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IGNORED

Kontrolle der Waffenaufbewahrung


IMI

Empfohlene Beiträge

§36 Absatz 1

Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. [...]

Sobald jemand weiteres in der Wohnung ist, gestaltet sich das bei der kurzfristigen Aufbewahrung in der Schublade bei den Socken schwierig. Selbst das liegenlassen beim Reinigen. Wobei dir da vermutlich die wenigsten ein Strick draus drehen würden. Irgendwo muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.

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Meine liegt gerade zum Putzen auf dem Couchtisch und wo ist da das Problem, wenn eine Kontrolle kommt?

Kontrolle sollte kein Problem sein....

... wenn meine Frau mich allerdings mit Putzzeug am Couchtisch erwischen würde, bräuchte ich mir über Zuverlässigkeitsfragen keine Sorgen mehr zu machen, befürchte ich....

Grüßle

jaeger7-de

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Was sind die Folgen?? Schlimmstenfalls der Entzug des Bedürfnisses... Super Tipp Danke

So einfach geht das nun auch wieder nicht. Wenns dir nicht passt schick sie weg und leg dir vorab schonmal einen guten Grund zurecht (Terminnot)

Gruß

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Ich würde sie (sind bestimmt 2) reinlassen und mit meiner Video-Camera alles dokumentieren.

Dann ihnen ein schönes Formblatt in die Hand drücken wo sie ihren Namen, Dienstnummer

Geburtstag und all das andere Zeug hinterlassen dürfen.

Versuchen kannst dus. Ich denke aber, dass die das unter Hinweis auf ihr verfassungsrechtlich geschütztes allgemeines Persönlichkeitsrecht nicht mitmachen.

http://www.google.de/search?q=cache:0tszqH...aufnehmen%3F%22

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Und mit dem Hinweis auf die ebenso verfassungsrechtlich geschuetze Unverletzlichkeit der Wohnung bleiben die Schnueffler erst mal draussen.

Es wird KEINE VERDACHTSUNABHAENGIGE Kontrollen geben. Wer sie freiwillig zulaest, hats nicht anders gewollt.

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Nein, möglichst nur die welche NICHT IN DER WBK STEHEN!!! :rolleyes: Ist doch klar

Erinnert mich an eine Geschichte letztes Jahr im Herbst. Eine gute Freundin kommt braungebrannt aus dem

Urlaub zurück und zeigte dann zu vorgerückter Stunde im Freundeskreis Ihre braungebrannten Schultern und den

gut gegrillten Bauch. Ich sagte Ihr, dass ich EIGENTLICH mehr an den Stellen interessiert bin, die blass geblieben

sind <_< höhöhöhöhöhöhöhö

V

übrigens - ich öffne generell nur bekannten Gesichtern die Tür und der Schornsteinfeger läuft sich bei mir 'nen Wolf...

ALLES andere nur nach Voranmeldung.

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...dachte ich auch grad.

Leute unabhängig von Sinn, Unsinn, Verfassungsmäßigkeit oder sonstigen Einwänden zu Kontrollen vor Ort:

Die derzeitigen Auflagen zur Aufbewahrung sind nunmal da und prinzipiell vernünftig. Keiner will, daß jemand Zugriff auf seine Waffen hat wenn er/sie nicht da ist.

Im Falle einer Kontrolle liegen die Dinger entweder im Schrank und alles ist OK oder eine Waffe ist verliehen, was durch den Leihschein belegbar ist (keiner sollte so dumm sein und keine Kopie davon haben). Ein Kontrolleur mit Hirn sollte das so akzeptieren bzw. kann sich im Zweifel mit dem Entleiher der Waffe bzw. dessen Behörde in Verbindung setzen und ein Faß aufmachen. Im Endeffekt stellt sich beim LWB kein rechtswidriges Verhalten heraus.

Sollte das Teil geladen unter dem Kopfkissen liegen solltet Ihr zusehen, daß Ihr die Situation irgendwie schlüssig erklärt. Jemand anderen da mitreinzuziehen ist ziemlich schofelig und wenn der Kontrolleur es darauf anlegt auch extrem zuverlässigkeitsgefährdend.

Ist es eigentlich so schwer in der Realität klarzukommen?

Es begann Mitte der 80er Jahre..

da fingen die Soldaten, wenn sie einen Befehl

bekamen, an zu fragen..: "Warum?"

oder.."warum ich?"

Müssen die Kinder der 68er sein...

:-))))))))

kriegerlein

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...

wo sie ihren Namen, Dienstnummer

...

Gruß Elli

Auch wenn es nicht unbedingt hierher gehört, aber weil ich es grad lese(n muss), möchte ich die Gelegenheit nutzen:

Beamte haben keine Dienstnummer!!! Zumindest nicht in Bayern! Die Frage, bzw. das unbedingte, hartnäckige Verlangen danach bringt mich regelmäßig zum Kochen! :bad_15:NOCH haben wir alle einen Namen!

Danke und nix für ungut, Elli! Kleiner Tip noch: FILMEN ist nicht! Muss sich der Beamte nicht gefallen lassen! Wenn es Spitz auf Knopf kommen sollte, wäre die Hinzuziehung eines Zeugen denkbar. Das geht aber schon in Richtung Rechte bei einer Durchsuchung und ist für mich in dem Zusammenhang überzogen!

Doc

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Danke und nix für ungut, Elli! Kleiner Tip noch: FILMEN ist nicht! Muss sich der Beamte nicht gefallen lassen! Wenn es Spitz auf Knopf kommen sollte, wäre die Hinzuziehung eines Zeugen denkbar. Das geht aber schon in Richtung Rechte bei einer Durchsuchung und ist für mich in dem Zusammenhang überzogen!

Doc

Moment was ist denn an Filmen in meiner Wohnung verboten???

Wenn die Leute vom Ordnungsamt zur Nachschau kommen, erwarten die ja, dass ich sie freiwillig einlasse. Wenn ich dann zur Bedingung mache, dass ich den Vorgang filme, können die ja schlecht Behaupten ich habe ihnen den Zutritt verwehrt.

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Und mit dem Hinweis auf die ebenso verfassungsrechtlich geschuetze Unverletzlichkeit der Wohnung bleiben die Schnueffler erst mal draussen.

Es wird KEINE VERDACHTSUNABHAENGIGE Kontrollen geben. Wer sie freiwillig zulaest, hats nicht anders gewollt.

Am Ende wirst auch DU sie reinlassen MÜSSEN, die "SCHNÜFFLER"... Und dann frage ich mich, was Du gewonnen hast, außer dass Du - so schizophren das in der Realität auch immer sein sollte - Deine Zuverlässigkeit in Gefahr gebracht hast!

Bevor wieder Diskussionen/Streitigkeiten aufkommen: das ist nur das, was dieses dämliche Waffenrecht mit sich bringt, gefallen tut mir das auch ganz und gar nicht! Halt einfach die bittere Realität (siehe dazu den Beitrag von GOH vom 30.07.2009 - 14:54)

Gruß, Doc

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Kleiner Tip noch: FILMEN ist nicht! Muss sich der Beamte nicht gefallen lassen! Wenn es Spitz auf Knopf kommen sollte, wäre die Hinzuziehung eines Zeugen denkbar. Das geht aber schon in Richtung Rechte bei einer Durchsuchung und ist für mich in dem Zusammenhang überzogen!

Doc

Bsp. Gelände mit permanenter Videoüberwachung, Hinweis, fertig. Filmen ist keisneswegs verboten. Will der (meist) Angestellte sich davor schützen hat er das mildeste Mittel anzuwenden. Das ist niemals ein Eingriff in die Filmaufnahme. Das wird aber bei der Polizei auch hinreichend unterrichtet. (vgl. Urteile Filmaufnahmen bei Demonstrationen)

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Moment was ist denn an Filmen in meiner Wohnung verboten???

Wenn die Leute vom Ordnungsamt zur Nachschau kommen, erwarten die ja, dass ich sie freiwillig einlasse. Wenn ich dann zur Bedingung mache, dass ich den Vorgang filme, können die ja schlecht Behaupten ich habe ihnen den Zutritt verwehrt.

Das Grundrecht des Beamten, namens "allgemeines Persönlichkeitsrecht" - hier speziell das Recht am eigenen Bild! Bildet sich aus Art. 2 Abs. 1 (Freie Entfaltung der Persönlichkeit) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (Schutz der Menschenwürde) und wurde von Gerichten aufgrund der beiden GR quasi per Urteil "geformt". Wieso sollten die das behaupten? Dann hol Dir doch einen Zeugen! Denkt halt bitte nicht immer so kompliziert!

Gruß, Doc

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Bsp. Gelände mit permanenter Videoüberwachung, Hinweis, fertig. Filmen ist keisneswegs verboten. Will der (meist) Angestellte sich davor schützen hat er das mildeste Mittel anzuwenden. Das ist niemals ein Eingriff in die Filmaufnahme. Das wird aber bei der Polizei auch hinreichend unterrichtet. (vgl. Urteile Filmaufnahmen bei Demonstrationen)

Hm, findest Du nicht, dass dies zwei paar verschiedene Schuhe sind: die permanente Überwachung meines Geländes zu meinem Schutz und das Filmen einer konkreten Tätigkeit von einer individuellen Person bei einer individuellen Tätigkeit vor Deinem Safe? Weiterhin: es geht auch darum, was Du mit den Aufnahmen hinterher machst: speichern, veröffentlichen, sonstwie auswerten oder was? Und da - das wird bei der Polizei wirklich auch hinreichend gelehrt - tut sich selbst der Staat schwer! Gibt doch zig Versuche, Gegenwehr, Urteile dazu. Bitte auch das KUG (Kunst- und Urhebergesetz) beachten. Das läuft hinter dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht her und gibt dem Gefilmten schon das eine oder andere Recht. Besonders heute, wo man fürchten muss, sich nach einer Tätigkeit noch am selben Tag als Video im www wiederzufinden!

VOR ALLEM: was bringt denn die Filmerei? Der Mann geht an den Safe, überzeugt sich vom Fakt der sicheren Aufbewahrung und das sollte es gewesen sein! Die ist dann entweder gegeben oder eben nicht!

Doc

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Dann stell neune weitere Personen dahinter, dann ist es ne Gruppe und somit wird kein Persönlichkeitsrecht mehr betroffen ;)

Deseiteren ist es uneingeschränkt erlaubt selbst einzelen PB zu filmen, sobald dies zur Dokumentation einer Straftat dient. Sollte der PB also in eine Wohnungsdurchsuchung umschwenken, hast du einen erheblichen Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung. Das sollte man unbedingt festhalten. (Kommentar)

@ uwewittenberg

Seit wann ist das "mildeste Mittel" ausgesetzt worden? Gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht mehr?

Hallo doc,

Nimm den Fall ich Überwache meinen Waffenraum aus Sicherheitsgründen mit einer Kamera, innen und aussen. Das hat der Kontrollierende dann zu dulden. Er kann alternativ auch einfach gehen. Es passiert das Selbe wenn er den Automatenraum einer Bank betritt.

Gruß

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Das Grundrecht des Beamten, namens "allgemeines Persönlichkeitsrecht" - hier speziell das Recht am eigenen Bild! Bildet sich aus Art. 2 Abs. 1 (Freie Entfaltung der Persönlichkeit) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (Schutz der Menschenwürde) und wurde von Gerichten aufgrund der beiden GR quasi per Urteil "geformt". Wieso sollten die das behaupten? Dann hol Dir doch einen Zeugen! Denkt halt bitte nicht immer so kompliziert!

Gruß, Doc

Ja, die Hausdurchsuchung muss ich ja dulden und darf deswegen den Beamten nicht filmen.

Wenn er aber zur Nachschau vor meiner Tür steht und ich zur Bedingung mache, dass er nur reinkommt wenn ich ihn filme, sind das sicherlich kein Grund meine Zuverlässigkeit in Frage zu stellen!

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Aus zuverlässiger Quelle weiß ich, dass das Kreisverwaltungsrefaerat München bereits fleißig Kontrollen in den Wohnräumen der Waffenbesitzer durchführt; hats schon jemanden von Euch erwischt?

Antwort gerne auch per PN.

IMI

Es ist bekannt, dass das KVR München sehr emsig ist. Bereits schon im Vorfeld des Gesetzes hat die Behörde alle LWB angeschrieben und als Rückläufer Informationen über die Aufbewahrung verlangt. Hier ist auch die Behörde mit der Linie des bayerischen Innenministeriums konform. Joachim Herrmann hat nichts gegen Schützen und Jäger, aber es geht ihm um die Aufbewahrung.

Wie es in meinem Heimatlandkreis aussieht weiß ich jetzt nicht. Mir sind bis jetzt keine Kontrollen bekannt. Wenn er kommt und ich bin da, soll es kein Poblem sein, da ich die bisherigen Vorschriften zur Aufbewahrung objektiv für in Ordnung empfinde und daher auch einhalte. Das ist natürlich unabhängig von dem, was ich über die Kontrollen denke. Aber die Verfassungsmäßigkeit der Hausbesuche wird ohnehin vom Landesjagdverband Bayern geprüft.

Filmen oder fotografieren darf der SB nur mit Euerer Genehmigung. Ist für Eueren Akt, dann lasst ihm das machen, aber mit der Maßgabe nur für Euere Akte und darf nicht veröffentlicht werden!

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Dann stell neune weitere Personen dahinter, dann ist es ne Gruppe und somit wird kein Persönlichkeitsrecht mehr betroffen ;)

JAJA! :eclipsee_gold_cup:

Deseiteren ist es uneingeschränkt erlaubt selbst einzelen PB zu filmen, sobald dies zur Dokumentation einer Straftat dient. Sollte der PB also in eine Wohnungsdurchsuchung umschwenken, hast du einen erheblichen Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung. Das sollte man unbedingt festhalten.

Das ist was ganz anderes und hat nichts mit der routinemäßigen Kontrolle zu tun, oder!? Zu dem "Kommentar": bitte den Satz beachten wenn die Tätigkeiten "über alltägliche Routinearbeit hinausgehen und besonderes Interesse Interesse der Öffentlichkeit" bedingen, DANN sieht es tatsächlich anders aus (auch, wenn es schon ziemlich weit hergeholt ist :rolleyes: )! Siehe "Person des Zeitgeschehens"... An die Wohnungsdurchsuchung sind dann ja wieder ganz andere Bedingungen gebunden, aber das führt echt zu weit in dem Zusammenhang. Der Mann, der die Kontrolle durchführt, kann (normalerweise, weil von einer Verwaltungsbehörde) doch keine WoDuSu SELBST ausführen!!!

(Kommentar)

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