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IGNORED

Kontrolle der Waffenaufbewahrung


IMI

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Aus zuverlässiger Quelle weiß ich, dass das Kreisverwaltungsrefaerat München bereits fleißig Kontrollen in den Wohnräumen der Waffenbesitzer durchführt; hats schon jemanden von Euch erwischt?

Antwort gerne auch per PN.

IMI

Geschrieben

Hallo

Schützenlollegen im Einzugsgebiet der Behörde Aschaffenburg wurden bereits vermehrt kontrolliert,

die Bayern sind hier also allenhalben sehr rührig.

Gruß

Geschrieben
Hallo

es wäre interessant zu erfahren, wieviele der Schützen auf ihr Grundrecht bestehen und den Kontrollierenden nach Hause schicken.

Steven

Vermutlich die wenigsten...

Geschrieben
Eigentlich nur wenn der Waffenschrank zwangsweise geöffnet werden muß!

Und dann erfüllt der geknackte Schrank nicht mehr die erforderliche Sicherheitsstufe -> unsachgemäße Aufbewahrung -> Zuverlässigkeit weg + OWi

Wollen die denn wirklich jede in der WBK eingetragene Waffe sehen?

Geschrieben
Wollen die denn wirklich jede in der WBK eingetragene Waffe sehen?

Nein, möglichst nur die welche NICHT IN DER WBK STEHEN!!! :rolleyes: Ist doch klar

Geschrieben

Ich frage deswegen, weil man ja sagen kann, die unsachgemäß aufbewahrten Waffen (z.B. Kleiderschrank / unterm Kopfkissen) hat man einem anderen Berechtigten ausgeliehen (der zufälligerweise sehr weit wegwohnt, damit die da nicht nachsehen) und kann sie daher leider nicht vorzeigen, ist aber gerne bereit sie vorzuzeigen, wenn man sie wieder hat.

Geschrieben
Ich frage deswegen, weil man ja sagen kann, die unsachgemäß aufbewahrten Waffen (z.B. Kleiderschrank / unterm Kopfkissen) hat man einem anderen Berechtigten ausgeliehen (der zufälligerweise sehr weit wegwohnt, damit die da nicht nachsehen) und kann sie daher leider nicht vorzeigen, ist aber gerne bereit sie vorzuzeigen, wenn man sie wieder hat.

Na dann viel Spaß !

Dann fragen die mal eben kurz nach der schriftlichen Überlassung an den den anderen Erwerbsberechtigten und das Thema ist gekärt.

Hast du die schriftliche Überlassung aber nicht, ist das Thema auch gekärt, allerdings nicht zu deinen Gunsten.

Gast God of Hellfire
Geschrieben
:gaga:

...dachte ich auch grad.

Leute unabhängig von Sinn, Unsinn, Verfassungsmäßigkeit oder sonstigen Einwänden zu Kontrollen vor Ort:

Die derzeitigen Auflagen zur Aufbewahrung sind nunmal da und prinzipiell vernünftig. Keiner will, daß jemand Zugriff auf seine Waffen hat wenn er/sie nicht da ist.

Im Falle einer Kontrolle liegen die Dinger entweder im Schrank und alles ist OK oder eine Waffe ist verliehen, was durch den Leihschein belegbar ist (keiner sollte so dumm sein und keine Kopie davon haben). Ein Kontrolleur mit Hirn sollte das so akzeptieren bzw. kann sich im Zweifel mit dem Entleiher der Waffe bzw. dessen Behörde in Verbindung setzen und ein Faß aufmachen. Im Endeffekt stellt sich beim LWB kein rechtswidriges Verhalten heraus.

Sollte das Teil geladen unter dem Kopfkissen liegen solltet Ihr zusehen, daß Ihr die Situation irgendwie schlüssig erklärt. Jemand anderen da mitreinzuziehen ist ziemlich schofelig und wenn der Kontrolleur es darauf anlegt auch extrem zuverlässigkeitsgefährdend.

Ist es eigentlich so schwer in der Realität klarzukommen?

Geschrieben

Und was ist wenn ich meine Waffen (oder ein paar davon) in einem Waffenschrank an meinem Zweitwohnsitz/bewohnte Jagdhütte/Bankschließfach... habe? Eventuell hunderte Kilometer weg? Schreibt mir doch keiner vor wo ich meine Waffen aufbewahre. Denke kaum dass ich mit den Kontrolleuren stundenlang durch die Gegend fahre.

Geschrieben
Dann fragen die mal eben kurz nach der schriftlichen Überlassung an den den anderen Erwerbsberechtigten und das Thema ist gekärt.

Hast du die schriftliche Überlassung aber nicht, ist das Thema auch gekärt, allerdings nicht zu deinen Gunsten.

Warum?

Ich kann doch meine Waffe auf dem Stand einschließen!

Ich habe z. B. eine meiner Waffen hier auf meiner Dienststelle eingeschlossen und wo soll da das Problem sein?

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Und was ist wenn ich meine Waffen (oder ein paar davon) in einem Waffenschrank an meinem Zweitwohnsitz/bewohnte Jagdhütte/Bankschließfach... habe? Eventuell hunderte Kilometer weg? Schreibt mir doch keiner vor wo ich meine Waffen aufbewahre. Denke kaum dass ich mit den Kontrolleuren stundenlang durch die Gegend fahre.

Hölzken? Stöcksken?

Wer weiß?

Geschrieben
Sollte das Teil geladen unter dem Kopfkissen liegen solltet Ihr zusehen, daß Ihr die Situation irgendwie schlüssig erklärt. Jemand anderen da mitreinzuziehen ist ziemlich schofelig und wenn der Kontrolleur es darauf anlegt auch extrem zuverlässigkeitsgefährdend.

Meine liegt gerade zum Putzen auf dem Couchtisch und wo ist da das Problem, wenn eine Kontrolle kommt?

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Meine liegt gerade zum Putzen auf dem Couchtisch und wo ist da das Problem, wenn eine Kontrolle kommt?

Eben. Nur wird das im Zweifel sicher anders gewertet als geladen unterm Kopfkissen.

Wobei selbst das nicht illegal ist.

Geschrieben
Eben. Nur wird das im Zweifel sicher anders gewertet als geladen unterm Kopfkissen.

Wobei selbst das nicht illegal ist.

Eben, wenns klingelt, holt man sie doch eh unterm Kopfkissen hervor, steckt sie sich hinten in den Hosenbund, falls es ein Überfallkommando ist, oder?

Geschrieben
Warum?

Ich kann doch meine Waffe auf dem Stand einschließen!

Ich habe z. B. eine meiner Waffen hier auf meiner Dienststelle eingeschlossen und wo soll da das Problem sein?

Das ist richtig - in dem Fall kann dann ja auch die sichere Aufbewahrung nachgewiesen werden.

Die Sache ist doch die, von mir aus hänge ich die Waffe über den Kamin, stelle sie ins Gäste-WC oder lege sie auf den Küchenschrank.

Ist alles kein Problem - solange ich zu Haus bin und damit die direkte Gewalt über die Waffe ausübe - denn: was mache ich wenn ich z. B. die Waffe reinigen möchte. Ich muss mich damit ja nicht in meinen A-Schrank mit dem Maßen 1,50 m x 0,26 m zurückziehen, von innen abschließen , die Flinte auseinander bauen und reinigen.

Ich kann mich in`s Gäste WC zurückziehen und anfangen die Flinte zu reinigen (ich meine jetzt die richtige :rolleyes: ). Wenn es dann an der Tür klingelt, stehe ich auf, lege sie über`s Waschbecken und gehe zur Tür um die Kontrolleure reinzulassen.

Ist alle kein Problen, ich übe die direkte Gewalt über die Waffe aus. Auch wenn mein Jagdfreund mit seiner Frau anwesend ist. Kein Thema, kein Kontrolleur kann da irgend etwas beanstanden.

Ich gehe sogar soweit und behaupte, dass ich die Waffe unter das Kopfkissen oder bei den Socken in der Schublade haben kann, solange ich im Haus bin und - das ist natürlich selbstverständlich, auch einen vorschriftsmäßegen Waffenschrank habe , in dem ich die Waffe einschließe , wenn ich das Haus verlasse und damit nicht mehr die direkte Gewalt über die Waffe ausübe.

Von daher machen auch diese Kontrollen Null, aber auch überhaupt keinen Sinn.

Ahoi

en

Geschrieben

Solange es sich um den Privathaushalt handelt - ja!

Und da schicke ich die Kontrolleure das erste Mal auch nach Hause :grin:

Die Grundrechte, die uns noch geblieben sind, sollten wir auch wahrnehmen.

Vorsicht bei Waffenaufbewahrung auf Firmengelände: Da ists nix mit dem Nachhauseschicken!

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