IMI Posted July 30, 2009 Share Posted July 30, 2009 Aus zuverlässiger Quelle weiß ich, dass das Kreisverwaltungsrefaerat München bereits fleißig Kontrollen in den Wohnräumen der Waffenbesitzer durchführt; hats schon jemanden von Euch erwischt? Antwort gerne auch per PN. IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
Royal Posted July 30, 2009 Share Posted July 30, 2009 Hallo Schützenlollegen im Einzugsgebiet der Behörde Aschaffenburg wurden bereits vermehrt kontrolliert, die Bayern sind hier also allenhalben sehr rührig. Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted July 30, 2009 Share Posted July 30, 2009 Hallo es wäre interessant zu erfahren, wieviele der Schützen auf ihr Grundrecht bestehen und den Kontrollierenden nach Hause schicken. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
XP-100 Posted July 30, 2009 Share Posted July 30, 2009 Halloes wäre interessant zu erfahren, wieviele der Schützen auf ihr Grundrecht bestehen und den Kontrollierenden nach Hause schicken. Steven Vermutlich die wenigsten... Link to comment Share on other sites More sharing options...
ShootingRabbit Posted July 30, 2009 Share Posted July 30, 2009 Der Vorgang der Kontrollen wäre auch interessant. Genügt es die Aufbewahrungsmittel vorzuzeigen, oder gestaltet sich das ganze zeitintensiver? Link to comment Share on other sites More sharing options...
uwewittenburg Posted July 30, 2009 Share Posted July 30, 2009 ......... oder gestaltet sich das ganze zeitintensiver? Eigentlich nur wenn der Waffenschrank zwangsweise geöffnet werden muß! Link to comment Share on other sites More sharing options...
2nd_Amendment Posted July 30, 2009 Share Posted July 30, 2009 Eigentlich nur wenn der Waffenschrank zwangsweise geöffnet werden muß! Und dann erfüllt der geknackte Schrank nicht mehr die erforderliche Sicherheitsstufe -> unsachgemäße Aufbewahrung -> Zuverlässigkeit weg + OWi Wollen die denn wirklich jede in der WBK eingetragene Waffe sehen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
orange73 Posted July 30, 2009 Share Posted July 30, 2009 Wollen die denn wirklich jede in der WBK eingetragene Waffe sehen? Würde es sonst einen Sinn haben? Link to comment Share on other sites More sharing options...
jofa72 Posted July 30, 2009 Share Posted July 30, 2009 Wollen die denn wirklich jede in der WBK eingetragene Waffe sehen? Nein, möglichst nur die welche NICHT IN DER WBK STEHEN!!! Ist doch klar Link to comment Share on other sites More sharing options...
ratneck Posted July 30, 2009 Share Posted July 30, 2009 Die unterliegen doch gar nicht der Aufbewahrungsrichtlinie Link to comment Share on other sites More sharing options...
2nd_Amendment Posted July 30, 2009 Share Posted July 30, 2009 Ich frage deswegen, weil man ja sagen kann, die unsachgemäß aufbewahrten Waffen (z.B. Kleiderschrank / unterm Kopfkissen) hat man einem anderen Berechtigten ausgeliehen (der zufälligerweise sehr weit wegwohnt, damit die da nicht nachsehen) und kann sie daher leider nicht vorzeigen, ist aber gerne bereit sie vorzuzeigen, wenn man sie wieder hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted July 30, 2009 Share Posted July 30, 2009 Link to comment Share on other sites More sharing options...
orange73 Posted July 30, 2009 Share Posted July 30, 2009 Für diese Fälle gibt es einen Überlassungsschein und einen Kollegen am anderen Ende des Dienstapparates. Link to comment Share on other sites More sharing options...
KuKLeibjäger Posted July 30, 2009 Share Posted July 30, 2009 Ich frage deswegen, weil man ja sagen kann, die unsachgemäß aufbewahrten Waffen (z.B. Kleiderschrank / unterm Kopfkissen) hat man einem anderen Berechtigten ausgeliehen (der zufälligerweise sehr weit wegwohnt, damit die da nicht nachsehen) und kann sie daher leider nicht vorzeigen, ist aber gerne bereit sie vorzuzeigen, wenn man sie wieder hat. Na dann viel Spaß ! Dann fragen die mal eben kurz nach der schriftlichen Überlassung an den den anderen Erwerbsberechtigten und das Thema ist gekärt. Hast du die schriftliche Überlassung aber nicht, ist das Thema auch gekärt, allerdings nicht zu deinen Gunsten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest God of Hellfire Posted July 30, 2009 Share Posted July 30, 2009 ...dachte ich auch grad. Leute unabhängig von Sinn, Unsinn, Verfassungsmäßigkeit oder sonstigen Einwänden zu Kontrollen vor Ort: Die derzeitigen Auflagen zur Aufbewahrung sind nunmal da und prinzipiell vernünftig. Keiner will, daß jemand Zugriff auf seine Waffen hat wenn er/sie nicht da ist. Im Falle einer Kontrolle liegen die Dinger entweder im Schrank und alles ist OK oder eine Waffe ist verliehen, was durch den Leihschein belegbar ist (keiner sollte so dumm sein und keine Kopie davon haben). Ein Kontrolleur mit Hirn sollte das so akzeptieren bzw. kann sich im Zweifel mit dem Entleiher der Waffe bzw. dessen Behörde in Verbindung setzen und ein Faß aufmachen. Im Endeffekt stellt sich beim LWB kein rechtswidriges Verhalten heraus. Sollte das Teil geladen unter dem Kopfkissen liegen solltet Ihr zusehen, daß Ihr die Situation irgendwie schlüssig erklärt. Jemand anderen da mitreinzuziehen ist ziemlich schofelig und wenn der Kontrolleur es darauf anlegt auch extrem zuverlässigkeitsgefährdend. Ist es eigentlich so schwer in der Realität klarzukommen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
hexoplast75 Posted July 30, 2009 Share Posted July 30, 2009 Und was ist wenn ich meine Waffen (oder ein paar davon) in einem Waffenschrank an meinem Zweitwohnsitz/bewohnte Jagdhütte/Bankschließfach... habe? Eventuell hunderte Kilometer weg? Schreibt mir doch keiner vor wo ich meine Waffen aufbewahre. Denke kaum dass ich mit den Kontrolleuren stundenlang durch die Gegend fahre. Link to comment Share on other sites More sharing options...
uwewittenburg Posted July 30, 2009 Share Posted July 30, 2009 Dann fragen die mal eben kurz nach der schriftlichen Überlassung an den den anderen Erwerbsberechtigten und das Thema ist gekärt. Hast du die schriftliche Überlassung aber nicht, ist das Thema auch gekärt, allerdings nicht zu deinen Gunsten. Warum? Ich kann doch meine Waffe auf dem Stand einschließen! Ich habe z. B. eine meiner Waffen hier auf meiner Dienststelle eingeschlossen und wo soll da das Problem sein? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest God of Hellfire Posted July 30, 2009 Share Posted July 30, 2009 Und was ist wenn ich meine Waffen (oder ein paar davon) in einem Waffenschrank an meinem Zweitwohnsitz/bewohnte Jagdhütte/Bankschließfach... habe? Eventuell hunderte Kilometer weg? Schreibt mir doch keiner vor wo ich meine Waffen aufbewahre. Denke kaum dass ich mit den Kontrolleuren stundenlang durch die Gegend fahre. Hölzken? Stöcksken? Wer weiß? Link to comment Share on other sites More sharing options...
uwewittenburg Posted July 30, 2009 Share Posted July 30, 2009 Sollte das Teil geladen unter dem Kopfkissen liegen solltet Ihr zusehen, daß Ihr die Situation irgendwie schlüssig erklärt. Jemand anderen da mitreinzuziehen ist ziemlich schofelig und wenn der Kontrolleur es darauf anlegt auch extrem zuverlässigkeitsgefährdend. Meine liegt gerade zum Putzen auf dem Couchtisch und wo ist da das Problem, wenn eine Kontrolle kommt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest God of Hellfire Posted July 30, 2009 Share Posted July 30, 2009 Meine liegt gerade zum Putzen auf dem Couchtisch und wo ist da das Problem, wenn eine Kontrolle kommt? Eben. Nur wird das im Zweifel sicher anders gewertet als geladen unterm Kopfkissen. Wobei selbst das nicht illegal ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted July 30, 2009 Share Posted July 30, 2009 Genau. Nehmt das Teil einfach in die Hand. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Holzy Posted July 30, 2009 Share Posted July 30, 2009 Eben. Nur wird das im Zweifel sicher anders gewertet als geladen unterm Kopfkissen.Wobei selbst das nicht illegal ist. Eben, wenns klingelt, holt man sie doch eh unterm Kopfkissen hervor, steckt sie sich hinten in den Hosenbund, falls es ein Überfallkommando ist, oder? Link to comment Share on other sites More sharing options...
KuKLeibjäger Posted July 30, 2009 Share Posted July 30, 2009 Warum?Ich kann doch meine Waffe auf dem Stand einschließen! Ich habe z. B. eine meiner Waffen hier auf meiner Dienststelle eingeschlossen und wo soll da das Problem sein? Das ist richtig - in dem Fall kann dann ja auch die sichere Aufbewahrung nachgewiesen werden. Die Sache ist doch die, von mir aus hänge ich die Waffe über den Kamin, stelle sie ins Gäste-WC oder lege sie auf den Küchenschrank. Ist alles kein Problem - solange ich zu Haus bin und damit die direkte Gewalt über die Waffe ausübe - denn: was mache ich wenn ich z. B. die Waffe reinigen möchte. Ich muss mich damit ja nicht in meinen A-Schrank mit dem Maßen 1,50 m x 0,26 m zurückziehen, von innen abschließen , die Flinte auseinander bauen und reinigen. Ich kann mich in`s Gäste WC zurückziehen und anfangen die Flinte zu reinigen (ich meine jetzt die richtige ). Wenn es dann an der Tür klingelt, stehe ich auf, lege sie über`s Waschbecken und gehe zur Tür um die Kontrolleure reinzulassen. Ist alle kein Problen, ich übe die direkte Gewalt über die Waffe aus. Auch wenn mein Jagdfreund mit seiner Frau anwesend ist. Kein Thema, kein Kontrolleur kann da irgend etwas beanstanden. Ich gehe sogar soweit und behaupte, dass ich die Waffe unter das Kopfkissen oder bei den Socken in der Schublade haben kann, solange ich im Haus bin und - das ist natürlich selbstverständlich, auch einen vorschriftsmäßegen Waffenschrank habe , in dem ich die Waffe einschließe , wenn ich das Haus verlasse und damit nicht mehr die direkte Gewalt über die Waffe ausübe. Von daher machen auch diese Kontrollen Null, aber auch überhaupt keinen Sinn. Ahoi en Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted July 30, 2009 Share Posted July 30, 2009 Hallo bitte bedenkt die Option: schickt den Kontrolleur ohne Kontrolle nach Hause. Es ist euer Grundrecht. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted July 30, 2009 Author Share Posted July 30, 2009 Solange es sich um den Privathaushalt handelt - ja! Und da schicke ich die Kontrolleure das erste Mal auch nach Hause Die Grundrechte, die uns noch geblieben sind, sollten wir auch wahrnehmen. Vorsicht bei Waffenaufbewahrung auf Firmengelände: Da ists nix mit dem Nachhauseschicken! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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