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Kontrolle der Waffenaufbewahrung


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:confused: Grün!

Hallo Uwe

Sorry, Grün falsch interpretiert. Bauschaum ist tatsächlich genial, aber diskussionsbedürftig :rotfl2::icon14:

Hallo Doc

Ja, ich weiß. Spitzfindigkeiten verleiten mich manchmal zu diesen Diskussionen. Ist es Zeitgeschichte, den Moment festzuhalten, wenn das GG verletzt wird ??? Mit der WoDuSU meinte ich das plötzliche Beginnen des Öffnens von nebenstehenden Schränken. Er verlässt also den Bereich der Nachschau. Ich wette, dass es EINZELNE damit in die Schlagzeilen schaffen werden.

Bitte nicht zu ernst nehmen.

Gruß

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Hallo zusammen,

es ist hier ein paar mal, aber in meinen augen noch nicht oft genug gesagt worden.

Man muß niemand in die wohnung reinlassen.

es kann einem daraus kein strick gedreht werden. GG (§13) steht über dem neuen gesetz.

es ist aber möglich, das man das vor gericht durchdrücken muß (besser gesagt die folgen die die behörde einem aufs auge drücken will abschmettern muß).

falls es so kommt werd ich den weg gehen.

wäre nicht das erste mal.

weiteres gibt es nicht zu sagen.

ach doch

Laws are made for people and the law can never scorn the right of a man to be free.

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Na weil ich bei einer Nachschau immer noch das Hausrecht hätte!

Das endet aber, wenn die Nachschau zur Feststellung einer OWI oder Straftat führt!

Ansonsten hat kein Kontrolleur ein Bedürfnis zur fotografischen Sicherung.

Jetzt will ich aber nicht über die Ermächigungs- oder Eingriffsbefugnis der Kontrolleure diskutieren, da wir ja noch gar nicht wissen, wer die Kontrollen letztendlich durchführt.

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Hallo doc,

Nimm den Fall ich Überwache meinen Waffenraum aus Sicherheitsgründen mit einer Kamera, innen und aussen. Das hat der Kontrollierende dann zu dulden. Er kann alternativ auch einfach gehen. Es passiert das Selbe wenn er den Automatenraum einer Bank betritt.

Gruß

Sei mal ehrlich: ein wenig beissen wir uns jetzt in den Schwanz (ich mein, so wie Hunde das machen)!

1) Du hast Dich dem Gesetz zu beugen und ihm letzendlich die Kontrolle zu ermöglichen - FAKT!

2) Es geht - wie ich schon geschrieben habe - auch darum, dass zum Beispiel eine Bank die Aufnahmen nicht speichert (zumindest darf sie das nicht), um sie dann womöglich irgendwie gegen den Willen des Gefilmten zu verwenden! DA hat dieser dann schon das Recht zu bestimmen, dass er nicht wegen einer einfachen dienstlichen Tätigkeit gefilmt wird! FAKT

3) hast Du eh keine Kamera über Deinem Safe hängen... FAKT??? :P

Doc

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Hallo Uwe

Sorry, Grün falsch interpretiert. Bauschaum ist tatsächlich genial, aber diskussionsbedürftig :rotfl2::icon14:

Hallo Doc

Ja, ich weiß. Spitzfindigkeiten verleiten mich manchmal zu diesen Diskussionen. Ist es Zeitgeschichte, den Moment festzuhalten, wenn das GG verletzt wird ??? Mit der WoDuSU meinte ich das plötzliche Beginnen des Öffnens von nebenstehenden Schränken. Er verlässt also den Bereich der Nachschau. Ich wette, dass es EINZELNE damit in die Schlagzeilen schaffen werden.

Bitte nicht zu ernst nehmen.

Gruß

Ok... B)

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2) Es geht - wie ich schon geschrieben habe - auch darum, dass zum Beispiel eine Bank die Aufnahmen nicht speichert (zumindest darf sie das nicht), um sie dann womöglich irgendwie gegen den Willen des Gefilmten zu verwenden! DA hat dieser dann schon das Recht zu bestimmen, dass er nicht wegen einer einfachen dienstlichen Tätigkeit gefilmt wird! FAKT

Doc

Und wie komme ich nach einem Bankraub an den Film?

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Hallo

Die Frage ob alle eingetragenen Waffen "vorgeführt" werden müssen ist sicherlich von hoher Bedeutung.

Es soll sehr umfangreiche Sammlungen geben. Diese Einzel-Prüfung kann dann schon möglicherweise einen Tag oder länger

in Anspruch nehmen. Wer zahlt hier die Zeche dieser gesetzlichen Zwangsmassnahme? Vom Gesetzt "verarscht" und

zahlen darf der Schütze auch noch.!! Ich bin gespannt wie lange es dauert und eine neue Horrorgebührenordnung

wird vorgestellt. Alles zum Wohle des Schützen!!

Gruß

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Aber Hallo, in welchem Gesetz willst Du das gelesen haben?

Kommt wohl darauf an was gefilmt/fotografiert wird. Typenschild im Schrank, Befestigung an der Wand - OK. Schrank mit halber Zimmereinrichtung - Nicht OK.

Gesetz? Die Datenschutzgesetze. Es dürfen nur die Daten erhoben werden, zu deren Erhebung die verschiedenen Behörden durch eine besondere Rechtsvorschrift ermächtigt sind, oder mit Einwilligung des Betroffenen. So hat ein Familienfoto auf der Kommode neben dem Waffenschrank, ein rosa Plüschsofa oder der Besenschrank etc., nichts auf einem Foto in der Akte der Waffenbehörde zu suchen.

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Kommt wohl darauf an was gefilmt/fotografiert wird. Typenschild im Schrank, Befestigung an der Wand - OK. Schrank mit halber Zimmereinrichtung - Nicht OK.

Gesetz? Die Datenschutzgesetze. Es dürfen nur die Daten erhoben werden, zu deren Erhebung die verschiedenen Behörden durch eine besondere Rechtsvorschrift ermächtigt sind, oder mit Einwilligung des Betroffenen. So hat ein Familienfoto auf der Kommode neben dem Waffenschrank, ein rosa Plüschsofa oder der Besenschrank etc., nichts auf einem Foto in der Akte der Waffenbehörde zu suchen.

Bestreitet doch auch keiner, ich bezog mich auf:

ZITAT(Jagazubi @ 31.07.2009 - 09:20)

Filmen oder fotografieren darf der SB nur mit Euerer Genehmigung.

Ich glaube wohl kaum, dass jemand von der Ordnungsbehörde, oder von wem auch immer, die Hausdame beim Duschen fotografieren will!

Ich traue Dir aber durchaus zu, dass Du weißt, was ich meine!

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Na genaugenommen ist das ja eine Replik auf die Einwände von Jagazubi und @ddi. Wurde wegen des Fehlens ihrer Zitate aus deinem Post bei meiner Antwort etwas entstellt, sorry.

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...

3) hast Du eh keine Kamera über Deinem Safe hängen... FAKT??? :P

Doc

Ich Überwache den Raum, in dem mein Tresor steht, mit einer Kamera (wie auch den Engangsbereich meiner Wohnung)!... FAKT!!!!

Wenn die Herren (und / oder Damen) keine Aufnahmen wünschen, müssen sie sich die Frage gefallen lassen, ob sie etwas zu verbergen haben! Z.B. unberechtigte ausdehnung der Kontrolle! Dabei muß moch nicht mal die gefahr bestehen, etwas zu finden! Die dürfen nur in den Tresor sehen und damit schluß! Sind alle Waffen drinn, drehen die netten Leute um und gehen wieder! Wenn nicht, dürfte das ihre letzte Kontrolle gewesen sein. Dienstaufsichtsbeschwerde usw.. Und ich bin der festen Meineung, das die sich, wenn sie wissen, das ihre Kontrolle aufgezeichnet wird, absolut korekt verhalten werden.

Ich wurde schon öfters gefragt, ob ich unter Verfolgungswahn leiden würde! Einmal kam dann so ein Frager zu mir und wollte wissen, ob ich zufällig den Diebstahl seines Gartentohres gefilmt hätte! Hat Pech gehabt der gute! Ich Überwache nur MEIN Grundstück!

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Hallo

das noch nicht in Kraft gesetzte Gesetz wirkt schon. Hier wird nicht darüber dikutiert, welche Mittel dem Möchtegernkontrolleur rechtlich zur Verfügung stehen, wenn ich ihn nicht kontollieren lasse, sondern was er bei einer Kontrolle darf. Bisher darf er rechtlich gar nichts und wenn ich freiwillig kontrollieren lasse alles. Er darf jedem, der es gerne hat, mit dem Mittelfinger rektal die Temperatur messen. Dies aber immer nur auf freiwilliger Basis.

Ich werde es im Hinblick auf das Grundgesetz weiterhin so handhaben, daß ich den Kontrolleur nicht reinlasse. Alles Andere wird von einem Fachanwalt geklärt.

Steven

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