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IGNORED

Diskussion: Petition an den Bundestag


SeinePestilenz

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Hallo PS,

wenn Du die Petition so einstellst, zeichne ich mit! Ggf. kannst Du den allerletzten Abschnitt noch etwas überarbeiten, laut Gewerkschaft der Polizei sind 2000 bis 2006 rund 10.000 Polizeistellen abgebaut worden. Bis 2010 sollen weitere 10.000 Stellen bundesweit abgebaut werden. Schon von daher kann der Bürger nicht mehr erwarten, dass im Notfall (z.B. Einbruch) rechtzeitig Streifenbeamte anrücken.

@Gromit und alle, die meinen, SV ja,ja - bloß nicht jetzt:

Was bringt euch dazu zu glauben, dass die Zukunft einen geeigneteren Zeitpunkt bieten wird? Die Medien idolisieren die Amoktäter fortlaufend und der nächste Amoklauf steht vor der Tür. Es bleibt nicht mehr viel Zeit. Getrennte Petitionen sind vollkommen ok, aber jetzt bei den massiven Angriffen aus Medien und nachfolgend Politik einfach nur stillhalten und auf "kleinere Übels" hoffen, ohne wenigstens einmal die Trumpfkarte SV zu ziehen, halte ich für absolut falsch.

Außerdem: Welche Verbände haben denn in den letzten 30 Jahren das Thema SV mit Schusswaffen vorgetragen? Wer es jetzt wieder nicht versuchen will, der versucht es nie.

dem kann ich nur zustimmen!

...... und die Petition mitzeichnen!

gruß alzi

edith meint ihr solltet euer rumgeblödel evtl. im OT betreiben, denn hier versuchen einige leute etwas sinnvolles zu bewirken!

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...

wenn Du die Petition so einstellst, zeichne ich mit! Ggf. kannst Du den allerletzten Abschnitt noch etwas überarbeiten, laut Gewerkschaft der Polizei sind 2000 bis 2006 rund 10.000 Polizeistellen abgebaut worden. Bis 2010 sollen weitere 10.000 Stellen bundesweit abgebaut werden. Schon von daher kann der Bürger nicht mehr erwarten, dass im Notfall (z.B. Einbruch) rechtzeitig Streifenbeamte anrücken.

...

Habe den Petitionsentwurf jetzt nochmal überarbeitet und deine Anregungen aufgenommen sowie den Anteil von legalen Schusswaffen bei Straftaten mitaufgenommen, da dies in der Diskussion zu der Waffenverbotspetition beim Bundestag aufkam.

Hier nun der aktuellste Entwurf:

Waffenrecht - Anpassung an EU-Recht und Überprüfung der WaffG Verschärfungen seit 1973

Text der Petition:

Der deutsche Bundestag möge die Aufhebung nicht deliktrelevanter und für die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entbehrlicher Restriktionen des Waffenrechts beschließen, und das waffenrechtliche Bedürfnis zu Zwecken der Selbstverteidigung innerhalb der eigenen Wohn- und Geschäftsräume im Waffengesetz verankern.

Begründung:

Das Waffenrecht der Bundesrepublik Deutschland zählt faktisch zu den restriktivsten innerhalb Europas. Es übertrifft in seiner Strenge die in der europäischen Waffenrechtsrichtlinie festgelegten Standards um ein Vielfaches. Mittlerweile ist ein Zustand eingetreten, in dem neue Verschärfungen kontinuierlich erfolgen, ohne dass hierfür objektiv nachvollziehbare Gründe wie z.B. belastbare Statistiken des Bundeskriminalamts herangezogen werden können. Ebenso unterbleibt im Bereich des Waffenrechts seit vielen Jahren eine dezidierte Analyse in Bezug auf die Wirkung der vorhandenen Restriktionen bzw. die Entbehrlichkeit einzelner Verbote. Demgegenüber entsteht durch das anwachsende System teils obsoleter bzw. überholter und inadäquater Regulierungen des Waffenrechts eine unnötige Komplexität, die vor allem auch mit den Kosten eines erheblichen bürokratischen Aufwands behaftet ist.

Der bedürfnislose Erwerb von Langwaffen in D bis 1972 schloss den Erwerb zu Selbstverteidigungszwecken von Haus und Hof natürlich mit ein. In der Praxis dürfte viel Altbesitz darauf zurückgehen. Die Quote für Straftaten mit legalen Schusswaffen liegt in der BRD bei unter 0,03%. Ein Erwerb zu Selbstverteidigungszwecken ist durchaus EU-konform. Selbst die rechtlichen Regelungen zum Führen der Waffen in der Öffentlichkeit überlässt sowohl die EU-Waffenrichtlinie von 1991 als auch die neue EU-Waffenrichtlinie den Mitgliedsstaaten, einige Mitgliedsstaaten wie beispielsweise Lettland haben bereits sehr liberale Regelungen eingeführt. Die echten Liberalisierungen im Waffenrecht die es in den letzten Jahren gab, geschahen fast immer für Zwecke der Selbstverteidigung: Etliche US-Bundesstaaten haben CCW-Regelungen (Waffenschein zum verdeckten Tragen von Waffen) eingeführt welche die Kriminalitätsraten in den Bundesstaaten senkte und 1994 hat Russland Langwaffen (insbesondere auch halbautomatische Flinten) für die Hausverteidigung zugelassen, was 5 Mio. neue Legalwaffen seither an die russische Zivilbevölkerung brachte - ohne negative Effekte! Auch sind die Verbrechensraten in den USA genau dort am höchsten, wo die restriktivsten lokalen Waffengesetze für die gesetzestreuen Bürger gelten, z.B. in Washington D.C.

Die lebensweltliche Praxis hat gezeigt, dass ein inflationär anwachsender Bestand von Restriktionen nicht geeignet ist, die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung weiter zu fördern. Es ist im Gegenteil ein Zustand eingetreten, der Straftäter gegenüber ihren Opfern besser stellt: Erstens sind die betreffenden Verbrechen bereits strafbewehrt; es ist somit abstrus, bereits Verbotenes mit weiteren Verboten zu belegen. Zweitens trifft die bereits überbordende Flut von Restriktionen mit gesetzestreuen Bürgern lediglich die Masse derjenigen, welche weder geneigt, noch entschlossen sind, Verbrechen zu begehen. Des Weiteren können aufgrund des bestehenden Auswuchses waffenrechtlicher Bestimmungen viele Bürger überhaupt nicht mehr erkennen, dass schon alltägliche Verrichtungen (Transport „gefährlicher Messer“) von Verboten des Waffenrechts betroffen sind. Die Entwicklung des Waffenrechts ist an einem Punkt angelangt, an dem die bestehenden Restriktionen sowie weitere Verschärfungen ungeeignet sind, die innere Sicherheit und Ordnung auszubauen oder gesellschaftliche Versäumnisse zu kompensieren.

Im Sinne der freiheitlich demokratischen Grundordnung, in welcher die volljährigen Bürger den Souverän bilden, ist aufgrund der geschilderten Umstände die Rückführung waffenrechtlicher Bestimmungen auf ein bürgernahes und demokratiewürdiges Niveau unumgänglich. Insbesondere ist hierbei an entbehrliche Regelungen zu denken wie verbotene Gegenstände, den Vereinszwang, die Entmündigung von Eltern bei der Schulung ihrer Kinder im sicheren Umgang mit Waffen usw.

In der bisherigen Entwicklung des Waffenrechts wurden Aspekte des Selbstschutzes der Bürger weitläufig ausgeblendet. Diese sind aber gerade vor dem Hintergrund der auch infrastrukturellen Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland intensiviert zu berücksichtigen. Vielerorts werden aus Sparmaßnahmen Polizeistellen in signifikantem Umfang abgebaut. Laut Gewerkschaft der Polizei sind von 2000 bis 2006 rund 10.000 Polizeistellen abgebaut worden. Bis 2010 sollen weitere 10.000 Stellen bundesweit abgebaut werden.

Eine präventiv wirkende Präsenz von Streifenpolizisten und zeitnahes Eintreffen am Einsatzort im Notfall (z.B. Einbruch) ist somit zunehmend nicht mehr gegeben. Den gesetzestreuen und unbescholtenen Bürgern darf der Zugang zu effektiven Mitteln des Selbstschutzes innerhalb des häuslichen Bereichs, sowie im strikten gesetzlichen Rahmen legaler Notwehr bzw. Nothilfe, wie ihn die beispielsweise die Bürger Canadas, Österreichs, Tschechiens, Luxemburgs, der Schweiz usw bereits besitzen, nicht weiter verwehrt werden.

Bitte habt Verständnis dafür, dass dies mein letzter Entwurf ist und ich auch nicht mehr bereit bin als Hauptpetent aufzutreten. Wer will kann den Entwurf beim Bundestag reinstellen bzw nochmals überarbeiten und dann beim Bundestag reinstellen. Mitzeichnen werde ich eine solche Petition und Werbung dafür machen, aber mehr ist nicht mehr drin.

Ich investiere jetzt lieber meine Zeit in die schnellstmögliche Verlagerung meines Lebensmittelpunktes nach Österreich.

Beste Grüße!

PS

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Bitte habt Verständnis dafür, dass dies mein letzter Entwurf ist und ich auch nicht mehr bereit bin als Hauptpetent aufzutreten.

Das ist sehr schade. Ich selber kann wegen der laufenden 12-Punkte Petition auch keine neue starten.

Wer macht's?

Die Vorlage ist m.E. wirklich sehr brauchbar und nochmals: mitzeichnen würde ich sie so jederzeit!

Grüße

Schwarzwälder

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Gehts jetzt nur drum, wers es reinstellt? Welche Konsequenzen hat das für den Petenten?

Nachtrag:

Wikepedia sagt:

"Ab 50.000 Unterstützern in den ersten drei Wochen nach Veröffentlichung wird "ein Petent oder mehrere Petenten in öffentlicher Ausschusssitzung angehört. Der Ausschuss kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschließen, dass hiervon abgesehen wird."

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Das wurde offiziell dementiert, daher hat diese Latrinenparole keinerlei Daseinsberechtigung mehr.

Hallo wahrsager,

zeige mir bitte dieses offizielle Dementi und ich schicke noch heute meinen Mitgliedsantrag ab. Das Einzige was ich sehe, dass Armatix unbehelligt mit dem FWR wirbt!

Man wirbt in der FAQ in Punkt 4 sogar mit enger Abstimmung und gemeinsamer Entwicklung mit dem FWR.

Das nenne ich dann keine Latrinenparole.

Gruß

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Hallo wahrsager,

zeige mir bitte dieses offizielle Dementi und ich schicke noch heute meinen Mitgliedsantrag ab.

Hinsichtlich der biometrischen Sicherung kann ich nur feststellen, dass das FWR nichts mit irgendwelchen Sicherungssystemen gleich welcher Art und gleich welchen Herstellers zu tun hat. Davon weiss ich nichts und ich muesste das wissen.
Das Einzige was ich sehe, dass Armatix unbehelligt mit dem FWR wirbt!

Man wirbt in der FAQ in Punkt 4 sogar mit enger Abstimmung und gemeinsamer Entwicklung mit dem FWR.

Das nenne ich dann keine Latrinenparole.

Ich glaube Gepperth!

Es gab wohl mal eine Zusammenarbeit zwischen dem FWR und Armatix, als das System noch ausschliesslich für die Erbenwaffen gedacht war. Daher kommen ja die ganzen Gerüchte. Wie diese Zusammenarbeit aussah, ob das FWR da Fragen beantwortet hat oder versucht hat, auf die Entwicklung irgendwie einzuwirken, weiss ich nicht.

Am besten, Du schreibst dem FWR eine Mail und fragst, was hinter der Behauptung von Armatix steckt.

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Ich sehe leider kein Dementi. Ich sehe ausschließlich eine Meinung von Herrn Gepperth (den ich übrigends ob seiner Leistungen sehr schätze)in einem Forum, in der er vorgibt nichts über Verquickungen zu wissen. Spekulativ meinte er zudem dieses wissen zu müssen.

Fakt ist Ar....ix wirbt mit dem FWR. Das FWR lässt dies unwidersprochen stehen. Geschäftliche Verbindungen zw. FWR und Ar...ix werden in zahlreichen Threads thematisiert.

Ein Dementi könnte man bspw. auf der offiziellen Homepage des FWR lesen, man könnte Ar...ix unterssagen mit dem FWR zu werben...Nix!

Zahlreiche Mitglieder haben das FWR laut eigenenm Bekunden in mehreren Threads angeschrieben. Ein Dementi wurde nie veröffentlicht.

Und mal ehrlich: Was sollte mehr Mißtrauen erzeugen? Die geschäftlichen Verquickungen zw. Herrn St. und Armatix waren öffentlich nachzulesen.

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An der Petition lässt sich noch feilen. Ich würde zum Beispiel:

-auf Naturkatastrophen eingehen. Hier kann der Staat auf keinen Fall Hilfe bei unvorhergesehen Ereignissen (wie z.B. Erdbeben, Unwetter, Supernovae oder Gammablitzen) gewährleisten. Für eine Aufrechterhaltung demokratischer Werteformen ist die SV hier unerlässlich.

-auf den Schwarzmarkt eingehen. Eine registrierte Waffe ist besser zu kontrollieren wie eine illegale. Die Nachfrage nach Waffen zum Selbstschutz war schon immer gegeben und kann durch Verbote nicht geändert/eingeschränkt werden. Restriktionen verschieben den Waffenhandel auf ein kriminelles, nicht mehr kontrollierbares Niveau. (vgl. Prohibition).

-ausführlich darauf hinweisen, dass Amokläufe ein Ergebnis gesellschaftlicher Ignoranz und politischer Fehlentscheidungen waren auf die Waffenverbote keinen Einfluss haben. In der Vergangenheit wurden sowohl Messer (Strategiefrage) als Waffen benutzt, wie auch eigene Waffen hergestellt (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Attentat_von_Volkhoven). Die Tatwaffe war nur Mittel zum Zweck. Ein Waffenverbot hätte die Tatausführung nur hinausgezögert und im Falle der Selbstfindung, die eigentlichen Fehler unberührt gelassen und/oder auf andere projiziert. (Das können wir sehr schön an der Menge der Nachahmertaten sehen)

-ein Mindestalter von 25 vorschlagen. Jugendliche sind leider noch nicht charakterfest.

-vielleicht eine einmalige jährliche Prüfung vorschlagen, die mathematische und physikalische Berechnungen für den Waffenerwerb mit einschliesst. (z.b. Fallhöhenberechnung und Aufschlagsenergie der Kugel auf den Boden damit auch jeder weiss, das es gefährlich ist mit einer Kurzwaffe in die Luft zu schiessen, denn das ist an Sylvester immer meine grösste Sorge :-)

Das die Polizei in den letzten beiden A-läufen gepatzt hat, würde ich auch noch ausarbeiten. Da gab es eine Menge Ungereimtheiten. Von einem bewaffneten Staatsvertreter ist sehr viel mehr zu erwarten (aber wohl nicht zu bekommen). Man kann einfach nicht erwarten, dass ein Team Striefenpolizisten einen bewaffneten Einbrecher im Haus stellt. Die haben selbst viel zu viel Schiss und das ist auch verständlich. Wer mal Häuserkampf beim Bund gemacht hat, der weiss, dass es unmöglich ist alle Ecken abzudecken. Der Verteidiger ist klar im Vorteil. (etwa 1:4). Kein Polizist kann das leisten - das ist unmöglich!

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Hier: http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/18/0,3...7555186,00.html

FWR zu biometrischer Sicherung:

... "Alles, was uns ein Mehr an Sicherheit beschert, ist in unserem Sinne." Gleichzeitig ist ihm jedoch kein einziges Schrankmodell bekannt, das hierfür in Frage käme. Auch könnten schmutzige Finger das Öffnen eines Waffendepots erschweren. Dem biometrischen Verschluss einzelner Waffen steht Göpper noch skeptischer gegenüber: "Davon erwarten wir uns keinen Sicherheitsgwinn. Denn wer die erste Sicherung durch einen Safe vernachlässigt, wird auch die zweite an der Waffe vernachlässigen." ...
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. Geschäftliche Verbindungen zw. FWR und Ar...ix werden in zahlreichen Threads thematisiert.

Naja, was man so "thematisieren" nennt.

Aber, wie gesagt, schreib dem FWR ne Mail und frag. Interessiert mich auch.

Falls da irgendwas ist, was sogar vor Gepperth verheimlicht wird, dürfte es einen großen und bereinigenden Knall geben.

Aber dafür braucht man schon Beweise, die wiederholte "Thematisierung" ohne jeden Beleg reicht nicht.

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Gehts jetzt nur drum, wers es reinstellt? Welche Konsequenzen hat das für den Petenten?

Nachtrag:

Wikepedia sagt:

"Ab 50.000 Unterstützern in den ersten drei Wochen nach Veröffentlichung wird "ein Petent oder mehrere Petenten in öffentlicher Ausschusssitzung angehört. Der Ausschuss kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschließen, dass hiervon abgesehen wird."

Im Endeffekt ja. Konsequenzen sollte es keine habe, ausser halt das man evtl Rederecht erhält und die Petition persönlich vertreten darf/muss, und es evtl mit einigen Medienvertetern zu tun bekommt (obwohl laut BundestagspetitonsFAQ lediglich der Name veröffentlicht wird)

Auch ja, bis eine Öffentliche Petition online veröffentlicht und mitgezeichnet werden kann dauert es lat PetitionsFAQ ca 3 Wochen.

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=faq#faq_11

DH es macht keinen Sinn noch ewig darüber zu diskutieren und den Entwurf aufzublähen (der verfügbare Platz für die Petition ist technisch bedingt begrenzt)

"Wortlaut der Petition*:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...

Es stehen noch 500 Zeichen zur Verfügung.

Begründung*:

Bitte begründen Sie Ihre Petition!

Es stehen noch 3000 Zeichen zur Verfügung. "

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?...etition;sa=new3

edit:

"Anregungen für die Online-Diskussion:

Wenn Sie Anregungen (z.B. Stichworte oder Fragen) für die Online-Diskussion geben wollen, können dieses Feld nutzen. Es stehen noch 1000 Zeichen zur Verfügung. "

Die aktuelle Begründung hat erheblich mehr als 3000 Zeichen

Beste Grüße!

PS

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OK, ich habe mich jetzt doch nochmal hinreisen lassen und den Entwurf soweit gekürzt und auf verschiedene Bereiche des Onlineformulars aufgeteilt, so dass der verfügbare Platz optimal ausgeschöpft ist. Die Überschrift kann man übrigens nicht beeinflussen

Text der Petition:

Der deutsche Bundestag möge die Aufhebung nicht deliktrelevanter und für die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entbehrlicher Restriktionen der Waffenrechtsverschärfungen seit 1973 beschließen, und das waffenrechtliche Bedürfnis zu Zwecken der Selbstverteidigung innerhalb der eigenen Wohn- und Geschäftsräume im Waffengesetz verankern.

Begründung:

Das Waffenrecht der Bundesrepublik Deutschland zählt faktisch zu den restriktivsten innerhalb Europas. Es übertrifft in seiner Strenge die in der europäischen Waffenrechtsrichtlinie festgelegten Standards um ein Vielfaches. Mittlerweile ist ein Zustand eingetreten, in dem neue Verschärfungen kontinuierlich erfolgen, ohne dass hierfür objektiv nachvollziehbare Gründe wie z.B. belastbare Statistiken des Bundeskriminalamts herangezogen werden können. Demgegenüber entsteht durch das anwachsende System teils obsoleter bzw. überholter und inadäquater Regulierungen des Waffenrechts eine unnötige Komplexität, die vor allem auch mit den Kosten eines erheblichen bürokratischen Aufwands behaftet ist.

Der bedürfnislose Erwerb von Langwaffen in D bis 1972 schloss den Erwerb zu Selbstverteidigungszwecken von Haus und Hof natürlich mit ein. In der Praxis dürfte viel Altbesitz darauf zurückgehen. Die Quote für Straftaten mit legalen Schusswaffen liegt in der BRD bei unter 0,03%. Ein Erwerb zu Selbstverteidigungszwecken ist durchaus EU-konform. Selbst die rechtlichen Regelungen zum Führen der Waffen in der Öffentlichkeit überlässt sowohl die EU-Waffenrichtlinie von 1991 als auch die neue EU-Waffenrichtlinie den Mitgliedsstaaten, einige Mitgliedsstaaten wie beispielsweise Lettland haben bereits sehr liberale Regelungen eingeführt.

Die lebensweltliche Praxis hat gezeigt, dass ein inflationär anwachsender Bestand von Restriktionen nicht geeignet ist, die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung weiter zu fördern. Es ist im Gegenteil ein Zustand eingetreten, der Straftäter gegenüber ihren Opfern besser stellt. Des Weiteren können aufgrund des bestehenden Auswuchses waffenrechtlicher Bestimmungen viele Bürger überhaupt nicht mehr erkennen, dass schon alltägliche Verrichtungen (Transport „gefährlicher Messer“) von Verboten des Waffenrechts betroffen sind.

Im Sinne der freiheitlich demokratischen Grundordnung, in welcher die volljährigen Bürger den Souverän bilden, ist aufgrund der geschilderten Umstände die Rückführung waffenrechtlicher Bestimmungen auf ein bürgernahes und demokratiewürdiges Niveau unumgänglich. Insbesondere ist hierbei an entbehrliche Regelungen zu denken wie verbotene Gegenstände, den Vereinszwang, usw.

In der bisherigen Entwicklung des Waffenrechts wurden Aspekte des Selbstschutzes der Bürger weitläufig ausgeblendet. Diese sind aber gerade vor dem Hintergrund der auch infrastrukturellen Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland intensiviert zu berücksichtigen. Vielerorts werden aus Sparmaßnahmen Polizeistellen in signifikantem Umfang abgebaut. Den gesetzestreuen und unbescholtenen Bürgern darf der Zugang zu effektiven Mitteln des Selbstschutzes innerhalb des häuslichen Bereichs, sowie im strikten gesetzlichen Rahmen legaler Notwehr bzw. Nothilfe, wie ihn die beispielsweise die Bürger Canadas, Österreichs, Tschechiens, Luxemburgs, der Schweiz usw bereits besitzen, nicht weiter verwehrt werden.

Anregungen für die Online-Diskussion:

1994 hat Russland Langwaffen (insbesondere auch halbautomatische Flinten) für die Hausverteidigung zugelassen, was 5 Mio. neue Legalwaffen seither an die russische Zivilbevölkerung brachte - ohne negative Effekte! Auch sind die Verbrechensraten in den USA genau dort am höchsten, wo die restriktivsten lokalen Waffengesetze für die gesetzestreuen Bürger gelten, z.B. in Washington D.C.

Laut Gewerkschaft der Polizei sind von 2000 bis 2006 rund 10.000 Polizeistellen abgebaut worden. Bis 2010 sollen weitere 10.000 Stellen bundesweit abgebaut werden. Eine präventiv wirkende Präsenz von Streifenpolizisten und zeitnahes Eintreffen am Einsatzort im Notfall (z.B. Einbruch) ist somit zunehmend nicht mehr gegeben.

Die Entwicklung des Waffenrechts ist an einem Punkt angelangt, an dem die bestehenden Restriktionen sowie weitere Verschärfungen ungeeignet sind, die innere Sicherheit und Ordnung auszubauen oder gesellschaftliche Versäumnisse zu kompensieren.

Musste leider sehr viel rausstreichen damit der Text beim Bundestag reinpasst...

Wer will kann's von mir aus reinstellen oder halt davor nochmal überarbeiten, aber denkt dran das nur sehr wenig Platz verfügbar ist.

Beste Grüße!

PS

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Da im Abstimmungsthread die Erwähnung von CCW bzw Waffenschein in der Petition angeschnitten wurde hier noch eine, den Zeichenvorgaben des Petitionsserver entsprechende Entwurfsversion mit CCW bzw Waffenschein im Petitionstext:

Text der Petition:

Der deutsche Bundestag möge die Aufhebung nicht deliktrelevanter und für die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entbehrlicher Restriktionen der Waffenrechtsverschärfungen seit 1973 beschließen, und das waffenrechtliche Bedürfnis zu Zwecken der Selbstverteidigung innerhalb der eigenen Wohn- und Geschäftsräume, sowie bürgernahe Regelungen für das legale Führen in der Öffentlichkeit (Waffenschein) im Waffengesetz verankern.

Begründung:

Das Waffenrecht der Bundesrepublik Deutschland zählt faktisch zu den restriktivsten innerhalb Europas. Es übertrifft in seiner Strenge die in der europäischen Waffenrechtsrichtlinie festgelegten Standards um ein Vielfaches. Mittlerweile ist ein Zustand eingetreten, in dem neue Verschärfungen kontinuierlich erfolgen, ohne dass hierfür objektiv nachvollziehbare Gründe wie z.B. belastbare Statistiken des Bundeskriminalamts herangezogen werden können. Demgegenüber entsteht durch das anwachsende System teils obsoleter bzw. überholter und inadäquater Regulierungen des Waffenrechts eine unnötige Komplexität, die vor allem auch mit den Kosten eines erheblichen bürokratischen Aufwands behaftet ist.

Der bedürfnislose Erwerb von Langwaffen in D bis 1972 schloss den Erwerb zu Selbstverteidigungszwecken von Haus und Hof natürlich mit ein. In der Praxis dürfte viel Altbesitz darauf zurückgehen. Die Quote für Straftaten mit legalen Schusswaffen liegt in der BRD bei unter 0,03%. Ein Erwerb zu Selbstverteidigungszwecken ist durchaus EU-konform. Selbst die rechtlichen Regelungen zum Führen der Waffen in der Öffentlichkeit überlässt sowohl die EU-Waffenrichtlinie von 1991 als auch die neue EU-Waffenrichtlinie den Mitgliedsstaaten, einige Mitgliedsstaaten wie beispielsweise Lettland haben bereits sehr liberale Regelungen eingeführt.

Die lebensweltliche Praxis hat gezeigt, dass ein inflationär anwachsender Bestand von Restriktionen nicht geeignet ist, die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung weiter zu fördern. Es ist im Gegenteil ein Zustand eingetreten, der Straftäter gegenüber ihren Opfern besser stellt. Des Weiteren können aufgrund des bestehenden Auswuchses waffenrechtlicher Bestimmungen viele Bürger überhaupt nicht mehr erkennen, dass schon alltägliche Verrichtungen (Transport „gefährlicher Messer“) von Verboten des Waffenrechts betroffen sind.

Im Sinne der freiheitlich demokratischen Grundordnung, in welcher die volljährigen Bürger den Souverän bilden, ist aufgrund der geschilderten Umstände die Rückführung waffenrechtlicher Bestimmungen auf ein bürgernahes und demokratiewürdiges Niveau unumgänglich. Insbesondere ist hierbei an entbehrliche Regelungen zu denken wie verbotene Gegenstände, den Vereinszwang, usw.

In der bisherigen Entwicklung des Waffenrechts wurden Aspekte des Selbstschutzes der Bürger weitläufig ausgeblendet. Diese sind aber gerade vor dem Hintergrund der auch infrastrukturellen Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland intensiviert zu berücksichtigen. Vielerorts werden aus Sparmaßnahmen Polizeistellen in signifikantem Umfang abgebaut. Den gesetzestreuen und unbescholtenen Bürgern darf der Zugang zu effektiven Mitteln des Selbstschutzes innerhalb des häuslichen Bereichs, sowie im strikten gesetzlichen Rahmen legaler Notwehr bzw. Nothilfe, wie ihn die beispielsweise die Bürger Canadas, Österreichs, Tschechiens, Luxemburgs, der Schweiz usw bereits besitzen, nicht weiter verwehrt werden.

Anregungen für die Online-Diskussion:

1994 hat Russland Langwaffen (insbesondere auch halbautomatische Flinten) für die Hausverteidigung zugelassen, was 5 Mio. neue Legalwaffen seither an die russische Zivilbevölkerung brachte - ohne negative Effekte! Auch sind die Verbrechensraten in den USA genau dort am höchsten, wo die restriktivsten lokalen Waffengesetze für die gesetzestreuen Bürger gelten, z.B. in Washington D.C.

Laut Gewerkschaft der Polizei sind von 2000 bis 2006 rund 10.000 Polizeistellen abgebaut worden. Bis 2010 sollen weitere 10.000 Stellen bundesweit abgebaut werden. Eine präventiv wirkende Präsenz von Streifenpolizisten und zeitnahes Eintreffen am Einsatzort im Notfall (z.B. Einbruch) ist somit zunehmend nicht mehr gegeben.

Die Entwicklung des Waffenrechts ist an einem Punkt angelangt, an dem die bestehenden Restriktionen sowie weitere Verschärfungen ungeeignet sind, die innere Sicherheit und Ordnung auszubauen oder gesellschaftliche Versäumnisse zu kompensieren.

Beste Grüße!

PS

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Ich kenne mich in solchen Sachen nicht aus.

Eine Variante im Bundestag bestimmte Dinge auf den Tisch zu bringen ist offenbar die Petition.

Aber was können die Abgeordneten unmittelbar tun?

Können die Vorschläge direkt einbringen? Neben unserer Petition?

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