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IGNORED

Kontrolle der Waffenaufbewahrung


IMI

Empfohlene Beiträge

Moin!

Ein wenig Gelassenheit

würde vieles erleichtern...

In Deiner Wohnung bestimmst

grundsätzlich Du,

wer fotografiert und wer nicht!

Warum sollten sie "Beweisfotos"

machen??

Meinen Sachbearbeiter kenne ich

überhaupt nicht; woher auch?

Wer läuft jeden Tag zur Behörde?

Die letzte SBin sass in Hamburg;

dort liess ich das 22er-WS eintragen..

Jahre her!

Einfach locker bleiben; das Gesetz

wurde nun mal geändert..der SB

kann auch nix dafür...

Gruß, kriegerlein

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Wenn heutzutage mal nicht die öffentliche Sicherheit und Ordnung über dem GG steht :(

Das Grundgesetz, als geschriebenes Gesetz und Basis aller weiteren Gesetze etc. (materielle Rechtsordnung), ist Bestandteil des Begriffs öffentliche Sicherheit. Der kommt immer dann ins Spiel, wenn die materielle Rechtsordnung bedroht ist.

Öffentliche Ordnung: Die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit, soweit die Beachtung dieser Regeln nach den herrschenden Auffassungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten Gemeinschaftslebens betrachtet wird.

- Anstand, Sitte, Moral, religiöses Empfinden und die Totenruhe werden diesem Bereich zugeordnet, wobei Teile davon bereits gesetzlich geregelt/geschützt sind.

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Das dein Satz so keinen Sinn ergibt. Grundgesetz und öffentliche Sicherheit sind miteinander verknüpft, da gibt es erstmal keine "Reihenfolge".

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Mein Ansatz war, dass man man mit Konstrukt "Öffentliche Sicherheit und Ordnung" Gründe herbeizaubert, um (hypotetisch) auch das GG zu umgehen. Das das Konstrukt ÖSuO nicht unumstritten ist, dürfte dir bekannt sein. Es wird häufig als Hebel benutzt um fehlende Regelungen zu ersetzen oder bestehende zu umgehen. Stichwort Bestimmungsgebot.

Das verleitet mich zu der Annahme das der Fall eintreten könnte, dass man alles mit ÖSuO begründet und dadurch irgendwann die ÖSuO über den Artikeln des GG steht. Die Mißbrauchsgefahr ist hoch. Das WaffG ist durch den Argumentationshergang (öffentliche Sicherheit) bereits ein Anfang.

Gruß

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Hmm, ÖSuO gehört quasi als Werkzeug zum Verwaltungs-/Ordnungsrecht (und ist kein Konstrukt das sich jemand aus den Fingern gesogen hat, ist ein feststehender Rechtsbegriff). Das man jedes Werkzeug missbrauchen kann steht außer Frage, ich finde nur die Formulierung unglücklich die du da gewählt hattest.

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Aber ÖSuO ist unbestimmt, sie kann alles sein. Es bleibt ein abstarktes Gebilde, dass man nach belieben formen/biegen kann. Im Gegensatz dazu besitzt z.B. das Strafrecht definierte Normen. Ich habe den Eindruck, dass alle freiheitseinschränkenden Gesetze mit der ÖSuO begründet werden (siehe "Terrorabwehr", WaffG)

Die Formulierung mag unglücklich sein. Ich denke aber, du verstehst die Aussage, die dahinter steht und wir verlieren uns nicht in Begrifflichkeiten.

Gruß

P.S.: Provokant: ÖSuO wird beutzt um nicht starfbewährtes Handeln zu sanktionieren.

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Das geschieht doch alles nur zu Eurem Besten!

Wer nichts zu Verbergen hat, kann die Kontrolleure doch einlassen!

Baut am besten ne Drehtür ein, dann können sich die Behördenmitarbeiter rund um die Uhr die Klinke bei Euch in die Hand geben.

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@IMI

Bei der Gelegeheit gleich noch Fingeragdrücke und DNA abgeben,

im Gegenzug gibt,s dann ein verbilligtes ABO einer Tageszeitung mit großen Bildern

dann klappts auch mit der Beförderung des Durchsuchungsleters äh nee natürlich nur Kontrolle

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Auch wenn es nicht unbedingt hierher gehört, aber weil ich es grad lese(n muss), möchte ich die Gelegenheit nutzen:

Beamte haben keine Dienstnummer!!! Zumindest nicht in Bayern! Die Frage, bzw. das unbedingte, hartnäckige Verlangen danach bringt mich regelmäßig zum Kochen! :bad_15:NOCH haben wir alle einen Namen!

Danke und nix für ungut, Elli! Kleiner Tip noch: FILMEN ist nicht! Muss sich der Beamte nicht gefallen lassen! Wenn es Spitz auf Knopf kommen sollte, wäre die Hinzuziehung eines Zeugen denkbar. Das geht aber schon in Richtung Rechte bei einer Durchsuchung und ist für mich in dem Zusammenhang überzogen!

Doc

Polizeibeamte raten, einen Zeugen hinzuzuziehen und, nach erfolgter Überprüfung, den/die Prüfer etwaige Mängel aufzuschreiben und den Zeugen gegenzeichnen zu lassen. Notfalls selbst ein Formblatt generieren und, wenn das vom Prüfer nicht gegengezeichnet wird, den/die Prüfer fotografieren, ob sie wollen oder nicht.

Das ist deshalb nicht überzogen, weil der durch die Regierung veranlaßte Raub des Grundrechts nach Art. 13 GG "Unverletzbarkeit der Wohnung" überzogen genug ist.

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" Art. 20 Bs. 2 GG. Ich kann mich nicht erinnern, diese Staatsgewalt an eine Regierung abgetreten zu haben; sie hat uns das demokratische Kontrollmittel gestohlen.

In einer Demokratie kontrolliert das Volk die Regierung und weist diese in die Schranken. In einer Diktatur kontrolliert die Regierung das Volk und weist dieses in die Schranken. Jeder mag selbst feststellen, was für uns zutrifft.

Gruß

Histor

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so wie man in den Wald hereinruft - so schallt es auch wieder heraus ...

 

 

meine Devise im Umgang mit der Behörde ... :icon14:

 

 

 

natürlich haben Beamte eine Dienstnummer ... - auch im Freistaat ...

ob sie diese nach Aufforderung auch nennen bleibt ihnen natürlich überlassen ... wird aber demjenigen Beamten bei Verweigerung auf jeden Fall nicht unbedingt zum Vorteil reichen ..

 

auf die Kollegen würde ich mich da nicht unbedingt verlassen ...

 

 

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natürlich haben Beamte eine Dienstnummer

Nicht das wir wieder aneinander vorbeireden:

Du meinst jeden Beamten, der Betriebliche Anlagen und Privatwohnungen kraft seiner Zuständigkeit (örtlich und sachlich) betreten darf - oder meinst du nur die PVB?

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natürlich haben Beamte eine Dienstnummer ... - auch im Freistaat ...

ob sie diese nach Aufforderung auch nennen bleibt ihnen natürlich überlassen ... wird aber demjenigen Beamten bei Verweigerung auf jeden Fall nicht unbedingt zum Vorteil reichen ..

 

auf die Kollegen würde ich mich da nicht unbedingt verlassen ...

 

 

Oh Mann... :bad_15: Woher hast Du denn dieses "Wissen"?

Ich versuch Dir das (noch-)mal in Ruhe zu erklären, mein Guter, lass mich nur noch ein, zwei mal tief durchschnaufen: IN BAYERN HABEN BEAMTE KEINE ZUR IDENTIFIZIERUNG VORGESEHENE DIENSTNUMMER UND SCHLUSS! Das mag im amerikanisch angehauchten TV, sonstigen schlecht recherchierten und gemachten Einschlafhilfen oder im Kino so sein, vielleicht sogar tatsächlich im einen oder anderem Bundesland, aber nicht bei den PVB hier in Bayern! Ich bin - das wird Dir nicht verborgen geblieben sein - einer von diesen ominösen Wesen! Was ich an Nummern habe ist eine dienstliche Telefonnummer, eine Personal/Organisations-Nummer auf meinem Gehaltszettel, die aber nur die Bezügestelle interessiert und gelegentlich die eine oder andere daheim, welche Dich aber nichts weiter angehen...

Damit Du es auch wirklich verstehst, zitiere ich extra aus:

Art. 6 Polizeiaufgabengesetz

Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird. Das Nähere wird durch Dienstvorschrift geregelt

Dazu bestimmt die VollzBek:

1.PB in Dienstkleidung

1.1.Wenn es die Umstände zulassen, stellt sich der Beamte dem Betroffenen mit Namen und Dienststelle vor; stattdessen kann er eine Visitenkarte mit diesen Angaben überreichen.

1.2.Auf Verlangen zeigt er dem Betroffenen den Dienstausweis vor, wenn es die Umstände erlauben.

2. PB in Zivil

blablablabla... der muss sich halt schon VOR der Maßnahme ausweisen - mit Namen und Dienststelle, Visitenkarte, - wie gehabt. Nur haben Zivile den Dienstausweis unaufgefordert vor, Kripo-Beamte die Dienstmarke.

In den Erläuterungen dazu steht am Ende der Ziffer 2: Die gelegentlich geforderte Pflicht zum offenen Tragen von Namensschildern oder Dienstnummern wird - abgesehen von den sog. Kontaktbereichsbeamten - von den Innenressorts als Diskriminierung der Polizeibeamten abgelehnt!

Damit hier nicht wieder eine Spitzfindigkeit aufkommt: das Nichttragenmüssen von Dienstnummern ist gleichbedeutend mit "keine haben"!

Also bitte: erspar mir bitte diesen Unsinn! Ich red Dich doch auch nicht mit Deiner Steuernummer an!

Ansonsten wünsche ich ein schönes Wochenende!

Doc

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Es steht noch einiges mehr dazu in den Erläuterungen zu diesem Artikel 6 PAG. Allerdings nicht zu der Sache "Diskriminierung"! Darin wird die "Problematik Ausweispflicht" abschließend geregelt. Ich habe meinen Taschenkommentar "Honnacker/Beinhofer" dazu hergenommen. Gäbe noch den "Schmidtbauer" Willst Du was spezielles wissen?

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Mich würde die genaue Erleuterung im Bezug auf die sittlichen Zeiten mal interessieren. Ich habe Schichtdienst und wenn man mich um 10:00 nach der Nachtschicht aus dem Bett klingelt ist das für mich Unsittlich. Bei den Vertetern hat sich das sehr schnell rumgesprochen. :diablo: (die Klingel läßt sich nur mit nem Seitenschneider abstellen)

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Es steht noch einiges mehr dazu in den Erläuterungen zu diesem Artikel 6 PAG. Allerdings nicht zu der Sache "Diskriminierung"! Darin wird die "Problematik Ausweispflicht" abschließend geregelt. Ich habe meinen Taschenkommentar "Honnacker/Beinhofer" dazu hergenommen. Gäbe noch den "Schmidtbauer" Willst Du was spezielles wissen?

Mich betrifft es halt persönlich, da ich verpflichtet bin ein Namensschild zu tragen. Da interessieren natürlich Argumente, die helfen dies loszuwerden.

Gruß

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so wie man in den Wald hereinruft - so schallt es auch wieder heraus ...

 

 

meine Devise im Umgang mit der Behörde ... :icon14:

 

 

Guten Morgen,

diese Aussage kann ich so nicht unterschreiben. Ich kenne da z.B. eine Waffenbehörde, die mit der Auslegung des Waffengesetzes sehr flexibel umgeht und das nur selten zum Vorteil der Berechtigten. Wenn ich dann zwischen den Zeilen lesen und mir sicher bin, dass der Innenminister (bzw. das Ministerium im Ganzen) gegen den privaten Waffenbesitz ist, muß ich schon fast von einer politisch gedeckten Gängelei ausgehen.

Wenn also nichts gutes aus dem Wald kommt - warum soll ich dann freundlich hineinrufen?

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Mich würde die genaue Erleuterung im Bezug auf die sittlichen Zeiten mal interessieren. Ich habe Schichtdienst und wenn man mich um 10:00 nach der Nachtschicht aus dem Bett klingelt ist das für mich Unsittlich. Bei den Vertetern hat sich das sehr schnell rumgesprochen. :diablo: (die Klingel läßt sich nur mit nem Seitenschneider abstellen)

:rotfl2: Das kenn ich und fühle mit Dir! Meist kommt für mich aber ein Päckchen von Ebay oder Egun, dann bin ich wieder entschädigt... :00000733: Gelegentlich ist es aber wieder irgend ein Unsinn, den meine Frau bestellt hat... :016:

Gruß, Doc

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Mich betrifft es halt persönlich, da ich verpflichtet bin ein Namensschild zu tragen. Da interessieren natürlich Argumente, die helfen dies loszuwerden.

Gruß

Zum Namensschild kann ich nicht allzuviel sagen, das würde mich - abgesehen davon, dass es ein lästiges Gebaumel mehr darstellt, das man rumschleppt - nicht sooo sehr stören. Es macht einen halt gewissermaßen "angreifbar", besonders in meinem Beruf. Jeder - auch der, den es eigentlich nichts angeht - kann Dich irgendwie angehen oder Dir was anhängen und wie man merkt, sind wir ja bei vielen Zeitgenossen nicht sehr beliebt <_< . Ich sag aber mal, wenn Du zum Beispiel in einem Geschäft oder so Kunden betreust o.ä., dann kommt es schon gut wenn das Gegenüber weiß, wen es vor sich hat. Ist ja ne ganz andere Ausgangssituation.

Bei der Nummer ist das eindeutig! Dazu habe ich mich ja aber schon genug ausgelassen...

Gruß vom Doc

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Hallo

Ich hatte gestern schon mal angeregt, dass sich von einem Kontrollbesuch betroffene

Forenmitglieder hier einmal melden sollten und den genauen Ablauf des Besuches

schildern sollten.

Wie gesagt, wir haben hier zu diesem Punkt viel gelesen, aber noch keine Schilderung über den genauen Ablauf

eines erfolgten Kontrollbesuches.

Gruß

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Zum Namensschild kann ich nicht allzuviel sagen, das würde mich - abgesehen davon, dass es ein lästiges Gebaumel mehr darstellt, das man rumschleppt - nicht sooo sehr stören. Es macht einen halt gewissermaßen "angreifbar", besonders in meinem Beruf. Jeder - auch der, den es eigentlich nichts angeht - kann Dich irgendwie angehen oder Dir was anhängen und wie man merkt, sind wir ja bei vielen Zeitgenossen nicht sehr beliebt <_< . Ich sag aber mal, wenn Du zum Beispiel in einem Geschäft oder so Kunden betreust o.ä., dann kommt es schon gut wenn das Gegenüber weiß, wen es vor sich hat. Ist ja ne ganz andere Ausgangssituation.

Bei der Nummer ist das eindeutig! Dazu habe ich mich ja aber schon genug ausgelassen...

Gruß vom Doc

Mich interessiert aus eben diesem Grund ;)

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Hallo

Ich hatte gestern schon mal angeregt, dass sich von einem Kontrollbesuch betroffene

Forenmitglieder hier einmal melden sollten und den genauen Ablauf des Besuches

schildern sollten.

Wie gesagt, wir haben hier zu diesem Punkt viel gelesen, aber noch keine Schilderung über den genauen Ablauf

eines erfolgten Kontrollbesuches.

Gruß

Genau der gleichen Meinung bin ich auch. Es wäre äußerst interessant zu wissen,

wie genau eine solche Überprüfung abläuft, und ob diese überall gleich abläuft

(sprich ob die Vorgehensweise der Behörden nach einer übergeordneten Anweisung abläuft).

Svenni

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