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IGNORED

Anatomie einer Hausdurchsuchung und die Folgen


baer42

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Können, aber nicht dürfen.

Denn völlig unnötig Steuergelder zu verschleudern und fremdes Eigentum zu beschädigen oder zu zerstören ist nicht, gell? ;)

Quatsch!

Die Kosten trägt der Beschuldigte und nicht die Behörde!

Ansonsten der mit der vorsätzlich falsch erstatteten Anzeige, aber das mußt Du ihm nachweisen!

Dringe ich in diesem Fall mit dem SEK ein, weil der Verdacht auf scharfe Waffen gegeben ist, wird in den seltensten Fällen die Tür heil bleiben.

Die Türsicherungsrechung geht in den meisten Fällen an den Beschuldigten, der muß sich dann wehren, die Behörde bleibt in der Regel nur übrig, wenn sie sich in der Tür geirrt hat.

Geschrieben
Wie hoch wären dann Deine Kosten ohne RA????

Ich denke mal bei 0!

Sorry, aber wie cool/abgebrüht muss man denn sein, wenn man gerade eine Hausdurchsuchung miterleben musste, sich nicht an einen Rechtsanwalt zu wenden?!

Ich wäre dann zuallererst mal darüber besorgt, was da noch alles in der Pipeline der Behörde ist, wenn der Amtsschimmel schon mal so losgetrabt ist.

Ohne anwaltlichen Rat würde ich da gar nix mehr machen wollen.

Gruß

Karlheinz

Geschrieben
Wie gut wäre er vertreten ohne RA?

Ich tippe auch null!

Warum?

Er wurde angerufen, er erschien freiwillig, kurze Durchsuchung, kurzes rechtliches Gehör mit Bestreitung des Tatvorwurfs.

Einstellung durch den StA = Kosten = 0 für den Betroffenen!

Anders:

- erscheint nicht

- gewaltsames Öffnen mit anschließender Türsicherung

- gewaltsames Öffnen Tresor

- Beschlagnahme der Waffen und Beschußvergleich pro Waffe je ca. 800,- €, da WBK nicht voegelegt wurde, da nicht anwesend

- Rechtsberatung Anwalt ca. 50 - 100,- €

Die Kosten könnt Ihr ruhig selbst schätzen, wird von Anwalt zu Anwalt unterschiedlich sein, egal ober er gewinnt oder nicht!

Geschrieben
Sorry, aber wie cool/abgebrüht muss man denn sein, wenn man gerade eine Hausdurchsuchung miterleben musste, sich nicht an einen Rechtsanwalt zu wenden?!

Gruß

Karlheinz

Wenn die ausführenden Beamten so cool reagieren und Dich anrufen, was willst Du dann noch?

Den Anwalt reich machen?

Ich denke mal, dass die Kollegen auch im Nachgang beratend tätig waren.

Nimm ruhig einen Anwalt, es ist Dein Geld!

Wenn die Sache von Anfang an in Deinem Sinne angelaufen ist, was willst Du dann noch mehr?

Warte doch den Bescheid vom StA ab und dann kannst Du losheulen!

Geschrieben
Warum?

Er wurde angerufen, er erschien freiwillig...

Anders:

- erscheint nicht

- gewaltsames Öffnen mit anschließender Türsicherung

- gealtsames Öffnen Tresor

- Beschlagnahme der Waffen und Beschußvergleich pro Waffe je ca. 800,- €, da WBK nicht voegelegt wurde, da nicht anwesend

Gut, er wurde gefragt, um Erscheinen gebeten, und kam. So weit, so gut und vernünftig.

Aber was wäre gewesen (insbesondere in Bezug auf die Folgekosten), wenn er einfach faktisch nicht erreichbar gewesen wäre?

Er hat doch rechtlich seine Nicht-Erreichbarkeit nicht zu vertreten; anders herum: es gibt keine Verpflichtung zur ständigen

Erreichbarkeit durch Behörden und Strafverfolger, es gibt keine Handy-Pflicht und (noch..) keinen Chip im Ohr.

Geschrieben
Aber was wäre gewesen (insbesondere in Bezug auf die Folgekosten), wenn er einfach faktisch nicht erreichbar gewesen wäre?

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten, entweder ich versuche es noch einmal oder 2 x, oder ich muß handeln, da z. B. Einfamilienhaussiedlung und wir wurden erkannt, dass wir in diese Wohnung wollten.

Da bleibt kein 2. Versuch!

Es gibt aber viele Varianten, die bei LWB oder IWB anders ausfallen können, mehr will ich eigentlich nicht mehr dazu ausführen!

Geschrieben
Warum?

Er wurde angerufen, er erschien freiwillig, kurze Durchsuchung, kurzes rechtliches Gehör mit Bestreitung des Tatvorwurfs.

Einstellung durch den StA = Kosten = 0 für den Betroffenen!

Nach dem kurzen Verhör am Tag der Durchsuchung erfolgte ja wie geschiltert bereits ein zweites. Man ist Normalbürger, nicht so abgewichst wie die, die du jeden Tag in deinem Verhörzimmer sitzen hast. Man verstrickt sich vielleicht ein wenig weil man ja auch von 2 oder 3 befragt wird und eh man sich verkuckt, hat man einen Strafbefehl am Hals.

Sorry Uwe, aber wer sich bei so einer Sache keinen RA nimmt ist ziemlich doof.

Geschrieben

Wer zahlt eigentlich den Schaden, wenn bei einer solchen Polizeiaktion ein klein wenig zu Bruch geht ... die Haustür (so ab 1200,- zzgl. Einbau ist man dabei) beispielsweise ... - wenn nichts gefunden wird? Oder man sich, wie bereits geschehen, in der Wohnung geirrt hat?

Gast We are Borg
Geschrieben
Wer zahlt eigentlich den Schaden, wenn bei einer solchen Polizeiaktion ein klein wenig zu Bruch geht ... die Haustür (so ab 1200,- zzgl. Einbau ist man dabei) beispielsweise ... - wenn nichts gefunden wird? Oder man sich, wie bereits geschehen, in der Wohnung geirrt hat?

Na wer wohl? :rolleyes:

DU selbstverständlich! Und die anderen Steuerzahler..................

Geschrieben
Wer zahlt eigentlich den Schaden, wenn bei einer solchen Polizeiaktion ein klein wenig zu Bruch geht ... die Haustür (so ab 1200,- zzgl. Einbau ist man dabei) beispielsweise ... - wenn nichts gefunden wird? Oder man sich, wie bereits geschehen, in der Wohnung geirrt hat?

Den zahlt der Betroffene selbst. Also besser gleich die Haustür offenlassen weil: Einbrecher kommt sowiese rein wenn er will,

bei einer Hausdurchsuchung kann es zu keiner gewaltsamen Öffnung kommen , was wiederum Kosten für den Betroffenen spart.

Gast We are Borg
Geschrieben
Den zahlt der Betroffene selbst. Also besser gleich die Haustür offenlassen weil: Einbrecher kommt sowiese rein wenn er will,

bei einer Hausdurchsuchung kann es zu keiner gewaltsamen Öffnung kommen , was wiederum Kosten für den Betroffenen spart.

Quatsch!

Wenn die Staatsmacht etwas zerstört und der Betroffene unschuldig ist, muss sie den angerichteten Schaden auch ersetzen.

Wo sind wir denn?!?

Geschrieben
Nach dem kurzen Verhör am Tag der Durchsuchung erfolgte ja wie geschiltert bereits ein zweites. Man ist Normalbürger, nicht so abgewichst wie die, die du jeden Tag in deinem Verhörzimmer sitzen hast. Man verstrickt sich vielleicht ein wenig weil man ja auch von 2 oder 3 befragt wird und eh man sich verkuckt, hat man einen Strafbefehl am Hals.

Sorry Uwe, aber wer sich bei so einer Sache keinen RA nimmt ist ziemlich doof.

Wenn Du was zu verbergen hast, geb ich Dir Recht.

Aber gut, ich gehe von meinem Erkenntnisstand aus, der begründet sich nun mal schon auf fast 40 Dienstjahre.

Es gibt aber tatsächlich solche und solche.

Aber wer in Deinem Fall ohne SEK kommt, will Dir bestimmt nichts böses!

Wäre aber auch möglich gewesen.

Einfache Antwort: "Ich habe keine illegale Waffen. Punkt"

Ich denke mal nicht dass man in Deinem rechtlichen Gehör Deine Sexpraktiken oder anderes erfragt hat!

Geschrieben

@der Falk:

Dann kann man also irgendeinen, den man nicht leiden kann, anschwärzen und das SEK erledigt dann die Drecksarbeit?

Und der Betroffene hat noch für den Spaß zu zahlen, den der Anschwärzer hatte?

Rechtsstaat stellt sich Klein-Peter irgendwie anders vor. Naiv, nicht?

(Ich weiß es wirklich nicht, aber genau das, was der Falke schreibt, hab ich schon von jemandem anders gehört)

Geschrieben
Wenn die Staatsmacht etwas zerstört und der Betroffene unschuldig ist, muss sie den angerichteten Schaden auch ersetzen.

Träume weiter!

Die "Staatsmacht" kommt ja nicht con sich aus, sondern es gibt einen Verursacher.

Wenn sie sich in der Tür geirrt hat, gebe ich Dir Recht, ansonsten probiere es ruhig aus!

@der Falk:

Dann kann man also irgendeinen, den man nicht leiden kann, anschwärzen und das SEK erledigt dann die Drecksarbeit?

Und der Betroffene hat noch für den Spaß zu zahlen, den der Anschwärzer hatte?

Rechtsstaat stellt sich Klein-Peter irgendwie anders vor. Naiv, nicht?

(Ich weiß es wirklich nicht, aber genau das, was der Falke schreibt, hab ich schon von jemandem anders gehört)

Würde es als "Schwarzer Peter" bezeichnen!

Geschrieben

Was wenn Wachhunde zu Hause sind, die ihrer Aufgabe nachkommen und die Staatsmacht, welche die Türe aufbricht, zerfleischen?

Werden die Hunde dann erschossen? Wer trüge die Kosten für neue, ausgebildete Hunde? Pro Hund ca. 8000€

Was wenn durch die aufgebrochene Türe die ganzen Rassekatzen abhauen - pro Katze ca. 1500€...

Zahlt mir das alles der Staat?

Geschrieben
@der Falk:

Dann kann man also irgendeinen, den man nicht leiden kann, anschwärzen und das SEK erledigt dann die Drecksarbeit?

Und der Betroffene hat noch für den Spaß zu zahlen, den der Anschwärzer hatte?

So sieht das wohl aus. Mein Nachbar hat das erlebt letztes Jahr. Man hatte ihn angeschwärzt, er würde mit solch einem Weltempfänger den Polizeifunk abhören. Er nicht zu hause, die Staatsmacht durch die geschlossene Tür rein.

Keinen Weltempfänger gefunden, aber die kaputte Tür hat ihm bis heute niemand ersetzt.

Geschrieben
Die "Staatsmacht" kommt ja nicht con sich aus, sondern es gibt einen Verursacher.

Wer ist dann in dem hier geschilderten Fall der Verursacher?

Wenn dich jemand zu Unrecht beschuldigt und löst damit die Haussuchung aus,

OK, habe ich eine zivilrechtliche Möglichkeit dem Verleumder die entstandenen Kosten aufs Auge zu drücken.

Aber hier kam ja der Verdacht durch das Abhören eines Telefons zustande.

War dann da nicht der Fahnder der Verursacher, der falsche Schlussfolgerungen gezogen hat?

Deine Kollegen haben astrein und human gehandelt mit dem Anruf.

Aber ich schätze, es gibt auch Polizisten die das nicht machen würden. Ist ja schließlich keine Verpflichtung.

Ich hoffe und erwarte auch nicht, dass ich jemals in eine solche Lage kommen werde.

Aber in einem solchen Fall: ungerechtfertigte Beschuldigung, keine Gefahr im Verzug,

trotzdem die Wohnung aufgebrochen, Tresor aufgebrochen,

und dann sagt die Polizei oder Staatsanwaltschaft zu guter letzt "war wohl ein Irrtum."

Und den Irrtum soll ich bezahlen!?

Irgendwie bringe ich das mit meinem Rechtsempfinden nicht in Einklang.

Gruß

Rainer

Geschrieben
Träume weiter!

Die "Staatsmacht" kommt ja nicht con sich aus, sondern es gibt einen Verursacher.

Wenn sie sich in der Tür geirrt hat, gebe ich Dir Recht, ansonsten probiere es ruhig aus!

Hallo Uwe

ist es tatsächlich so? Die Frage meine ich ernst.

Also, irgendein lieber Mensch ruft bei der Polizei an und sagt, daß der böse Steven einige ganz gefährliche illegale Waffen hat. Ein Richter stellt daraufhin einen Durchsuchungsbeswchluss aus und ich bin mal wieder irgendwo auf Dienstreise. Also wird die Eingangstür aubgebrochen. Im schlimmensten Fall Totalschaden und 6 Mille weg. Die Polizeiliche Beratungsstelle hat mir zu so einer Tür geraten. Dann nochmal den Tresorraum aufgemacht und 2,5 Mille im Eimer. Den Tresor im Schlafzimmer auch geöffnet, 1000 Euro platt. Diverse Restbestände an A und B Schränke nochmal 2 Mille. Die Flex nehme ich mal nicht in die Rechnung mit auf. Es wird nichts gefunden aber ein Schaden von 11500 Euro plus Einbau sagen wir mal 3500 Euro, damit wir eine glatte Summe haben. Also 15 Mille. Der Staat sagt mir dann, wir können dir zwar nichts nachweisen, aber zahlen werden wir auch nichts. Bekomme ich bei der Konstellation mir kann nichts nachgewiesen werden tatsächlich die 15 mille nicht ersetzt?

Steven

Geschrieben
Wenn die ausführenden Beamten so cool reagieren und Dich anrufen, ....

Der Durchsuchungsbeschluß wurde anscheined wirklich moderat umgesetzt.

.........was willst Du dann noch?

Beim Landgericht durch den Anwalt Feststellungen beantragen, dass der Durchsuchungsbeschluss und die Durchsuchung rechtswidrig gewesen sind. vgl. z.B. hier LG Gießen, Beschluss vom 12.10.07, Az.: Qs 78/07 http://www.aufrecht.de/urteile/delikt-stra...az-qs-7807.html

Das hat Aussicht auf Erfolg, wenn folgende Kriterien nicht erfüllt sind.

"Das Gewicht des Eingriffs verlangt als Durchsuchungsvoraussetzung Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen. Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht finden lassen (vgl.BVerfGE 44, 353 <371 f.>; 59, 95 <97>).

Dem erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen entspricht ein besonderes Rechtfertigungsbedürfnis nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Durchsuchung muss im Blick auf den bei der Anordnung verfolgten Zweck Erfolg versprechend sein. Ferner muss gerade diese Zwangsmaßnahme zur Ermittlung und Verfolgung der vorgeworfenen Tat erforderlich sein; dies ist nicht der Fall, wenn andere, weniger einschneidende Mittel zur Verfügung stehen. Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl.BVerfGE 96, 44 <51>)."

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ent...2bvr094508.html Randziffer 13 und 14.

Wenn der Feststellungsantrag erfolgreich ist, müssen ihm auch die Kosten ersetzt werden.

Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen und ob er die Kraft hat diese Geschichte auch mental durchzustehen muß er allerdings selber beurteilen.

Auszug aus dem oben genannten LG Beschluß:

3.

Soweit der Beschuldigte beantragt, festzustellen, dass die durchgeführte Durchsuchung rechtswidrig war, ist der Antrag nach der Beschwerdebegründung dahingehend auszulegen, dass der Beschuldigte die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung der Durchsuchung begehrt, sich aber nicht gegen die Art und Weise der Durchführung der Durchsuchung wendet.

Dieser Antrag hat Erfolg.

Da die Durchsuchungsanordnung durch Vollzug der Maßnahme erledigt ist, ist die Beschwerde als Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung auszulegen (Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., Vor § 296 Rdnr. 18f).

Er ist entgegen der Ansicht des Amtsgerichts auch bei der Durchsuchungsanordnung hinsichtlich von Geschäftsräumen zulässig. Die vom Amtsgericht zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1999, 273), schließt Geschäftsräume ausdrücklich ein.

Aus den unter Ziffer 1 genannten Erwägungen ist der Antrag auch begründet.

4.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 473 StPO.

LG Gießen, Beschluss vom 12.10.07, Az.: Qs 78/07

http://www.aufrecht.de/urteile/delikt-stra...az-qs-7807.html

Danach

Ggf. Entschädigung nach dem

Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen geltend machen (siehe § 2 II Ziff.4 StrEG).

Geschrieben

Schlimm genug was hier passiert ist.

Was mich so erschreckt ist die Tatsache, dass man für alles und jedes einen Anwalt braucht der einen Vertritt.

Es ist doch so gesehen ungeheuerlich, dass ein mündiger Bürger sich im "Rechtsfall" vertreten lassen muss.

Das sagt mir, dass der Bürger unglaubwürdig, unmündig und nur zum Arbeiten und Steuern zahlen auf dieser Welt ist und absolut nichts wert ist.

Selbst der Missbrauch von Amts- und Politikvokabular, bzw. deren Verdrehungen und absichtlich Irreführung ist doch ungeheuerlich.

Wenn Systeme Begriffe wie: sozial, christlich, freiheitlich, rechtlich usw gebrauchen, dann steckt genau das Gegenteilige dahinter.

Ungeheuerlich so was.

Fazit: Maul halten, machen was Spass macht.

Geschrieben
Warum?

Er wurde angerufen, er erschien freiwillig, kurze Durchsuchung, kurzes rechtliches Gehör mit Bestreitung des Tatvorwurfs.

Einstellung durch den StA = Kosten = 0 für den Betroffenen!

Anders:

- erscheint nicht

- gewaltsames Öffnen mit anschließender Türsicherung

- gewaltsames Öffnen Tresor

- Beschlagnahme der Waffen und Beschußvergleich pro Waffe je ca. 800,- €, da WBK nicht voegelegt wurde, da nicht anwesend

- Rechtsberatung Anwalt ca. 50 - 100,- €

Die Kosten könnt Ihr ruhig selbst schätzen, wird von Anwalt zu Anwalt unterschiedlich sein, egal ober er gewinnt oder nicht!

Wieso Beschußvergleich??? Vor der Durchsuchung werden die Kollegen sich ja wohl die entsprechenden WBK's von der Ordnungsbehörde besorgt haben. Da wäre der Vergleich vor Ort möglich. Außerdem wird so etwas nur bei einer illegalen Waffe oder der mißbräuchlichen Verwendung gemacht.

Und SEK lehnt bei den Dingern wohl eher ab.....

Geschrieben
Was wenn Wachhunde zu Hause sind, die ihrer Aufgabe nachkommen und die Staatsmacht, welche die Türe aufbricht, zerfleischen?

Werden die Hunde dann erschossen? Wer trüge die Kosten für neue, ausgebildete Hunde? Pro Hund ca. 8000€

Was wenn durch die aufgebrochene Türe die ganzen Rassekatzen abhauen - pro Katze ca. 1500€...

Zahlt mir das alles der Staat?

Du musst halt nur sagen, dass vor der Durchsuchung mehrere tausend Teuro auf Deinem Nachttisch gelegen haben und die jetzt nicht mehr da sind.

Was meinst Du was dann los ist.

Genauso wenn Dir in einer Polizeikontrolle das ID oder Führerscheinmäppli vom Beamten aus der Hand genommen wird.

Da waren aber vorher 1000 Teuro drin. Wo sind die jetzt?

Ein dummes Beamtengesicht ist Dir auf jeden Fall sicher.

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