt ist systembedingt und kann jedem mal passieren. "Hab ich nicht gewußt" ist niemals ein Argument. Wegen der Information des Einzelnen: Wo sollen die Behörden anfangen und wo aufhören? Zumal das ja laufend als Schutzbehauptung verwendet wird.

Es wird zwar von allen erwartet, die Frage ist dennoch, ob der Gesetzgeber nicht zwischenzeitlich Gesetze macht, die die Menschen nicht mehr erreichen oder die Situationen von Teilen der Bevölkerung nicht mehr erfassen. Und gerade bei "Erinnerungsstücken" dürfte das Alter und auch ein wenig Altersstarrsin eine Rolle spielen. Ich kann sehr gut nachvollziehen, wenn "Opa" sagt: "Nun steht die Flinte schon seit 19xx im Schrank, da ist noch nie was mit passiert, nun kann sie auch noch ´n paar Tage länger da stehen. (Falls "Opa" sich überhaupt für das Waffenrecht und andere Gesetzesänderungen interessiert). Und wer einmal versucht, Gesetzestexte zu verstehen, kommt manchmal schnell an seine Grenzen, wenn er sich nicht permanent damit beschäftigt oder ein Jurastudium absolviert hat.

Sicher versaut so etwas die Statistik ist für mich aber durchaus menschlich und nachvollziehbar.

Und auch, wenn ich "Opa" als Beispiel genommen habe, wieviel Schützen interessieren sich für die Gesetze, können sie lesen und verstehen. Und wenn ich so manche Diskussion bezüglich einiger Gesetzestexte verfolge, dann kommen auch die Fachleute erst nach längerem Gedankenaustausch auf einen Nenner.

Natürlich sollte man Gesetze befolgen. Aber wer macht das schon immer und überall?

Geschrieben
Es wird zwar von allen erwartet, die Frage ist dennoch, ob der Gesetzgeber nicht zwischenzeitlich Gesetze macht, die die Menschen nicht mehr erreichen oder die Situationen von Teilen der Bevölkerung nicht mehr erfassen. Und wenn ich so manche Diskussion bezüglich einiger Gesetzestexte verfolge, dann kommen auch die Fachleute erst nach längerem Gedankenaustausch auf einen Nenner.

Eines der größten Probleme - sie sind einfach handwerklich unsauber gemacht und ständig verschlimmbessert worden. Hier muss irgendwann - auch wenn es ein langer Prozess wird- nicht nur stark ausgedünnt, sondern auch einfach neu geschrieben werden. Kapitel für Kapitel. Es muss nur jemand in die Wege leiten!

Natürlich sollte man Gesetze befolgen. Aber wer macht das schon immer und überall?

Das kann aus den oben genannten Gründen NIEMAND!! Kein Bürger, selbst kein Polizeibeamter und kein Staatsanwalt oder Richter. GENAU da liegt das Problem. Ein Staat, der es seinen Bürgern unmöglich macht Gesetzestreu "normal" zu leben, hat versagt!"

Wobei es hier nicht den Staat als Gemeinschaft, sondern eher seine Repräsentanten betrifft.

Geschrieben

„Wir sind absolut für die Kontrollen der Aufbewahrung und begrüßen diese sehr“, betonte Jäger weiterhin, “nur so können die schwarzen Schafe ausgemerzt werden."

Ich möchte Euch kurz meine - nicht die der FvLW - Gründe für diesen Satz nennen.

Wie Ihr wisst, war unsere Pressemitteilung die Gegendarstellung zu Carstensens implizierter Behauptung, dass LWB in großem Umfang ihre SW nicht sachgerecht verwahren.

Dies wollte er als Aufhänger dazu benutzen, privaten Waffenbesitz grundsätzlich zu verbieten.

Dies konnten wir so nicht hinnehmen und haben reagiert.

Unter diesem Hintergrund ist der obige Satz entstanden.

Tatsächlich wurde nämlich durch das bekannt gegebene Ergebnis empirisch belegt, dass nur eine marginale Minderheit aller LWB für Beanstandungen bezüglich der sicherheitsgerechten Aufbewahrung sorgte.

Und wie bereits erwähnt, handelt es sich hier um eine sorgsam selektierte Gruppe.

Warum die Ergebnisse nichts dazu aussagen wie groß der Anteil dieser Gruppe im Verhältniss zu allen LWB ist ?

Gute Frage, wenn jemand eine Antwort darauf hat, sie würde mich brennend interessieren.

Bis dahin gilt der Satz:

"Trau keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast."

(Winston Churchill)

Die Kontrollen die zu diesem vorläufingen Ergebniss geführt haben, wurden innerhalb eines sehr kurzen Zeitraumes durchgeführt.

Zudem wurden dafür keine weiteren Kräfte herangezogen, obwohl die zuständigen Behörden im Vorfeld signalisierten gar nicht die Manpower zu haben um zusätzliche Kontrollen durchführen zu können.

Auf der Basis dieser Erkenntnisse kann man also lediglich zu dem Schluss kommen, dass sich diese Erhebung nur auf einen äußerst kleinen Kreis an LWB beziehen kann.

Nehmen wir nun - mangels entsprechender Angaben der Behörden - an, dass es sich hier um ein bis maximal zwei Prozent aller LWB handelte bei denen ca. zu 50% Beanstandungen festgestellt wurden.

So bedeutet dies im Umkehrschluss, dass ca. 99% der LWB Ihre Waffen gesetzeskonform verwahren.

Dies ist ein voller Erfolg für uns LWB und bestätigt unsere grundsätzliche Gesetzestreue.

Dieses Ergebnis ist aber nur anhand von Kontrollen möglich gewesen.

Wie aber sollen wir LWB nachweisen, dass wir mit unseren Waffen sicher umgehen ?

Dies geht eben nur über Kontrollen von neutralen Stellen die uns dies offiziell bestätigen, und sonst nicht.

Und genau aus diesem Grund "brauchen" wir diese Kontrollen.

Dies steht überhaupt nicht im Widerspruch zu unserer Einstellung, dass es nicht angeht, das der Staat Grundrechte mit Füßen tritt.

Jedoch ist die Gesetzesänderung ein Fakt, die Unverletzlichkeit der Wohnung explizit im § 36 (3) WaffG eingeschränkt - und - es gilt der Grundsatz "Lex specialis bricht Lex generalis".

Ob dies nun verfassungskonform ist oder nicht, vorerst ist es Gesetzesstand und damit Fakt.

Über die Verfassungskonformität dieses Passus wird letztlich das BVerfG im Klagefall entscheiden, we´ll see.

Darüber werden weder wir noch die zuständigen Behörden entscheiden.

Und auch, wenn Ihr jetzt über mich herfallt:

Es steht Jedem frei, den Zutritt zur Wohnung zu verweigern.

Aber es muss dann auch Jedem klar sein, dass er dann eine Entscheidung gefällt hat mit deren Konsequenzen er sich anschließend auseinander setzen muss.

Wenn sich hier Einer meldet, der das Ganze durchfechten will, so erhält er meinen größten Resepekt und meine volle moralische Unterstützung.

Ich kann es nicht tun, weil mir die Mittel dazu fehlen.

Ganz sicher aber werden wir anstreben, dass dieser Passus wieder auf den Tisch muss, keine Frage.

Nur, nochmals, das nützt uns in der jetzigen Situation gar nichts.

Und abschließend noch eine Warnung an alle LWB, speziell in Baden-Württemberg.

Die Willensbekundung seitens der Regierenden dahingehend, dass künftig mehr Kontrollen - auch flächendeckend - stattfinden sollen, liegt vor.

In Baden-Württemberg hat das IM sogar entsprechende Anweisungen an die unteren Behörden erteilt.

Dort war dies erst der Anfang.

Und dem schwarzen Schaf unter uns, der jetzt immer noch nicht auf Linie ist, dem kann man nicht mehr helfen und ich will es auch gar nicht.

Im Gegenteil.

Dies ist absolut meine eigene Meinung zu diesem Thema und ausdrücklich nicht die Meinung der FvLW.

Geschrieben
Und dem schwarzen Schaf unter uns, der jetzt immer noch nicht auf Linie ist, dem kann man nicht mehr helfen und ich will es auch gar nicht.

Hier hast Du meine volle Unterstützung. Nochmals muß gesagt werden. Sollte es nochmals einen Vorfall a la Winnenden oder Erfurth geben, dann kann uns auch Guido nicht mehr helfen. Dann sind wir im A****** und unsere Kniften auf dem Schrott. Gisela und Hardy werden *** und die Hoplophoben, die Anscheinsgutmenschen und deren willfährige politische Helfer werden den Antrag auf einen gesetzlichen Feiertag stellen.

MfG Sanngetall

Geschrieben

So bedeutet dies im Umkehrschluss, dass ca. 99% der LWB Ihre Waffen gesetzeskonform verwahren.

Dies ist ein voller Erfolg für uns LWB und bestätigt unsere grundsätzliche Gesetzestreue.

er setzen muss.

Dir ist aber klar, dass diese Rechnung nicht aufgeht?? Von daher sollte sie SO nicht in Diskussionen angeführt werden. Meiner unmaßgeblichen Meinung nach.

Geschrieben
Dir ist aber klar, dass diese Rechnung nicht aufgeht??

Schließe mich da an. Die (polemische, realitätsferne und unrealistische) Folgerung selbst aus einer hervorragenden Statistik wie dieser ist nämlich: "Wenn die Waffenbesitzer uns keine 100% Sicherheit garantieren können, müssen sie Ihre Waffen abgeben."

Wir müssen uns darüber klar sein, daß nur dann die Anlassgesetzgebung aufhört, wenn Einsicht in der Bevölkerung entsteht. Einsicht darüber, daß es durch die Organe des Staats keine Sicherheitsgarantien von 100% geben kann. Nicht durch Gesetze, Richter Polizei, Ordnungsamt oder Kameras.

Und gerade beim Waffengesetz reichen die Regelungen aus, die wir jetzt schon haben. Wir sind schon überreglementiert, siehe Anscheinswaffen, PSM, Pumpflinten, Lampen und Laser, Nachtsicht, Schalldämpfer usw.

Da sich alle Welt an den Schulmassakern hochzieht, sollten wir genau da klar machen, daß die Regulierung der Tatmittel ein ungeegnetes Mittel ist.

Geschrieben
Das kann aus den oben genannten Gründen NIEMAND!! Kein Bürger, selbst kein Polizeibeamter und kein Staatsanwalt oder Richter. GENAU da liegt das Problem. Ein Staat, der es seinen Bürgern unmöglich macht Gesetzestreu "normal" zu leben, hat versagt!"

Wobei es hier nicht den Staat als Gemeinschaft, sondern eher seine Repräsentanten betrifft.

Beim Steuerrecht sind sich alle einig: zu kompliziert, ungerecht, nicht mehr zu verstehen und ohne Spezialisten (Steuerberater oder Anwalt) nicht mehr zu beherrschen.

Beim WaffG sind wir auf einem ähnlichen Weg.

Auch wenn die meisten hier das Thema noch (halbwegs) beherrschen, wer nicht aktiv schießt, sondern eine Pause macht, verliert schnell den Anschluß.

Und jetzt erzähle mir keiner, er beherrsche das Steuerrecht in all seinen Facetten.

Gast 007-sucker@fvlw.de
Geschrieben

Der DWJ Artikel ist auch im Twitter vom DSB verlinkt.

Geschrieben

Wie 283-Jaeger schon geschrieben hat, traue keiner Statitik, die du nicht ....

Ich habe ja schon mal geschrieben, das mein SB mir ca. 1 Woche vor den Kontrollen erzählt hat, wer kontrolliert wird (keine aktiven

Schützen/Jäger, nur Erben, Altbesitzer, Amnestiegeregelte und Personen die nicht auf die Briefe geantwortet haben) und das er mit 80 % Beanstandungen rechnete.

Was mich persönlich interessiert ist: Wie sind die Beanstandungen in diesen 50 % verteilt ?

Es ist m.M. nach ein Riesenunterschied ob ich z.Bsp. nur einen A-Schrank mit 4 LW und 2 KW drin habe (ist ja so nicht rechtens und damit zu beanstanden, ich persönlich würde sowas trotzdem für sicher genug halten), ich meine Munition in einer BW-Munitionskiste aus Holz lagere (auch nicht rechtens, kenne aber jemanden der das so gemacht hat) oder ich meine Waffen im Schlafzimmerschrank oder Bettkasten lagere (zumindest für uns LWBs ).

Da diese Verteilungszahlen nicht bekannt sind (zumindest mir nicht), haben unsere Widersacher leichtes Spiel uns diese 50% um die Ohren zu hauen.

GKBubi

Archiviert

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