Trenkinger Posted November 18, 2009 Share Posted November 18, 2009 Bei uns im Verein so passiert! Wie gibt es denn so etwas, dass das Bankkonto entscheidet ob man eine WBK bekommt oder nicht!? In diesem Fall geht es nur um ein KK und man spricht dem Antragsteller vorab schon eine regelmäßige Trainingseinheit ab, da die Kosten wohl zu hoch wären! Was ist das denn für eine dämliche Aussage. Und nein er hat keine Vorstrafen, war bisher nicht auffällig und hatte "Nur" einen Arbeitsunfall und sitzt seit dem im Rollstuhl. Ein Dachdecker im Rollstuhl ist eben schwer vermittelbar und deshalb eben Hartz IV Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted November 18, 2009 Share Posted November 18, 2009 ... man spricht dem Antragsteller vorab schon eine regelmäßige Trainingseinheit ab, da die Kosten wohl zu hoch wären! ... Wer ? Die Behörde ? Oder bereits der Vereinsvorstand ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michael Grote Posted November 18, 2009 Share Posted November 18, 2009 Butter bei die Fische bitte wie wir Norddeutschen sagen! Wer hat hier was gesagt? Die Waffenbehörde, die AfA oder ein Vereinsfunktionär? Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
John Kahn Posted November 18, 2009 Share Posted November 18, 2009 Bei uns im Verein so passiert! Wie gibt es denn so etwas, dass das Bankkonto entscheidet ob man eine WBK bekommt oder nicht!? In diesem Fall geht es nur um ein KK und man spricht dem Antragsteller vorab schon eine regelmäßige Trainingseinheit ab, da die Kosten wohl zu hoch wären! Was ist das denn für eine dämliche Aussage. Und nein er hat keine Vorstrafen, war bisher nicht auffällig und hatte "Nur" einen Arbeitsunfall und sitzt seit dem im Rollstuhl. Ein Dachdecker im Rollstuhl ist eben schwer vermittelbar und deshalb eben Hartz IV Gerade wenn es mit HartzIV und dem Rollstuhl begründet (oder fadenscheinig durch die Bluhme) das wäre ein eindeutiger Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz ! Behinderte dürfen nicht diskriminiert und schlechter behandelt werden als "Normalbürger" und wenn er keine Tätigkeit hat, hat er doch gerade viel Zeit um sich dem Training zu widmen, im Gegenteil das ist besser für die Psyche als nur stupide im Stuhl zu sitzen oder will man das? Dem Bearbeiter und Verantwortlichen gehören mal kräftig die Leviten gelesen, und die Hammelbeine langgezogen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Seeeebi Posted November 18, 2009 Share Posted November 18, 2009 man spricht dem Antragsteller vorab schon eine regelmäßige Trainingseinheit ab, da die Kosten wohl zu hoch wären! Tja, da nimmt wohl ein SB seine Aufgabe zu ernst. Generell habe ich davon noch nie gehört oder gelesen, dass es sowas gibt und es gibt auch keine Vorschriften die einem bestimmte Hobbies erlauben oder verbieten, wenn man mehr oder weniger Geld hat... Problem daran: Es gibt Leute, die sind sich einfach von Anfang an unsympathisch. Da kann keiner was dafür, das ist einfach so. Wenn das hier der Fall sein sollte, dann kommt man aber auch mit Argumenten nicht weiter. Ich würde es nochmal mit Argumenten versuchen (also Unterlagen sammeln und dann hin zum SB mit dem Nachweis, dass X Trainingseinheiten absolviert wurden). Wenn die nicht fruchten, dann führt wohl kein Weg an seinem Vorgesetzten oder sogar an einer Klage vorbei, aber das ist eigentlich wirklich nicht zu empfehlen. Viel Erfolg Gruß, Gut Schuss und WaiHei Sebastian Link to comment Share on other sites More sharing options...
BlueFace Posted November 18, 2009 Share Posted November 18, 2009 Hi, das kann DARF, doch wohl nicht wahr sein. Da schwillt mir doch schon gleich wieder der Hals an.... Wer? Wie? Wo? Gruss Blue Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schwarzwälder Posted November 18, 2009 Share Posted November 18, 2009 Vorneweg: Ich prangere schon lange an, dass die Verarmung immer größerer Bevölkerungsteile in Verbindung mit den ständig steigenden Bedürfnisanforderungen das praktische Ende vieler Hobbyschützen bedeutet. Ganz abwegig ist die Argumentation der Behörde natürlich nicht: Wer noch jung ist (und somit wenig Schonvermögen haben darf) und NICHT arbeiten kann (und somit keinen Erwerbstätigenfreibetrag zum Hartz IV-Satz obendrauf bekommt), bekommt wirklich Schwierigkeiten, nachzuweisen, wie er seinem Hobby in der vom Gesetzgeber geforderten Regelmäßigkeit und mit allen Auflagen (Waffenschrank etc.) mit dem viel zu niedrigen, nackten Hartz IV nachgehen kann. Kann er hingegen auf zusätzliche, legale Einnahmequellen oder Freibeträge als Behinderter verweisen, die es ihm nachvollziehbar ermöglichen, das Schützenhobby wenigstens mit KK auszuüben, sehe ich kein Problem, damit die Behörde zu überzeugen! Grüße Schwarzwälder Link to comment Share on other sites More sharing options...
bigredone Posted November 18, 2009 Share Posted November 18, 2009 Tut mir leid Leute, aber das kann ich nicht nachvollziehen ! Seid wann muss man denn bei der ausstellenden Behörde einen Einkommensnachweis o.ä. abgeben ? Das ist in NRW zumindest nicht nötig ! Und im Antrag wird auch nicht nach Hartz IV gefragt...... Will uns hier einer einen Bären aufbinden ???? Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted November 18, 2009 Share Posted November 18, 2009 Moin, moin! Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun! Wäre völlig neu.. Dann dürfen nur noch "(Besser-)Verdienende" schiessen..!!?? Ist bestimmt von der Politik=Wirtschaftsbosse gewollt; aber noch gibts darüber kein Gesetz o.ä... (hoffe ich zumindest..) Gruß,zweifelndes kriegerlein Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 18, 2009 Share Posted November 18, 2009 Mich interessiert auch die Frage, wie die Behörde überhaupt vom Hartz-IV Empfang des Antragsstellers erfahren haben will. Wenn so etwas als Regelfall abgefragt wird, dann ist es ein Fall für den Datenschutzbeauftragten. Ansonsten würde ich hier bei Ablehnung des Bedürfnisantrags als Betroffener kühl, besonnen und unnachgiebig vorgehen. Das heißt: 1. Rechtsfähigen Ablehnungsbescheid einfordern 2. Fachanwalt mit Widerspruch beauftragen. Für "Bedürftige" gibt es Anlaufstellen zu Fragen der Rechtsberatung. Dort wird kostenlos beraten und auch u.U. ein kostenloser Anwalt für den möglichen Prozess zur Verfügung gestellt. Im Grunde spricht doch nichts dagegen, dass ein Hartz-IV Empfänger KK schießen darf. Wenn er sich seine Bezüge gut einteilt und an bestimmten Ecken und Enden spart, sollte die Anschaffung eines gebrauchten KK und das regelmäßige Training möglich sein. Nicht aufgeben! You got to fight for your right! Hinnerk Link to comment Share on other sites More sharing options...
orange73 Posted November 18, 2009 Share Posted November 18, 2009 Ich wüsste nicht das man vorab einen Antrag stellen muss/kann. Ich zweifle also mal die geschilderte Sachlage an. Wer es dennoch ausrechnen möchte: 5 Patronen KK im Monat sind wohl auch unter Hartz IV drin. Wer den Preis noch weiter drücken möchte geht in den Bereich erlaubnispflichtiger Luftdruckwaffen. Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
zielvier Posted November 18, 2009 Share Posted November 18, 2009 ...Ganz abwegig ist die Argumentation der Behörde natürlich nicht: Wer noch jung ist (und somit wenig Schonvermögen haben darf) und NICHT arbeiten kann (und somit keinen Erwerbstätigenfreibetrag zum Hartz IV-Satz obendrauf bekommt), bekommt wirklich Schwierigkeiten, nachzuweisen, wie er seinem Hobby in der vom Gesetzgeber geforderten Regelmäßigkeit und mit allen Auflagen (Waffenschrank etc.) mit dem viel zu niedrigen, nackten Hartz IV nachgehen kann. Kann er hingegen auf zusätzliche, legale Einnahmequellen oder Freibeträge als Behinderter verweisen, die es ihm nachvollziehbar ermöglichen, das Schützenhobby wenigstens mit KK auszuüben, sehe ich kein Problem, damit die Behörde zu überzeugen! Grüße Schwarzwälder Ich habe meine Zweifel ob die Befugnisse der Behörde so weit in die Privatspähre hineinreichen dürfen. Klar versuchen es die Behörden erst einmal, aber ich glaube nicht dass dieses Argument vor Gericht haltbar ist. Festzuhalten bleibt, dass jemandem in einer finanziellen Schieflage verwehrt werden soll eine KK zu erwerben. Auf der anderen Seite ist es aber jeder Behörde egal wieviele Kinder manche Leute kriegen, die sie nicht ernähren können und sich gleichzeitig noch 5 Hunde halten. Komisches Land diese Bananenrepublik Deutschland Link to comment Share on other sites More sharing options...
Trenkinger Posted November 18, 2009 Author Share Posted November 18, 2009 Wer ?Die Behörde ? Oder bereits der Vereinsvorstand ? Der SB bekommt zweifel an der Finanzierung und somit der regelmäßigen teilnahme am Schießbetrieb. Und zu den anderen Fragen, hier wird der Antrag auf Hartz IV über das Landratsamt abgewickelt, weil die eben die Kostenträger für das Wohngeld ist und somit auch die Information wegen HartzIV Ich habe meine Zweifel ob die Befugnisse der Behörde so weit in die Privatspähre hineinreichen dürfen. Klar versuchen es die Behörden erst einmal, aber ich glaube nicht dass dieses Argument vor Gericht haltbar ist.Festzuhalten bleibt, dass jemandem in einer finanziellen Schieflage verwehrt werden soll eine KK zu erwerben. Auf der anderen Seite ist es aber jeder Behörde egal wieviele Kinder manche Leute kriegen, die sie nicht ernähren können und sich gleichzeitig noch 5 Hunde halten. Komisches Land diese Bananenrepublik Deutschland Wer kein Geld hat, hat auch kein Geld um zu klagen Link to comment Share on other sites More sharing options...
dkp3011 Posted November 18, 2009 Share Posted November 18, 2009 ...Wer kein Geld hat, hat auch kein Geld um zu klagen Gibt ja noch die, vom Anwalt so geliebte, PKH.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
zielvier Posted November 18, 2009 Share Posted November 18, 2009 ...Wer kein Geld hat, hat auch kein Geld um zu klagen Dennoch - so der „Spruch" aus dem „Armen Konrad" - sind die Untertanen nicht rechtlos, ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted November 18, 2009 Share Posted November 18, 2009 Ich wüsste nicht das man vorab einen Antrag stellen muss/kann. Ich zweifle also mal die geschilderte Sachlage an. Wer es dennoch ausrechnen möchte: 5 Patronen KK im Monat sind wohl auch unter Hartz IV drin. Wer den Preis noch weiter drücken möchte geht in den Bereich erlaubnispflichtiger Luftdruckwaffen. Gruß Ausserdem kann er mit seinem "Taschengeld" machen, was er will: ca.38,17 Euro sind vorgesehen (monatlich) für Freizeit, Kultur etc... Ich zahle monatlich 11 Euro Vereinsbeitrag...das wäre möglich; über Aufnahmegebühr etc. kann man reden, für ALG2- Empfänger wirds Sonderkonditionen geben!? Waffe, Munition kann man auch, irgendwie, erwerben.. Evtl. hat er noch etwas gespart..usw... So etwas habe ich noch nie gehört: WBK verweigert, wegen HartzIV...!!! Sachbearbeiter, sollte es stimmen, unverzüglich, belangen: WILLKÜR!!! Sachen gibts *kopfschüttel* Gruß, krieger(-lein) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schwarzwälder Posted November 18, 2009 Share Posted November 18, 2009 Ich wüsste nicht das man vorab einen Antrag stellen muss/kann. Ich zweifle also mal die geschilderte Sachlage an. Datenaustausch der Behörden untereinander ist bei Legalwaffenbesitzern geregelt und durchaus erlaubt, leider. Insofern glaube ich schon, dass die Ordnungsbehörde vom Hartz IV Bezug weiß/erfahren hat. Der Regelsatz selber (wie gesagt, wenn er nicht irgendwoher anrechnungsfrei mehr bekommt oder ordentlich Schonvermögen hat) ist derart knapp durchkalkuliert (Beispiel: Frühstück darf täglich 61 Cent kosten), dass eben die Erstausstattung (Waffenschrank, Waffe, Zubehör, Vereinseintrittgebühr), die Gebühren (Befürwortung, Voreintrag, WBK-Ausstellung, MEB usw.) und natürlich die laufenden Kosten (Muni, Standmiete, Fahrten zum Stand, Putzmittel, Verinsmitgliedsgebühr etc.) schlicht nicht mehr drin sind. Zu Kaisers Zeiten gab es ein sehr lockeres WaffG - aber den meisten nützte das aufgrund ihrer Armut nichts. Die heutige Entwicklung ist doppelt schlecht: einerseits marschieren wir bei Einkommens- und vor allem Vermögensverhältnissen wieder zurück zu kaiserlichen Verhältnissen (oder noch schlimmer), andererseits marschieren wir beim Waffenrecht in Richtung Totalverbot, sprich: Man wird sich künftig weder was leisten dürfen noch was leisten können. Abschließend nochmals meine Tipps an den Threadstarter: Bitte weist der Behörde mind. eines von folgenden nach: 1. Er hat (hohes) Schonvermögen, von dem er sich das Hobby leisten kann. 2. Er hat zusätzlich anrechnungsfreies Einkommen von dem er sich das Hobby leisten kann. 3. Er hat zusätzlich Freibeträge bzw. Zuschläge zum Regelsatz (z.B. wg. Behinderung) 4. Er bekommt Ermäßigungen (z.B. Erlaß der Vereinsgebühr und Reduktion der Standgebühr etc.9, sodass er sich das Hobby leisten kann. Grüße Schwarzwälder Link to comment Share on other sites More sharing options...
zielvier Posted November 18, 2009 Share Posted November 18, 2009 Das hängt davon ab, inwieweit wir diese Entwicklung zulassen und akzeptieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
WolfK33 Posted November 18, 2009 Share Posted November 18, 2009 Vielleicht kriegt er ja´n altes KK nebst Schrank aus´m Nachlass geschenkt, wg. Hartz IV die Mitgliedschaft gebührenfrei/ermässigt und die Vereinskameraden legen für eine 50er Schachtel Mumpeln für 3 Euro einmal im Monat zusammen ? Geht die Behörde doch gar nix an wie er´s finanziert so lange er seine Termine nachweisen kann !?!? Wäre ja wirklich das Letzte... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gun_Buff Posted November 18, 2009 Share Posted November 18, 2009 Bei der Sammler - WBK muß man ja afair auch darlegen, daß man sich das beantragte Sammelgebiet finanziell auch leisten kann. Das ist dann wohl jetzt der 2. Schritt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
inst200 Posted November 18, 2009 Share Posted November 18, 2009 Kann es sein, dass der SB Raucher, unter den Harz IV Empfängern, demnächst kriminalisiert ? Rauchen ist in der Regel teurer als 3-4 Traininseinkeiten KK im Monat. Ach ja Rauchen, was raucht der SB noch mal für´n Zeug ? Inst200 Ich hoffe doch sehr, dass hier weder die Behinderung noch Sozialleistungen ein Hinderungsgrund für eine WBK aus Sicht des SB darstellen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Thomas170171 Posted November 18, 2009 Share Posted November 18, 2009 Das darf doch wohl nicht wahr sein ! Wo leben wir denn hier? Wenn der betroffene bei uns im Verein wäre würde ich ihn zumindest die Muni sponsorn denn zwei Päckchen 22lfb im Monat für 4€ das Stück würden auf jeden fall abfallen.Und wenn genug Vereinskameraden genauso denken dann sollte das mit den Trainingseinheiten auch klappen . Link to comment Share on other sites More sharing options...
sts_diskus Posted November 18, 2009 Share Posted November 18, 2009 so, jetzt müsste der gesamte vorstand eures Vereins beim SB vorstellig werden und hier auch mal die Presse einschalten. Oft genug ist diese gegen uns schützen, hier ( Diskriminierung ) denke ich würde zumindest die lokale Presse dankbar anspringen. Also los! Wehrt Euch!! gruß sts Link to comment Share on other sites More sharing options...
Draxx Posted November 18, 2009 Share Posted November 18, 2009 Witzig, wie hier alle gleich drauf anspringen ohne dass sie den genauen Sachverhalt kennen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
smartshooter Posted November 18, 2009 Share Posted November 18, 2009 Das kann nur ein schlechter Scherz sein! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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