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IGNORED

Gleiches Recht für alle..


crossman223

Empfohlene Beiträge

Wünschenswert wären eindeutige §, nicht solche Schachtel§ die dann auf §x und §y hinweisen.

Das wollte man schon mit dem WaffG 2002:

Heinrich in MüKo StGB, Vorbemerkung zum WaffG Rn. 10

Ziel der grundlegenden Reform war vor diesem Hintergrund die völlige Neuordnung und Konkretisierung wesentlicher Tatbestände, um dieses Rechtsgebiet übersichtlicher, leichter verständlich, zusätzlich in seiner Struktur flexibler zu gestalten [...]

König/Papsthart, Kommentar zum WaffG, Einleitung Rn. 2

[...] war man zu der zutreffenden Erkenntnis gelangt, dass das bisherige Waffenrecht „von der Systematik und vom Regelungsgehalt her kompliziert, lückenhaft und schwer verständlich war“ [...]
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Aus dem bisherigen WaffG die objektiv korrekten Dinge übernehmen:

Geeignetheit, Zuverlässigkeit, Nachweis der Sachkunde, Registrierung (auch gem. EU Richtlinie), Aufbewahrung und Altersgrenzen.

...

Das ist nicht erschöpfend, aber hier erste Gedanken eines liberalen Waffenrechtes, das einer Demokratie würdig ist.

:rotfl2:

@Governmen71: danke!!!

Trenck

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Kannst Du das spanische Waffenrecht mal erläutern?

Soweit ich es weiß muss man bei der Guarda Civil nur einen Antrag stellen, wenn nichts gegen einen vorliegt wird diesem binnen drei Tagen entsprochen. Ich weiß nicht, ob man jede Waffe beantragen muss oder ob dies pauschal gilt. In Spanien ist es Tradition, dass auch die Zivilbevölkerung bewaffnet respektive wehrhaft ist. Dies bekam u.a. Napoleon zu spüren.

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Erwerb: Ab 18. Voraussetzung: Nicht vorbestraft, keine psychischen Krankheiten oder koerperlichen Behinderungen, die eine sichere Handhabung verhindern wuerden (Paranoia, Schizophrenie, Blindheit etc.). Keine Beduerfnispruefung.

Nutzung: Unter 18 nur unter Aufsicht eines zum Erwerb Berechtigten.

Aufbewahrung: Die Wegnahme oder Nutzung durch einen nicht zum Erwerb Berechtigten sollte verhindert werden. Dazu ist im Normalfall kein Safe notwendig, hier reicht die verschlossene Wohnung, wer Kinder hat, ein Kabelschloss durch den Verschluss.

Transport: Analog zu Aufbewahrung, wenn nicht am Mann. Verdeckt, wenn nicht auf eigenem Grund und Boden oder am Schiessplatz, Revier.

Fuehren: Fuer Jedermann ohne Beduerfnispruefung. Nur verdeckt. Allerdings Voraussetzung Erlaubnis analog zum Fuehrerschein. Hierfuer Nachweis Sachkunde, relevante Kenntnisse Straf- und Zivilrecht sowie Ausbildung Schiesstechnik fuer Selbstverteidigung und Konfliktvermeidung. Hierfuer sollten konkrete Kursplaene staatlich vorgeschrieben sein. Zeitaufwand fuer Ausbildung koennte ich mir im groben Rahmen von 10 Wochenenden vorstellen.

Straf- und Zivilrecht: Expliziter Ausschluss der Mittelabwaegung in der Notwehr.

Verbotene Waffen: Vollautomaten, Explosiv- oder Brandmun.

Grundprinzip sollte sein: Soviel Freiheit wie moeglich. Nur so viel Einschraenkung/Regulierung wie noetig, um Schaden an den Freiheitsrechten Anderer zu verhindern.

Edit: Typo

Was haben eigentlich alle hier immer gegen Vollautomaten, frage ich mich !

Ist Euch die Mun zu teuer oder habt Ihr Angst, der Staat könne Euch für verrückt halten, wenn Ihr VA´s auf WBK fordert ?

Ich halte VA´s für genauso gefährlich wie normale HA´s oder Repetierer.

VA`s sind sogar schwieriger präziese zu schießen wie alle anderen und teurer im Unterhalt... Aber gefährlicher ? NEIN ! Da ist selbst die Mun schneller alle und nachladen dauert genauso lange wie bei HA...also....

....wo ist eigentlich das Problem ?

Geht doch in der Schweiz auch !

Warum soll es uns eigentlich immer schlechter gehen als den Schweizern ???

Bei uns ist....

....Mun teurer....

....Mehrwertsteuer höher....

....Vertrauen des Staates gegenüber seinen Bürgern geringer bzw. gar nicht vorhanden....

....alles irgendwie unentspannter.....

Warum darf ich als Soldat beim Bund und nicht als Privatmann mit VA´s Umgang haben ???

Welchen Stellenwert habe ich als Bürger in diesem Staat eigentlich noch ???

Ach ja.....

.....ICH DARF DEN GANZEN SCH....... BEZAHLEN !!!! DAS WAR ES, WAS ICH DARF !

Govt

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Soweit ich es weiß muss man bei der Guarda Civil nur einen Antrag stellen, wenn nichts gegen einen vorliegt wird diesem binnen drei Tagen entsprochen. Ich weiß nicht, ob man jede Waffe beantragen muss oder ob dies pauschal gilt. In Spanien ist es Tradition, dass auch die Zivilbevölkerung bewaffnet respektive wehrhaft ist. Dies bekam u.a. Napoleon zu spüren.

Das sprüht jetzt aber nicht so vor Fakten.

Bevor Du das Waffengesetz eines Nachbarlandes als Vorbild für eine Liberalisierung unseres eigenen als Beispiel bringst, solltest Du Dich wenigstens rudimentär damit beschäftigt haben.

Sonst schreit nämlich der Nächste hier "Ich will ein Waffengesetz wie in Land XYZ" ohne zu wissen ob das wirklich so erstrebenswert ist.

Sieh es bitte als konstruktive Kritik.

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Was haben eigentlich alle hier immer gegen Vollautomaten, frage ich mich !

In dem Punkt wuerde ich sicherlich mit mir reden lassen :rolleyes:

Wie ist das denn in der Schweiz ? Ist die Deliktrelevanz von VAn hoeher als von HAn ?

Wenn nicht, dann hast Du sicherlich Recht und ein Verbot waere eine ungerechtfertigte Einschraenkung.

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Hey Panzer....

Darüber brauchen wir eigentlich gar nicht reden, irgendwie vermute ich das uns legal-waffenbesitzende Bürger sowieso keine Sau für voll nimmt !

Mir grad egal, ich gehe ja wählen...

Ich weiß nur das VA-Schießen einen mächtigen Spaß macht und ich alleine nur deshalb regelmäßig in die Schweiz bzw. im Urlaub nach USA fahre.

Aber es kann ja auch sein, daß ich als Deutscher demnächst Ärger bekomme, wenn ich mich im Ausland in der Handhabung einer vollautomatischen Kriegswaffe unterweisen lasse.

Die spinnen eh alle, die Deutschen, meine ich...BKA und BMI-Ermächtigungsgesetze..... uaaaahhhh

Wir hatten ja schon einmal ein Ermächtigungsgesetz in diesem Land..... ist ca. 75 Jahre her....

Da hatte das Volk auch keine Waffen mehr um sich zu wehren.... aber egal, es kommt ja vieles wieder, wenn man aus offensichtlichen Fehlern nicht lernen will !

Govt

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Hey Panzer....

[...]

Ich weiß nur das VA-Schießen einen mächtigen Spaß macht [...]

Aber es kann ja auch sein, daß ich als Deutscher demnächst Ärger bekomme, wenn ich mich im Ausland in der Handhabung einer vollautomatischen Kriegswaffe unterweisen lasse.

:s75:

Dann muessten eine ganze Menge mehr Leute Aerger bekommen. Ich bin zum Beispiel in Inland an einer ganzen Reihe von vollautomatischen Kriegswaffen ausgebildet worden. Und die ganze Kompanie hatte maechtig Spass dabei.

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Lieber Jager, der uneingeschränkte Besitz und das Führen einer Waffe durch den Bürger sind Ausdruck seiner Freiheit. "Wer das ganze Jahr krank im bett ligt", sollte nicht auch noch den Verlust weiterer Freiheit hinnehmen müssen.

Wer iim krank im Bett ligt KANN keine Waffe Führen! Wer eine Waffe Führen will, kann auch auf einem Stand unter Aufsicht 5 - 10 Schuß abgeben. Das hat nichts mit dem verlust von Freiheitsrechten zu tun, sondern mit SICHEREM fuhren!

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