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IGNORED

WBK zurück oder nicht?


chriss2505

Empfohlene Beiträge

10 Jahre ab dem Tag der letzten Verurteilung müssen in Land gehen.

Du zielst auf Verbrechen oder sonstige Straftaten ab, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet worden sind.

--> 1x 60 Tagessätze oder 2x 20 Tagessätze = 10 Jahre Wartezeit.

Merkwürdige Rechnung in Bezug auf die Regelunzuverlässigkeit. Dort steht was von 5 Jahren.

Ich wiederhol mich mal wieder: es gibt - auch wenn man das im Netz so tausendfach findet - keine "Wartezeit", denn diese Fristen haben wegen der Ausnahme des Verwertungsverbotes im BZRG nur Relevanz in Bezug auf den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis, NICHT aber auf die Erteilung !!!

Bin mal gespannt, wann das der letzte begriffen hat. :huh:

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Ich wiederhol mich mal wieder: es gibt - auch wenn man das im Netz so tausendfach findet - keine "Wartezeit", denn diese Fristen haben wegen der Ausnahme des Verwertungsverbotes im BZRG nur Relevanz in Bezug auf den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis, NICHT aber auf die Erteilung !!!

man bin ich blöd!

Erklär mal!

Harlekin

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Ne Unbedenklichkeitsbescheinigung für einen Sprengstofflehrgang ist zumeist günstiger. :rolleyes:

Das kann aber in die Hose gehen. Der Kostenrahmen für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung liegt zwischen 70 und 400 DM, also 35 bis 200 Euro. Meine hat 75 Euro gekostet. Wenn man vorhat die Bescheinigung auch zu verwenden, OK. Aber sonst ists mehr rausgeworfen als ein kleiner Waffenschein. Da hat man zumindest ein Papier mit einer Erlaubnis bekommen.

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Hallo,

hab da mal eine frage wegen der Waffenbesitzkarte.

Ich habe 1989 die Sachkundeprüfung gemacht und die gelbe Karte erhalten.

1990 werde mir der Führerschein entzogen und natürlich auch die WBK.

Habe dann 5 Jahre Sperre bekommen. Danach habe ich sie nicht mehr beantragt.

Im Jahr 2000 wurde mir noch einmal der Schein genommen.

Seitdem ist nichts mehr passiert.

Also,

Terrorist Christian Klar hat für 9 Morde 26 Jahre Knast bekommen (also pro Mord 2,89 Jahre :00000733: )

Der Richter sieht nach 26 Jahren keine Rückfallgefahr mehr.

Keine Reue, keine Entschuldigung, keine Mitwirkung an der Aufklärung des Sachverhaltes, nur nebenbei!

Wenn der Richter in diesem Fall keine Rückfallgefahr mehr sieht,

frage ich mich allen Ernstes, weshalb ein Richter wegen 2 Trunkenheitsfahrten nach 19 bzw 8 Jahren noch eine Rückfallgefahr sehen soll? :confused:

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@Threadersteller: Also ich sag jetzt mal ganz ehrlich wie ich denke, ich würde keinen Schützen auf dem Stand neben mir haben wollen dem bereits einmal der Führerschein (ich vermute wegen Alkohol) weggenommen wurde, aber ein zweites Mal ...

Also ich würde es begrüßen, wenn die Behörde dir die WBK verweigern würde. Sorry, ist aber nunmal meine Meinung.

Ich kann es absolut nicht nachvollziehen wie man im betrunkenen Zustand Auto fahren kann. Ich fahre des öfteren mit dem Auto zum Bahnhof oder zu einer Fete, trink dann auchmal einen über den Durst, aber ich bin noch NIE (!!) auf die Idee gekommen, auch nur ansatzweise, mich dann aufm Rückweg ins Auto zu setzen und nach Hause zu fahren.

Mir ist es absolut unverständlich, wie sowas einmal passieren kann, geschweige denn zweimal. Das hat für mich auch nichts mit "Jugendfehler" zu tun, selbst mit 18 sollte man so alt sein, daß man weiß daß man das nicht macht, und daß man nicht nur sich, sondern auch anderen gefährdet.

Bin selber einmal fast von einem betrunkenen Autofahrer überfahren worden, kein schönes Gefühl! Da sitzt der Kackstift aber schon in der Hose, wenn das Auto auf einmal von der Straße nen Schlenker auf den Gehweg macht!

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@Chriss2505,

ich fasse nochmal zusammen:

1.) Wir können nur sehr eingeschränkt Stellung nehmen, wenn wir nicht wissen, aus welchen Gründen Dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Vor allem ist interessant, welches Strafmaß Dir bei den besagten Gegebenheiten verhängt wurde.

2.) Unabhängig vom Zahlenwerk und Schlagworten, obliegt die Entscheidung letztlich der Behörde. Die ist zur Auskunft verpflichtet, die Antwort kostet eigentlich auch nix. Wenn Du den Testlauf machen willst: Kleiner Waffenschein.

3.) Wer durch mehrmaliges Erwischtwerden seine Unzuverlässigkeit auf Straßen bewiesen hat, soll nicht mit der Erlaubnis für Waffen belohnt werden. Andererseits können sich Menschen ändern. Wie das bei Dir speziell liegt, kann ich gar nicht sagen.

Wie gesagt: Die Behörde ist maßgeblich. Geh' hin und demonstriere Deinen Charakter. Meistens findet man auch dort Menschen, mit denen man verhandeln kann.

Viel Erfolch

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@Threadersteller: Also ich sag jetzt mal ganz ehrlich wie ich denke, ich würde keinen Schützen auf dem Stand neben mir haben wollen dem bereits einmal der Führerschein (ich vermute wegen Alkohol) weggenommen wurde, aber ein zweites Mal ...

Deine Meinung ist im Prinzip richtig .

Aber ich bin mir ganz sicher , Du hattest schon zahlreiche Schützen neben Dir stehen , denen nur durch Glück

der Führerschein nicht schon mehrfach abgenommen wurde .

Wetten das ?

Rapp

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och ja.

es reicht bereits nen auspuff an nem LKW zu ändern, diesen dann eintragen zu lassen.

Dann kommt ein Polizist und sagt das das womöglich SO nicht geht und zweifelt die eintragung an.

Fahrzeug in betrieb genommen ohne BE.

=3Punkte 50.-

Vor gericht sagt die AU werkstatt aus das alles i.o

Der Eintragende Tüv Mensch sagt das alles i.o

Der vom gericht bestellte gutachter sagt NICHT i.o

Der richter sagt:

"Entscheiden sie sich.

Einspruch zurückziehen=

3Punkte 50.-

Weitermachen=

3Punkte 50.-

weitere prüfung vor OLG weil BE erloschen und schlechtere Schadstoffklasse=andere Steuereinstufung=Steuerhinterziehung=Steuernachzahlung+Straftatbestand.

Und was das für einen Waffenbesitzer bedeutet wissen wir alle.

Herzlichen Glückwunsch.

DAS ist Deutschland

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Leider hat Wombat Recht! Wenn man mal die einschlägigen Urteile trotz vorliegender behördlicher Genehmigungen sammeln würde - und dann noch die darauf erfolgten Reaktionen der Ordnungsbehörden hinzunimmt - Rabenschwarz!

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Hier in BW ging gerade eine Sache durch die Presse :

Speditionsunternehmer wird vor einiger Zeit wegen Steuerhinterziehung zu mehrjähriger Haft verurteilt , ging bis zum BGH , und er saß tatsächlich ein .

Der Betrieb geht in die Insolvenz .

Das Finanzgericht urteilt jetzt über genau diesen Sachverhalt , daß es keine Steuerhinterziehung war und die Finanzbehörde dem Mann

Rückerstattungen in Millionenhöhe schuldet .

Erstaunlicherweise ist alles , was den Gerichten dazu einfällt , der Hinweis darauf , daß jedes Gericht unabhängig den Sachverhalt würdigt und dann

auch zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann .

Somit hat jemand seinen Betrieb verloren und von mehr als einem Gericht bestätigt , eine Freiheitsstrafe abgesessen

für eine Steuerhinterziehung , die nach Ansicht des zuständigen Finanzgerichts keine Steuerhinterziehung war .

Was darf eigentlich im Namen des Volkes alles getrieben werden und Anspruch auf Rechtmäßigkeit erheben ? :gaga::gaga::gaga:

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Ich hoffe, du bekommst sie nicht wieder.

Die Vorposter haben die Gründe schon genannt.

Ich muss irgendwie immer an meine Kinder denken.

Da haben die Behörden wohl mal funktioniert.

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Aber ich bin mir ganz sicher , Du hattest schon zahlreiche Schützen neben Dir stehen , denen nur durch Glück

der Führerschein nicht schon mehrfach abgenommen wurde .

Ja natürlich, daß macht es aber nicht besser. Oder ist das ein Grund Leuten denen bereits mehrfach die Fahrerlaubnis aufgrund von Alkohol entzogen worden ist, ne WBK auszustellen, mit der Begründung daß andere ja nicht erwischt werden?

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Hey Miroku,

Sorry, nicht nur DU hast Kinder.

Auch ich habe zwei Kinder.

Ich verstehe dich aber jetzt nicht was die WBK mit Kinder zu tun hat?

Warum hoffst du das ich sie nicht mehr bekomme?

Ich bin kein Amok Läufer der wild drauf Losballern will wenn ein problem auftaucht.

Das einzige was ich will ist mit meinen Kameraden zum Schiesen zu Fahren und jeder weis das man mit seiner eigenen Waffe besser Schiest als mit einer Vereinswaffe wo jeder eine andere Einstellung macht.

Ich hoffe, du bekommst sie nicht wieder.

Die Vorposter haben die Gründe schon genannt.

Ich muss irgendwie immer an meine Kinder denken.

Da haben die Behörden wohl mal funktioniert.

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wäre nicht das erste mal dass "miroku" etwas vom thema abkommt, aus diesem grunde steht sein name auch auf diversen ignorieren-listen ;)

nicht weiter dran stören.

zum thema selbst: mit dem SB reden! er/sie ist die einzige person die dazu etwas konkretes sagen kann.

gruß alzi

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Hey Miroku,

Sorry, nicht nur DU hast Kinder.

Auch ich habe zwei Kinder.

Ich verstehe dich aber jetzt nicht was die WBK mit Kinder zu tun hat?

Warum hoffst du das ich sie nicht mehr bekomme?

Ich bin kein Amok Läufer der wild drauf Losballern will wenn ein problem auftaucht.

Das einzige was ich will ist mit meinen Kameraden zum Schiesen zu Fahren und jeder weis das man mit seiner eigenen Waffe besser Schiest als mit einer Vereinswaffe wo jeder eine andere Einstellung macht.

Natürlich bist du kein Amokläufer.

Aber zwei mal die Faherlaubnis entzogen (nicht den Führerschein)?

Das passiert nicht wegen gar nichts.

Mit Kraftfahrzeugen passieren viel mehr Unfälle als mit Waffen. Als Vater hatte ich immer Angst um meine Kinder im Straßenverkehr.

Ich denke beim ersten mal hast du einen Fehler gemacht. Du hast den Lappen wiederbekommen aber nichts draus gelernt.

Dann nochmal der Lappen futsch (will gar nicht wissen warum).

Also unbelehrbar!!

Und darum: Für dich keine WBK, keine Waffen. Diese Klientel brauchen wir nicht weil schlichtweg unzuverlässig.

Ich glaube übrigens du bist nur im Forum um dir irgendeinen Geheimtipp zu holen, wie du die WBK wiederbekommst.

Schäbig.

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Ich hoffe, du bekommst sie nicht wieder.

Die Vorposter haben die Gründe schon genannt.

Ich muss irgendwie immer an meine Kinder denken.

Da haben die Behörden wohl mal funktioniert.

Das ist doch absoluter Käse.

Fast jeder Fahrer hätte seinen Führerschein mindestens einmal verloren, wenn ständig ein Polizist anwesend wäre. In vielen Jahren Fahrpraxis sammeln sich einige Kleinigkeiten an, wie übersehene Vorfahrtsstraßen oder Stopschilder, überfahrene durchgezogene Linien, Geschwindigkeitsübertretungen... Wenn Du auf der Autobahn fährst, und siehst vor einer Baustelle ein Schild "120", dicht gefolgt von "100", "80" und "60". Trittst Du da voll in die Eisen, und gefährdest die hinter Dir fahrenden Fahrzeuge, oder läßt Du ausrollen? Zack, schon bist Du ganz leicht mal etwas zu schnell, und da ist der Lappen schneller weg als viele denken!

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wäre nicht das erste mal dass "miroku" etwas vom thema abkommt, aus diesem grunde steht sein name auch auf diversen ignorieren-listen ;)

nicht weiter dran stören.

zum thema selbst: mit dem SB reden! er/sie ist die einzige person die dazu etwas konkretes sagen kann.

gruß alzi

Lieber eine eigene Meinung, als immer nur gegenangehen.

Dass sie einigen nicht gefällt (die Wahrheit tut manchmal weh) liegt in der Natur der Sache, hab ich Recht Alzi?

Ist ja auch ein Waffenforum, also pro Waffen.

Trotzdem realistisch bleiben, nicht immer nur alles aus seiner Perpektive sehen wollen.

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Ja natürlich, daß macht es aber nicht besser. Oder ist das ein Grund Leuten denen bereits mehrfach die Fahrerlaubnis aufgrund von Alkohol entzogen worden ist, ne WBK auszustellen, mit der Begründung daß andere ja nicht erwischt werden?

Nein , da hast Du mich falsch verstanden bzw. falsch interprätiert .

Ich billige einem Menschen Einsicht und Lernfähigkeit zu und halte ihn nicht z.B. aufgrund zweier festgestellter Verkehrsverfehlungen unter Alkohol in seiner Jugend

per se für den Rest seines Lebens für unzuverlässig .

Strafen in unserem Rechtssystem haben keinen Vergeltungs- sondern einen Erziehungscharakter .

Ich lehne alkoholisiertes Autofahren als etwas Unverantwortliches total ab , bin aber trotzdem der Meinung , wer sich seine Verfehlungen in

dem Bereich zu Herzen genommen und seine persönlichen Lehren aus den Vorgängen gezogen hat , seit Jahren unauffällig ist , dem sollte man nicht für den Rest seines

Lebens die Zuverlässigkeit grundsätzlich aberkennen .

Er hat zumindest das Recht auf eine individuelle und objektive Prüfung seiner Situation .

Diese ganze überbetonte Moral hier klingt für mich etwas pharisäerhaft :rolleyes:

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Bei Alk und deswegen 2 x Lappen weg hätte ich auch so meine Probleme, wer Alkoholismus/Alkoholkrankheit kennt, weiß warum.

Aber den Lappen ist man auch sehr schnell mal hinter einem großen Laster auf unbekannter Stadtstraße los, wenn man eine Ampel einfach nicht gesehen hat. Flash- und vier Wochen Fußgänger. Man sollte also etwas differenzieren, nicht nur draufhauen. Solange er keine konkreten Angaben macht, ist alles reine Spekulation.

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Warum soll er überhaupt was erzählen??

Er wird sich an seinen Sachbearbeiter wenden.

Alternative Möglichkeit wäre, sich vorher mit einer Rechtsschutzversicherung zu versehen, die ggf. anwaltliche Hilfe bereitstellt.

Der VDW (oder so) bietet doch sowas an, oder?

Aber vorher abschließen!

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Wenn der Lappen wegen eine Straftat entzogen wurde und dazu zählt auch Alkohol am Steuer, bekommt man doch Tagesätze!

Wenn bei erstenmal über 60 waren ist die WBK auch weg! Wann war diese denn jetzt konkret weg nach dem ersten Mal oder erst nach dem zweiten mal?

Wenn man nämlich zweimal auch zu weniger Tagesätzen verurteilt wurde ist die WBK auch weg!

Oder ist es an der persönlich Eignung gescheitert? Das lässt sich doch meist durch eine Untersuchung ausräumen!

Entweder man ist abhängig von Alkohol oder nicht!

Oder ist der Lappen und die WBK entzogen worden als noch andere Grundsätze galten! Also die 60TS Regel noch nicht drinstand?

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Warum soll er überhaupt was erzählen??

Er wird sich an seinen Sachbearbeiter wenden.

Alternative Möglichkeit wäre, sich vorher mit einer Rechtsschutzversicherung zu versehen, die ggf. anwaltliche Hilfe bereitstellt.

Der VDW (oder so) bietet doch sowas an, oder?

Aber vorher abschließen!

VDW? Verband Deutscher Wachtelhunde?

Eine Versicherung wird solche Dinge kaum übernehmen.

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