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IGNORED

Welche Waffenrechtsschutz ist nun die beste?


Bender

Empfohlene Beiträge

... letztendlich klärte sich jedoch alles und die Versicherung zahlte problemlos...(und nicht zu wenig...)

D.h. Ihr seid unterlegen? Oder warum zahlte der RS Versicherer?

...beim Thema Waffenrecht bist du nicht Anwalts Liebling... schon beim Thema Verwaltungsrecht sperren die sich gehörig...

Nach meinem Wissen hat Advocard sehr wohl Tarife, welche allgemeinen VerwaltungsRS einschließen.

Und: die Luxus - Wohlfühl - Version bei einem größeren Versicherer schließt nun auch VerwaltungsRS ein, ist aber möglicherweise teurer als Billigversion oder Mittelpreisversion plus VdW.

Btw., ÖRAG über FWR hat (hatte wenigstens) keine freie Anwaltswahl, war imho eher so ein Förderverein N.N., wen wundert es. VdW hat freie Anwaltswahl.

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hab vor ein paar monaten zu dem thema ein bissl geschrieben:

ich hab mir gerade mal die versicherungsbedingungen der ÖRAG rechtsschutz vom forum waffenrecht angeschaut und bin recht positiv überrascht.

1. sie bezahlt schon die anwaltskosten bei tätigkeiten mit verwaltungsbehörden. das ist selten, meistens (wie auch der der RS vom vdw) wird erst bezahlt wenn der vorgang bei einem verwaltungsgericht gelandet ist, bis dahin kann der fall schon viel geld gekostet haben.

2. der vorwurf einer vorsätzlicher begehung ist mitversichert, solange keine rechtskräftige verurteilung wegen vorsatzes erfolgt. auch das ist sehr selten, normal ist leider das bei dem vorwurf von vorsatz sofort die leistung versagt wird und erst wenn der vorwurf rechtskräftig verneint wird zahlen die versicherungen rückwirkend. man muss also erst einmal in vorkasse treten (wenn man es sich leisten kann).

in den online zugänglichen unterlagen der rs vom vdw, waren die bedingungen diesbezüglich nicht aufgeführt. zur regelung in dem vdw vertrag kann ich also nichts sagen.

3. weiter gibt es bei der ÖRAG auch eine regelung bezüglich der kosten einer honorarvereinbarung, üblich sind nur die kosten einer gesetzlichen vergütung. wobei die honorarvereinbarung wohl nur in bestimmten fällen möglich ist. eine auflage ist z.b. das die örag den rechtsanwalt benennt. es gibt hierzu noch weitere regelungen, nur leider fehlen in meinen unterlagen ein paar klauseln und ich kann die bestimmungen nicht nachlesen. mache mich die tage aber mal schlau mit welchen bedingungen die honorarvereinbarung noch verknüpft ist.

auch hierzu war in den wenigen vdw online unterlagen nix zu finden.

es scheint aber schon so zu sein das die versicherungsbedingungen der ÖRAG deutlich verbraucherfreundlicher sind als die des VdW also von der züricher.

gruss dobe

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Nach meinem Wissen hat Advocard sehr wohl Tarife, welche allgemeinen VerwaltungsRS einschließen.

ja, hat sie, wie aktuell fast alle ABER mit den nicht optimalen regelungen wie in meinem posting oben geschrieben.

deswegen habe ich die advocard mit dem "rundumschutz" und zusätzlich die spezielle beim FWR

., ÖRAG über FWR hat (hatte wenigstens) keine freie Anwaltswahl, war imho eher so ein Förderverein N.N., wen wundert es. VdW hat freie Anwaltswahl.

hab jetzt nicht noch mal nachgelesen aber wenn ich mich recht erinnere stimmt das nicht!

FWR hat freie anwaltswahl aber dann auch nur zu den normalen konditionen mit gesetzlicher vergütung.

erst wenn mann eine honorarvereinbarung mit seinem anwalt vereinbart (was beim VdW nach meinem alten kenntnisstand überhaubt nicht vorgesehen ist), wird von der örag ein anwalt benannt.

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  • 1 Monat später...

Hallo,

wie ist das jetzt eigentlich beim VdW mit der Mitgliedschaft und der Rechtsschutzversicherung in Waffenbelangen.

Bin ich dort automatisch mitversichert oder muss ich nach meinem Mitgliedsantrag nochmal extra die Rechtschutz abschließen.

Grund für die Frage ist:

-Mitgliedsbeitrag ist 54 Euro + 6 Euro Aufnahme

- Rechtschutz ist auch exakt 54 Euro

Also kostet mich der Spass dann 108 Euro oder 54 Euro im Jahr.

Danke für die Info eines Mitglied mit Rechtsschutz im VdW

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Also kostet mich der Spass dann 108 Euro oder 54 Euro im Jahr.

Danke für die Info eines Mitglied mit Rechtsschutz im VdW

Mitgliedsbeitrag incl. RSV/Jahr = 54,00

einmalig 6,00 Aufnahmegebühr ergibt im 1ten Jahr 60,00, danach 54,00

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Und hat einer die Versicherung der VDW schon mal gebraucht.

Insbesonder wird ja im Zusammenhang mit dem Waffengesetz oft Vorsatz unterstellt der aber bei den meisten Versicherung sofort zum Ausschluss führt unabhängig davon ob es sich am Ende des Tages als haltbar oder nicht herausstellt.

Viele Versicherung schließen impliziet bei erhalt eines Strafbefehls den Vorsatz mit ein und verweigern damit jegliche Kostenübernahme.

Ist dies bei der VdW auch?

Wie ist das Verhalten im Schadensfall bei Unterstellung eines Vorsatzes?

Danke

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D.h. Ihr seid unterlegen? Oder warum zahlte der RS Versicherer?

Nach meinem Wissen hat Advocard sehr wohl Tarife, welche allgemeinen VerwaltungsRS einschließen.

Und: die Luxus - Wohlfühl - Version bei einem größeren Versicherer schließt nun auch VerwaltungsRS ein, ist aber möglicherweise teurer als Billigversion oder Mittelpreisversion plus VdW.

Btw., ÖRAG über FWR hat (hatte wenigstens) keine freie Anwaltswahl, war imho eher so ein Förderverein N.N., wen wundert es. VdW hat freie Anwaltswahl.

Wieso unterlegen, die Behörde wollte auf Gelb nicht eintragen,weil ich im Gegensatz zur Behörde eben nicht der Meinung war, daß ich einen Bedürfnisnachweis dafür benötige. Ich hatte Recht, wurde durch mehrere Schreiben zwischen Anwalt und Behörde und Akten hin und herschickerei und was weiß ich nicht noch alles geklärt, und jemand mußte doch meine Anwaltskosten zahlen! Hat die ÖRAG ohne Murren voll übernommen!

Aber wie gesagt, ist schon ein paar Jährchen her...

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hi leute,

genau darum gehts mir aber nicht, dass muss jede Rechtsschutz zahlen die Verwaltungsthemen abdeckt.

Die Frage ist, wie sieht das bei der Örag als auch VdW aus, wenn es darum geht kosten zu übernehmen, die aufgrund von Verdacht des Vorsatzes verfolgt werden durch wen auch immer.

Hier schließt nämlich jede Versicherung eigentlich sofort die Türe zu, egal ob sich nachher heraus stelle ob Vorsatz im Spiel war oder nicht bzw. sich die Behauptungen überhaupt als wahr herausstellen.

Der alleinige Vorwurf des Vorsatz reicht aus generell keine Kosten übernehmen zu müssen.

Wie sieht das also bei der Örag und VdW aus, wenn ich die grünen / blauen Jungs eines Tages vor der Türe stehen haben sollte mit einem Durchsuchungsbefehl (siehe post von baer42) und die Stellen meine ganze Bude auf den Kopf aufgrund eines mir unterstellen Vorsätzlichen Verstoß gegen das Waffen- oder auch Sprengstoffgesetz.

Lehnen dann die Örag und VdW auch ab oder übernehmen die erst mal die Kosten.

Wenn ich natürlich veruteilt werde wegen Vorsatz ist klar das keine Versicherung zahlt, aber bei Waffenangelegenheiten kann man leider nun mal sehr oft den Vorwurf des Vorsatzes erheben, obwohl im Endeffekt ja gar nichts illegales passiert ist.

In solchen Fällen möchte ich dann nicht auf den Kosten sitzen und auch ehrlich gesagt nicht in Vorleistung tretten müssen, dann kann ich mir die Versicherung direkt sparen.

Danke für Erfahrungswerte

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Das ganze Thema war doch schon mal gekaut und die für jeden überprüfbaren Hinweise dargelegt worden. Aber einige sind entweder zu faul zum nachfragen bei den RSV`s oder der tatsächlich für einen guten RS aufgerufene Preis ist zu hoch.

Aber wenn einem diese Sicherheit nicht den Preis einer billigen gebrauchten Sportwaffe wert ist - dann muss man eben mit dem Ergebnis leben - und vielleicht ohne Sportgeräte.

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Aber wenn einem diese Sicherheit nicht den Preis einer billigen gebrauchten Sportwaffe wert ist - dann muss man eben mit dem Ergebnis leben - und vielleicht ohne Sportgeräte.

:icon14::icon14::icon14:

Zusätzlich genug Kleingeld für den Fall der Fälle im Laufe der Zeit beseite legen.

War spätestens ab 2003 abzusehen in welche Richtung der Gesetzgeber / Ministerialbeamten im Stechschritt marschieren will.

Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter.

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  • 1 Jahr später...

*ausbuddel*

Gibt es auf dem Gebiet Neuerungen?

Ich habe heute mal bei unserer Rechtsschutzversicherung angerufen und erfahren, das Verwaltungsrecht nur in Bezug auf Verkehrsangelegenheiten versichert ist. Mit einer Tarifänderung wäre Verwaltungsrecht mit drin, explizit dann auch waffenrechtliche Dinge.

Nun habe ich mal die Suchfunktion genutzt und unter anderem diesen Thread gefunden. Allerdings ist das meiste, was ich gefunden habe nicht grade aktuell. Daher meine Frage:

Welche Versicherung bietet denn aktuell ein gutes Produkt? Mit freier Anwaltswahl, Versicherungsschutz auch schon, wenn man nur Schriftwechsel mit dem Amt hat und bevor es zur Klage kommt, Probleme mit Routinekontrollen etc..

Kann vielleicht mal einer beschreiben, was im Kleingedruckten zu beachten ist?

Danke

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Beim RS Versicherer anrufen und in die Fachabteilung verbinden lassen wegen Fachfrage...danach ist man schlauer.

Oder einen richtigen(eingetragenen) Versicherungsmakler besuchen und Ihm den Auftrag erteilen.....Vorteil: er hat auch eine Vermögensschadenhaftpflicht und kann /wird auf Bedingungsänderungen reagieren.

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  • 3 Wochen später...

also meine rs-versicherung hat mir ein angebot geschickt, explizit mit waffenrecht und verwaltungsrecht. kann dem nur nicht entnehmen, ob erst vor gericht die kosten übernommen werden.

gibt es denn keine tipps? gerne auch per pn!

es erscheint mir nicht sinnvoll wahllos versicherungen anrufen und stunden in warteschleifen hängen um dann von uninformierten aushilfs-callcenteragents vage auskünfte zu bekommen.

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