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IGNORED

Welche Waffenrechtsschutz ist nun die beste?


Bender

Empfohlene Beiträge

Sorry, ich hab hier am Board verschiedene Beiträge zum Thema Waffenrechtsschutz Versicherung gelesen. Bin aber nicht schlau daraus geworden.

Welche Rechtsschutz ist nun zu empfehlen?

Anbetracht der jüngsten Entwicklungen halte ich nun eine Waffenrechtsschutz für zwingend notwendig?

Grüße

Bender

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Sorry, ich hab hier am Board verschiedene Beiträge zum Thema Waffenrechtsschutz Versicherung gelesen. Bin aber nicht schlau daraus geworden.

Welche Rechtsschutz ist nun zu empfehlen?

Anbetracht der jüngsten Entwicklungen halte ich nun eine Waffenrechtsschutz für zwingend notwendig?

Grüße

Bender

Hi Bender,

ich hab ne normale Combi-wohlfühl Rechtschutz gegen alles,

inkl Verwaltungsrecht. Die Deckung bei Waffenfragen wurde

schriftlich bestätigt.

Gruß

Stephan

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Moin Bender,

ich bin bei der Örag (es gab da mal die Möglichkeit über das FWR, als Gruppe, ordentlich % zu kriegen). Ob die jetzt gut oder schlecht sind kann ich allerdings nicht sagen, da ich diese noch nie in Anspruch genommen habe. Ich weiß allerdings von einem guten Bekannten, dass die Örag dort ohne Murren eingesprungen ist (es ging um eine waffenrechtliche Erlaubnis).

Tschüß Earl!

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Sorry, ich hab hier am Board verschiedene Beiträge zum Thema Waffenrechtsschutz Versicherung gelesen. Bin aber nicht schlau daraus geworden.

Welche Rechtsschutz ist nun zu empfehlen?

...

du bist nicht allein!

genau so gehts/gings mir auch und auch nach mehrmaligem nachfragen konnte keiner der selbsterklärten "fachleute" seine angaben/empfehlungen soweit präzisieren, dass man ( d.h. ich) als rechtlicher laie und nicht-jurist daraus auch nur ansatzweise hätte schlau werden können.

ich habe im moment die, die der "fachmann" als die ungeeignetste bezeichnet hat, warum das so sein soll habe ich allerdings noch immer nicht kapiert (gab ja keine ansagen in klartext, sondern immer nur verklausulierte andeutungen im juristenjargon)...... ich schreibe mich mal für ein jura-studium ein, hab ja sonst nix zu tun... dann schnall ich das evtl. bis in 5 jahren auch mal ......

gruß alzi

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du bist nicht allein!

genau so gehts/gings mir auch und auch nach mehrmaligem nachfragen konnte keiner der selbsterklärten "fachleute" seine angaben/empfehlungen soweit präzisieren, dass man ( d.h. ich) als rechtlicher laie und nicht-jurist daraus auch nur ansatzweise hätte schlau werden können.

ich habe im moment die, die der "fachmann" als die ungeeignetste bezeichnet hat, warum das so sein soll habe ich allerdings noch immer nicht kapiert (gab ja keine ansagen in klartext, sondern immer nur verklausulierte andeutungen im juristenjargon)...... ich schreibe mich mal für ein jura-studium ein, hab ja sonst nix zu tun... dann schnall ich das evtl. bis in 5 jahren auch mal ......

gruß alzi

Also ich bin im VdW und habe dort (ohne Wartezeit) ab Beginn Rechtsschutz in Waffendingen ohne Selbstbeteiligung.

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Also ich bin im VdW und habe dort (ohne Wartezeit) ab Beginn Rechtsschutz in Waffendingen ohne Selbstbeteiligung.

und genau hierzu war die aussage des "fachmannes" dass man gerade diesen rechtsschutz vergessen kann, weil der im vergleich mit den anderen am wenigsten taugen soll wenns drauf ankommt. das "warum" ist er in einer allgemeinverständlichen form (ich als nicht-jurist konnte mit den andeutungen nix anfangen und habs nicht kapiert) jedoch schuldig geblieben.

gruß alzi

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Lese dir die AGB`s duch bzw. die Versicherungsbestimmungen und filtere raus, was sie NICHT abdecken. Dann schriftlich expliziet nachfragen, ob ALLE waffenrechtl. Themenbereiche abgedeckt sind. Dann biste schlauer.

Ich habe damals (nach Empfehlung) nachgelesen, dann bin ich zu einem für mich negativen Ergebnis gekommen. Aber ich bin auch kein "Fachmann", kann aber lesen , nachsehen im WaffG und verstehen versuchen.

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Lese dir die AGB`s duch bzw. die Versicherungsbestimmungen und filtere raus, was sie NICHT abdecken. Dann schriftlich expliziet nachfragen, ob ALLE waffenrechtl. Themenbereiche abgedeckt sind. Dann biste schlauer.

Ich habe damals (nach Empfehlung) nachgelesen, dann bin ich zu einem für mich negativen Ergebnis gekommen. Aber ich bin auch kein "Fachmann", kann aber lesen , nachsehen im WaffG und verstehen versuchen.

vielen dank lobo-s, aber ganz genau diesen rat hab ich schon mal bekommen.

zum glück kenne ich mich mit versicherungen und dem waffenrecht so exzellent aus, dass ich das sofort erkennen werde!

wie konnte ich nur nachfragen....... ist ja doch alles so einfach.....

und nun mal im ernst, warum um himmelswillen ist es so schlimm diese, von fachleuten und denen die sich auskennen, schon gewonnenen erkenntnisse mit den unbedarften, so wie ich einer bin!, zu teilen?

ist das geheimwissen? gibts da nen bestimmten trick dabei um das versicherungsbestimmungenkauderwelsch zu verstehen? ich zumindest kann das nicht und ich kann das noch so oft lesen. ich kann auch die ganzen versicherungsbedingungen aller anderen versicherungen lesen und dann versuchen zu vergleichen, aber auch da würde ich auf keinen grünen zweig kommen. ich peils einfach nicht, und muss wohl zugeben, ich bin zu blöd dazu! das ist einfach nicht mein ding!

aber ist ok...... dann wird sich bei mir das wissen und die erkenntnis diesbezüglich halt erst dann einstellen, wenn der versicherungsschutz in anspruch genommen werden muss und sich so die "schwachstellen" gegenüber den "besseren" versicherungen hervortun..... was bleibt mir anders übrig.... die versicherungsgesellschaft wird dann schon mitteilen, warum sie nicht aktiv werden kann bzw. muss und das dann auch ganz klar darlegen.

gruß alzi

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Moin Bender,

ich bin bei der Örag (es gab da mal die Möglichkeit über das FWR, als Gruppe, ordentlich % zu kriegen). ...

Tschüß Earl!

Kannst Du bitte mal nachsehen, wann Du wieviel Jahresbeitrag gezahlt hast?

Sagen wir mal den aktuellen Beitrag und den davor?

Danke

IMI

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Ich habe gerade mit der Örag telefoniert. Die freundliche Dame erklärte mir das waffenrechtliche Risiken mit ihrer Rechtschutz nicht agedeckt sind! Es gäbe nur die Möglichkeit über den FWR einen Waffenrechtsschutz bei der Örag zu machen.

Bei ARAG habe ich auch nachgesehen. Dort war mir aber der Beitrag zu hoch.

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setzt ein strafverfahren nicht vorsatz voraus?

Im Waffenrecht nicht unbedingt!

Z.B.:

Du gehst als Gastschütze (ohne WBK und Munitionserwerbserlaubnis) auf den Schießstand und vergißt in der Jacke eine Patrone, die bei einer Kontrolle dann gefunden wird!

Oder der Jäger der vergessen hat seinen Jagdschein zu verlängern und noch im Besitz der Jagdpatronen ist!

Dein Beifahrer deponiert in Deinem Auto sein Butterflymesser, steigt aus und Du wirst alleine "erwischt"!

Gibt noch eine Reihe mehr an Beispielen!

Anlage 1 Abschnitt 2 Ziff. 1. z. WaffG: erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt

Das heißt also nicht unbedingt kaufen!

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und genau hierzu war die aussage des "fachmannes" dass man gerade diesen rechtsschutz vergessen kann, weil der im vergleich mit den anderen am wenigsten taugen soll wenns drauf ankommt. das "warum" ist er in einer allgemeinverständlichen form (ich als nicht-jurist konnte mit den andeutungen nix anfangen und habs nicht kapiert) jedoch schuldig geblieben.

gruß alzi

Das kann ich nicht bestätigen! Die Rechtschutz über den VDW ist 1a und Herr Dr. Scholzen leistet sehr gute Arbeit.

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Hallo,

also ich bin über das FWR in der Örag.

Damals nach Erfurt und dem neuen Gesetz, wollte die Behörde ein Bedürfnis für nen Einzellader auf die Gelbe.

Habe damals bei der Örag angerufen, die haben einen Anwalt genannt, den angerufen und alles lief reibungslos...

Zog sich mit der Behörde zwar alles ewig hin, letztendlich klärte sich jedoch alles und die Versicherung zahlte problemlos...(und nicht zu wenig...)

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Das kann ich nicht bestätigen! Die Rechtschutz über den VDW ist 1a und Herr Dr. Scholzen leistet sehr gute Arbeit.

ich hatte das nicht behauptet. es war eine aussage in dieser richtung die hier von einem anderen user, der sich eingehend mit der materie beschäftigt hatte und sich angeblich auskannte, geäußert wurde.

wie gesagt, ich kann das nicht beurteilen, zum einem gott sei dank mangels "praxis" und zum anderen, weil ich davon schlicht keine ahnung habe, es mir der besagte user aber auch nicht näher erklären , bzw. die genauen unterschiede in den versicherungen näher nennen wollte.

gruß alzi

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ist jemand advocard kunde und weiss wie die es mit dem waffwnrecht halten?

beim Thema Waffenrecht bist du nicht Anwalts Liebling... schon beim Thema Verwaltungsrecht sperren die sich gehörig.

Es gibt zu diesem Thema ein paar dezidierte Beiträge vom User "Carcano", der hier über einige Erfahrung mit dem Thema verfügt. Vielleicht sieht er diesen Thread und antwortet. Andernfalls mal die SF benutzen. Wie ich mich erinnere hält er von der Versicherung der VDW überhaupt nichts. Ich selber habe diese Versicherung.

Gruss

SWJ

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ein paar dezidierte Beiträge vom User "Carcano"...

Wie ich mich erinnere hält er von der Versicherung der VDW überhaupt nichts.

Ich selber habe diese Versicherung.

Nichts gegen unseren Carcano - aber könnte diese seine Einschätzung noch aus der Zeit stammen,

in der er für eine bekannte Waffenbesitzer-Interessenvertretung gearbeitet hat - welche wiederum

den "konkurrierenden" ÖRAG-Waffen-Rechtsschutz anbot?

Die Thread-Frage ist für mich auch relevant. Ich bin nämlich kurz davor, in den VDW

(und damit auch die inbegriffene Waffen-RS-Versicherung) einzutreten.

Gruß,

karlyman

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