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IGNORED

Wechsellauf eintragen!


evel knievel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ich hab mir eine zeitlang für jede neue Waffe mit Voreintrag auch eine neue Karte ausstellen lassen. Ich bin einmal auf dem Amt gefragt worden, warum:

- weil es mir als Bürger zusteht

- weil ich ja auch die gleiche Gebühr bezahle, wie wenn in eine alte Karte eingetragen wird

Im übrigen siehts viel harmloser aus, wenn nicht alle Zeilen gefüllt sind, das beruhigt Gutmenschen, die die Karte eventuell zu sehen bekommen.

Erik

Das mit der neuen WBK für jede einzelne Waffe hat noch einen anderen Vorteil:

Wenn Ihr die Waffeenbesitzkarte per Post schickt und nicht persönlich zum Amt tragt und die WBK geht auf dem postalischen Weg verloren, dann wird es richtig teuer, die Ersatz-WBK ausstellen zulassen!!!

Also lieber gleich eine neue WBK ausstellen lassen, dann müsst Ihr Eure WBK nicht schicken, sondern kriegt lediglich vom Amt was geschickt.

Mein Amt sagte mir allerdings mal, dass eine neue WBK etwas teurer ist, als ein Eintrag in eine bestehende WBK :confused:

Geschrieben
ich gehe mal davon aus dass die Herstellungsnummer deiner beiden läufe gleich lautet (falls nicht, auch egal), das kaliber ist ja auch das selbe. also lass dir von deiner behörde einfach einen wechsellauf mit der entsprechenden herstellungsnummer eintragen (bzw. bei verschiedenen nummern ist dann das was du schon eingetragen hast die grundwaffe und das mit der anderen nummer, das noch nicht eingetragen ist, wird der wechsellauf).

gruß alzi

Mal angenommer Fall, jmd. hat einen Ersatz o. Wechsellauf ohne Nummer? Wie würde so etwas gehandhabt?

Geschrieben
Mal angenommer Fall, jmd. hat einen Ersatz o. Wechsellauf ohne Nummer? Wie würde so etwas gehandhabt?

siehe Beitrag #46!

es darf wohl davon ausgegangen werden dass der Lauf bzw. das System ne nummer hat!

anmerk: in einem gerade aktuellen Thread wird das thema "ohne nummer" schon diskutiert

gruß alzi

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Habe vor ein paar Tagen auch meinen Wechsellauf, welchen ich vor 3 Jahren erwarb, eintragen lassen.

Ging alles problemlos.

Als Datum ließ ich das Erwerbsdatum (von vor 3 Jahren) eintragen.

MEB benötigte ich nicht; die kosten für die Eintragung beliefen sich auf 12,78€.

Gruß

IMI

Geschrieben
guckst du WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 (3.1-3.7) und Anlage 2 Anschnitt 2 Unterabschnitt 2 (2.-2.3) oder Suchfunktion des Forums

erlaubnisfreier Erwerb und Besitz, müssen nicht eingetragen werden.

gruß alzi

...wenn die zugehörige Grundwaffe eingetragen (= noch vorhanden) ist. Das hat man 2003 unauffällig mit reingemogelt.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben
Mal angenommer Fall, jmd. hat einen Ersatz o. Wechsellauf ohne Nummer? Wie würde so etwas gehandhabt?
Dann wird z.B. eingetragen: Ohne Nummer. :D

Bei meiner Rem. 870 war's nämlich tatsächlich so. Die Waffe war vor dem 01.04. eingetragen worden (wechselbarer Lauf hat keine Nr.; nur der Systemkasten hat eine). Ich hab' dann nach dem 01.04. einen Wechsellauf gekauft, den der Händler aber schon einige Monate auf Lager liegen hatte. Dieser hatte also auch keine Nummer. Er hat dann beide Läufe nachträglich mit ner Nummer versehen und die Nummer des Wechsellauf ins Waffenhandelsbuch übernommen. Meine Behörde und cih waren glücklich und alles wurde gut.

Wie schaut's aber hiermit aus:

Wenn bereits ein WS "ohne Nr." eingetragen ist, muss lt. neuem Gesetz auch keine Nummer nachgetragen werden, richtig? Ich habe nämlich vor einiger Zeit ein OA15-M1 WS eintragen lassen. Das WS hat keine Nr.; somit wurde "ohne Nr." eingetragen. Dabei bleib's auch - oder muss ich nachträglich vom Hersteller eine Nummer einschlagen lassen, wenn das Wechselssystem bereits vor dem 01.04.08 eingetragen worden ist?

Geschrieben

Aus § 24 (1) WaffG: "... Satz 2 gilt nur für Schusswaffen, die ab dem 1. April 2008 hergestellt, auf Dauer erworben oder in den Geltungsbereich des Gesetzes verbracht werden... Wesentliche Teile erlaubnispflichtiger Schusswaffen sind gesondert mit einer Seriennummer zu kennzeichnen und in Waffenbüchern nach § 23 zu erfassen, wenn sie einzeln gehandelt werden."

Ohne eine Anordnung nach § 25 (2) (mit der müsste sich Deine Behörde aber bei Dir bemerkbar machen, d.h. Du würdest das auf jeden Fall mitbekommen) bleibt bei Dir also alles so, wie es ist.

Geschrieben
...

Ohne eine Anordnung nach § 25 (2) (mit der müsste sich Deine Behörde aber bei Dir bemerkbar machen, d.h. Du würdest das auf jeden Fall mitbekommen) bleibt bei Dir also alles so, wie es ist.

Das ist ein interessanter Sachverhalt, eine ähnliche Frage habe ich mir auch schon gestellt. Wie verhält es sich jetzt eigentlich mit dem Altbesitz von WS und WL, die sich im Besitz von älteren Schützen, Jägern oder Sammlern befinden, nicht eingetragen sind, und deren Besitzer sich eben nicht täglich im I-Net herumtreiben, um in Erfahrung zu bringen, was ihnen denn für Probleme mit ihrem bis dato legalen Waffenbesitz drohen könnten.

Gibt es eine Informationspflicht der Behörde an die betroffenen Personen bezüglich solch einschneidender Gesetzesänderungen?

Wenn nicht, könnte ich mir durchaus vorstellen, daß ein langjähriger Legalwaffenbesitzer Besuch von der Executive bekommt, weil in seinem Schrank seit Jahren ein bis dato legales WS schlummert, das dann mit einem Mal seinen Besitzer in die Illegalität verfrachtet, das kann eigentlich nicht Sinn der Sache sein.

mfg

Ralf

Geschrieben

Das ist doch das selbe wie die Munitionsanmeldung für Erben und Altbesitzer 2003. Wussten auch nur wenige, und noch weniger haben die Munition angemeldet. Nach der Anmeldefrist war es dann unerlaubter Munitionsbesitz. Jetzt werden es halt unerlaubte Waffenteile.

Geschrieben

Tragisch wird es jetzt insbesondere für die Besitzer der ehemals freien LEP-Umbauten. Hier finden sich nämlich besonders viele Betroffene, die weder eine Waffensachkunde (die ja insbesondere den Kontakt mit den gesetzlichen Vorschriften initiiert und auch Erlaubnisvorassetzung nach § 4 WaffG für den zukünftigen Besitz ist) noch sonstige Berührpunkte mit dem WaffG hatten und haben. Viele werden nach wie vor keine Kenntnis davon haben, dass sich das Gesetz zum 01.04. geändert hat. Durchaus einige werden auch vergessen haben, dass irgendwo in einer Truhe im Keller oder auf dem Dachboden einer oder auch mehrere der betreffenden Gegenstände still vor sich hin schlummern...

Geschrieben
Tragisch wird es jetzt insbesondere für die Besitzer der ehemals freien LEP-Umbauten. Hier finden sich nämlich besonders viele Betroffene, die weder eine Waffensachkunde (die ja insbesondere den Kontakt mit den gesetzlichen Vorschriften initiiert und auch Erlaubnisvorassetzung nach § 4 WaffG für den zukünftigen Besitz ist) noch sonstige Berührpunkte mit dem WaffG hatten und haben. Viele werden nach wie vor keine Kenntnis davon haben, dass sich das Gesetz zum 01.04. geändert hat. Durchaus einige werden auch vergessen haben, dass irgendwo in einer Truhe im Keller oder auf dem Dachboden einer oder auch mehrere der betreffenden Gegenstände still vor sich hin schlummern...

Recht hast Du zwar, aber eigentlich muß man sagen: Und täglich grüßt das Murmeltier.

1972/76 war es das gleich wie jetzt: Wieviele habe Ihre Gaswaffen ohne PTB-Zeichen oder auch andere Waffen nicht angemeldet? Und es gibt auch heute noch genügend Leute die denken: KK sind frei ab 18 Jahren.

2003 war es denn die Muntion

2008 sind es LEP-Waffen

Und was kommt als nächstes?

Geschrieben
Düstere Prognose. Kann ich mir allerdings nicht vorstellen. Soll die Bundeswehr dann die Jagdausübung übernehmen ? :rolleyes:

Vermute, die gleichen Müslifresser/-innen welche einen verrotteten Urwald ohne Erholungswert für die steuerzahlende Bevölkerung geil finden, werden es auch als "artgerecht" begrüßen, wenn das Wild an Mangelerscheinungen und Seuchen verreckt, artgerecht dann eben.

Geschrieben
Düstere Prognose. Kann ich mir allerdings nicht vorstellen. Soll die Bundeswehr dann die Jagdausübung übernehmen ? :rolleyes:

.. wenn nicht morgen oder übermorgen, dann vielleicht überüberübermorgen.

Und Jagen: Notfalls wie früher in der DDR --> vor der jagd Waffe abholen und danach wieder

abgeben bei der zuständigen Stelle. Naja, herbeireden will ich es auch nicht, aber

erschrecken kann einen ja langsam fast nichts mehr.

Gruß Svenni

  • 2 Wochen später...
  • 1 Jahr später...
Geschrieben
hallo leute,

wie verhält es sich mit einsteckläufen, sind die auch anmeldepflichtig? ..

guckst du WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 (3.1-3.7) und Anlage 2 Anschnitt 2 Unterabschnitt 2 (2.-2.3) oder Suchfunktion des Forums

erlaubnisfreier Erwerb und Besitz, müssen nicht eingetragen werden.

...

Das gilt immernoch so?

Geschrieben

2.

Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der

Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a)

2.1

Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für

diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);

2.2

Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber

der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger

Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind;

für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis

eingetragen sind.

2a.

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte

Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die

dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine

Einsteckläufe sind;

für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis

eingetragen sind."

Geschrieben
Triebel hat ... auch extra fett auf die Eintragung in die WBK hingewiesen.

Ja,

und das völlig überflüssig und falsch... :peinlich:

2a. besagt ja extra "erlaubnisfreier Erwerb und Besitz"

Archiviert

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