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IGNORED

Munitionstransport und F* - Werbung


Gun_Buff

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
...Im übrigen steht auf der F. Seite folgendes:

Ideal zum Transport von Munition oder Zubehör zum Schießstand und zurück. Die Box kann mit einem Vorhängeschloss verriegelt werden und entspricht daher den neuesten Richtlinien der Aufbewahrung im PKW nach dem Waffengesetz. Abschließbar, bis 15 kg belastbar.

...

Hast ja recht, auf der Internetseite ist es richtiger formuliert ( http://www.frankonia.de/shop/Ammo_Can,_Mun...ductdetail.html )

Aber im Prospekt, der mich gestern erreichte, stehts halt ( noch ) falsch drin ( "...entspricht daher den neuesten Richtlinien des Waffengestzes zum Transport im PKW.")

Vielleicht wurde es ja im Netz geändert, anch dem Aufschrei hier in WO.

IMI

Geschrieben
... ich lese hier sehr viel von Schlössern :confused: .Es steht doch eindeutig verschlossen und nicht abgeschlossen!!!!!! Ein Reißverschluß ist doch ein Verschluß?

Nochmal: Hier geht es um Munition, NICHT um die ZUGRIFFSBEREITSCHAFT von Waffen!

Geschrieben

Klare Definitionen in Gesetzen können ja nicht sein, sonst kann ja jeder Richter gleich Urteilen. Sowas darf es ja in Deutschland nicht geben .

Da ich meine KW immer im Koffer Transportiere und der die möglichkeit bietet ihn zu verschliessen, mache ich das auch, und zwar schon immer. Die mun ist ebenfalls im Koffer, durch den Verbleib in der Packung natürlich von der Waffe getrennt.

Meine Langwaffenfutterale bieten ebenfals die möglichkeit, ein Schloss dran zu machen. Na gut, mach ich halt. Die normalen Kofferschlösser reichen dafür aus und die hab ich eh. Also bin ich damit auf der sicheren Seite und es hat mich keinen cent extra gekostet. Selbst wenn ich Mun kaufen gehe, wird die , wenn möglich, im abgeschlossenen Koffer transportiert. Wobei ich damit dann auch eine Landesgrenze ( Deutschland/Luxenburg ) überquere . Ausser die Surplusmun, die ist eh in verschlossenen Metalbehältnissen.

Greetz

PetMan

Geschrieben
Klare Definitionen in Gesetzen können ja nicht sein, sonst kann ja jeder Richter gleich Urteilen. Sowas darf es ja in Deutschland nicht geben .

Da ich meine KW immer im Koffer Transportiere und der die möglichkeit bietet ihn zu verschliessen, mache ich das auch, und zwar schon immer. Die mun ist ebenfalls im Koffer, durch den Verbleib in der Packung natürlich von der Waffe getrennt.

...Selbst wenn ich Mun kaufen gehe, wird die , wenn möglich, im abgeschlossenen Koffer transportiert. ...

Greetz

PetMan

Nicht jeder kauft Muni in so kleinen Mengen, dass diese im KW-Koffer Platz findetgw_warrior002.gif

Geschrieben
...

Der gleiche kompetente Mitarbeiter wollte mir dann auch noch erzählen, das Waffen durch trockenes Abschlagen beschädigt würden.

Können Sie auch. Zündstift und Zündstiftführung können betroffen sein. Irgendwann gibt es dann penitrierte Züdhütchen :huh:

Aber nicht nach 30 oder 40mal. ;)

Geschrieben
Nicht jeder kauft Muni in so kleinen Mengen, dass diese im KW-Koffer Platz findetgw_warrior002.gif

Stimmt, aber wenn ich 1000 Schuss 357 Magnum kaufe bekomme ich die auch in den Koffer. Dann passen auch noch 500 schuss 9mm dazu. Und wenn wir zusammen größere Mengen kaufen, dann fährt der Kollege halt mit. Der hat auch nen Koffer :gutidee:

Nicht jeder kann es sich leisten, gleich 5000 oder mehr zu kaufen. Und da ich regelmässig in Luxenburg bin, habe ich auch keine extra Fahrtkosten. Und solange ich hier für 50 Schuss 357 Mag von Magtech (158gr.SJHP ) 22 Euro zahlen soll und für 100 Schuss 29 Euro bei ALbert bezahle rechnen sich auch " kleine Mengen " für mich. Wobei er bei 500 Schuss 357Mag und 500 Schuss 9mm auch schon den 1000er Preis für beide rechnet :pro:

Greetz

PetMan

Geschrieben
Nicht jeder kauft Muni in so kleinen Mengen, dass diese im KW-Koffer Platz findetgw_warrior002.gif

Guten Tag, ich habe letzte Woche einen Fangschuß abgegeben und möchte diese Patrone für meinen Revolver nachkaufen.

Geschrieben

Haben Sie auch das mit einem Schloss verriegelbare Munitionstransportbehältnis für den Transport in ihrem Auto, gemäß dem aktuellen Waffengesetz aus unserem letzten Prospekt dabei?

Geschrieben
Der gleiche kompetente Mitarbeiter wollte mir dann auch noch erzählen, das Waffen durch trockenes Abschlagen beschädigt würden.

Da hatte der Verkäufer gar nicht mal so unrecht.

Durch den trockenen Abschlag ist es durchaus möglich, daß der Schlagbolzen bricht.

Geht 100 mal gut, beim 101-sten Mal macht es vielleicht "Klack"

Ist mir selber schon passiert bei einer Walther OSP, die sich nicht entspannen läßt.

Geschrieben
Na ja, bei für Randfeuerpatronen eingerichteten Waffen ist es relativ trivial, warum das trockene Abschlagen vermieden werden sollte...

Harhar, das war relativ kurz und bündig.......

Geschrieben
Ist mir selber schon passiert bei einer Walther OSP, die sich nicht entspannen läßt.

Wie schon gesagt, das ist ja auch eine Waffe für Randfeuerpatronen. Der Anforderungskatalog der Polizei für eine Dienstpistole verlangt, das man die Waffe mindestens 5000 mal trocken abschlagen kann, ohne das irgendwas kaputt geht. Ich möchte annehmen, das eine gute IPSC-Waffe, die in ihrem Leben viele hunderttausend Schuss sieht, auch noch einiges mehr aushalten wird. Schließlich wird diese nach Beendigung jeder Stage trocken abgeschlagen, ganz zu schweigen von den Trockenübungen.

Geschrieben
Eine weitergehende Vorschrift zur Trennung von Waffe und Munition existiert nicht und gehört ins Reich der Mythen und Legenden!

Ich finde da auch nichts. Aber im neuen DWJ wird das auch schon wieder behauptet. Allerdings ohne Quellenhinweis.

Also nochmal: Wo steht, dass es verboten ist, eine Waffe in einem verschlossenen Waffenkoffer von der Wohnung zu einem Schießstand zu transportieren, wenn sich gleichzeitig in diesem Koffer eine Schachtel mit Munition befindet ?

Geschrieben
Ich finde da auch nichts. Aber im neuen DWJ wird das auch schon wieder behauptet. Allerdings ohne Quellenhinweis.

Hallo El Marinero,

auch hier irrt der Verfasser des Artikels.

MfG

Pirol 2

Geschrieben
Typisch DWJ... :peinlich:

Ich hab den Artikel zweimal lesen müssen, um zu merken, daß das DWJ in dem Artikel Hinweise gibt, wie man (päpstlicher als der Herr Ratzinger) Ärger vermeiden kann.

Zumindest habe ich es so verstanden. Im selben Artikel wird nämlich der Begriff "ungeladen" korrekt dargestellt: Keine Munition in der Trommel/in der Waffe eingeführten Magazin/Patronenlager. Sogar schön mit Bildchen eines im G22 eingeführten Schaftmagazins als Beispiel für "ungeladen".

Sollte der Verfasser dennoch glauben, daß der getrennte Transport (Oder Mun. im verschlossenen Extra-Behälter) vom Gesetz gefordert wird, widerspricht sich der Artikel selbst.

Gruß,

Grayson

Geschrieben
Also nochmal: Wo steht, dass es verboten ist, eine Waffe in einem verschlossenen Waffenkoffer von der Wohnung zu einem Schießstand zu transportieren, wenn sich gleichzeitig in diesem Koffer eine Schachtel mit Munition befindet ?

Na ? Hat schon irgend jemand etwas dazu gefunden ?

Geschrieben

Mußt noch etwas warten, die machen gerade extra eine Gesetzesänderung und / oder eine neue Verordnung... :rolleyes:

Edith Piaf sagte gerade: Ein bißchen Spaß muß sein! Hat sie aber auch bei Robert Weiß geklaut :lol:

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