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IGNORED

MP5 zur "Eigensicherung"


Longcolt

Empfohlene Beiträge

... Wie oft trainiert ein normaler Streifenpolizist Dauerfeuer im Jahr?

2. Frage - wo sind eigentlich die Grenzen der Bewaffnung für Polizei generell? Schwere Maschinengewehre, Granatwerfer, Panzerfäuste?

...

- Bundes- und Länderpolizeien sind meines Wissens nach alle ausschließlich mit der MP5 ausgerüstet (MEK/SEK/Personenschützer ggf. auch mit anderen Fabrikaten, sowie mit der MP5k).

- Es wurden allerdings unterschiedliche Versionen angeschafft, MP5A2 (feste Schulterstütze), MP5A3 (Teleskopschulterstütze), sowie unterschiedliche Feuermodi = Dauerfeuer, 2- oder 3-Schuss-Automatik sind möglich. Welche Versionen wo eingeführt wurden ist mir nicht bekannt, aus Berlin kenne ich nur die MP5A3 mit Dauerfeuer.

"Dauerfeuer" kenne ich nur aus Übungen im Häuserkampf (durch Fenster oder Tür entleeren bevor der Raum betreten wird...). Aber da haben wir noch auf Iwan gewartet.

Beim Schulschießen waren gezielte Einzelschüsse vorrangig ("Arme oder Beine"), beim Verteidigungsschießen kurze Feuerstöße auf die gesamte Mannscheibe. Bei uns etwa bis Anfang der '90er im Hüftanschlag, später aus der Schulter, dann nur noch schnelles Einzelfeuer aus der Schulter. Seit meinem Ausscheiden hat sich bei der Schießausbildung einiges verändert, mal sehen ob sich da jemand äußert.

Die "Besonderen Waffen" - G3, MG3 (Zweibein und Feldlafette), Handgranate (DM51), Granatwerfer 81mm, Panzerabwehrrohr 81mm, wurden nach 1990 ausgemustert.

Bundes- und einige Länderpolizeien können ihre Sonderwagen mit dem G8 (HK 21) ausrüsten.

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...

Merkt ihr eigentlich noch was? Wer so argumentiert, der tut es in gleicher zweifelhafter Weise

wie unsere Gegner. Aus dem Bauch heraus, emotional, ideologisiert.

Lasst der Polizei ihre dienstlichen Einsatzmittel, und lasst gut sein.

Gruß,

karlyman

Ich kritisiere nur, dass das, was für Polizisten gem. offizieller Aussage der Polizei gut sein soll, für andere Bürger laut ebenso offizieller Aussage der Polizei schlecht sein soll. :bad:

Wenn sich Polizisten mit Schußwaffen schützen können, dann können das Menschen, die keine Polizisten sind, auch. Die billige offizielle Verlogenheit ausgerechnet jener Organisation, die (über den Umweg der öffentlichen Ordnung) uns schützen soll, ist die Schweinerei. :016: :016: :016:

Euer

Mausebaer

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Und wenn die Polizei schnellschnell zu ihrem "Arbeitsort" muss, dann nimmt sie auch dabei Sonder- und Wegerechte in Anspruch. Wenn du auf dem Weg zur Arbeit schneller als sonst erlaubt fährst, dann zahlst du auch noch Geld dafür.

Vermutlich macht das "die Organisation" auch verlogen.

Schalte doch mal die Denkmurmel an. Was glaubst du denn wer (und weshalb) diese fragwürdigen Parolen zur Selbstverteidigung vom Stapel lässt?

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Und wenn die Polizei schnellschnell zu ihrem "Arbeitsort" muss, dann nimmt sie auch dabei Sonder- und Wegerechte in Anspruch. Wenn du auf dem Weg zur Arbeit schneller als sonst erlaubt fährst, dann zahlst du auch noch Geld dafür.

...

Nicht wenn ich die mich anhaltenden Polizisten zur Amtshilfe "verhafte". Schließlich gibt es ja immer noch einige Straßenschleicher, die Martinshorn und Blaulicht den Weg frei machen. ;)

Du solltest eigentlich wissen, dass die Polizei&Co. schon lange nicht mehr alleine mit Sonder- und Wegrechten unterwegs sind. Nur die Masse der Polizei braucht die Schußwaffen nicht, um ihre Arbeit zu erledigen, sondern damit die Polizisten sich und andere vor rechtswidrigen und gewalttätigen Angriffen schützen können. Warum sonst kamen die britischen Polizisten solange ohne grundsätzliche Ausrüstung mit Schußwaffen aus und warum wird so selten bei der Polizei von den Schußwaffe gebrauch gemacht? Meinst Du dass die sich alle die ganze andere Zeit ihre Eier oder das weibliche Gegenstück dazu schaukeln und nicht arbeiten? :gaga:

Wenn Du schon Vergleiche ziehst, dann bitte auch passende. :closedeyes:

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Phantast!

nein - Realist!

und Mausebaer bringt noch einen anderen Aspekt in die Sache. Einerseits verteilt man ohne Grund geladene MPs und möglichst noch mehr Artillerie an Hinz und Kunz bei der Polizei (Synonym für jedermann und ohne Abwertung) und anderseits hat man Angst vor den legalen Schusswaffen in der Hand des Bürgers. Die Frage ist doch, vertraue ich lieber meinem Angestellten oder hab ich grundsätzlich vertrauen in die Menschen - äh Bürger eines Landes.

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nein - Realist!

und Mausebaer bringt noch einen anderen Aspekt in die Sache. Einerseits verteilt man ohne Grund geladene MPs und möglichst noch mehr Artillerie an Hinz und Kunz bei der Polizei (Synonym für jedermann und ohne Abwertung) und anderseits hat man Angst vor den legalen Schusswaffen in der Hand des Bürgers. Die Frage ist doch, vertraue ich lieber meinem Angestellten oder hab ich grundsätzlich vertrauen in die Menschen - äh Bürger eines Landes.

Tjoa... Und jetzt fragen wir uns mal, was die nett anzusehende MP5 bringt, wenn 10m vor einer Zweimann-Streife jemand den Knopf drückt. Wohl garnichts.

Von daher können die meinetwegen mit ner Panzerfaus rumrennen- Das ist nur Gehabe.

Fair wäre es zumindest auch dem normalen Bürger das Recht zuzugestehen etwas dabei haben zu dürfen.

Oder man folgt den eigenen Regularien und jeder Polizist trägt stets drei Stühle und ein paar A4-Zettel sowie Stifte mit sich umher, damit man mit einem Selbstmordattentäter einen Stuhlkreis bilden kann und jeder aufschreiben kann, was ihm am anderen nicht gefällt.

Schöne neue Welt...

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Tjoa... Und jetzt fragen wir uns mal, was die nett anzusehende MP5 bringt, wenn 10m vor einer Zweimann-Streife jemand den Knopf drückt. Wohl garnichts.

Von daher können die meinetwegen mit ner Panzerfaus rumrennen- Das ist nur Gehabe.

...

Deutsche Technik hat aber per se ihre Vorteile.

Ich hoffe mal, daß der Link funzt.

http://www.youtube.com/watch?v=3G1a6BPHNFI

Zu allem Anderen ist hier eigentlich schon genug gesagt.

Nur mal so.

mfg

Ralf

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...

Fair wäre es zumindest auch dem normalen Bürger das Recht zuzugestehen soetwas dabei haben zu dürfen.

...

Ich gehe mit dieser von mir ergänzten Forderung so gar noch etwas weiter. :closedeyes:

Falls Art. 20 Abs. 4 GG jemals mit etwas Substanz gefüllt werden soll, so bedarf es der Bevölkerung mindestens des Gleichen, was sich der Verwaltungs-Staat erlaubt gegen sie zu besitzen. :bud:

Euer

Mausebaer,

der sich Heuteabend auf einmal so schrecklich

fundamentalischtisch demokratisch-christlich vorkommt. :huh:

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Kinder, ich habe keine Lust auf schlechte Laune und möchte auch meine Tastatur nicht vollkotzen, daher gebe ich euch hiermit schlussendlich und voll-empfänglich recht.

Schlaft gut.

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Ich weiß nicht ob es jemanden interessiert, aber wir durften 1994 bei der Ausbildung Polizei NRW mit der MP5 niemals die Waffe auf "F" für Frieden stellen. Immer nur Einzelfeuer, demnentsprechend wußte auch keiner was ihn erwartet. Das Ding wird bei der Polizei als reiner Halbautomat eingesetzt, auf jeden Fall bei den normalen Streifenbeamten.

Weiß nicht wie das heute noch so gehandhabt wird.

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Wie kommt ihr auf die Idee, die MP 5 im normalen Streifendienst wäre "Vollauto"? Meine Info lautet, dass seit ewigen Zeiten schon ausschließlich welche mit 3-Schuss Automatik oder Halbauto im "Dienst" sind.

Falsch?

Moi moin,

also hier mit Dauerfeuer, man muß allerdings eine Sperrvorrichtung betätigen um von Einzel- auf Dauerfeuer zu schalten!

Soll mal Übungen gegeben haben, dass derjenige, der bei Dauerfeuer mit vollem Magazin aus dem Gleichgewicht kam, die Schichtlage Bier bezahlen mußte!

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Und wenn die Polizei schnellschnell zu ihrem "Arbeitsort" muss, dann nimmt sie auch dabei Sonder- und Wegerechte in Anspruch. Wenn du auf dem Weg zur Arbeit schneller als sonst erlaubt fährst, dann zahlst du auch noch Geld dafür.

Vermutlich macht das "die Organisation" auch verlogen.

Schalte doch mal die Denkmurmel an. Was glaubst du denn wer (und weshalb) diese fragwürdigen Parolen zur Selbstverteidigung vom Stapel lässt?

Warum willst Du das Ganze ins Lächerliche ziehen?

Auch wenn ich sonst dafür bin, geht es mir gerade hier in diesem Thread nicht darum den Bürgern Waffen zur Verteidigung zu erlauben!

Mir geht es um das unterschiedliche Maß mit dem gemessen wird und darum das Wasser gepredigt aber Wein getrunken wird.

„No Go Areas” werden verleugnet, es gibt immer brutalere Übergriffe usw.

Und was die „ultima ratio“ angeht. So ist die MP5 nicht dazu da das Recht durchzusetzen. Diese ist dazu da, dass sich der Polizist damit verteidigen kann. Nämlich wenn der Jenige der sich dem Gesetz und der Exekutive entgegen stellt bewaffnet ist!

Sollte die Waffe als „Ultima ratio“ angewendet werden, es also zum Schuss kommen, um den, so wie Du es schriebst, Verwaltungszwang durchzusetzen, ist dies bestimmt nicht rechtsstaatlich und ethisch zu vertreten. Sondern Überzogen!

„Ultima ratio regum“ („das letzte Mittel der Könige“)

Dass mit der Waffe gedroht wird verstehe ich nicht als „Ultima ratio“.

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Der kritische Umgang mit Waffen gehört heute immernoch zur Polizeitradition, warum also keine schicken ultrasicheren MP5 im Kofferraum, vieleicht besser als colorierte USP`s ?

Ich sehe öfters Polizeieinsätze mit MP`s, sieht vernüftig aus, passt auch zu den Polizisten. Für Polizeistaatgegner natürlich ein Dorn im Auge. Kritiker werden vermutlich der Meinung sein, dass diese Waffen sehr gefährlich sein können. Ich bin als Sportschütze der Meinung, dass an jede ultraleichte Polizeiwaffe vorne ein Griff gehört, Kurzkarabiner kann man in jeder Situation mit sportlicher Präzision schiessen. Gerade die HK Waffen haben so eine extreme Präzision.

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Der kritische Umgang mit Waffen gehört heute immernoch zur Polizeitradition, warum also keine schicken ultrasicheren MP5 im Kofferraum, vieleicht besser als colorierte USP`s ?

Ich sehe öfters Polizeieinsätze mit MP`s, sieht vernüftig aus, passt auch zu den Polizisten. Für Polizeistaatgegner natürlich ein Dorn im Auge. Kritiker werden vermutlich der Meinung sein, dass diese Waffen sehr gefährlich sein können. Ich bin als Sportschütze der Meinung, dass an jede ultraleichte Polizeiwaffe vorne ein Griff gehört, Kurzkarabiner kann man in jeder Situation mit sportlicher Präzision schiessen. Gerade die HK Waffen haben so eine extreme Präzision.

Stimme Dir zu!

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Welcher Wiedersacher zerrt an einer getragenen MP5 herrum ? Wer will ohne dauerhaftes Training mit einer Pistole Präzisionsschüsse auf 25 Meter abgeben ? Was versucht man mit einem Polizeieinsatz zu erreichen, wer muss gestoppt werden ? der 10 Meter Mann ? Danach richtet sich wohl die Waffenauswahl. Es wird sicherlich in der Polizei eine Menge Opposition gegen MP`s geben, die wir hier nicht warnehmen können. Setzt sich dann so eine Waffe für bestimmte Aufgaben durch, dann wird das eh das Ergebnis einer Erörterung gewesen sein.

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...

Und was die „ultima ratio“ angeht. So ist die MP5 nicht dazu da das Recht durchzusetzen. Diese ist dazu da, dass sich der Polizist damit verteidigen kann. Nämlich wenn der Jenige der sich dem Gesetz und der Exekutive entgegen stellt bewaffnet ist!

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Es tut mir Leid. Leider ist auf diesem Niveau keine Diskussion möglich. Beziehungsweise, so ist die Diskussion eben einfach nur lächerlich.

Du versuchst mir da gerade wieder meinen Beruf zu erklären. Das ist einfach aberwitzig.

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Es tut mir Leid. Leider ist auf diesem Niveau keine Diskussion möglich. Beziehungsweise, so ist die Diskussion eben einfach nur lächerlich.

Du versuchst mir da gerade wieder meinen Beruf zu erklären. Das ist einfach aberwitzig.

Ich versuche nicht Dir deinen Beruf zu erklären. Das kann und will ich nicht!

Lediglich habe ich mein Verständnis der Sache kundgetan und habe mich auf den von Dir eingebrachten Begriff der "Ultima ratio" bezogen.

Wenn Du eine andere Auffassung des Begriffes hast dann kläre mich doch bitte diesbezüglich auf.

Abgesehen davon finde ich es nicht sonderlich niveauvoll von Dir die Beiträge Andere so herabzusetzen.

Wenn Du eine andere Meinung vertrittst dann doch bitte mit Argumenten und nicht latent beleidigend.

Ich wiederhole mich gerne. Ich habe kein Problem damit das die Polizei mit den Waffen ausgestattet ist! Und sie auch führt!

Es soll auch keine Diskussion darüber geführt werden DAS die Polizei diese Waffen führt.

Sondern über die Diskrepanz zwischen dem Grund und der Einstellung zu Schusswaffen in privater Hand, die von der Politik und vielen in der Polizei vertreten wird.

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Hallo

hier reden wieder Blinde von Farben.

Polizisten müssen vernünftig ausgerüstet sein. Dazu gehört eine Wafffe, die bei einer Entfernung über 50 Meter präzise eingesetzt werden kann. Wenn dann noch Teilmantelmunition geladen ist, ist eine Hintergrundgefährdung beherrschbar. Wenn jetzt die Polizisten noch vernünftig ausgebildet werden, sollte jeder Polbeamter eine MP am Mann haben. Auch Dauerfeuer ist in seltenen Fällen von taktischen nutzen. Meistens nur Munitionsverschwendung, aber das muss, eine gute Ausbildung vorrausgesetzt, jeder Beamte entscheiden.

Steven

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bewaffnung der Polizei in Bayern : ...4 Maschinengewehr (MG3)5. Handgranaten

Ist das die Bewaffnung einer Polizei oder die einer paramilitärischen Truppe ?

Hier führt auch schon mal ein einfacher Tankdiebstahl mit bekanntem Kennzeichen zu stundenlangen high speed Verfolgungsjagden und ein paar Hubschrauberstunden durch den Freistaat :00000733:

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@ Longcolt:

Da hast keine Meinung kundgetan, du hast eine Feststellung getroffen, zumindest sieht es meiner Meinung nach (so kann man das gut kenntlich machen) genau danach aus. Und das ganz offensichtlich in völliger Unkenntnis der gesetzlichen Grundlagen polizeilichen Handelns, ich versuche es mal stark vereinfacht:

Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwangs bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin (UZwG Berlin)

§ 1 - Zulässigkeit der Anwendung unmittelbaren Zwanges

(1) Die Vollzugsbeamten des Landes Berlin dürfen in rechtmäßiger Ausübung ihres Dienstes unmittelbaren Zwang anwenden, soweit die Anwendung gesetzlich, insbesondere durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung (Verwaltungsverfahrensgesetz), zugelassen ist.

...

§ 2 - Begriffsbestimmungen

(1) Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, durch Hilfsmittel der körperlichen Gewalt und durch Waffen.

...

(4) Waffen sind dienstlich zugelassene Schußwaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre, Maschinenpistolen) und Hiebwaffen (Schlagstöcke).

§ 4 - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

(1) Bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges sind von den möglichen und geeigneten Maßnahmen diejenigen zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigen. Jede Maßnahme darf nur so lange und so weit durchgeführt werden, wie ihr Zweck es erfordert.

...

§ 8 - Befugnis zum Gebrauch der Schußwaffen

(1) Der Gebrauch der Schußwaffen ist nur den Vollzugsbeamten gestattet, die dienstlich damit ausgerüstet sind.

(2) Der Gebrauch der Schußwaffen ist nur unter den besonderen Voraussetzungen der §§ 9 bis 16 zulässig.

(3) Das Recht zum Gebrauch von Schußwaffen auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

§ 9 - Allgemeine Vorschriften für den Schußwaffengebrauch

(1) Schußwaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. Gegen Personen ist ihr Gebrauch nur zulässig, wenn der Zweck nicht durch Waffeneinwirkung auf Sachen erreicht wird.

Der klassische Fall von Ultima Ratio, die Anwendung der Schusswaffe ist das letzte und äußerste Mittel!

(2) Zweck des Schußwaffengebrauchs darf nur sein, angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Der Schußwaffengebrauch ist unzulässig, wenn dadurch erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden; dies gilt nicht, wenn sich deren Gefährdung beim Einschreiten gegen eine Menschenmenge (§16) oder eine bewaffnete Gruppe nicht vermeiden läßt.

(3) Gegen Personen, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden, dürfen Schußwaffen nicht gebraucht werden.

(4) Das Recht zum Gebrauch von Schusswaffen durch einzelne Polizeivollzugsbeamte in den Fällen der Notwehr und des Notstands bleibt unberührt. Verletzt ein Polizeivollzugsbeamter in diesen Fällen die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit nach den Vorschriften der Amtshaftung das Land Berlin.

§ 10 - Androhung

Der Gebrauch von Schußwaffen ist anzudrohen. Als Androhung gilt auch die Abgabe eines Warnschusses.

§ 11 - Schußwaffengebrauch zur Verhinderung rechtswidriger Taten

Ein Vollzugsbeamter darf auf einzelne Personen schießen, um sie an der unmittelbar bevorstehenden Ausführung oder der Fortsetzung einer rechtswidrigen Tat zu hindern, die sich den Umständen nach als

a) ein Verbrechen

oder

b ) ein Vergehen unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Explosivmitteln

darstellt.

§ 12 - Schußwaffengebrauch zum Anhalten flüchtender Verdächtiger

Ein Vollzugsbeamter darf auf einzelne Personen schießen, um sie anzuhalten, wenn sie sich ihrer Festnahme oder Feststellung durch die Flucht zu entziehen versuchen und sie dringend verdächtig sind

a) eines Verbrechens

oder

b ) eines Vergehens und Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, daß sie auf der Flucht Schußwaffen oder Explosivmittel mit sich führen.

§ 13 - Schußwaffengebrauch zum Anhalten flüchtender Verdächtiger

Ein Vollzugsbeamter darf auf einzelne Personen schießen, die zu Freiheitsstrafe verurteilt sind oder deren Sicherungsverwahrung angeordnet ist und gegen die ein Vorführungsoder Haftbefehl oder ein Steckbrief zur Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe oder zum Vollzug der Sicherungsverwahrung erlassen werden ist, wenn sie sich ihrer Festnahme durch die Flucht zu entziehen versuchen.

§ 14 - Schußwaffengebrauch gegen Ausbrecher

Ein Vollzugsbeamter darf nur auf einzelne Personen schießen, um ihre Flucht zu vereiteln oder sie wiederzuergreifen, wenn sie sich in amtlichem Gewahrsam befinden oder befanden

a) zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe,

b ) zum Vollzug der Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Anstalt oder der Sicherungsverwahrung,

c) auf Grund eines strafrichterlichen Haftbefehls oder eines Steckbriefes, d) wegen des dringenden Verdachts

eines Verbrechens

oder

e) wegen des dringenden Verdachts eines Vergehens, wenn Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, daß sie

Schußwaffen oder Explosivmittel mit sich führen.

§ 15 - Schußwaffengebrauch bei Befreiungsversuchen

Ein Vollzugsbeamter darf auf einzelne Personen schießen, die gewaltsam einen Gefangenen oder jemanden,

a) dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§§ 63, 71 des Strafgesetzbuches § 126 a der Strafprozeßordnung),

b ) dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§§ 64, 71 des Strafgesetzbuches § 126a der Strafprozeßordnung) oder

c) dessen Sicherungsverwahrung (§ 66 des Strafgesetzbuches)

angeordnet ist, aus dem amtlichen Gewahrsam zu befreien versuchen.

§ 16 Schußwaffengebrauch gegen eine Menschenmenge

(1) Schußwaffen dürfen gegen eine Menschenmenge nur dann gebraucht werden, wenn von ihr oder aus ihrer Mitte Gewalttaten begangen werden oder unmittelbar bevorstehen und andere Maßnahmen gegen sie oder einzelne nicht zum Ziele führen.

(2) Die Androhung des Schußwaffengebrauchs (§ 10) ist gegenüber einer Menschenmenge zu wiederholen.

Hier findest du einen beinahe abschließenden Katalog der Umstände die einen polizeilichen Schusswaffengebrauch rechtfertigen. Kein Fall darunter den man unter dem Begriff "Durchsetzung des Rechts" subsumieren kann? (Ich habe den Begriff Verwaltungszwang hier übrigens fälschlich verwendet, im Zusammenhang mit polizeilicher Zwangsanwendung ist er juristisch nicht anwendbar, aber ich dachte als Abgrenzung zur Notwehr pp. wäre es allgemeinverständlich.)

Abgesehen davon finde ich es nicht sonderlich niveauvoll von Dir die Beiträge Andere so herabzusetzen.

Wenn Du eine andere Meinung vertrittst dann doch bitte mit Argumenten und nicht latent beleidigend.

Ich wollte niemanden unbewusst beleidigen, tut mir Leid. Wenn, dann mache ich das ganz bewusst und sehr deutlich, kommt aber extrem selten vor.

Und um beim Thema zu bleiben; wenn ich mir Mausebaers Beitrag zur "Verlogenheit der 'Organisation' Polizei" so auf der Zunge zergehen lasse...

Es soll auch keine Diskussion darüber geführt werden DAS die Polizei diese Waffen führt.

Sondern über die Diskrepanz zwischen dem Grund und der Einstellung zu Schusswaffen in privater Hand, die von der Politik und vielen in der Polizei vertreten wird.

Nach deiner Auffassung führt die Polizei Schusswaffen nur zum Zwecke der Selbstverteidigung, der Bürger xyz darf das nicht.

- Objektiv ist beides falsch.

-- Nach dem Polizeirecht ist der Notwehr-/Notstandsfall eine Ausnahme.

-- Es gibt Bürger mit Waffenschein, wenn auch nur relativ wenige. (Damit bin ich auch nicht glücklich, aber das tut hier nichts zur Sache.)

- Wie viele, wer und warum, in der Polizei, vertreten die Ansicht der Bürger dürfe sich zur Selbstverteidigung nicht bewaffnen (und womit)?

-- Eine ablehnende Haltung zu dem Thema kenne ich nur von den polizeilichen Beratungsstellen. Wo muss man das in der Struktur der Polizeibehörden und politisch einordnen?

-- Bei Gesprächen mit meinen Kollegen habe ich dazu nie etwas gehört. Das war einfach kein Thema.

-- Es gibt aber etliche Kollegen, die Selbstverteidigungskurse in Sportschulen abhalten und keinen Gesangsunterricht erteilen. Die teilen offensichtlich nicht die offizielle Ansicht "Singsang und Straßenseite wechseln".

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Ich wiederhole mich gerne. Ich habe kein Problem damit das die Polizei mit den Waffen ausgestattet ist! Und sie auch führt!

Es soll auch keine Diskussion darüber geführt werden DAS die Polizei diese Waffen führt.

Sondern über die Diskrepanz zwischen dem Grund und der Einstellung zu Schusswaffen in privater Hand, die von der Politik

und vielen in der Polizei vertreten wird.

Letzteres ist (da stimme ich voll zu) ein wichtiges und berechtigtes Thema.

Nur ist es nicht Thema dieses Threads.

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Dazu gehört eine Wafffe, die bei einer Entfernung über 50 Meter präzise eingesetzt werden kann.

das ist absurd - sorry oder war die Farbe gerade alle? Kein normaler Polizist muss auf etwas schiessen was 50 Meter entfernt ist - auch wenn RTL & CO das jeden Tag im Film so vorführen.

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das ist absurd - sorry oder war die Farbe gerade alle? Kein normaler Polizist muss auf etwas schiessen was 50 Meter entfernt ist - auch wenn RTL & CO das jeden Tag im Film so vorführen.

Bist du dir da so sicher?

Im übrigen trifft es sich auch bedeutend besser mit einer MP5 auf 5, 10 oder 25 meter. Und zb in dem Falle Kretschmer wären heute 2 Leute noch am Leben hätte der Polizist nicht nur eine KW gehabt um auf 25 zu treffen (was eine satte Leistung unter den Umständen ist)

Eine Langwaffe in 9mm bringt sehr viel für die Polizei Arbeit, besonders in Zeiten wo man auf Amokläufer und eventuell Terroristen fallen kann.

Das einzige was zu nichts gut ist an der Waffe ist die VA Stellung, wird auch oft aus diesem Grund blockiert.

Joker

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