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IGNORED

Waffenrechtschutz lohnt sich immer!


Götterbote

Empfohlene Beiträge

Im Februar letzten Jahres habe ich meine "neue gelbe WBK" mit rechtswidrigen Einschränkungen in der Kostenfeststellung bekommen. Damals habe ich sofort Widerspruch eingelegt. Es dauerte bis in den Sommer hinein, bis mein Widerspruch abgelehnt wurde, da durch neues Polizeiverwaltungrecht, meine ausstellende Behörde auch zur Widerspruchsinstanz geworden ist (eigentlich auch rechtswidrig). Dann habe ich eine Verwaltungsklage eingereicht und erst vor ein paar Wochen Recht bekommen. Meine ausstellende Behörde hat ihren Standpunkt vor der Gerichtsverhandlung zurückgenommen, um Kosten zu sparen. Mein Anwalt sagte mir, dass die Behörde als Verlierer, so gut wie sicher, die ganzen Kosten alleine tragen müsse.

Heute bekam ich einen Brief von meinem Anwalt mit dem Beschluss des VG Köln:

1. Das Verfahren wird eingestellt.

2. Der Kläger (das bin ich) trägt 3/4 der Gerichtskosten; seine eigenen außergerichtlichen Kosten trägt er selbst sowie die Hälfte der außergerichtlichen Kosten des Beklagten.

Das nenne ich mal pure Willkür. Verliert man ein Verfahren, so trägt man alle Kosten. Gewinnt man ein Verfahren, so trägt man auch fast die ganzen Kosten. Armes Deutschland!

Bin ich froh, dass ich eine Waffenrechtschutz habe.

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1. Das Verfahren wird eingestellt.

2. Der Kläger trägt 3/4 der Gerichtskosten; seine eigenen außergerichtlichen Kosten trägt er selbst sowie die Hälfte der außergerichtlichen Kosten des Beklagten.

Das ist der Trick an der ganzen Sache!

Die Behörde, die mit einem rechtswidrigen, belastenden Bescheid den Betroffenen zwingt, den Rechtsweg zu beschreiten, macht dann vor einer gerichtlichen Entscheidung einen Rückzieher, das Verfahren wird ohne Richterspruch eingestellt und der Kläger trägt den überwiegenden Teil der Kosten.

Wäre es in dem vorliegenden Fall zu einer gerichtlichen Entscheidung gekommen, hätte die beklagte Behörde alle Kosten des Verfahrens tragen müssen (natürlich zu Lasten der Staatskasse, da es in DE ja bekanntlich keine Amtshaftung gibt).

Ja, manchmal kann man sich wirklich nur noch an den Kopf fassen. :016:

CM :traurig_16:

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Wenn der Versicherer gut ist, klagt er gegen diese Kostenregelung ;-)

Das hoffe ich auch, obwohl ich die Kosten ja nicht selber trage. Da laut Aussage meines Anwaltes, bisher die Verlierer eines Verfahrens (auch die Behörden) in der Regel alle Kosten tragen mussten, wundert es mich eben, dass der Kläger jetzt bezahlen soll.

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Das hoffe ich auch, obwohl ich die Kosten ja nicht selber trage. Da laut Aussage meines Anwaltes, bisher die Verlierer eines Verfahrens (auch die Behörden) in der Regel alle Kosten tragen mussten, wundert es mich eben, dass der Kläger jetzt bezahlen soll.

DAS ist das Problem.......Verlier gibt es keinen, da kein Urteil!

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DAS ist das Problem.......Verlier gibt es keinen, da kein Urteil!

Sieht übel aus...

Und es erinnert mich an einen Fall von Wettbewerbsverstoß im Bekanntenkreis. Mein Kumpel regte sich darüber auf, warum der Anwalt einem Vergleich zugestimmt hatte, obwohl alle Zeichen auf Sieg standen. Des Rätsels Lösung gab ein befreundeter Anwalt: Die Vergleichsgebühr ist höher...

Auch bei der Wahl des Anwalts muß man heutzutage wirklich ganz genau hinsehen - im hier besprochenen Fall hätte der Advocatus doch den guten Götterboten auf den Schachzug hinweisen müssen.

Eine Krähe und die anderen...

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Sieht übel aus...

Und es erinnert mich an einen Fall von Wettbewerbsverstoß im Bekanntenkreis. Mein Kumpel regte sich darüber auf, warum der Anwalt einem Vergleich zugestimmt hatte, obwohl alle Zeichen auf Sieg standen. Des Rätsels Lösung gab ein befreundeter Anwalt: Die Vergleichsgebühr ist höher...

Auch bei der Wahl des Anwalts muß man heutzutage wirklich ganz genau hinsehen - im hier besprochenen Fall hätte der Advocatus doch den guten Götterboten auf den Schachzug hinweisen müssen.

Eine Krähe und die anderen...

Also mir kommt da auch der Verdacht auf, daß in dem Fall hinter Ihrem Rücken ein Vergleich geschlossen wurde.

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Auch bei der Wahl des Anwalts muß man heutzutage wirklich ganz genau hinsehen - im hier besprochenen Fall hätte der Advocatus doch den guten Götterboten auf den Schachzug hinweisen müssen.

Mein Anwalt hat mich auf verschiedene "Schachzüge" hingewiesen, auch auf diesen, aber dass der Kläger fast alle Kosten selbst übernehmen soll, das scheint neu zu sein. Zum Glück übernimmt meine Waffenrechtschutz die gesamten Kosten. Als ich damals meinem Anwalt das Mandat übertragen habe, sagte er mir, dass er meinen Fall mit der Versicherung absprechen müsse, ob die Versicherung mir überhaupt eine Kostendeckung zuteilt.....das hängt immer davon ab, ob die Aussicht auf Gewinn der Klage groß ist. So wie ich das damals verstanden habe, habe ich die Kostendeckung erhalten, da mein Anwalt viele Verwaltungsklagen in gleicher Sache gewonnen hat und die Versicherung ihr Geld vom Staat immer zurückerstattet bekam. Das Problem in der Zukunft wird bestimmt folgendes sein, dass die Versicherung die Kostendeckung bei ähnlichen Fällen nicht mehr zusagt, wenn die beklagten Behörden wieder rechtzeitig den Rückzug antreten und der Kläger zahlen muss. So wird sich das auf dauer für die Versicherung nicht lohnen. Warten wir es einfach mal ab und schauen uns diese Entwicklung an.

@ svenni

Ich bin über den Verband für Waffentechnik und -geschichte e.V. bei der Zurich Versicherung Aktiengesellschaft (Deutschland) versichert.

@ MarlboroMan

Die Kosten kenne ich nicht. Die Kostenaufstellung hat mein Anwalt und wird diese an meine Versicherung weiterleiten. Vielleicht kriege ich die Höhe der Kosten noch heraus.

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1. Das Verfahren wird eingestellt.

2. Der Kläger (das bin ich) trägt 3/4 der Gerichtskosten; seine eigenen außergerichtlichen Kosten trägt er selbst sowie die Hälfte der außergerichtlichen Kosten des Beklagten.

Das nenne ich mal pure Willkür. Verliert man ein Verfahren, so trägt man alle Kosten. Gewinnt man ein Verfahren, so trägt man auch fast die ganzen Kosten. Armes Deutschland!

Bin ich froh, dass ich eine Waffenrechtschutz habe.

Hoffentlich lesen dies auch die WO-Mitglieder, die der Meinung sind, dass man es ruhig auf ein Klageverfahren ankommen lassen sollte.

Habe eigentlich schon immer davor gewarnt.

Ein gesetzeskonformes Verhalten (kein Duckmäusertum) ist eigentlich immer der richtige Weg, wobei ich durchaus der Meinung bin, dass man sich nicht alles gefallen lassen muß.

Aber man sollte nichts provozieren!

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Ist bei VdW nicht eine Einschränkung auf Prozeßkosten oder ähnliches? Ich habe den Schein gerade nicht vorliegen, aber dumpf irgendetwas im Hinterkopf.

Zitat aus dem Versicherungsschein:

Die Versicherungssumme beträgt 150.000 Euro je Versicherungsfall.

Versichert ist die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen wegen Versagung, der Rücknahme und des Widerrufs von waffen- und munitionsrechtlichen Erlaubnissen gemäß §§ 8, 9Abs.2, 10, 11, 12 Abs. 1-4, 13, 14, 16-20, 26, 36-38, 58 WaffG, §27 SprengG, § 15 BJG sowie zur Abwehr behördlicher Auflagen im Zusammenhang damit.

(Versicherungsschein wurde letztes Jahr ausgedruckt.)

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Die Rechtschutzversicherung ist inzwischen erweitert worden. Es werden auch die Regelung §40 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit Anlage 2, Abschnitt 1 Unterziffern 1.2.1, 1.2.2, 1.2.3, 1.3, 1.3.1, 1.4-1.4.4, 1,5-1.5.6 und Absatz 5. Damit sind auch Rechtsstreite möglich bezüglich der Erlaubniserteilung für verbotene Waffen und Gegenstände.

Quelle: Waffenfreund 2/08

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Hoffentlich lesen dies auch die WO-Mitglieder, die der Meinung sind, dass man es ruhig auf ein Klageverfahren ankommen lassen sollte.

Habe eigentlich schon immer davor gewarnt.

Ein gesetzeskonformes Verhalten (kein Duckmäusertum) ist eigentlich immer der richtige Weg, wobei ich durchaus der Meinung bin, dass man sich nicht alles gefallen lassen muß.

Aber man sollte nichts provozieren!

Wenn ich mir vorher schon in die Hose mache (=Duckmäusertum), bekomme ich nie Schwarz auf Weiß dass ich Recht habe und der Büttel hat wieder gewonnen. Damit sind die Ziele der Bürokratur erreicht.

Damit es soweit nicht kommt, lohnt es sich immer, zu streiten wenn man sich sicher ist, Recht zu haben. Alles andere ist der Grund dafür, dass alles bei uns so ist wie es ist (nicht nur im Waffenrecht). Das mit dem Recht haben kann auch ein Gericht anders sehen, daher sollte man durchweg mal alle Perspektiven beleuchten. Aber ein unterlassener Versuch ist immer eine Scheibe ab von der Salami...

Meine Behörde hat damals kein Einsehen gezeigt, ist verurteilt worden und hat alles (auch meine Fahrt- und Portokosten) zahlen müssen. Danach ging vieles einfacher, immer mit dem Hinweis, dass man ja im Zweifelsfall einen ablehneneden Bescheid ausstellen könnte... Das hat den "Vorteil der Behörde", an den die vorher auch geglaubt haben, etwas relativiert. Und alle, die wollten, haben eine Gratiskopie des Urteils bekommen...

Im Moment ist mal das Finanzamt dran, die waren noch nicht mal in der Lage, die aktuelle Adresse des zuständigen Gerichtes in den Bescheid zu schreiben. Streitwert 156,- EUR, Prozesskosten als Vorlage 30,- EUR - das ist es mir wert, wenn damit so ein "Herrenmensch" eventuell mal gezeigt kriegt, dass er Dienstleister für den Bürger ist.

Gruß

Erik

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