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IGNORED

Kontrolle der Waffenaufbewahrung durch Ordnungsamt


VTRSP

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Geschrieben
Mich darf man jederzeit besuchen, wenn ich Zeit hab gibt´s auch ein Bierchen oder Käffchen - was schäffts ?

Da möchte ich aber doch einschränkend hinzufügen :

Jederzeit besuchen ? JA , auf Absprache . Unangemeldet : NEIN , aus Prinzip nicht !

Die Bahnhofsmission hat vielleicht rund um die Uhr geöffnet (ich weis das nicht) aber was ich von meinen Freunden , Bekannten und

Verwandten wünsche , nämlich sich vorher kurz anzumelden und zu fragen ob es "paßt" , das gilt für Fremde erst Recht .

Das ist ein Gebot der Höflichkeit und darauf habe ich Anspruch solange ich mir nichts habe zuschulden kommen lassen .

Wer unangenmeldet an der Türe klingelt , wie ein Zeitungsdrücker , der läuft bei mir Gefahr auch wie ein solcher behandelt zu werden

und wieder unverrichteter Dinge abziehen zu dürfen :heuldoch:

Gruß

Gottfried

Geschrieben

Mein Senf dazu:

Erstmal bin ich unbescholtener Bürger, der Sachkunde, MPU undwasweißichnicht auf sich genommen hat um einen Knallstock zu besitzen. Logische Frage: Warum sollte ich diese teuren Gegenstände nicht ordnungsgemäß wegschließen?

Warum sollte ich riskieren, daß mit meinen Waffen die nächste Tanke ausgeraubt wird??

Eben... Weiß ich auch nicht. Also kommen die Dinger in den Schrank.

Und wenn der Nachweis für den Besitz des Schrankes erbracht ist, so lasse ich gewiss NIEMANDEN bei mir rein. Schon garnicht ohne Termin.

Aber wenn die Herren in grün dann unbed. die innere Sicherheit verbessern wollen, so können mir die Herren gerne ihren Dienstausweis geben, damit ich diesen zusammen mit meiner Ausfbewahrungsmöglichkeit kurz mit der Digi-Cam knipse.

Anschließend können se auch gerne mal meine WBK sehen und die darauf eingetragenen Waffen, damit die Herren auschmal wissen, was eine Dienstwaffe von heute ist... :D

:eclipsee_gold_cup:

Grüße

-Matthias-

Geschrieben

ich habe nichts zu verbergen können gerne kommen (vielleicht bringen sie ja ein stück kuchen mit) :sdb79248:

Geschrieben
ich habe nichts zu verbergen können gerne kommen (vielleicht bringen sie ja ein stück kuchen mit) :sdb79248:

kannst ja so machen.

bei mir heisst es: Ich habe nichts zu verbergen und keiner kommt mir ins Haus. Und wenn doch, dann erhält er auch nur das, was ihm zusteht und mehr nicht.

Geschrieben
Mich darf man jederzeit besuchen, wenn ich Zeit hab gibt´s auch ein Käffchen - was schäffts ?

Dem kann ich mich nur anschließen.

Vor vielen Jahren gab es (damals noch in Aachen) eine vom SB angeordnete Nachschau bei mir durch einen älteren freundlichen Polizeibeamten (Bünabes hießen die damals).

Der Mann sagte mir gleich, er habe besseres zu tun, als rechtschaffene Bürger zu gängeln, hat einen Blick auf meine Tresore geworfen, einen Kaffee getrunken und war wieder weg.

Als ich dann nach Köln gezogen bin, habe ich mich bei der Behörde gemeldet, die Rechnung eines neuen Tresors und Photos der anderen Tresore vorgelegt und die Sache war erledigt.

Meiner Meinung nach werden erst mal die kontrolliert werden, die nichts vorweisen oder sich auf Nachfrage nicht melden, solche Sturheit kann ich aber sowieso nicht nachvollziehen, allein der Wert und die Gefährlichkeit von Waffen (in den falschen Händen) rechtfertigen in meinen Augen völlig die Aufbewahrung im Tresor.

Gruß Rolf

Geschrieben

Bei uns läuft das so, dass die Behörde einem einen Zettel zuschickt, in den eingetragen werden muss, wieviel Lang- und Kurzwaffen in welchen Waffenschränken verwahrt werden. Da schreibt man dann einfach die Nummer und den Wiederstandsgrad des Typenschildes rein, die Waffenanzahl, schickt es zurück und gut ist es (sollte es zumindest, wenn alles den Vorschriften entspricht).

Ich gehe davon aus, dass man es bei einer Erstbeantragung einer WBK gleich nachweisen muss. Wie mein SB mir aber sagte, sind die im Moment gerade dran, die Altbesitzer aufzuarbeiten. Sprich, wenn man Kontakt mit der Behörde hat (Eintragung, Austragung, neue WBK, etc.) und es liegt noch kein Nachweis vor, bekommt man das Formular zugeschickt. Die Altbesitzer, die keinen Kontakt zur Behörde haben (vor Ewigkeiten mal was gekauft und danach nie wieder), werden wohl auch nach und nach angeschrieben.

Ich denke, wenn es nur das ist, sollte man dem SB das Leben nicht schwer machen und das Formular ausgefüllt zurückschicken. Tut keinem weh und der SB muss ja auch seine Arbeit machen.

Viele Grüße

Blacksmith

Geschrieben

Der Nachweis ist eine Bringschuld des Besitzers, daher erübrigen sich in Bezug auf das "Recht§ der Behörde die Überlegungen. Ankündigen können sie, wo steht das sie müssen? Genau bitte, ich suche schon länger danach.

Dienstausweis aushändigen lassen? Fragt mal einen PB - der wird ihn euch zeigen, zu mehr ist er nicht nur nicht verpflichtet, im gegenteil, mir sind aus vergangenen Zeiten (bin nicht mehr 100% informiert wegen mangelndem Interesse), da war durch Dienstanweisung das aushändigen verboten!

Wieder wegschicken? Was würdet ihr denken, wenn ihr eine gesetzlich gerechtfertigte Kontrolle (ihr kommt ja nicht selbst auf die Idee, irgendwer hat das angeordnet) durchführen sollt und der Betreffende sträubt sich? Hat er nur nicht aufgeräumt oder hat er vielleicht SAchen rumliegen die er nicht haben darf oder dort, wo sie nicht sein dürften? Fehlt vielleicht gar etwas?

Gibt da den Begriff Gefahr im Verzug. Einfach mal drüber nachdenken. Dann ist es noch ein Unterschied (aber kein großer mehr, die Möglichkeiten der kommunalen HiPos/Ordnugspolizeien/Stadtpolizeien wurden stetig ausgeweitet) ob ein Mensch in Blau und mit Landeswappen (und da steht nicht Harribo drauf!) oder einer in Grün/Grau/Zivil und einem Kommunalausweis vor der Tür steht.

Ganz so klar und einfach, wie es einige hier gen hätten ist es bei weitem nicht.

Was ist die Konsequenz? Wenn euch der SB dann böse ist und böse Geedanken hat, könnte er einfach mal den § 5 zitieren und die Weigerung als Tatsache auslegen, die....

Klappt sehr wahrscheinlich nicht, aber wer hat den Ärger? Natürlich nur der SB.

Geschrieben

Dieser Thread belegt eindrucksvoll wie anscheinend jedes Bundesland (warscheinlich sogar jeder Landkreis) mal wieder sein eigenes Süppchen kocht :peinlich:

Das man einen Nachweis über einen Tresor erbringen muss (und danach wohl seine Ruhe hat) find ich garnicht schlecht aber ich kann nur sagen wie ich beim Antrag der WBK nur ankreuzen musste wie ich meine Waffen aufbewahre <_<

Und bei uns im Verein und auch in anderen Vereinen des Kreises geht eben das Gerücht von unangemeldeten Kontrollen um, obwohl es anscheinend noch keinen erwischt hat.

Gegen eine unangemeldete Kontrolle der WBK-Waffen hat wohl keiner was, diese sind mit Sicherheit bei jedem gewissenhaften Schützen ordnungsgemäß verschlossen!

Aber jeder der WBK-Waffen besitzt und sich allgemein für Waffen interessiert, besitzt mit Sicherheit auch frei verkäufliche Waffen wie Schreckschußwaffen, Armbrust, Vorderladerwaffen, Luftdruckwaffen, Messer/ Bajonette, Dekopatronen usw. und diese "frei ab 18 Waffen" hängen doch auch bestimmt bei dem ein oder anderen zu Dekozwecken frei an der Wand!

Was wird ein möglicher Kontrolleur dazu sagen :confused: :confused: :confused:

Geschrieben
Gibt da den Begriff Gefahr im Verzug. Einfach mal drüber nachdenken.

Ja Lobo denk mal darüber nach!

Wenn die Polizei ohne einen richerlichen Beschluss in eine Wohnung eindringt und das mit "Gefahr im Verzug" begründet, muss diese Begründung auch einer Nachprüfung standhalten.

Nur weil jemand unangemeldete Kontrollen ohne Beschluß nicht über sich ergehen lassen will (wozu er verdammt nochmal das Recht hat), wird kein Polizist "Gefahr im Verzug" als Begündung für das Eindringen in einen vom Grundgesetz besonders geschützen Bereich heranziehen und damit durchkommen.

---

Tom

Geschrieben
Mein Senf dazu:

Erstmal bin ich unbescholtener Bürger, der Sachkunde, MPU undwasweißichnicht auf sich genommen hat um einen Knallstock zu besitzen. Logische Frage: Warum sollte ich diese teuren Gegenstände nicht ordnungsgemäß wegschließen?

Dieser Personenkreis verwahrt die Waffen in der Regel auch rechtskonform. Problematisch sind im wesentlichen die Heerscharen von Altbesitzern und Erben ohne Sachkunde, von denen insbesondere die älteren Semester eine total andere Einstellung zur Waffe haben. Die begreifen oftmals gar nicht, dass es nicht in Ordnung ist, wenn die Wumme im Kleiderschrank steht, in der Diele zur Zierde an der Wand hängt oder im Bettkasten schlummert.

Geschrieben
Ich gehe davon aus, dass man es bei einer Erstbeantragung einer WBK gleich nachweisen muss.

Die meisten Waffenbehörden verlassen sich auf das, was im Antrag zur Erteilung der WBK angekreuzt worden ist. Bei Nachprüfungen ergibt sich dann aber leider ein ganz anderes Bild. :huh:

Meines Erachtens sollte der Nachweis eines passenden Tresors schon zu den Erlaubnisvoraussetzungen nach § 4 WaffG gehören !

Geschrieben
Dieser Personenkreis verwahrt die Waffen in der Regel auch rechtskonform. Problematisch sind im wesentlichen die Heerscharen von Altbesitzern und Erben ohne Sachkunde, von denen insbesondere die älteren Semester eine total andere Einstellung zur Waffe haben. Die begreifen oftmals gar nicht, dass es nicht in Ordnung ist, wenn die Wumme im Kleiderschrank steht, in der Diele zur Zierde an der Wand hängt oder im Bettkasten schlummert.

Jop.

Bekannte von mir hatten auch Ewigkeiten zwei K98 (tiptop in Ordnung) im Gerümpelkeller in der Ecke stehen. Irgendwann haben sie die dann auch bei der nächsten Polizeidienststelle abgegeben :'(

Wobei imho von solchen Waffen auch nicht unbedingt die "Gefahr" ausgeht. Gibt sicherlich zigtausende solcher Waffen, die so aufbewahrt werden. Die Gefahr sehe ich hier eher bei Kurzwaffen. Niemand wird mit nem K98 ne Tanke überfallen.

Geschrieben

Hallo,

ich habe in diesem Zusammenhang eine Frage. Wieso werden diese Kontrollen von der Polizei vorgenommen? Im Gesetzestext (s.u.) ist von der Behörde die Rede, also der Kreisverwaltung (in RLP zumindest). Anders mag die Sache aussehen, wenn bereits ein Durchsuchungsbeschluß vorliegt.

(3) Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen

Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen

nachzuweisen. Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die

Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren

Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt. Wohnräume dürfen gegen den

Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche

Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung

(Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

Danke

SchwarzerKrauser

Geschrieben

Hallo,

Hallo,

ich habe in diesem Zusammenhang eine Frage. Wieso werden diese Kontrollen von der Polizei vorgenommen? Im Gesetzestext (s.u.) ist von der Behörde die Rede, also der Kreisverwaltung (in RLP zumindest). Anders mag die Sache aussehen, wenn bereits ein Durchsuchungsbeschluß vorliegt.

(3) Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt,
hat der zuständigen

Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen

nachzuweisen
...... .

Danke

SchwarzerKrauser

weil in bestimmten Städten eine "Polizeidienststelle" eben diese zuständige Behörde ist.

Ansonsten gibt es auch noch den Begriff der "Amtshilfe".

Gruss Spa

Geschrieben
Genau so soll es bei uns laufen.

Der Landkreis hat schriftlich einen Nachweis der ordnungsgemäßen Lagerung angefordert.

Foto von Typenschild, Kopie der Rechnung o.ä. reicht als Nachweis aus.

Wer nicht anwortet oder wessen Antwort unbefriediged ist, wird Besuch bekommen - so zumindest stand es in dem Schreiben.

Foto vom Typenschild? Wenn ich wollte könnte ich meinem Sachbearbeiter hunderte Fotos verschiedener Typenschilder abliefern und dank Photoshop wird aus nem A Schrank ein Nuller...

Meines Erachtens sollte der Nachweis eines passenden Tresors schon zu den Erlaubnisvoraussetzungen nach § 4 WaffG gehören !

Und wie will das der Schütze/Jäger sicher und stichhaltig nachweisen? Ich hab meinen Schrank im Baumarkt gekauft, da steht zwar die Sicherheitstufe auf dem Kassenzettel, mein Name steht aber nicht drauf, ich kann die Rechnung also auch aus irgend einem Papierkorb gesammelt haben oder von nem Kumpel ausgeliehen haben. Und selbst wenn mein Name draufsteht, könnte ja sein, dass ich das Ding schon längst wieder verscherbelt habe.

=>Der Nachweis über die ordungsgemäße Verwahrung ist im Prinzip genau das gleiche, wie wenn ich ankreuze: 1Langwaffe im B Schrank, der SB muss mir wohl oder übel glauben.

=>Das Problem ist, das das Amt dem Bürger glauben muss, ich denke aber, dass das bei einem von vorne bis hinten überprüften, bei einem im Schiessverein schiessenden oder den Jagdschein lösenden, kein Problem der Glaubwürdigkeit auftreten dürfte, oder?

Warum dann so dämliche Nachweise, die sowieso nichts aussagen? Wenn berechtigte Zweifel aufkommen (meinetwegen wurde der Schütze betrunken Autofahrend erwischt oder er fuchtelt mit seiner Wumme am Balkon rum) dann gleich Hausbesuch...

Geschrieben
Hallo,

ich habe in diesem Zusammenhang eine Frage. Wieso werden diese Kontrollen von der Polizei vorgenommen? Im Gesetzestext (s.u.) ist von der Behörde die Rede, also der Kreisverwaltung (in RLP zumindest).

Dort wo die Polizei die Kontrollen durchführt liegt es i.d.R. daran, dass die Verwaltung über keine eigenen Kontrollkräfte verfügt und die Aufgaben an die Polizei delegiert werden, das ist auch gesetzlich so geregelt.

Karl

Geschrieben
Wobei imho von solchen Waffen auch nicht unbedingt die "Gefahr" ausgeht. Gibt sicherlich zigtausende solcher Waffen, die so aufbewahrt werden. Die Gefahr sehe ich hier eher bei Kurzwaffen. Niemand wird mit nem K98 ne Tanke überfallen.

Es gibt aber auch andere Arten des Missbrauchs, als eine Tanke zu überfallen. <_<

Geschrieben
Foto vom Typenschild? Wenn ich wollte könnte ich meinem Sachbearbeiter hunderte Fotos verschiedener Typenschilder abliefern und dank Photoshop wird aus nem A Schrank ein Nuller...

Das nennt sich dann Betrug und ist strafrechtlich verfolgbar. Und schon sind wir wieder bei der Zuverlässigkeit... <_<

Geschrieben
Das nennt sich dann Betrug und ist strafrechtlich verfolgbar. Und schon sind wir wieder bei der Zuverlässigkeit... <_<

Sei doch bitte nicht so kurzsichtig, SB :traurig_16:

Wer bescheissen will, kann weiterhin bescheissen. Ob nun Rechnung, Foto, oder sonstwas vorgelegt werden müssen.

Bisher musste ich auf meiner Behörde auch bereits im Antrag für Waffen mit angeben, worin ich die Waffen verwahre.

Eine echte Verbesserung sehe ich nun in den verlangten Fotos, etc. gegenüber der schriftlichen Angabe im Antrag nicht!

IMI

Geschrieben
Foto vom Typenschild? Wenn ich wollte könnte ich meinem Sachbearbeiter hunderte Fotos verschiedener Typenschilder abliefern und dank Photoshop wird aus nem A Schrank ein Nuller...

Und wie will das der Schütze/Jäger sicher und stichhaltig nachweisen? Ich hab meinen Schrank im Baumarkt gekauft, da steht zwar die Sicherheitstufe auf dem Kassenzettel, mein Name steht aber nicht drauf, ich kann die Rechnung also auch aus irgend einem Papierkorb gesammelt haben oder von nem Kumpel ausgeliehen haben. Und selbst wenn mein Name draufsteht, könnte ja sein, dass ich das Ding schon längst wieder verscherbelt habe.

[...]

Ja, genau. Eigentlich müsste die Behörde immer auch ein Gutachten eines anerkannten Gutachters über die sichere Verwahrung verlangen. Behältnisse müssen komplett zertifiziert sein, incl. einem genauen Nachweis des Herstellers und einer eindeutigen Seriennummer. Damit Zertifizierungen widerrufen werden können, falls sich herausstellt, dass im Herstellungsprozess eine Norm nicht eingehalten wurde oder die Stahlqualität nicht der Norm entsprach. Welchen Smiley gefällig?

Geschrieben
Ja, genau. Eigentlich müsste die Behörde immer auch ein Gutachten eines anerkannten Gutachters über die sichere Verwahrung verlangen.

Prima, werd ich gleich mal für die nächste WaffG-Änderung vorschlagen. :diablo:

Wer bescheissen will, kann weiterhin bescheissen.

Schon klar, aber Lügen haben bekanntlich kurze Beine... :rolleyes:

Geschrieben

@schall+rauch,

der stand dann einfach unangemeldet vor der Tür und hat sich von dir deinen Waffenschrank und deine Waffen zeigen lassen, hatte er irgendwlche beanstandungen oder so?

Oder wie ist das abgelaufen :confused:

hallo,

da ich meine sb privat sehr gut kenne, habe ich sie auf 'n kaffee eingeladen und ihr die tresore gezeigt :D

da die waffenbehörde hier nach und nach die verwahrung bei allen waffenbesitzern überprüft, kann jeder selbst entscheiden, ob er den einfachen oder den komplizierten weg wählt.

ich habe mich für den einfachen weg entschieden!

gruß

s+r

Geschrieben
Es gibt aber auch andere Arten des Missbrauchs....

Und es gibt auch viele andere (vor allem: frei erhältliche) Gegenstände, welche folgenreich missbraucht werden können,

als einen K98. Nur mal nebenbei bemerkt.

Geschrieben
...Schon klar, aber Lügen haben bekanntlich kurze Beine... :rolleyes:

Ich werde ja auch meiner Behörde nen Nachweis über meinen Tresor erbringen.

Aber dieser ganze Tresornachweis stinkt wiedermal gewaltig zum Himmel - so überflüssig ist er.

Ich frage Dich, was bringt er positives, ausser einer dickeren Akte?

Geschrieben
Ich werde ja auch meiner Behörde nen Nachweis über meinen Tresor erbringen.

Aber dieser ganze Tresornachweis stinkt wiedermal gewaltig zum Himmel - so überflüssig ist er.

Ich frage Dich, was bringt er positives, ausser einer dickeren Akte?

Also Auswirkungen haben die Schreiben von der Behörde schon. Bei uns wurden letztes Jahr alle WBK-Inhaber angeschrieben. Dadurch wurden viele Waffenschränke gekauft und noch mehr Waffen abgegeben. Ich kenne alleine drei KK-Besitzer, die ihre Waffe gegen die Umschreibgebühr abgegeben haben weil ihnen ein A-Schrank zu teuer war! Wie SB schon geschrieben hat, die Altbesitzer und Erben haben sich zum Großteil nicht darum gekümmert. Durch das Anschreiben wurden sie sensibilisiert. Für aktive Sportschützen und Jäger ist es lediglich eine Fleißaufgabe die Typenschilder zu fotografieren oder die Rechnungen zu kopieren.

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