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IGNORED

Gleiches Recht für alle..


crossman223

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Nachdem der "leuchtende Stern" am CDU/CSU-Himmel sich einer wirtschafts- und bankennahestehender Anwaltskanzlei zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfes der Wirtschaftsministerium bedient hat (n-tv, Politik, 12.8.09), sollten wir das in puncto Waffenrecht wohl auch fordern dürfen.

Ich schlage vor, dass sich der BMI bei einer dem FvLW nahestehenden Kanzelei eine Neufassung des WaffR schreiben läßt. Vielleicht mit freundlicher Unterstützung von dem einen oder anderen hier gut bekannten User.

Sorry, aber so langsam wird das Kürzel "BRD" sehr verdächtig!

Bananen Republik Deutschland

Was hat das mit parlamentarischer Demokratie zu tun?

Übrigens, der o.g. Sachverhalt wäre auch eine interessante Frage an Guido W.

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Nachdem der "leuchtende Stern" am CDU/CSU-Himmel sich einer wirtschafts- und bankennahestehender Anwaltskanzlei zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfes der Wirtschaftsministerium bedient hat (n-tv, Politik, 12.8.09), sollten wir das in puncto Waffenrecht wohl auch fordern dürfen.

Ich schlage vor, dass sich der BMI bei einer dem FvLW nahestehenden Kanzelei eine Neufassung des WaffR schreiben läßt. Vielleicht mit freundlicher Unterstützung von dem einen oder anderen hier gut bekannten User.

Sorry, aber so langsam wird das Kürzel "BRD" sehr verdächtig!

Bananen Republik Deutschland

Was hat das mit parlamentarischer Demokratie zu tun?

Übrigens, der o.g. Sachverhalt wäre auch eine interessante Frage an Guido W.

Das dürfte eine durchschnittliche deutsche Anwaltskanzlei deutlich überfordern. Und den FvLW finanziell und zeitlich.

Teddy

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Vielleicht handele ich mir damit Prügel ein, aber ich frag trotzdem mal:

Hat hier schonmal jemand (ohne Jurastudium) versucht, eine Rohfassung mit groben Inhalten aufzustellen?

Wäre doch dann bestimmt leichter, die in einen Gesetzestext zu hüllen.

Gerne:

Besonderer Waffengesetze bedarf es nicht. Mord und Totschlag ist sowieso verboten.

:00000733:

Trenck

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Das dürfte eine durchschnittliche deutsche Anwaltskanzlei deutlich überfordern. Und den FvLW finanziell und zeitlich.

Teddy

Hallo Teddy,

wir nehmen ganz einfach Steuergroschen dafür ham die doch auch getutet :00000733:

duckundganzschnellwech

iceman

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Vielleicht handele ich mir damit Prügel ein, aber ich frag trotzdem mal:

Hat hier schonmal jemand (ohne Jurastudium) versucht, eine Rohfassung mit groben Inhalten aufzustellen?

Wäre doch dann bestimmt leichter, die in einen Gesetzestext zu hüllen.

Hier meine Gedanken:

Aus dem bisherigen WaffG die objektiv korrekten Dinge übernehmen:

Geeignetheit, Zuverlässigkeit, Nachweis der Sachkunde, Registrierung (auch gem. EU Richtlinie), Aufbewahrung und Altersgrenzen.

Die Geeignetheit muss die physiche und psychische Untersuchung durch den Hausarzt und einem Psychologen nachgewiesen werden.

Die Zuverlässigkeit: Man sollte kein (Stamm-)Kunde beim Verfassungsschutz oder Polizei sein. Ich denke, wir wollen nicht den Keiler oder Bock zum Gärtner machen.

Nachweis der Sachkunde: Sachkundelehrgang oder Jagdschein

Aufbewahrung auch klar. Safes der Stufen A, B, 0 und 1. Für die Munition Stahriegelschrank. Aufbewahrung Schwarzpulver und NC Pulver nach den Vorschriften des § 27 SprengG

Altersgrenzen: Für alle Waffen ab 18 Jahre.

Erwerb: Wer die o.e. Voraussetzungen erfüllt, kann bei der Kreisverwaltung ohne geltendmachen (glaubhaft) Machen eines Bedürfnisses bis zu zehn meldepflichtige Waffen und die dazugehörige Munition jederzeit erwerben und besitzen. Darunter max. 3 Kurzwaffen. Meldepflichtig sind alle Waffen ab einer E0 von 20J. Beim darüberhinausgehenden Bedarf greift der Grundsatz des Bedürfnisses -> Jäger, Werttransportfirmen, Sammler und Sportschützen.

Führen einer Waffe: Bedürfnis. z.B. Werttransportfirmen und andere Sicherungsunternehmen, Jäger (bedingt), gefährdete Personen (liberale Auslegung). Bei Jägern vom und zum Revier wieder die geladene Kurzwaffe.

Das ist nicht erschöpfend, aber hier erste Gedanken eines liberalen Waffenrechtes, das einer Demokratie würdig ist.

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Auch wenn es gleich Kloppe gibt....

... Altersgrenzen: Für alle Waffen ab 18 Jahre... Mit 17 Jahren einen "abstrakt gefährlichen Gegenstand" in Betrieb nehmen dürfen (Autofahren), aber kein KK-Schießen dürfen?

... Darunter max. 3 Kurzwaffen .... Also, für IPSC brauche ich KK, Production, Open, .... Schade, für einen Revolver langt es je nach Einschätzung des SB nicht mehr .... :traurig_16:

Bei Jägern vom und zum Revier wieder die geladene Kurzwaffe. Warum nicht für alle LWB?

Mein Ansatz wäre tendentiell eher:

Persönliche Eignung, Kontrolle, Erwerbsstreckung und Aufbewahrung wie gehabt!

Mindestalter KK 14 Jahre, GK 16 Jahre - Erwerb erst ab 18 Jahren! Immerhin gehen Realschüler auch mit 16/17 zur Bundeswehr ....

Erwerb aller Waffen gegen Bedürfnis ohne Mengenlimit!!!

Fertig!

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Hier meine Gedanken:

Die Geeignetheit muss die physiche und psychische Untersuchung durch den Hausarzt und einem Psychologen nachgewiesen werden.

Altersgrenzen: Für alle Waffen ab 18 Jahre.

Erwerb: Wer die o.e. Voraussetzungen erfüllt, kann bei der Kreisverwaltung ohne geltendmachen (glaubhaft) Machen eines Bedürfnisses bis zu zehn meldepflichtige Waffen und die dazugehörige Munition jederzeit erwerben und besitzen. Darunter max. 3 Kurzwaffen. Meldepflichtig sind alle Waffen ab einer E0 von 20J. Beim darüberhinausgehenden Bedarf greift der Grundsatz des Bedürfnisses -> Jäger, Werttransportfirmen, Sammler und Sportschützen.

Führen einer Waffe: Bedürfnis. z.B. Werttransportfirmen und andere Sicherungsunternehmen, Jäger (bedingt), gefährdete Personen (liberale Auslegung). Bei Jägern vom und zum Revier wieder die geladene Kurzwaffe.

Warum sollte eine physische und psychische Untersuchung erfolgen? und vor allem - wie oft? Und welche Kriteriien sollen hinsichtlich einer physischen Gesundheit festgelegt werden? Psychische Krankheiten können spontan auftauchen.

Also: "Wie gesund muß man sein, um Waffen erwerben oder den Schießsport ausüben zu können?"

Altersgrenze 18 Jahre für alle Waffen

Auch für Luftpumpen? Ich halte Altersbegrenzungen für unsinnig. Je früher man lernt, verantwortungsvoll mit Waffen umzugehen, um so geringer ist m. M. n das Risiko.

Warum soll ein Jäger eine geladene Kurzwaffe zum Revier führen dürfen? (Frage nicht mißverstehen - ich gönne es den Jägern). Hier sollte man sich an das liberale Waffenrecht in Österreich orientieren.

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1: Waffenschein für alle "zuverlässigen". Das heist: keine verurteilten Straftäter! Ebenfalls ein Versagungsgrund ist eine psüchische Erkrankung!

2: Altersgrenze: 18 Jahre für den Erwerb, 25 für das Führen! (schießen unter 18 nur unter Aufsicht einer Waffenscheinbesitzers)

3: Sachkunde: wie bisher! Ergenzt durch ein Jährlichen Praxistest! Auch für Jäger (Und dafür bekomme ich jetzt ne ganze mänge Haue!)

4: Aufbewahrung: Wie bisher!

5: Straftatan in verbindung mit Waffen (auch Hieb- und Stichwaffen) Pauschl 2 Jahre zusetzlich ohne Möglichkeit der Minderung oder Aussetzung! Jugendliche beginnen mit 30 Freizeitarresten (im wiederholungsvall verdoppelung 4 8 16.....! Schetze auf mehr als 3 Wiederholungen durften es die Wenigsten bringen. Schon aus zeitlichen Gründen!)

6: Verbotene Gegenstände: Vollautomaten, getarnte Waffen! nur mit besonderer Genemigung!

So! Habe ich was Vergessen?

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Das Verbot von getarnten Waffen missfällt mir. Gerade wenn man Waffen wirklich führen dürfte wäre z.B. ein Handy mit 5 Schuss .22er HV sehr sinnvoll.

Wer trägt die Kosten des Praxistests? Müssen den dann auch Sammler und Erben ablegen? Bei Autos hat die Autolobby das ja immer erfolgreich verhindert. Wer einen Nachweis über die Schießausübung erbringen kann sollte davon befreit werden.

Nachtrag: Waffen sollten insbesondere auf öffentlichen Veranstaltungen erlaubt sein, da es gerade da besonders gefährlich ist.

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Das Verbot von getarnten Waffen missfällt mir. Gerade wenn man Waffen wirklich führen dürfte wäre z.B. ein Handy mit 5 Schuss .22er HV sehr sinnvoll.

Wer trägt die Kosten des Praxistests? Müssen den dann auch Sammler und Erben ablegen? Bei Autos hat die Autolobby das ja immer erfolgreich verhindert. Wer einen Nachweis über die Schießausübung erbringen kann sollte davon befreit werden.

Warum solte eine Waffe wie ein gebrauchsgegenstand aussehen? Außerdem ist eine Sondergenehmigung vorgesehen!

Den Tüv für das Auto bezahlst Du ja auch selber! Warum sollte jemand keinen Praxistest (Vereinsmeisterschaft, Schißnadeln u.s.w) erbringen können. Wer das ganze Jahr krank im bett ligt, benötigt keinen Waffenschein. Der Besitz ist davon nicht betroffen!

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Warum solte eine Waffe wie ein gebrauchsgegenstand aussehen? Außerdem ist eine Sondergenehmigung vorgesehen!

Warum sollte eine Sportwaffe wie eine Kriegswaffe aussehen (§ 6 AwaffV)? Warum leckt sich der Hund die Eier?

Den Tüv für das Auto bezahlst Du ja auch selber! Warum sollte jemand keinen Praxistest (Vereinsmeisterschaft, Schißnadeln u.s.w) erbringen können. Wer das ganze Jahr krank im bett ligt, benötigt keinen Waffenschein. Der Besitz ist davon nicht betroffen!

Wenn das für den WS ist habe ich nichts daran auszusetzen. Wer im Notfall unter Menschen schießen muss, der sollte schon mit der Waffe umgehen können.

Noch etwas: Schalldämpfer, Nachtsichtgeräte, Laserpointer und Lampen sollten komplett frei sein.

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Warum solte eine Waffe wie ein gebrauchsgegenstand aussehen? Außerdem ist eine Sondergenehmigung vorgesehen!

Den Tüv für das Auto bezahlst Du ja auch selber! Warum sollte jemand keinen Praxistest (Vereinsmeisterschaft, Schißnadeln u.s.w) erbringen können. Wer das ganze Jahr krank im bett ligt, benötigt keinen Waffenschein. Der Besitz ist davon nicht betroffen!

Lieber Jager, der uneingeschränkte Besitz und das Führen einer Waffe durch den Bürger sind Ausdruck seiner Freiheit. "Wer das ganze Jahr krank im bett ligt", sollte nicht auch noch den Verlust weiterer Freiheit hinnehmen müssen.

Wenn ich mir im Forum die Vorschläge für ein neues Waffenrecht ansehe, kriege ich Pickel auf der Zunge. Es gehört wohl zum Schicksal des deutschen Duckmäusers, seine Daumenschrauben selbst anzufertigen.

Gruß

Histor

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Warum sollte eine physische und psychische Untersuchung erfolgen? und vor allem - wie oft? Und welche Kriteriien sollen hinsichtlich einer physischen Gesundheit festgelegt werden? Psychische Krankheiten können spontan auftauchen.

Also: "Wie gesund muß man sein, um Waffen erwerben oder den Schießsport ausüben zu können?"

Altersgrenze 18 Jahre für alle Waffen

Auch für Luftpumpen? Ich halte Altersbegrenzungen für unsinnig. Je früher man lernt, verantwortungsvoll mit Waffen umzugehen, um so geringer ist m. M. n das Risiko.

Warum soll ein Jäger eine geladene Kurzwaffe zum Revier führen dürfen? (Frage nicht mißverstehen - ich gönne es den Jägern). Hier sollte man sich an das liberale Waffenrecht in Österreich orientieren.

Die Untersuchungen sollen stattfinden, wenn man eine WBK, Jagdschein oder Waffenschein erwerben will. So ist es z.B. in Polen geregelt. Ansonsten, wenn man mit der sehr engen Jacke abgeholt wird :17: , dann kriegt auch die Kreisverwaltung den entsprechenden Hinweis.

Eigentum über eine Waffe und Umgang mit der Waffe. Ich habe ja nicht geschrieben, dass Kinder und Jugendliche keinen Umgang mit Waffen haben sollen, sondern im Gegenteil auf Schießständen können sie so viel trainieren, wie sie wollen und können. Das Einstiegsalter sollte ab 10 Jahre für Luftpumpen sein. Man sollte sich überhaupt an dem orientieren, was bei unseren Nachbarländern gang und gebe ist.

Eigentum heißt auch Verantwortung und hier gerade bei Waffen. Deshalb eigenständiger Erwerb ab 18 Jahre. Volljährigkeit ist auch EU Weit Voraussetzung für alle Waffen und so weit ich weiß auch bei Luftpumpen.

Bis 2002 durften Jäger eine geladene Kurzwaffe auf der Fahrt ins und vom Revier führen. Dann kam Erfurt mit der exzessiven Berichterstattung plus anschließender Paranoia im Bundestag sowie -rat und aus war es. Es würde auch wieder mehr Rechtssicherheit bringen. Stell Dir vor, Du mußt als Jäger auf Weisung der Polizei einen Fangschuss bei einem angefahrenen Wild geben und vergisst, weil Du das Tier zuerst weiter versorgst (entsorgst) die Waffe zu entladen. Da wurde schon so mancher Jagdschein deshalb eingezogen. :traurig_16:

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Erwerb: Wer die o.e. Voraussetzungen erfüllt, kann bei der Kreisverwaltung ohne geltendmachen (glaubhaft) Machen eines Bedürfnisses bis zu zehn meldepflichtige Waffen und die dazugehörige Munition jederzeit erwerben und besitzen. Darunter max. 3 Kurzwaffen. Meldepflichtig sind alle Waffen ab einer E0 von 20J. Beim darüberhinausgehenden Bedarf greift der Grundsatz des Bedürfnisses -> Jäger, Werttransportfirmen, Sammler und Sportschützen.

Warum?

Was hat denn die Anzahl der Schusswaffen mit der Gefährlichkeit zu tun? Es ist Sicherungstechnisch betrachtet ein Unterschied ob jemand 2 Kurzwaffen oder 50 (moderner Bauart) hat. Entscheidend ist bereits die erste, z.B. Großkalibrige Kurzwaffe und nicht mehr die zweite oder fünfte.

Wenn schon eine Neufassung und Novellierung (was aber hier niemals passeieren wird) dann nicht schon wieder freiwillig eine Mengenbegrenzung einführen. Strafrechtlich ist bereits die erste Entscheidend.

Gruß

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Ihr mokiert Euch darüber, daß im WaffG nichts G'scheites drinsteht - und schlagt Euch auf der Suche nach DER Wahrheit, WO-typisch, binnen weniger Beiträge schon die Köpfe ein *lach*.

Im übrigen, man lese die Süddeutsche Zeitung online, bezahlen SPD-geführte Ministerien für die Arbeit von Kanzleien beim Entwerfen von Gesetzen auch viele Steuergroschen... Ein Schelm, wer Böses dabei denkt ;-))

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Lieber Jager, der uneingeschränkte Besitz und das Führen einer Waffe durch den Bürger sind Ausdruck seiner Freiheit. "Wer das ganze Jahr krank im bett ligt", sollte nicht auch noch den Verlust weiterer Freiheit hinnehmen müssen.

Wenn ich mir im Forum die Vorschläge für ein neues Waffenrecht ansehe, kriege ich Pickel auf der Zunge. Es gehört wohl zum Schicksal des deutschen Duckmäusers, seine Daumenschrauben selbst anzufertigen.

Gruß

Histor

@Histor,

da hast Du völlig Recht, der Deutsche Michel liebt es, sich selbst Gesetze und Regeln auszudenken...!

Die Deutschen brauchen das wie die Luft zum atmen.

Eine liberale, freiheitliche Denkweise, in der jeder über seine Bedürfnisse selber entscheidet, ist dem Deutschen unlieb !

Er muss regulieren, er muss Bedürfnisse prüfen und sich nachweisen lassen.

Er muss Verbote aussprechen können und Gesetze zum befolgen haben, um seine Beamten- und Regelungswut ausleben zu können.

Auf die Idee das vieles leichter wäre, wenn der interessierte Bürger sich die Waffe seiner Wahl einfach aussucht, kauft und der Verkäufer lediglich das Amt über den Kauf informiert, kommt er nicht.

Er (Der typische Deutsche (Beamte)), muss sich sicher sein, daß er etwas zu verwalten hat.

Dazu taugt insbesondere das Deutsche Waffenrecht.

Es ist so voll von den unsinnigsten Regelungen, das einem schwindelig wird.

Wenn ich schon dieses obrigkeits-staatliche Wort "Bedürfnis" (welches gleich pauschal impliziert, das der Bürger das auch mal nicht haben kann, worüber dann der Beamte entscheiden darf...) höre, wird mir regelmäßig schlecht !

ICH ENTSCHEIDE ALS MÜNDIGER BÜRGER ÜBER MEINE BEDÜRFNISSE SELBST !!!

IMMERNOCH !!!!!

Ich kann´s nicht mehr hören !

Govt

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Erwerb: Ab 18. Voraussetzung: Nicht vorbestraft, keine psychischen Krankheiten oder koerperlichen Behinderungen, die eine sichere Handhabung verhindern wuerden (Paranoia, Schizophrenie, Blindheit etc.). Keine Beduerfnispruefung.

Nutzung: Unter 18 nur unter Aufsicht eines zum Erwerb Berechtigten.

Aufbewahrung: Die Wegnahme oder Nutzung durch einen nicht zum Erwerb Berechtigten sollte verhindert werden. Dazu ist im Normalfall kein Safe notwendig, hier reicht die verschlossene Wohnung, wer Kinder hat, ein Kabelschloss durch den Verschluss.

Transport: Analog zu Aufbewahrung, wenn nicht am Mann. Verdeckt, wenn nicht auf eigenem Grund und Boden oder am Schiessplatz, Revier.

Fuehren: Fuer Jedermann ohne Beduerfnispruefung. Nur verdeckt. Allerdings Voraussetzung Erlaubnis analog zum Fuehrerschein. Hierfuer Nachweis Sachkunde, relevante Kenntnisse Straf- und Zivilrecht sowie Ausbildung Schiesstechnik fuer Selbstverteidigung und Konfliktvermeidung. Hierfuer sollten konkrete Kursplaene staatlich vorgeschrieben sein. Zeitaufwand fuer Ausbildung koennte ich mir im groben Rahmen von 10 Wochenenden vorstellen.

Straf- und Zivilrecht: Expliziter Ausschluss der Mittelabwaegung in der Notwehr.

Verbotene Waffen: Vollautomaten, Explosiv- oder Brandmun.

Grundprinzip sollte sein: Soviel Freiheit wie moeglich. Nur so viel Einschraenkung/Regulierung wie noetig, um Schaden an den Freiheitsrechten Anderer zu verhindern.

Edit: Typo

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Das "Rad" neu zu Erfinden ist nicht Notwendig.

Wünschenswert wären eindeutige §, nicht solche Schachtel§ die dann auf §x und §y hinweisen.

Nach der letzten Änderung steht fest, das ein sachlich, fachlich, technisch nachvollziehbares Gesetz nicht erwünscht ist.

Das bietet dem Gesetzgeber dann bei KATAL, durch die Medien, eins"Draufzusetzen".

(Die Sache mit dem WiMi, ist nur durch das Sommerloch und Wahlkampf"hochgespüllt", ansonsten ein übliches Verfahren der Ministerien)

Gruß

Oliver

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Warum?

Was hat denn die Anzahl der Schusswaffen mit der Gefährlichkeit zu tun? Es ist Sicherungstechnisch betrachtet ein Unterschied ob jemand 2 Kurzwaffen oder 50 (moderner Bauart) hat. Entscheidend ist bereits die erste, z.B. Großkalibrige Kurzwaffe und nicht mehr die zweite oder fünfte.

Wenn schon eine Neufassung und Novellierung (was aber hier niemals passeieren wird) dann nicht schon wieder freiwillig eine Mengenbegrenzung einführen. Strafrechtlich ist bereits die erste Entscheidend.

Gruß

Damit wir uns mal hier im Klaren sind, solange die "Gut"mensch-, Verhinderungs- und Verbotspolitiker im Bundestag gibt, solange wird sich am Deutschen Waffenrecht nichts zum Positiven aus unserer Sicht ändern. Nachdem ich davon ausgehe, dass diese Herrschaften noch etwas länger im Bundestag sitzen, müssen wir noch eher mit einer weiteren Verschlimmerung unserer Lage rechnen.

Daher müssen wir schon einen massiven öffentlichen Druck auf den Bundestag/rat aufbauen können, damit die Herrschaften sich genötigt sehen, hier zu unseren Gunsten zu handeln. Die Medien sind uns maximal gewogen, aber sonst eher Feind! Das ist unser großer Nachteil.

Unsere Diskussion, die jetzt am Anfang steht, ist eine Meinungsbildungsprozess unter uns und mehr nicht s.o.

Wenn Du so willst, ist es völlig egal, ob man eine oder n+1 Schusswaffen besitzt, für Straftaten, Blöd- und Unsinn mit schrecklichen Konsequenzen genügt eine!

Für uns wäre es schon ein riesen Fortschritt, wenn in etwa das österreichische Waffenrecht bei uns gelten würde. Vom spanischen oder schweizer Waffenrecht wage ich erst gar nicht zu träumen.

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