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IGNORED

Muß ich meine Munitionsschränke anschrauben?


Bender

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Wir werden bald alle genug A/B/0/I Schränke für die ausschließliche Lagerung der Mun übrig haben. Dann müssen wir wohl oder übel einen neuen mit Bio-Schloss kaufen. Zumindest die, mit mehr als 5/6 Waffen.

Mir ist übel... :kotz:

Bearbeitet von Floppyk
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Auch wenn viele argumentieren, man solle den Mun-Tresor doch einfach fest schrauben:

Ist der Tresor nicht allein durch die Tatsache, daß er sich innerhalb meiner abgeschlossenen Wohnung / Haus lagert

gegen Mitnahme gesichert ?

Ich meine, man könnte den Schrank schon fest schrauben. Aber ein potenzieller Einbrecher, der ihn mitnehmen will

kann ihn ganz schnell mit einem Brecheisen von der Wand hebeln. Es sei denn, man hat gegossene Beton-Wände....

In den klassischen Hohl-Ziegel-Wänden hält kein Dübel so fest, daß man es nicht mit roher Gewalt lösen könnte....

Gruß,

ein ganz Wilder

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Mal ganz abgesehen davon, dass es unter normalen Umständen eine rechtliche Pflicht für die Befestigung von Munitionsbehältnissen nicht gibt: was bringt mir das, wenn ich den Schrank hinten mit X00 kg Abrissgewicht verankere und man den vorne mit 'nem Brecheisen "problemlos" aufbekommt?

Das ist doch 'ne Aktion für Leute im Dübel-Wahn!

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Mal ganz abgesehen davon, dass es unter normalen Umständen eine rechtliche Pflicht für die Befestigung von Munitionsbehältnissen nicht gibt: was bringt mir das, wenn ich den Schrank hinten mit X00 kg Abrissgewicht verankere und man den vorne mit 'nem Brecheisen "problemlos" aufbekommt?

Das ist doch 'ne Aktion für Leute im Dübel-Wahn!

Ist doch Glasklar. Dann kann der böse Einbrecher nicht den Schrank klauen sondern nur den Inhalt.

Ich habe meine Schränke auch nicht festgedübelt. Ich habe sie im Haus versteckt.

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  • 4 Jahre später...

Hallo Leute! Interessanter Thread, wenn auch schon etwas älter.

Ich grabe ihn aus aktuellen Anlass einmal hervor.

War auf der Suche nach einem Munitionsschrank und da ist mir eingefallen dass meine Eltern einen massiven Stahlblechschrank in der Garage haben.

Stammt aus der Auflösung eines Amtes, da wurden die alten Möbel für ein paar € verkauft. In dem Schrank wurden meines Wissens zuvor Pflanzenschutzmittel gelagert.

Meine Frage wäre nun, ob ich darin Munition aufbewahren darf?

Das Schloss funktioniert mit einem normalen Schlüssel, wenn es geöffnet ist, kann man einen Plastikgriff rechts davon - ähnlich einer Autoschiebetür - betätigen. Innen ist kein Schwenkriegel, sondern Metallstangen die die Türe oben und unten durch Arretierung im Korpus verriegeln. Diese werden beim Öffnen "eingefahren" sodass die Türe sich öffnet.

Da ein Bild mehr sagt als 1000 Worte, hier ein Bild von dem was ich meine (von vorne):

http://www.ebay.de/itm/181316587635?ssPageName=STRK:MEWAX:IT&_trksid=p3984.m1438.l2649

Die Stangen sehen etwa so aus:

http://www.frankonia.de/966979/261734/productdetail.html?query=Munitionsschrank&articleNumber=161423

Im Vergleich zum Mauser-Schrank fehlt der Schwenkriegel, es ist also eher ein 2-Riegel-Sicherheitsschloss.

Meines Erachtens erfüllt aber das Behältnis die Anforderungen des Waffengesetzes, was meint ihr?

Wäre echt klasse wenn ich mir das Geld für den neuen Schrank sparen könnte! :D :D

Danke & lg

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Moin,

Stahlblechbehältnis mit "Schwenkriegelschloss" reicht aus. Gewichte, Handlichkeit und Verankerungen spielen keine Rolle. Wenn ich meine Wohnung abschließe, wenn ich auf Arbeit oder unterwegs bin, sollten die erforderlichen Vorkehrungen getroffen worden sein. Diese Blechschränkchen sind wohl ehr dafür gedacht, dass man selber nicht schnell rankommt.

OK, ich habe meinen A-Schrank auch verankert(nur LW). Was aber auch nicht muss. Er bleibt nur stehen, wenn ich die Tür aufmache... :rofl:

Man sollte sich da wohl nicht verrückt machen lassen. Wenn ich natürlich tausende Schuß für Büchse von RWS hätte, würde ich sie in einem gesonderten A-Schrak lagern.

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Ich hab einfach hinter dem Munschrank einen Dübel in die Wand gebohrt und rausgerissen. Fehlt der Munschrank nun, sieht es so aus, als WÄRE er angedübelt gewesen!!

So ist das Problem gelöst!!

Nicht (d)übel, aber leider wird das nichts wert sein, da man dich hier zu 100 Prozent nur anhand deiner angegeben Waffen im Forum identifizieren kann. Vater Staat hat nämlich eine Liste mit deinen Schusswaffen und schnüffelt in diesem Forum rum. Demzufolge kann er auch deinen Beitrag lesen, zuordnen und gegen dich verwenden. Nennt mich paranoid, aber so ist es nun mal.

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Es geht hier um Mun-Schränke, und diese müssen noch nicht mal ein Schrank sein, geschweige denn verankert sein.

Ein Stahlblechbehältnis mit Schw..... :rtfm:

Oder müssen/sollen wir uns noch über die Definition "Schrank" unterhalten? Welche Höhe/Breite/Tiefe/Gewicht/Aussehen.....?

Angenommener Weise, kommt bei einem Wohnungseinbruch die Mun abhanden, dann war das ja schon mal illegal. Stehen die Waffen noch im Schrank ist doch alles gut. Nur mit Mun kann man höchstens gut werfen...

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Super, vielen Dank für Eure Antworten!

Ich werde mal schauen ob der Schrank "vorgebohrt" ist, ansonsten fällt mir schon was anderes ein um ihn zusätzlich zu verankern. Was aber natürlich über das vom Gesetz vorgeschriebene Maß hinausgeht.

Super dass das alte Ding - ist aber noch top in Schuss - nun noch einem sinnvollen Verwendungszweck zugeführt werden kann :D

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  • 1 Jahr später...

Es ist ja eine Überarbeitung des WaffG bezüglich der Sicherheitsstufen Waffenschränke in Vorbereitung. Das ist ja nötig, weil die alte VDMA nicht mehr gilt. Möglicherweise könnten sich dann auch Änderungen ergeben, was Munitionsschränke oder die Befestigung von Waffen- oder Munitionsschränken betrifft.

Allerdings frage ich mich schon länger was passiert, wenn Munition in einer kleinen Geldkassette oder Waffen in einem kleinen Möbeltresor abhanden kommen. Da könnte man die Frage stellen, ob man genug zum Diebstahlschutz getan hat, auch wenn eine Wegnahmesicherung nicht explizit gefordert ist. Denn eine herumliegende Geldkassette ist bei einem Wohnungseinbruch in jedem Fall weg. Da wird sich der ungebetene "Gast" mit Sicherheit keine Mühe machen und diese erst aufbrechen, sondern diese gleich einsacken. Sinngemäß gilt für einen 35 Kg Möbeltresor mit Waffeninhalt das Gleiche.

Denn im § 36 WaffG findet sich der Grundsatz:

Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass
diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

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Allerdings frage ich mich schon länger was passiert, wenn Munition in einer kleinen Geldkassette oder Waffen in einem kleinen Möbeltresor abhanden kommen.

Sagen wir mal so: Wenn die Kassette erst mal weg ist, gerät mal grundsätzlich in die Bredouille... :blush:

Ratsam ist, sich darüber mal vorab Gedanken zu machen..

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Tja, musste ja keinem erzählen!

Naja, es soll ja auch schon mal Einbrecher gefasst worden sein. Was ist dann, wenn es dann auf dem Tisch kommt, dass der auch Munition und/oder Waffen hat mitgehen lassen und man dies entgegen der Verpflichtung nicht gemeldet hat? Man wird nach einem Wohnungseinbruch kaum glaubhaft vermitteln können, dass man gerade diesem Verlust nicht bemerkt hat.

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