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IGNORED

Mitnahme von Waffen in Zügen der DB nicht erlaubt!


mühli

Empfohlene Beiträge

7.2 Beförderungsausschluss

7.2.1 Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen,

.....

Was nichts anderes heisst, gibst Du deine Pistole als Gepäckstück auf. Kannst Du es am Zielort wieder in Empfang nehmen. Wie beim Flieger auch.

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Verpackung

Ihr Koffer sollte fest verschlossen, Taschen idealerweise mit einem kleinen Schloss verriegelt sein. Bitte versehen Sie möglichst alle Gepäckstücke mit Adressanhängern.

Skier und Fahrräder müssen unbedingt sachgerecht verpackt werden. Bei Bedarf können Sie entsprechende Verpackungen direkt beim Ticketkauf mitbestellen. Der Hermes-Fahrer bringt die Verpackung am Abholtag mit und kassiert den Betrag vor Ort.

Gewicht und Volumen

Normalgepäck max. 30 kg; max. 150 cm Länge

Sondergepäck max. 30 kg; max. 300 cm Länge

Ausnahme: Krankenfahrstühle dürfen schwerer sein.

Erstattungen, Verlust oder Schaden

Erstattungen sind möglich, wenn die Stornierung bis 18.00 Uhr am Werktag vor der vereinbarten Abholung beim DB Reisezentrum oder in allen DB Agenturen eingereicht wird.

Bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks haften wir im Binnenverkehr gemäß EVO bis max. 1.278,23 EUR

Ausgeschlossen vom Transport sind:

Gegenstände, die besonderem Beschädigungsrisiko ausgesetzt sind, z.B. Fernseher, Computer, Möbel

Lebende Tiere, Pflanzen und verderbliche Lebensmittel

Fahrräder mit Hilfsmotor, Tandems, Liegefahrräder, Dreiräder

Bargeld, Edelsteine, Kunstwerke, Schmuck und Uhren

Sprengstoff und Waffen und sonstige gefährliche Güter nach GGVS/GGVE

Wertpapiere

Dienstleistung: Kuriergepäck. www.diebahn.de

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......Sprengstoff und Waffen und sonstige gefährliche Güter nach GGVS/GGVE

.......

Dienstleistung: Kuriergepäck. www.diebahn.de

@Krümelmonster die Bahn macht es einem aber richtig schwer

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Nachdem ich sofort alle Antennen auf Empfang geschaltet habe, wurde mir allen Ernstes erklärt,

dass man derartige Gegenstände mitnehmen dürfe, wenn man ein komplettes Abteil für sich bucht.

MfG

Pirol 2

Das ist nach meiner Kenntnis auch auf Pulver-Transporte (na ja- korrekt "Schieß"pulver oder NOCH korrekter: NC- oder SP-Pulver) übertragbar:

Die Beförderung IST immer noch per Bahn erlaubt, wenn man für (wenn auch NUR) 1 Büchse Bullseye einen eigenen Waggon mieten würde.

Richtig?

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Gleich Vorweg: ich halte das Thema für wichtig deshalb Thread in der Rubrik Allgemein gepostet.

So Leute ich habe vorgestern die DB per E-Mail auf ihrer Webseite angefragt ob es mir möglich sei, Kurzwaffen mit der Deutschen Bahn zu transportieren am 4 Oktober nach Schwaben bzw. Landkreis Günzburg zu einhem Schützenanlass

(WO-Treffen in Schwaben). Nun heute habe ich die offizielle Antwort erhalten;

Das Thema IST wichtig!

Und die verlangte Abstinenz beim Bahn/Bus/Tramtransport bezeichnend für die perfide Absicht, wo immer es geht, den Schießsport zu erwürgen.

Freut Euch, wenn es Euch nicht betrifft, wenn Ihr (noch) mobil seid und auf den unsäglichen, teuren ÖPNV NICHT angewiesen seid!

Aber nicht Alle können sich da einreihen:

Ich kenne nach 20 Jahren Mitgliedschaft in meinem Verein leider einige Jetztrentner, die sich kein Auto mehr leisten können.

Für die bleiben nur 2 Möglichkeiten:

Auf die Transportvorschriften zu sch... und getarnt (bei Kurzwaffen weniger schwierig) ihre Langwaffen mitzunehmen (einer hat es mal gemacht mit einem Flachkarton vom Bauhaus mit einem Bildaufdruck eines klappbaren Bügelbretts, hat anstandslos im ÖPNV funktioniert) oder eben den Schießsport einzustellen- wenn er nicht 14 Kilometer zum Stand zu Fuß gehen will.

-Ein Fahrrad ist auch nicht die beste Lösung, da irgendwann die beste Kondition mal rapide absinkt.

Ich denke, hinter diesen Vorschriften steckt pure Absicht!

Und das erinnert mich (filmmäßig) an die 30er Jahre, wo bereits die Thompson in dem berüchtigten Geigenkasten "befördert" wurde----- wenn "IHR" es denn so haben wollt!--------

mfG!

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Sagt mal, als Alternative die KW's per Postversand von der Schweiz zum Bestimmungsort über die Grenze/Zoll zu senden, dürfte wohl auch nicht gehen-oder? Mit der schweizerischen Post ist das schweizweit kein Problem. Ich habe auch schon eine Pistole per eingeschriebener Post bzw. Paket dem Büma in den Nachbarkanton gesendet und er sie mir dann später per eingeschriebenem Paket zurück zu meiner Wohnortadresse. Ich weiss aber nicht ob da der Zoll insbesondere die deutsche Post da mitmacht, sofern man von der Schweiz aus per Paket die Kurzwaffe(n) an einen Empfänger nach Deutschland senden würde!

Gebe es da evt. Alternativen in Form von DHL, Federal Express, UPS usw. also einen Kurier mit dem sowas möglich wäre, natürlich mit den entsprechenden Bewilligungen dazu beigelegt? Wenn ja wieviel würde das in (T)euros entsprechend kosten?

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"Wer viel fragt bekommt viel Antworten" das war schon immer so. Schlimm daß heute alles so haarklein zerpflückt wird daß damit auch die Freiräume derer die sich einfach auch mal was trauen auch darunter leiden.

Nichts für ungut, war bestimmt gut gemeint aber der Allgemeinheit schadet diese ewige Hinterfragung von bemühten Zeitgenossen -ob Bahn oder Muni am Flughafen- ganz extrem. Behaltet doch das dann bitte für euch und fahrt nicht mehr Zug.

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"Wer viel fragt bekommt viel Antworten" das war schon immer so. Schlimm daß heute alles so haarklein zerpflückt wird daß damit auch die Freiräume derer die sich einfach auch mal was trauen auch darunter leiden.

Nichts für ungut, war bestimmt gut gemeint aber der Allgemeinheit schadet diese ewige Hinterfragung von bemühten Zeitgenossen -ob Bahn oder Muni am Flughafen- ganz extrem. Behaltet doch das dann bitte für euch und fahrt nicht mehr Zug.

Genau meine Meinung! Diese ewigen Rückversicherer! Keinen Arsch in der Hose und von Beamten/ Angestellten (Sesselpupser) Entscheidungen und Zusagen verlangen und dann noch über sie schimpfen.

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Genau meine Meinung! Diese ewigen Rückversicherer! Keinen Arsch in der Hose und von Beamten/ Angestellten (Sesselpupser) Entscheidungen und Zusagen verlangen und dann noch über sie schimpfen.

Ganz ruhig! Mühli hat nicht über sie geschimpft!

Er hat sich nur erkundigt und dieses Recht steht ihm ja wohl noch zu, oder? Und er ist so gut, uns über seinen Briefwechsel zu informieren - er hätte es ja auch still für sich tun können!

Die Resonanz auf seinen Beitrag zeigt mir aber, daß es viele hier interessiert ob und/oder wie man Waffen mit der DB transportieren könnte! Es gibt viele Vereine, die Jugendliche durch die Republik zu Wettkämpfen schicken, die noch kein eigenes Auto haben - dieses Thema ist ein ziemlich heißes Eisen!

Mein Vorschlag: Wenn Dich "Weicheier" so nerven, die sich rechtlich absichern möchten, dann mach am besten dein Ding selbst und verschone uns mit Posts, die nichts zum Thema beitragen! Hier interessieren die Leser nur Beiträge, die eine Hilfe oder Unterstützung darstellen! Oder hilft dein Beitrag irgendwie weiter?

"Achtung, liebe Reisende - dieser Thread hatte auf Grund eines unvorhersehbaren Zwischenstopps eine kleine Verspätung. Ich hoffe, es geht mit dem Thema DB und Waffentransport planmäßig weiter..."

<_<

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"Achtung, liebe Reisende - dieser Thread hatte auf Grund eines unvorhersehbaren Zwischenstopps eine kleine Verspätung. Ich hoffe, es geht mit dem Thema DB und Waffentransport planmäßig weiter..."

Das ganze scheint mir etwas rätselhaft. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, das es keine Möglichkeiten geben soll Waffen über die Bahn zu versenden. Wie machen das die Importeure oder die Post? Fahren die Waffen und Munition alle getrennt mit dem LKW?

@Mühli vielleicht solltest Du einfach nach STG fliegen, ich nehme dich dann mit. :)

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Das ganze scheint mir etwas rätselhaft. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, das es keine Möglichkeiten geben soll Waffen über die Bahn zu versenden.

Es ging nicht um das Versenden, sondern um das Mitnehmen!

Meine Erfahrungen: Unser Verein hatte auf Grund mehrmaliger Teilnahme unserer Jugendlichen an den DM das gleiche Problem - die AGB der DB verbieten die Mitnahme von Waffen und/oder Munition! Das hat nichts mit dem WaffG zu tun, sondern ist Hausrecht des Unternehmens! Wer sich erwischen lassen würde, könnte einen Zugstop mit Aussteigen riskieren - und für die Kosten des Aufenthaltes auf freier Strecke rechnen!

Wie weit der Einzelne gehen würde, um sein Glück zu versuchen, muss jeder für sich entscheiden!

Unser Verein hatte aber mit unserer Regionalbahn eine Vereinbarung getroffen, daß Waffen und/oder Munition mit dieser zu Wettkämpfen transportiert werden dürfen! Das bedarf aber einiger aufklärender Gespräche und bezog sich nur auf das Streckennetz unserer Regionalbahn und die Schützen unseres Vereines!

Vielleicht sollte man den Verbänden mal auf die Füße treten, daß solche Gespräche auch bspw. zwischen DSB und DB stattfinden? Was meint ihr? Fällig wäre es ja...

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Es geht mir nebenbei auch noch um die Kosten. Das Billett hin und zurück zum Irschtreffen kostete etwas mehr als 200 Franken also nicht gerade wenig. Auf den einzelnen Tickets stehen genau die Abfahrtszeiten, Zugsnummern, inkusive Reservation für den Sitz im ICE usw. drin. Man stelle sich jetzt vor ich wäre jetzt im dümmsten aller Fälle, hätte ich bei einer Kontrolle den Zug verlassen müsste. Der ganze Zeitplan wäre durcheinander gekommen. Ich hätte allenfalls den reservierten Plastz im ICE verloren, hätte mit einigen Mehrkosten rechnen müssen zwecks Ticketumschreibung bzw. evt. Neulösung von Ersatztickets und vielleicht noch deshalb eine andere Route bzw. einmal mehr umsteigen müssen da dann der Zug der Bummler ist und nicht der schnellere Interregio.

Da ich keine Bahncard habe, ist es sehr umständlich sowie ärgerlich nicht nur finanziell gesehen wenn ich aus irgendwelchen Gründen den Zug/die Züge verpasse, die auf den Tickets jeweils aufgedruckt sind.

Mir ist sehr wohl bewusst, die Chance jemals in eine solche zufällige Kontrolle zu kommen wie auch immer ist sehr gering bzw. klein. Wehe aber es passiert doch. Dann bin ich wirklich aufgeschmiessen und habe dann den schwarzen Peter gezogen, mal davon abgesehen von etwaigen Mehrkosten und Zeitverlust der sich daraus ergeben würde.

Ich würde der DB von mir aus sogar ein Extragebühren bezahlen. Auch 30 oder 35 Euro usw. wenn ich dafür die Waffen per DB-Zug nach Deutschland ausführen und in die Schweiz wiedereinführen dürfte. Ich habe auch angeboten die KW's extra in einem abschliessbaren Behältnis/Koffer zu transportieren aber offenbar ist es nicht so gewollt. Ich verstehe es zwar auch nicht ganz, da ich fast immer seit bald 10 Jahren mit Waffen, natürlich entsprechend gut verpackt, teils quer durch die ganze Schweiz reise an irgendwelche Schiessanlässe, Bümas etc. und in alle diesen Jahren wurde ich noch nie kontrolliert, geschweige ist jeh etwas passiert.

Wie auch immer die DB gestattet aus irgendwelchen Gründen, keinen Transport von Waffen und Munition auf ihren Zügen und dem werde ich mich beugen müssen.

Eines würde mich am Rande doch noch interessieren. Gab es jeh einen Vorfall in einem Zug der DB der ein solches Verbot allenfalls begründen würde? Ich denke da als Beispiel; Vielleicht wurde vor Jahren/Jahrzehnten unbeabsichtigt in einem Zug der DB ein Schuss ausgelöst oder es gab einen anderen dramatischen Vorfall, aufgrund dessen dieses Verbot kam. Anderseits denkbar, könnte es dieses Verbot schon von Anfang an seit es die DB gibt bestehen-ich weiss es nicht?

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@Mühli vielleicht solltest Du einfach nach STG fliegen, ich nehme dich dann mit. :)

Meinst du mit STG Stuttgart? Ist das weit von Irsch an der Saar entfernt bzw. von nächsten Anlass in Schwaben? Wäre natürlich eine Möglichkeit die noch in Frage kommen könnte. Mit dem Fleugzeug wäre man recht schnell und sofern die entsprechende Flugzeuggesellschaft Ja sagt, dürfte eigentlich einer genehmigten Waffenausfuhr und Wiedereinfuhr nichts mehr im Wege stehen.

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Meinst du mit STG Stuttgart? Ist das weit von Irsch an der Saar entfernt bzw. von nächsten Anlass in Schwaben? Wäre natürlich eine Möglichkeit die noch in Frage kommen könnte. Mit dem Fleugzeug wäre man recht schnell und sofern die entsprechende Flugzeuggesellschaft Ja sagt, dürfte eigentlich einer genehmigten Waffenausfuhr und Wiedereinfuhr nichts mehr im Wege stehen.

Ja Stuttgart, nach Irsch ist es ein gutes Stück (310km). Aber zu der GSG Schwaben hält es sich in Grenzen. (rund 130km)

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Wenn der Grenzer mein Gepäck kontrollieren will: Leer der dann meine Intimsphäre vor allen Leuten inkl. Schaffner im Großabteil aus oder kann man sagen, dass man das nur in einem separaten Raum machen lassen will? -Ähnlich Flughafen?

Es kommt mir irgendwie spanisch vor, dass jeder dahergelaufene "servicemitarbeiter" Mehrdorns meine Micky-Maus Unterhosen sehen darf???

Ich glaube nicht, dass die Grenzer sich für die DB AGB interessieren?

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Gast God of Hellfire
Es kommt mir irgendwie spanisch vor, dass jeder dahergelaufene "servicemitarbeiter" Mehrdorns meine Micky-Maus Unterhosen sehen darf???

...darf er auch nicht.

Gruß

GOH

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Die Service Mitarbeiter haben das Hausrecht.

Das Streckennetz der DBAG gehört aber immernoch zu dem staatlichen Gütern und wird durch die Bundespolizei "betreut", somit also auch das was auf der Schiene läuft.

Ergo, wenn es zu Gefährdung des Eisenbahnbetriebs kommt ist es eine Bundesangelegenheit.

Die Versendung von Gefahrgütern per Bahn ist machbar. Der KostenNutzenfaktor steht sicherlich in keinem Verhältnis zu einer Stückgutspedition mit Erlaubnis zum Gefahrguttransport.

Es gibt genug Speditionen und Paketdienste die diese Leistungen bringen bezüglich Waffen,Munitions und Sprengstoffkleinmengen. (geht Sylvester ja auch alles per Sped. in die Supermärkte)

Mit diversen Regionalen Eisnbahnen kann man sich sicher einigen, was die Transportvorschriften angeht. Aber die grooooooße Bahn hat eh schon soviele Konzernrichtlinien und soviele Leute die sich nur damit beschäftigen, dass das ewig dauern würde da eine Änderung zu erreichen.

Wenn ihr zügig etwas erreichen wollt schreibt doch mal an den Fahrgastverband Pro Bahn. Die setzten sich für die Belange der Reisenden ein und das mit recht viel Erfolg.

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, könnte einen Zugstop mit Aussteigen riskieren...

das kann vorkommen...

und für die Kosten des Aufenthaltes auf freier Strecke rechnen!

das hingegen ist ausgeschlossen (da der zug deswegen nicht auf freier strecke anhalten darf!), du wirst schon noch bis zum nächsten bahnhof gebracht!!!

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*senftube aufschraub*

Ich fahre regelmäßig mit der Bahn und mit Waffen im Gepäck, die eindeutig als solche zu identifizieren sind, gab nich nie Probleme.

Warum muss man eigentlich immer in Bezug auf das WaffG aus einem alltäglichen, total banalen Vorgang(Zugfahrt) ein riesiges

(Pseudo-) Problem machen??

Das ist irgendwie typisch, während andere leute nachts Schlafen wälst sich der Sportschütze(Jäger etc...) im Bett und sucht krampfhaft, wo er nich alles noch Fehler machen könnte. Scheinen viele zu brauchen :peinlich:

Allein die Formulierung hilft doch weiter:

"Sprengstoff und Waffen und andere gefährliche Güter nach G...."

===> "und andere" <== das bezieht sich auf die Worte voher. Mit Waffen sind in diesem Sinne sind wohl eher Panzerfäuste, Handgranaten etc. gemeint, die nun mal defnitionsgemäß kein SpengSTOFF sind, aber eben ein gefährliches Gut im transport.

Wenn man natürlich den Menschen am Schalter fragt........ bevor er etwas falsch macht(Denn waffen sind ja Phöööse, haben die Steinewerfer gesagt, Jawohl!) lieber alles verbieten, dann gibts auch keinen Ärger mit der Gutmenschenmafia. :icon13:

*senftube zudreh*

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Wenn von Waffen geredet wird, ist für mich die Definition eigentlich klar. Damit werden dann auch Handfeuerwaffen gemeint sein.

Aber ich seh das auch net so dramatisch. Einfach mit reinnehmen und gut ist.

Und den Menschen am Schalter mache ich keinen Vorwurf. Würde ich bei der Bahn arbeiten und mich würde wer fragen, würde ich ihn auch ganz klar auf die Beförderungsrichtlinien verweisen, wo eben dies untersagt ist, obwohl ich persönlich kein Problem damit habe. Ich kann das ja schlecht nach meinem Gutdünken entscheiden.

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