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IGNORED

Aufbewahrung der Waffen - Hilfe beim Formular ausfüllen


Bianchi

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ein kürzlich eingetroffener "Liebesbrief" vom Ordnungsamt verlangt eine Bestätigung von mir im Form eines Formulars, daß:

"sämtliche Waffen (nicht Munition :confused: ) ordnungsgemäß in entsprechend zugelassenen Schränken/Tresoren untergebracht sind".

Danach muss ich folgendes ankreuzen: Tresor/Waffenschrank und die "Zulassung" ausfüllen. Viel Platz gibt es nicht für einen ausführliche Angabe.

Zwei Frage an die Experten:

1. Was ist der (feine) Unterschied zwischen einem Tresor und einem Waffenschrank?

2. Welche Angaben werden unter "Zulassung" erwartet, z.B. Klasse B nach VDMA 2XXXXX ?

Danach geht das Formular weiter mit:

"und dass nur der Unterzeichnete Zugriff auf die Waffen hat.

Mir ist bekannt, dass eine falsche Angabe zu einem Widerruf der WBK führt." (und werden die sich Mühe geben irgend etwas zu finden :angry2: ) .

Gruss,

Bianchi

PS: Im Deckbrief wird gefragt ob ich meine Waffen behalten möchte da so viele :rotfl2: ihre abgegeben hätten. Es gibt einen Unterschied zwischen "abgeben" und "zulegen"... :00000733:

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Hallo zusammen,

Danach geht das Formular weiter mit:

"und dass nur der Unterzeichnete Zugriff auf die Waffen hat.

Mir ist bekannt, dass eine falsche Angabe zu einem Widerruf der WBK führt." (und werden die sich Mühe geben irgend etwas zu finden :angry2: ) .

Gruss,

Bianchi

Und Leute mit gemeinschaftlicher Aufbewahrung in einer häuslichen Gemeinschaft haben die A****karte gezogen?

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Und Leute mit gemeinschaftlicher Aufbewahrung in einer häuslichen Gemeinschaft haben die A****karte gezogen?

Warum denn ?

Das ist gesetzlich zulässig, also schreibt man es auch dazu.

Meine Frau hat Zugriff zu allen meinen Tresoren.

Warum sollte das Amt was dagegen haben ?

Sie hat drei eigene WBK und lagert ihre Waffen zusammen mit meinen.

:gutidee:

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Und Leute mit gemeinschaftlicher Aufbewahrung in einer häuslichen Gemeinschaft haben die A****karte gezogen?

... das nur die waffenrechlich berechtigte(n) Person(en) Zugriff auf die Waffen haben........

wäre auch richtig.

Gruß

Spopi

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Wo ist Dein Problem, kreuze die "angemessene Unterbringung" an, laß Deiner Behörde Fotos vom Schrank und vom Typenschild desselben zukommen und gut ist.

mfg

Ralf

@ Dynamite Harry

"Angemessene Unterbringung" gibt es nicht als Option und Fotos werden nicht verlangt (wie in München, glaube ich).

@Alle

Ich denke auch, dass die Formulierung in vielen Hinsichten nicht sehr präzies ist, aber dieser Bogen soll ausgefüllt werden.

Ich habe nur Klasse B Waffenschränke, oder sind die Tresore? :confused: ?

Gruss,

Bianchi

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Hallo zusammen,

ein kürzlich eingetroffener "Liebesbrief" vom Ordnungsamt verlangt eine Bestätigung von mir im Form eines Formulars, daß:

"sämtliche Waffen (nicht Munition :confused: ) ordnungsgemäß in entsprechend zugelassenen Schränken/Tresoren untergebracht sind".

Das ist nach § 36 Abs. 3 WaffG zulässig. Nach der Munitionsverwahrung sollte allerdings auch gefragt werden.

Danach muss ich folgendes ankreuzen: Tresor/Waffenschrank und die "Zulassung" ausfüllen. Viel Platz gibt es nicht für einen ausführliche Angabe.

Ankreuzen ist doch eine gute Alternative. Wäre viel schwieriger, frei einzutragen, welche Zertifizierung der Tresor hat. Oder ?

Zwei Frage an die Experten:

1. Was ist der (feine) Unterschied zwischen einem Tresor und einem Waffenschrank?

Den gibt es eigentlich nicht. Es sind lediglich zwei Begriffe für das selbe. Was man genau braucht, steht in § 36 WaffG und § 13 AWaffV.

2. Welche Angaben werden unter "Zulassung" erwartet, z.B. Klasse B nach VDMA 2XXXXX ?

Aus einem guten Auskunftsbogen sollte sich das eigentlich bereits ergeben. Oder Du schaust ins Gesetz unter den o.g. Passagen. A-Schrank für Langwaffen, B-Schrank für Kurzwaffen, Jägerschrank oder halt die neuen EU-Normen Stand Mai 1997, wobei dort Widerstandsgrad 0 bereits (geringfügig) besser als ein guter alter B-Schrank ist. Dazu die Feinheiten mit der 200-KG-Grenze, Überkreuzverwahrung nicht passender Munition etc. Könnte man eigentlich auch viel leichter und klarer regeln finde ich.

Danach geht das Formular weiter mit:

"und dass nur der Unterzeichnete Zugriff auf die Waffen hat.

Diese Frage sollte sich eigentlich erübrigen bzw. jedem Waffenbesitzer klar sein. Ganz genaue Behörden fragen auch noch, wo und wie der Schlüssel verwahrt wird. Aber das geht mir persönlich zu weit...

Mir ist bekannt, dass eine falsche Angabe zu einem Widerruf der WBK führt." (und werden die sich Mühe geben irgend etwas zu finden :angry2: ) .

Hm, da siehst Du jetzt aber seeehr schwarz ! So schnell gehts dann auch wieder nicht, weil die Behörde Dir FÜR DIE ZUKUNFT unterstellen muss, dass Du nicht sicher verwahren wirst. Nur wenn Du Deine Auskunft beharrlich verweigerst oder öfters mal bei Verstößen erwischt wirst, ist Essig.

PS: Im Deckbrief wird gefragt ob ich meine Waffen behalten möchte da so viele :rotfl2: ihre abgegeben hätten. Es gibt einen Unterschied zwischen "abgeben" und "zulegen"... :00000733:

Das ist natürlich der Hohn, wobei manch alter Erbe oder Altbesitzer sogar ganz froh ist, wenn er nach Hinweis auf eine nicht rechtskonforme Waffenverwahrung weiß, wie er die Teile legal entsorgen kann. Aber im Auskunftsbogen schon danach zu fragen ist einfach nur :peinlich:

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So nu hab ich auch son Schrieb bekommen. Allerdings ohne solche Kommentare wegen abgabe.... *freu*

Was mich nun ein bisschen nachdänklichmacht, sind die auszufüllenden Spalten.

da wären:

Waffenart (ok ist klar) LW

Behältnis (hmm auf dem Aufkleber im Schrank steht ganz groß "Wertschrank", ob die das meinen?)

Norm wäre dann wohl VDMA 24992

Widerstandsgrad (A?)

Sicherheitsstufe (wieder A? oder ist das was anderes?)

Aufstellungort (kenn ich ;)

Und zur Munition wollen sie genau die selben angaben haben (außer Waffenart). Und wie war das nochma mit der Munition? Reicht da die Unterbringung in nem abgeschlossenen Fach im Schrank? Ich hab mich da noch nich so wirklich für interesiert, weil ich noich keine Munition zu Hause hatte^^ Ein Schützenkollege lädt immer für mich und bringt die dann mit zum schiessen.

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Ganz genaue Behörden fragen auch noch, wo und wie der Schlüssel verwahrt wird.

janee, is klar! ich sach denen wo sich mein schlüssel zum waffenschrank befindet, damit sie den dann bei einer kontrolle wenn ich nicht vor ort bin schnell mal holen können um zu schaun ob auch alle waffen IM schrank verwart sind!?

ich glaub es geht los!!! :icon13::mad:

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ZITAT

Danach geht das Formular weiter mit:

"und dass nur der Unterzeichnete Zugriff auf die Waffen hat.

Diese Frage sollte sich eigentlich erübrigen bzw. jedem Waffenbesitzer klar sein.

ne.. die Formulierung dieser Fragestellung, wenn ich sie nur mit ja oder nein beantworten kann ist absolut unzulässig... es gibt nämlich Haushalte woe der Lebenspartner ebenfalls über eine WBK und Waffen verfügt und sie (völlig legal und vom Gesetz gedeckt) mit in dem Tresor/Waffenschrank verwahrt...

so wie die Frage hier gestellt ist müsste man in diesem Falle NEIN ankreuzen... und dann wirds lustig!

richtig wäre die Formulierung " und das nur BERECHTIGTE Zugriff auf die Waffen haben "

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Moin!

Diese Schreiben bekamen wir in Hamburg bereits

letztes Jahr!

Tresore/Waffenschränke mussten z.B. mit Rechnung belegt werden.

In den 90ern hatte ich, im Rahmen einer Verwaltungsbeschwerde meine

Rechnung eingereicht; darauf wies ich sie hin:"befindet sich seit....in Ihrer Akte!"

War wohl in Ordnung, keine weitern Fragen..

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Bei uns (Landkreis Hameln-Pyrmont) gibt es diese Schreiben auch.

Allerdings werden nur die Waffenbesitzer angeschrieben, von denen die WaffBehörde keine Unterlagen über die sachgemäße Aufbewahrung hat.

In den letzten Jahren wurde bei jedem waffenrechtlichen Vorgang nach der sachgemäßen Aufbewahrung gefragt.

Nun werden die fehlenden Unterlagen ergänzt.

Gruß

Michael

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Bei uns (Landkreis Hameln-Pyrmont) gibt es diese Schreiben auch.

Allerdings werden nur die Waffenbesitzer angeschrieben, von denen die WaffBehörde keine Unterlagen über die sachgemäße Aufbewahrung hat.

In den letzten Jahren wurde bei jedem waffenrechtlichen Vorgang nach der sachgemäßen Aufbewahrung gefragt.

Nun werden die fehlenden Unterlagen ergänzt.

Gruß

Michael

Es hing mit der Waffenrechtsreform zusammen..

Die SB durchwühlen natürlich nicht jede Akte, sondern

verschicken pauschal Briefe an alle...

Damit sind sie immer auf der richtigen Seite..

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  • 2 Wochen später...
Es hing mit der Waffenrechtsreform zusammen..

Die SB durchwühlen natürlich nicht jede Akte, sondern

verschicken pauschal Briefe an alle...

Damit sind sie immer auf der richtigen Seite..

Und viele haben ja schon so einige Jahre ihre WBK und die Waffenbehörde weiß dann nicht, was seit 1980 oder so an Tresorbestand vorliegt. Nachfragen kann sie ja und die Antwort sollte nicht schwerfallen, wenn man sich rechtskonform verhält.

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nun habe ich auch die Aufforderung erhalten.

Mir wurde mitgeteilt, dass ich bis zum 31.07. Zeit habe die Unterlagen zu meinen Schränken vorzulegen. Falls diese nicht mehr vorhanden seien, dann Fotos von Innen und Aussen, Klassifizierungsaufkleber müssen zu sehen sein.

In der Anlage des Schreibens eine Aufstellung für alle Arten von Waffenschränken mit VDMA Zertifizierungdaten.

Von Munition war nur in soweit die Rede, dass diese getrennt von den Waffen aufzubewahren ist, bzw. in den Innenfächern zu lagern hat.(je Klassifizierung des Schrankes)

Gleichzeitig Aufforderung das Bedürfnis zu begründen durch Vorlage einer Bedürfnisbescheinigung des Verbandes, Vorlage des Gültigen Jagdscheines.

Dies ist die erstmalige Überprüfung seit 1980.

Als LB für Niedersachsen habe ich auch die ersten Befürfnisüberprüfungen für einige meiner Schützen erhalten. Verlangt wird eine Bestätigung von mir, dass der Schütze Mitglied ist, dass ich die Unterlagen für Regelmäßiges Schießen PERSÖNLICH gesehen habe und bestätigen kann und das ganze für die rückliegenden 3 Jahre.

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Als LB für Niedersachsen habe ich auch die ersten Befürfnisüberprüfungen für einige meiner Schützen erhalten. Verlangt wird eine Bestätigung von mir, dass der Schütze Mitglied ist, dass ich die Unterlagen für Regelmäßiges Schießen PERSÖNLICH gesehen habe und bestätigen kann und das ganze für die rückliegenden 3 Jahre.

Ich nehme an, das waren aber doch nur die Regelprüfungen drei Jahre nach erstmaliger WBK-Ausstellung, oder ? Da ist mir der eine oder andere Fall aus den RAGs bekannt.

Aber ich sehe, die Einschläge kommen näher. Da sind die Ostfriesen ja vor den Friesen dran gekommen.

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Am Ende des Tages hat die Behörde einen interessanten Datenbestand:

- Name, Adresse

- Tresortyp, -hersteller

- Aufstellungsort (Straße, Haus-Nr., Etage)

Jetzt fehlt nur noch eine verlorene Festplatte .... (oder eine zentrale Datenverwaltung...)

Wenn jemand eine Schwachstelle eines bestimmten Tresortyps herausbekommt, wirds lustig.

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