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Kontrollen in Rhl.Pfalz


FR8

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Hallo Gemeinde!

Habe diese Woche ein Schreiben bekommen(sehr freundlich,auch mit dem Vermerk das es bekannt ist das die meisten LWB zuverlässig mit ihren Waffen und Mun. umgehen und sich ihrer Verantwortung bewusst sind)mit der bitte um Fotos zwecks Aufbewahrung.Ich werde dem auch nachkommen,da ich glaube

das dadurch weniger Kontrollen stattfinden(mal abgesehen vom Personal und Zeitaufwand) Ich glaube die möchten sich absichern um später sagen zu können:seht her das hat er uns versichert.Die tun auch nur das was sie von oben aufgebürdet bekommen.Ich finde es zwar seltsam das man dies zusätzlich verlangt,da man ja bei jedem Waffenantrag die Aufbewahrung angeben muss.Aber angeben kann dies natürlich jeder.Vielleicht fühlen die sich durch Fotos sicherer.obwohl man die ja überall gemacht haben kann.Wieviel Pfälzer haben das noch bekommen?Oder bekommen es nur diejenigen die schon länger eine WBK haben.Ich habe meine schon über 2 Jahrzehnte.

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Lt. Schreiben unseres SB an alle Vereine in seinem Geltungsbereich (Horatio freut sich bestimmt das er nicht dazugehört), wird es im AK - Kreis vorerst keine verdachtsunabhängige, nicht angemeldete Überprüfungen geben.

Gruß Uwe

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Also ich wurde direkt beim beantragen meiner WBKs (Mitte dieses Jahrs) gebeten Fotos von meinen Tresoren abzugeben.

Die hatte ich vorsorglich schon dabei, da ich so oder so welche abgeben wollte.

Ich wohne übrigens in Landau. (Im Bereich SÜW ist es glaub ich auch so das inzwischen Fotos gefordert sind)

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Die gleichen "Anschreiben" mit der Bitte um den Nachweis der sicheren Aufbewahrung gibt's zur Zeit in Bayern auch..

In Brandenburg (genauer gesagt in Potsdam) haben wir solche Schreiben bereits 2004 bekommen. Fotos und / oder Kaufbelege aus denen die Sicherheitsstufe erkennbar ist, wurden damals gefordert.

MFG RNehring

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Habe das Schreiben des netten Herrn W. :00000733: auch gelesen. Von meiner Behörde kam in der Richtung noch nix. :icon14:

Das Schreiben kenne ich auch. Allerdings verlangt er schon seit einiger Zeit Nachweise über die Aufbewahrung bei Neuaustellungen von WBK und JS.

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Das Schreiben kenne ich auch. Allerdings verlangt er schon seit einiger Zeit Nachweise über die Aufbewahrung bei Neuaustellungen von WBK und JS.

Was ja nicht unbedingt verkehrt ist.

Gruß Uwe

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In Brandenburg (genauer gesagt in Potsdam) haben wir solche Schreiben bereits 2004 bekommen. Fotos und / oder Kaufbelege aus denen die Sicherheitsstufe erkennbar ist, wurden damals gefordert.

MFG RNehring

Dem kann ich nur beipflichten.

In Berlin hatten wir nach dem 01.03.2003 eine erhöhte Nachfrage nach Waffenschränken und in den nächsten zwei Jahren Alt-LWBs ohne gültigen Jagdschein und ohne Waffenschrank, die sich ihrer Waffen entledigen wollten, weil die Kosten ihrer Meinung höher waren als der Nutzen.

Liegt wohl daran, dass Berlin alliierten-geschädigt ist und alles, was mit dem WaffG zu tun hat, sehr rechtskonform auslegt und dann Brandenburg "berät".

Wir Berliner waren völlig überrascht, dass in BW und Rheinland-Pfalz erst nach Winnenden mehr Waffenschränke gekauft wurden und nicht bereits 2003/04.

Seit 2003 muss in Berlin auch der Tresor VORHANDEN sein, bevor die erste WBK überhaupt mit Voreintrag ausgestellt wird.

Aber die Auslegung der Gesetze ist weiterhin behördenabhängig. Die fehlende WaffVO tut ihr Übriges dazu.

Insgesamt sind wir mit der Berliner Behörde zufrieden, die sich an das Gesetz hält, es aber auch nicht überintepretiert. Sie schreibt bei jeder WaffG-Änderung die Betroffenen an und weist sie auf die möglichen Rechtsfehler hin, BEVOR diese gültig werden und evtl. Aberkennung von Bedürfnissen nach sich ziehen.

Ist aber auch eine große Behörde (für über 3 Mio. Bürger, davon x% LBWs).

Katja Triebel

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Wir Berliner waren völlig überrascht, dass in BW und Rheinland-Pfalz erst nach Winnenden mehr Waffenschränke gekauft wurden und nicht bereits 2003/04.

Seit 2003 muss in Berlin auch der Tresor VORHANDEN sein, bevor die erste WBK überhaupt mit Voreintrag ausgestellt wird.

Das ist in Baden Württemberg und Rheinland Pfalz nicht anders, als in Berlin.

Die Problemfälle sind auch in BW und RLP genau wie in Berlin oder sonstwo, nicht die aktiven Schützen und Jäger -

es sind "Alteigentümer" und Erben,

also Leute, die sich mangels Sachbezug/Interesse/Kontakten etc. nicht weiter gekümmert haben, für die noch vorhandene Waffen

keine tagesaktuelle Bedeutung haben.

Genau mit diesem Personenkreis wird es auch jetzt bei den Kontrollen Probleme geben(meine Prognose).

Wer seit 2003 seine Sachkunde gemacht und erstmals eine Waffe beantragt hat, der erfüllt die Bedingungen auch -

zwangsläufig, weil bereits bei Antragstellung Nachweise gefordert wurden :rolleyes:

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So, also jetzt mal an alle "Landsleute" hier,

also an alle Pfälzer

bei der KV in LU mußt ich, als ich im Frühjahr meine beiden KWs eintragen ließ, nur den Kaufbeleg vom Tresor vorlegen.

Der wirklich nette SB hat ne Kopie gemacht und das wars.

Allerdings bin ich auch erst seit 2 Jahren dabei. Bei meinem früherem Sport brauchte man höchstens ne gute Unfallversicherung, aber keinen Safe :rolleyes:

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Kann man so sagen, ja.

Ab April 2003 haben sich schon viele Waffenbehörden Gedanken zur Waffenverwahrung gemacht. Viele verzichteten aber auf konkrete Nachweise und vertrauten schlichtweg darauf, dass die Waffenbesitzer die mit Rechtsgrundlage auf den Einzelfall bezogenen Hinweise auch umsetzen. Sie merkten zumeist dazu an, dass der Waffenbesitzer selbst für eine sichere Verwahrung sorgen muss und Verstöße bis hin zum Widerruf der WBK führen können.

Die Praxis hat im Laufe der Jahre dann leider gezeigt, dass diese Hinweise nicht ausreichen. Einige Waffenbehörden erkannten dies und fingen bereits weit vor Winnenden mit entsprechenden Prüfungen an (oftmals verbunden mit einer ohnehin gerade fälligen gebührenpflichtigen Regelprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG). Die damit verbundene Aktenbereinigung motivierte bestimmt so einige davon.

So kommt es auch, dass manche Waffenbehörden bereits alle Waffenbesitzer geprüft haben und andere wiederum erst im Sommer mit den ersten Anschreiben dazu begannen.

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Die Problemfälle sind auch in BW und RLP genau wie in Berlin oder sonstwo, nicht die aktiven Schützen und Jäger - es sind "Alteigentümer" und Erben,

also Leute, die sich mangels Sachbezug/Interesse/Kontakten etc. nicht weiter gekümmert haben, für die noch vorhandene Waffen keine tagesaktuelle Bedeutung haben.

Genau mit diesem Personenkreis wird es auch jetzt bei den Kontrollen Probleme geben(meine Prognose).

Ich stimme Dir voll und ganz zu!

Genau dieses Klientel nutzt auch zur Zeit massenhaft die "Amnestie" zur Waffenabgabe.

Die meisten abgegebenen Waffen sind KK-Langwaffen, die -wie auch Kurzwaffen bis 9mm kurz - bis 1972 bedürfnisfrei von jedermann erworben werden durften. (Und damals gab es keine Amokläufer - "nur" die RAF, die dieses WaffG bewirkt hat)

ABER dieses Klientel war bisher auch kaum mit Straftaten aufgefallen.

Dass sie uns Probleme machen werden, liegt nicht daran, dass sie ihre Waffen falsch benutzen.

Es liegt nur daran, dass ihnen die Rechtskenntnis fehlt und sich die Gesetze ohne ihre Kenntnis verschärft haben.

Und dieses Klientel wird dann in die Statistik eingehen als Verstoß gegen das WaffG. Was negativ bei der Evaluierung 2011 bewertet wird.

In D ist die Regel, Unkenntnis nützt vor Strafe nichts.

Leider sind jedoch die Strafverfolger auch nicht in Kenntnis der Sachlage.

Sonst hätten die Polizeibehörden 2003 - nach Einführung des "kleinen Waffenscheins" - nicht massenhaft Gaswaffen zur Vernichtung angenommen. Beí Anfragen in unserem Laden haben wir immer darauf hingewiesen, dass der Besitz nicht verboten sei - nur das "Führen" ohne Kl. Waffenschein im öffentlichen Raum. Aber was soll man noch sagen, wenn Interessierte von der Zollbehörde die Auskunft bekommen, dass einseitig geschliffene Messer Waffen sind und nicht per Flugzeug ausgeführt werden dürfen ;((((

Gruß

Katja Triebel

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... .

Aber was soll man noch sagen, wenn Interessierte von der Zollbehörde die Auskunft bekommen, dass einseitig geschliffene Messer Waffen sind und nicht per Flugzeug ausgeführt werden dürfen ;((((

Gruß

Katja Triebel

... oder ZFs nur gegen Vorlage der WBK aushändigen wollen. :rotfl2:

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... oder ZFs nur gegen Vorlage der WBK aushändigen wollen. :rotfl2:

Ja, es ist einfach unglaublich, was alles ANGEBLICH verboten ist, und gleichzeitig das Unwissen, was WIRKLICH verboten ist.

Aber eingentlich kein Wunder.

Jeden Tag werden x Gesetze und Verordnungen verabschiedet, die NIE evaluiert werden, die einfach befolgt werden müssen. Da kann KEINER mehr durchsteigen. Nur noch der Interessierte in seinem individuellem Fachgebiet.

Mein Sohn sagte z.B., dass ab 2011 das Rauchen IM Auto verboten wird, weil durch die Ablenkung Unfälle passieren.

Unglaublich! Aber wahr??

Gruß

Katja

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Hab letzte Woche im Kreis KH ne gelbe und grüne WBK beantragt.

Tresor muss vorhanden sein und durch Vorlage der Rechnung oder Kopie der gleichen belegt werden.

Fotos zählen nicht, die könnten ja bei nem anderen gemacht worden sein.

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Fotos zählen nicht, die könnten ja bei nem anderen gemacht worden sein.

Und die Kopie der Rechnung kann ebenso von deinem Kollegen sein oder auch selbstgebastelt sein, wer will das wie nachprüfen?

Völliger Unfug.

Ich habe meinen Tresor damals (vor 4 Jahren) bei Ebay ersteigert.

B-Würfel (60kg) OHNE Rechnung von privat --> Selbstabholung :-)

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Und die Kopie der Rechnung kann ebenso von deinem Kollegen sein oder auch selbstgebastelt sein, wer will das wie nachprüfen?

Hmmm, gute Frage.

Kann dir leider auch nur das sagen was ich weiß.

Auf der Rechnung steht mein Name, das war für meine SB ausreichend. Wie das in deinem Fall ausgesehen hätte weiß ich leider nicht.

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Also wenn ich mir nen Tresor vom Baumarkt hole habe ich in der Regel lediglich den Kassenzettel. Da steht dann kein Name drauf.

Selbst eine ausgewiesene Rechnung bastel ich mir in kurzer Zeit selbst.

---

Ich glaube nicht das es ein Gesetz gibt welches mir vorschreibt bei einem Waffen-Tresor eine Rechnung zu haben/ aufzubewahren.

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Ich habe meine Tresore mit "bin gleich wieder da" (zum SB), oder "Der Tresor ist im Auto" (zum SB) geholt. Die Tresore waren also direkt für die waffenrechtlichen Vorschriften. Deshalb habe ich mir auf den Rechnungen vom Schlüsseldienst oder dem Baumarkt die Sicherheitsklasse vermerken lassen. Dann einen Stempel darauf, fertig ist die gewünschte Bestätigung.

Ursache für das kurzfristige Vorgehen war die Überlegung, die Waffe erstmal in den Vereinstresor zu legen, was aber nur mit allemöglichen Nachweisen funktioniert hätte. Im Nachhinein hätte ich mir vieleicht den empfohlenen Jägerschrank mit Zahlenkombi kaufen sollen, da der Langwaffenschrank immer überdimensioniert sein sollte.

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Fotos zählen nicht, die könnten ja bei nem anderen gemacht worden sein.

So ein Unsinn! :rotfl2:

Die Tresore haben Hersteller Namen/Model und vor allen Dingen SERIENNUMMERN !

Selbst bei uns in Stuttgart lassen die Fotos des Typenschilds gelten.

Also mal bitte die Kirche im Dorf lassen... :gaga:

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