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IGNORED

Manchmal ist Amnesie besser als Amnestie


Ulrich Eichstädt

Empfohlene Beiträge

Der Mann ist offenbar ein wenig schlicht im Gemüt! :rolleyes:

Er hätte die Patrone nicht in einem flachen Fischweiher, sondern in einem tiefen See versenken sollen.

In D gibt es da mehrere Möglichkeiten: Bodensee, Chiemsee, diverse Eifelmaare, Steinhuder Meer, halb MacVoPo, usw............

Wem das immer noch zu unsicher ist...............wir haben auch zwei dazu geeignete Meere: Nord- und Ostsee. :rolleyes:

Jedenfalls kann er sich die Hoffnung abschminken, dass er mit einer Verwarnung davonkommt!

Solche Fälle sind für die Justiz "leichte Punkte", die die Arbeitsstatistik ordentlich aufhübschen. Ein harmloser Täter, der kaum juristischen Widerstand leistet und keine 750 €/h-Anwälte aufbieten kann............................

Vermutlich wird er 6-8 Monate mit Bewährung kassieren.

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es gibt ja auch 20 mm Patronen, die nicht dem KWKG

Echt? hast ein Beispiel??

Anlage (zu § 1 Abs. 1) Kriegswaffenliste

V. Rohrwaffen

...

31. Kanonen, Haubitzen, Mörser jeder Art

32. Maschinenkanonen

...

VIII. Sonstige Munition

49. Munition für die Waffen der Nummern 31 und 32

Ich glaub auf die Art kommt er da nicht raus....

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Das wird wohl ihn wohl teuer zu stehen kommen. Frage; Hätte er die Patrone nicht einem Büma seines Vertrauens zwecks Delaborierung geben können und wäre so straffrei ausgegangen?

Dann hätte er erst einmal einen finden müssen, der das darf. Sonst hat der BüMa den Schwarzen Peter.

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Echt? hast ein Beispiel??

Ja,

sogar mehrere:

- Manövermunition ( "Platzpatronen" )

- Üp Munition mit Leuchtspur

- usw.

Alle diese Munition unterliegt nicht dem KWKG,

weil sie für die Kriegsführung nicht geeignet ist, auch

wenn sie aus den betreffenden Waffen verschossen wird.

Aber als Leuchtspurpatrone wäre die Üb Patrone eine

"Verbotene Waffe gemäß WaffG" oder die Manöverpatrone

eine "Verbotene Waffe", weil nur "zur ausschließlichen

Verwendung in Kriegswaffen oder ( ... ) Behörden bestimmt".

Nr. 1.5.7 Anlage Abs. 1 WaffG und Auslegung des BKA dazu.

Und für Waffen gemäß WaffG gilt ja die Amnestie...

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Und für Waffen gemäß WaffG gilt ja die Amnestie...
Die Amnestie gilt doch generell nicht für Munition?

Darauf wurde in der Innenausschuss-Expertenanhörung hingewiesen, aber zu der Zeit war das Gesetz wohl schon fix und fertig...

Richtig, § 58 Abs. 8 WaffG gilt nur für Waffen. Selbst 4mm Zimmerstutzenmunition kann man nicht straffrei abgeben. Die ganze Anhörung war eine Farce. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die wegen des Termindrucks von Anfang an nicht vorhatten da noch etwas dran zu ändern.

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Richtig, § 58 Abs. 8 WaffG gilt nur für Waffen.

Selbst 4mm Zimmerstutzenmunition kann man nicht straffrei abgeben.

Ja,

aber da es keine "verbotene Munition" gibt,

sondern Munition, die verboten ist, auch"Verbotene Waffe"

heißt, kann man eben diese frei abgeben.

Denn eine "Verbotene Waffe" ist auch eine Waffe...

Mit der 4 mm Mun wird es aber eng...

Aber auch die könnte man notfalls gefunden haben

und Finder werden auch nicht bestraft...

Ist eben Formulierungssache, ob man etwas abgibt

explizit mit dem Hinweis auf die Amnestie oder als Fundsache... ;)

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Hmmmmmmmmm,

sagt dieser Staat (Politiker) nicht andauernd, wir sollen ihm vertrauen???????

So wie es zur zeit läuft kann das aber niemand, der in Deutschland lebt. das lehrt uns dieser Fall.

Nur das as ich so denke...................

Colti

DAS kann ich unterstreichen!

Warum ich die Schrift auch fett und gross gemacht habe!

Es ist egal ob er blöd war oder nicht!

Es ist egal ob es Kriegsmun oder sonst was war!

Nicht egal ist: Der Staat verspricht AMNESTIE und hält sich nicht daran!

Nun kärt mich bitte nicht auf, warum die sogenannte bzw. gewährte spezielle Amnestie offenbar nicht greift!

Es geht darum: Jemand gibt arglos im guten Glauben einen "gefählichen" Gegenstand brav an der bestmöglichen Stelle ab und wird dafür BESTAFT, das er so handelt!

SOLCHE UNRECHTS-URTEILE oder UNRECHTS-TATEN des RECHTS-STAATES erzeugen

Amokläufer/Attentäter/Massenmörder/Terroristen!

MEHR KANN MAN NICHT FALSCH MACHEN!

Die daraus resultierenden NEGATIVEN Signale will ich gar nicht seitenweise aufzählen.

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Bei allen solchen Widrigkeiten, also Dachbodenfund, ererbtes "Schwarzes" usw. muss man sich als denkender Mensch wirklich fragen, welches Verhalten besser ist:

a) gesetzeskonform und Obrigkeitsvertrauend

B) Ärgervermeidend und Behördenscheu

Die Klamotte um den braven Ex-Grenadier zeigt aber auch, daß wir schon ziemlich über-reguliert sind im Bereich der Waffengesetzgebung. Eine .50 BMG (wenn's keine Hartkern usw. ist) hätte er abgeben dürfen ohne KWKG-Konflikt.

Hatten wir aber doch schon mal so ähnlich: Postpaket an Hübner & Engel mit defekter Woodsman PistoleKlick. Die Anzeige eines Waffenfunds ist wohl so ähnlich wie wenn ein Schaf zum Schlachter geht und sagt: "Ich bin noch nicht geschoren worden".

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Der Ehrliche ist wie immer der Dumme.

Ich weiß, das ich das x-tausendste Beispiel dazu tue, aber vor nicht langer Zeit in einem mir bekannten Ort in BaWü im Rahmen der Winnenden-(Hoplo)-Phobie passiert.

Ein leicht behinderter (nicht im geistigen Sinne und auch kein Trinker oder sonstiger Penner!) Hartz4-ler etwas über 55 Jahre hatte lange Jahre einen alten Sack ohne Angehörige mangels einer geregelten Tätigkeit betreut und sich aufgeopfert und sich gefreut, doch noch irgendwo gebraucht zu werden.

Der alte Mann starb dieses Jahr und vermachte sein Häusle mit allem was drin ist dem Hartz4-Empfänger (wohl damits der Staat nicht kriegt). Das gab schon ma nach ehrlicher Meldung Ärger mit der Hartz-Behörde, wie man sich denken kann, weil das Häusle etwas mehr wert war, als seine paar zulässigen Kröten Sparfreibeträge=>ergo Hartz4-gestrichen!

Der "Ex"-Hartz4-ler wurde nun gezwungen, die Hütte (übrigens unter Wert) zu verscheuern und die Differenz zu seinen Sparfreibeträgen zu versemmeln, bis er wieder was vom Amt kriegt und wieder gesetzlich versichert ist. Der Wert war übrigens für nen Lebensabend in Saus und Braus nicht ausreichend.

Vorm Verscheuern mußte er das Haus komplett räumen, dabei fand sich eine alte Doppelflinte aus den 30-ger Jahren.

Der Mann war leider wieder ehrlich und trug das Gewehr zur nächsten Polizeidienststelle in Zeitungspapier eingewickelt um paar Ecken.

Natürlich waren die Beamten fleißig und der wohl profilierungssüchtige Staatsanwalt auf der Suche nach einem billigen Justizopfer ohne Sachkenntnis, welches sich keinen Anwalt leisten kann und auch kein Geld für eine RS-Versicherung hatte und so kam der Amtsschimmel munter in Bewegung. Es lief auf unerlaubtes Führen einer illegalen Waffe und unerlaubten Waffenbesitz hinaus, HD kam auch noch auf Suche nach (nicht vorhandenen) weiteren Waffen und Munition. Urteil soweit ich weiß 1,5 Jahre auf Bewährung und saftige Geldstrafe für einen niemals vorbestraften Ehrlichen, weil er durch das mittlerweile von Hartz4-Amts wegen zwangsvertickte Haus ja über Mittel verfügte.

Also hat sich der Staat das Häusle, zumindest einen großen Teil, trotzdem geholt! :mad:

Also nix mit Amnestie!

Kohle und Lorbeeren für die nächste Beförderung holen wo es geht und kein nennenswerter (juristischer) Widerstand zu befürchten ist!

Degegen Gewohnheitsverbrecher, Menschenhändler, Schläger, Zuhälter und Kinderschänder haben Kuschelstunden im Gericht, weil die wissen, wie unser "Rechtssystem" funktioniert.

Im Grunde hat sich der Mann aufgrund seiner Ehrlichkeit 3x selber bestraft und es wird immer wieder wahr, der Staat holts nur von den Ehrlichen, Kleinen und Unwissenden, nicht von Bonzen, Verbrechern, Steuerhinterziehern und Millionenbetrügern! :bad_15:

Der Mann tut mir nur leid und das meine ich ehrlich und keinesfalls schadenfroh!

Solche Maßnahmen fordern ja regelrecht (Sozial-)Betrug und Illegalität heraus, deswegen wurde das nicht an die große Glocke gehängt, weil manche (vordem ehrliche) Leute würden dann wohl andere Schlüsse draus ziehen.

MFG Andi!

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Wenn die Justiz ihn zur Sau macht und der Fall publik wird, dann werden die noch richtig Spaß kriegen. In Zukunft würden solche Funde dann unterschlagen, selbst delaboriert, mit allen Folgen, oder auch irgendwo entsorgt, wo sie Kinder oder Jugendliche finden.

Wer sich schon mal mit den Weißen Jahrgängen unterhalten hat, weiß, womit die nach dem Krieg gespielt haben. Und jeder, der überlebt hat, kennt mindestens einen, der entweder tot, verstümmelt oder blind geworden ist.

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Das Steinhuder Meer ist 1,50 m tief

Schluck!

Du hast Recht! :icon14:

Wieder was gelernt.............. :peinlich:

Na ja, dann streichen wir diesen Tümpel halt von der Liste der entsorgungsgeeigneten Gewässer. ;)

Man könnte diese Patrone auch in den Vorgarten eines gewissen Ex-Ministerialrats werfen!

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