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IGNORED

Mitnahme von Waffen in Zügen der DB nicht erlaubt!


mühli

Empfohlene Beiträge

Gleich Vorweg: ich halte das Thema für wichtig deshalb Thread in der Rubrik Allgemein gepostet.

So Leute ich habe vorgestern die DB per E-Mail auf ihrer Webseite angefragt ob es mir möglich sei, Kurzwaffen mit der Deutschen Bahn zu transportieren am 4 Oktober nach Schwaben bzw. Landkreis Günzburg zu einhem Schützenanlass

(WO-Treffen in Schwaben). Nun heute habe ich die offizielle Antwort erhalten;

Ihre Nachfrage

Ihre Nachricht vom: 2. Juli 2008

Unser Zeichen: 1-928293333

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 02.07.2008.

Die Mitnahme von Schusswaffen im Waffenkoffer ist laut EVO Eisenbahnverkehrsordnung in Zügen der DB nicht zugelassen.

Wenn Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, rufen Sie uns bitte an. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 01805 194 195 (14 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarife bei Mobilfunk ggf. abweichend) täglich rund um die Uhr. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Danke für Ihr Interesse an der Bahn.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Maren Reinsch

Leiterin Kundendialog

________________________________________________________________

Internetauftritt der Deutschen Bahn AG >> http://www.db.de

Sitz der Gesellschaft: Frankfurt am Main

Registergericht: Frankfurt am Main, HRB 51345

USt-IdNr.: DE 199861732

Vorstand: Dr. Nikolaus Breuel (Vorsitzender), Axel Bertram, Robert Etmans, Jörg Manegold

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Karl-Friedrich Rausch

Das heisst für mich, ich darf selbst wenn ich die Ausfuhrbewilligung und Wiedereinführungbewilligung keine Waffen an das WO-Treffen am 4. Oktober mitnehmen, wenn ich wie geplant mit dem Zug anreisen möchte.

Ich muss dazu noch etwas hinzufügen. Bei der Anfrage habe ich extra erwähnt, ich würde die Kurzwaffen in einem abschliessbaren Koffer transportieren und dass es in meinem Heimatland es kein Problem sei ,mit der SBB (Schweizerische Bundesbahn) Waffen bsp. vom Wohnort zum Büchsenmacher zu transportieren sofern in einem dafür geeigneten Behältnis wie bsp. Rucksack für Kurzwaffen etc. Trotz dieser Hinweise hat es nix genützt.

Edit: Rechtschreibefehler

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Hallo Mühli,

keine Angst, ich denke das geht so wie in Irsch. Da hattest du auch immer was zu schiessen in der Hand :good:

Und meistens brauchtest du nicht mal Fragen. Ich denke, das es dort nicht anders sein wird. Schade ist es trotzdem.

Greetz

Peter

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hat ein bekannter auch erlebt. jagtreise per flugzeug gebucht, eisenbahnticket für anreise zum flughafen war dabei. waffe im flugzeug kein problem, waffe aber mit im zug war nicht erlaubt. hat er dann doch mitgenommen, auch auf die gefahr hin aus dem zug geworfen zu werden. schaffner hat den waffenkoffer unterm sitz bemerkt, mit den augen gerollt und is weiter gegangen. das ganze ist aber schon seit 2002(?) bekannt!

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Pack sie Ordentlich ein und ab in den Rucksack oder die Tasche. Verstößt ja wenn überhaupt nur gegen die Bestimmungen der DB. Wenn es überhaupt wer merken sollte.

Solange der Transport im Rahmen der Gesetze verläuft und du alle Papiere hast, wen soll das denn jucken.

Ich habe schon öfter jemanden mit Gewehrfutteralen im Zuge gesehen, glaube garnicht das das Personal sich da Auskennt.

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Kann man eigentlich nichts zu sagen... Zeigt nur leider, daß wir einen komplizierten Weg vor uns haben.

Stichwort: Verbrecher halten sich nicht an Regelungen. Den rechtstreuen Bürger darf man nicht für etwas bestrafen, was Verbrecher verbocken...

Das ist aber kein Gesetz, sondern beruht rein auf dem Hausrecht der DB.Deshalb hinkt der Vergleich. Du MUSST die Dienste der DB ja nicht in Anspruch nehmen.

Wenn ich keine z.B. Hunde bei mir in der Wohnung haben will, dann muss sich jeder Gast daran halten ,und halt ohne Hund kommen. Oder halt gar nicht.

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Das ist aber kein Gesetz, sondern beruht rein auf dem Hausrecht der DB.

Hallo MarlboroMan,

die Auskunft beruht auf den Beförderungsrichtlinien der DB.

Ich hatte einmal den Auftrag, für den Präsidenten unseres Verbandes diese Angelegenheit zu überprüfen.

Ich habe dann - nachdem ich auf die Situation junger Schützen ohne eigenes Kfz hingewiesen habe - erfahren,

dass es von diesem Verbot (des Mitführens "gefährlicher" Gegenstände) eine Ausnahme gibt.

Nachdem ich sofort alle Antennen auf Empfang geschaltet habe, wurde mir allen Ernstes erklärt,

dass man derartige Gegenstände mitnehmen dürfe, wenn man ein komplettes Abteil für sich bucht.

MfG

Pirol 2

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Pack sie Ordentlich ein und ab in den Rucksack oder die Tasche. Verstößt ja wenn überhaupt nur gegen die Bestimmungen der DB. Wenn es überhaupt wer merken sollte.

Solange der Transport im Rahmen der Gesetze verläuft und du alle Papiere hast, wen soll das denn jucken.

Ich habe schon öfter jemanden mit Gewehrfutteralen im Zuge gesehen, glaube garnicht das das Personal sich da Auskennt.

Der Transport von Waffen ist im WaffG in Deutschland explizit geregelt. DASS ich Waffen gesetzeskonform transportiere, noch dazu KW in einem mir gehörenden Rucksack/Tasche, geht niemanden etwas an. Mein Gepäckstück durchsucht auch nur ein zuständiger und befugter Beamter, kein Schaffner. Und auch kein Rotkäppchen von irgendeinem privatisierten Sicherheitsdienst.

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Das Problem bei mir ist dabei der Zoll. Ich muss ja über die Grenze fahren und sollte doch einmal zufälligerweise ich im Zug kontrolliert werden insbesondere dann wenn gerade der Schaffner dabei ist, währenddessen der Zöllner die Tasche kontrolliert hätte ich Pech gehabt. Was dann wenn der Zöllner die Waffe(n) entdeckt und der zufällig anwesende Schaffer weiss um den Passus bescheid-wegen dem Verbot von Miftühren von Waffen in der DB!

Ich weiss müsste schon ein extrem dummer Zufall sein aber es könnte rein theoretisch passieren. Im günstigsten Fall müsste ich wohl aussteigen und zurück in die Schweiz fahren und im dümmsten Fall gebe es wohl noch eine saftige Busse obendrauf. Also ich will da nichts riskieren und werde da auch wenn das Risiko gering ist, keine Waffen mit der DB mitführen selbst wenn ich alle dazu notwendigen Bewilligungen für Ausfuhr und Wiedereinfuhr dabei hätte.

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Kann man eigentlich nichts zu sagen... Zeigt nur leider, daß wir einen komplizierten Weg vor uns haben.

Stichwort: Verbrecher halten sich nicht an Regelungen. Den rechtstreuen Bürger darf man nicht für etwas bestrafen, was Verbrecher verbocken...

Die einzige Vorschrift, an die ich mich halte und die mich beim Transport von Waffen interessiert, ist das WaffG !

Solange ich diesen Vorschriften entspreche - who cares ?

Wer viel fragt, bekommt viel Antwort...

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Die einzige Vorschrift, an die ich mich halte und die mich beim Transport von Waffen interessiert, ist das WaffG !

Solange ich diesen Vorschriften entspreche - who cares ?

Wer viel fragt, bekommt viel Antwort...

Naja... The DB Hausrecht cares...

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Das Problem bei mir ist dabei der Zoll. Ich muss ja über die Grenze fahren und sollte doch einmal zufälligerweise ich im Zug kontrolliert werden insbesondere dann wenn gerade der Schaffner dabei ist, währenddessen der Zöllner die Tasche kontrolliert hätte ich Pech gehabt. Was dann wenn der Zöllner die Waffe(n) entdeckt und der zufällig anwesende Schaffer weiss um den Passus bescheid-wegen dem Verbot von Miftühren von Waffen in der DB!

Ich weiss müsste schon ein extrem dummer Zufall sein aber es könnte rein theoretisch passieren. Im günstigsten Fall müsste ich wohl aussteigen und zurück in die Schweiz fahren und im dümmsten Fall gebe es wohl noch eine saftige Busse obendrauf. Also ich will da nichts riskieren und werde da auch wenn das Risiko gering ist, keine Waffen mit der DB mitführen selbst wenn ich alle dazu notwendigen Bewilligungen für Ausfuhr und Wiedereinfuhr dabei hätte.

Wahrscheinlich würde es beim günstigsten Fall bleiben (auch wenn dieses natürlich bitter wäre), aufgrund des "Hausrechts" der DB.

Ein Bußgeld kann Dir hierzulande nur eine Behörde aufgrund gesetzlicher Vorschriften erteilen. Die DB ist bekanntlich keine Behörde. Und gegen bundesdeutsche Gesetze (WaffG bzgl. Führen von Schußwaffen) hättest Du beim ordnungsgemäßen Transport nicht verstoßen.

Sollten mich als Schweizer, sprich "Nicht EU-Ausländer" trotz allem irgendwelche dubiosen Zahlungsaufforderungen erreichen, würde ich demjenigen "BRD-Unternehmen" viel Glück und Spaß beim Vollstrecken dieser Forderung wünschen...

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Naja... The DB Hausrecht cares...

Und, wer will es durchsetzen, bzw. kontrollieren ?

Bei mir allerhöchstens die Beamten der Bundespolizei - ganz sicher keine 5,- EUR/Std. Securitys in Möchtegernuniform !

Aber unabhängig von alledem, wie soll denn erst ein Verdacht entstehen, wenn ich mich benehme, wie es sich nach allgemeiner Sitte gehört und ich nicht gerade im Rambo-Outfit mit offensichtlichem Waffenbehältnis den Zug betrete ?

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Wer viel fragt, bekommt viel Antwort...

Ist leider eine Tatsache.

Oder noch schlimmer: Wer viel fragt, kriegt viel Verboten.

Hat mich vor ein paar Jahren nicht davon abgehalten, mehrmals mit Waffen in einen Zug zu steigen.

Hatte mir nämlich schon gedacht, dass die Bahn da irgendwelche blödsinnigen Regelungen haben könnte.

Also erst gar nicht gefragt.

Wenn's Stress gegeben hätte: Ische wissen nixx :pardon:

Habe noch an keinem Bahnhof einen Ausgehängten Zettel gesehen, wo eben dieser Passus erwähnt wird.

Und bevor es einem Schaffner gelingt, gegen meinen Willen mein Gepäck zu durchsuchen, muss schon einiges passieren...

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Hmm, ich finde aber in der EVO keine solche Bestimmung. http://www.wedebruch.de/gesetze/grundlagen/evo_mod.htm#top

Abgesehen davon würde ich den Waffenkoffer einfach aufgeben.

Lediglich auf Schweizer Seite darf die Bundesbahn keine Waffen befördern. http://www.wedebruch.de/gesetze/inter/ch_d250853.htm

Artikel 3

Schweizerische Hoheitsrechte

....

(2) Die Deutsche Bundesbahn wird namentlich

keine im Interesse der schweizerischen Landesverteidigung an den deutschen Eisenbahnanlagen und Einrichtungen getroffenen Maßnahmen ändern oder deren Wirksamkeit auf andere Weise beeinträchtigen;

keine Erhebungen über technische Einzelheiten der deutschen Eisenbahnanlagen und Einrichtungen treffen, zum Zwecke der Unterrichtung anderer als der Behörden der Deutschen Bundesbahn und ihrer Aufsichtsbehörde;

keine fremden bewaffneten militärischen Formationen aller Art sowie Waffen, Munition, Fahrzeuge, Hilfsmittel und Geräte zu militärischen Zwecken durch schweizerisches Gebiet befördern.

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Aber unabhängig von alledem, wie soll denn erst ein Verdacht entstehen, wenn ich mich benehme, wie es sich nach allgemeiner Sitte gehört und ich nicht gerade im Rambo-Outfit mit offensichtlichem Waffenbehältnis den Zug betrete ?

Ich dachte da eher an eine zufällige Stichkontrolle die durchgeführt würde. Quasi einfach nach dem Zufallsprinzip bzw. Motto, den wollen wir mal jetzt kontrollieren.

BTW: Ich habe vergessen zu erwähnen, ich fragte die DB zwar an wegen dem mitführen von Waffen aber nicht von Waffen + Munition. Ich denke aber Munition dürfte man analog zu Waffen auch nicht mitführen in den Zügen der DB!

Selbst wenn ich nur der Zug verlassen müsste, der Aerger wäre gross, schon alleine finanziell gesehen. Ich meine so eine Waffenausfuhr und Wiedereinfuhrbewilligung in Euros ist auch nicht ganz billig. Sowas kann schnell mal 75 Euros oder mehr kosten und wenn man sie dann nicht mal richtig nützen kann/darf sind die Gebühren dafür gelinde ausgedrückt, für den Allerwertesten gewesen.

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Ich dachte da eher an eine zufällige Stichkontrolle die durchgeführt würde. Quasi einfach nach dem Zufallsprinzip bzw. Motto, den wollen wir mal jetzt kontrollieren.

BTW: Ich habe vergessen zu erwähnen, ich fragte die DB zwar an wegen dem mitführen von Waffen aber nicht von Waffen + Munition. Ich denke aber Munition dürfte man analog zu Waffen auch nicht mitführen in den Zügen der DB!

Selbst wenn ich nur der Zug verlassen müsste, der Aerger wäre gross, schon alleine finanziell gesehen. Ich meine so eine Waffenausfuhr und Wiedereinfuhrbewilligung in Euros ist auch nicht ganz billig. Sowas kann schnell mal 75 Euros oder mehr kosten und wenn man sie dann nicht mal richtig nützen kann/darf sind die Gebühren dafür gelinde ausgedrückt, für den Allerwertesten gewesen.

Die einzigen Personen, die hierzulande in deinem Falle überhaupt berechtigt wären, dein Gepäck zu kontrollieren, sind die Beamten des deutschen Zolls, oder der Bundespolizei.

Der Zoll prüft nur die rechtliche Seite der Einfuhr von Waren, im einfuhrabgabenrechtlichen Bereich und bei Waffen natürlich auch die Rechtmäßigkeit nach dem deutschen Waffengesetz.

Für evtl. bestehende Beförderungsbedingungen der DB interessieren die Jungs sich einen Dreck, zurecht auch, da es gar nicht ihre Aufgabe ist (Prüfschema eines deutschen Beamten: Punkt 1 "prüfe erstmal ob du zuständig bist...) .

Wenn gegen dich kein Verdacht auf eine Straftat vorliegt, werden dich die Damen und Herren der Bundespolizei auch stets geflissentlich ignorieren. Die kennen an Bahnhöfen schließlich ihre Pappenheimer...

Für das Restrisiko der Anwesenheit eines "Schaffners": Das Risiko würde ich schon aufgrund der Wahrscheinlichkeit alles vorherigen eingehen.

Ansonsten: Ich fahre jeden Tag mit der DB zur Arbeit, bei den Zugbegleitern, die ich jeden Tag sehe, glaube ich nicht, daß einer dieser Leute jemals die kompletten Beförderungsbedingungen gelesen hat, geschweige denn in der Lage ist, diese intellektuell umzusetzen.

Falls der Zugbegleiter unserer Sprache in verständlicher Weise mächtig ist, ist dieses bereits ein Tag, den man im Kalender markieren sollte...

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...

BTW: Ich habe vergessen zu erwähnen, ich fragte die DB zwar an wegen dem mitführen von Waffen aber nicht von Waffen + Munition. Ich denke aber Munition dürfte man analog zu Waffen auch nicht mitführen in den Zügen der DB!

...

Wer würde denn Dein Vertragspartner? Die DB oder die SBB? :confused:

Das Beförderungsverbot ergibt sich aus den "Allgemeinen Beförderungs-Bedingungen" (ABB) der DB. Vorbehaltlich eventueller Ungültigkeit dieser unsportlichen und "überraschenden" Regelung würden diese Bestandteil eines mit der DB abgeschlossenen Beförderungsvertrags. Ob die Vertragsbedingungen für eine teilweise durch die DB als Erfüllungsgehilfen der SBB erbrachten Beförderung der SBB die Mitnahme von Waffen und Mun. ebenfalls verböten, wäre die rechtlich interessante Frage. ;)

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Wer würde denn Dein Vertragspartner? Die DB oder die SBB? :confused:

Das Beförderungsverbot ergibt sich aus den "Allgemeinen Beförderungs-Bedingungen" (ABB) der DB. Vorbehaltlich eventueller Ungültigkeit dieser unsportlichen und "überraschenden" Regelung würden diese Bestandteil eines mit der DB abgeschlossenen Beförderungsvertrags. Ob die Vertragsbedingungen für eine teilweise durch die DB als Erfüllungsgehilfen der SBB erbrachten Beförderung der SBB die Mitnahme von Waffen und Mun. ebenfalls verböten, wäre die rechtlich interessante Frage. ;)

Sicherlich juristisch interessant, als Thema für Hausarbeiten an der Uni auch sicher gut geeignet.

Aber, womit haben eigentlich alle obrigkeitshörigen "Deutschen" ein Problem ?

Macht, was vom Gesetz her erlaubt ist !

Wenn ich mir über dieses hinaus Gedanken über irgendwelche Dinge machen würde, stellte ich mich damit auf eine Stufe mit überflüssigen, überbezahlten, unfähigen Bundesbedenkenträgern, die durch eigene Verbalexkremente nur ihre - längst überfällige - Daseinsberechtigung zu legitimieren versuchen... :bad:

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Hmm, ich finde aber in der EVO keine solche Bestimmung. http://www.wedebruch.de/gesetze/grundlagen/evo_mod.htm#top

Abgesehen davon würde ich den Waffenkoffer einfach aufgeben.

Lediglich auf Schweizer Seite darf die Bundesbahn keine Waffen befördern. http://www.wedebruch.de/gesetze/inter/ch_d250853.htm

Artikel 3

Schweizerische Hoheitsrechte

....

(2) Die Deutsche Bundesbahn wird namentlich

keine im Interesse der schweizerischen Landesverteidigung an den deutschen Eisenbahnanlagen und Einrichtungen getroffenen Maßnahmen ändern oder deren Wirksamkeit auf andere Weise beeinträchtigen;

keine Erhebungen über technische Einzelheiten der deutschen Eisenbahnanlagen und Einrichtungen treffen, zum Zwecke der Unterrichtung anderer als der Behörden der Deutschen Bundesbahn und ihrer Aufsichtsbehörde;

keine fremden bewaffneten militärischen Formationen aller Art sowie Waffen, Munition, Fahrzeuge, Hilfsmittel und Geräte zu militärischen Zwecken durch schweizerisches Gebiet befördern.

bezieht sich hier rein auf militärische zwecke. der sportschütze oder jäger mit seiner knifte wird hiervon nicht erfasst

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7.2 Beförderungsausschluss

7.2.1 Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen,

die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen.

Ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche Stoffe und Gegenstände, Schusswaffen,

explosive und entzündbare Stoffe und Gegenstände, entzündend wirkende, giftige, radioaktive,

ätzende und ansteckungsgefährliche Stoffe sowie sonstige gefährliche Güter nach

dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und der hierzu ergangenen

Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung auf der Straße und

mit Eisenbahnen (GGVSE), Mopeds oder Mofas und Gegenstände und Stoffe, deren Beförderung

aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften verboten ist. Nach den Freistellungsvorschriften der

Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) sind für den

persönlichen Gebrauch jedoch Zündhölzer, Feuerzeuge, Spraydosen mit ungefährlichem Inhalt,

elektronische Aufnahme- und Abspielgeräte, Mobiltelefone sowie tragbare Computer zugelassen.

7.2.2 Besteht der begründete Verdacht, dass der Reisende von der Beförderung ausgeschlossene

Gegenstände oder Stoffe mit sich führt, so ist er verpflichtet, dem Verkehrsunternehmen

unverzüglich die Begutachtung des betreffenden Gegenstandes oder Stoffes zu gestatten

und gegebenenfalls dessen Unbedenklichkeit nachzuweisen. Reisende, die dieser Verpflichtung

nicht nachkommen oder erkennbar ausgeschlossene Gegenstände oder Stoffe mit

sich führen, können von der Beförderung oder Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung

ausgeschlossen werden.

Auszug aus der EVO der DBAG die auch für fast alle anderen EisenbahnVerkehrsUnternehem der BRD gilt.

Die Eisenbahn Verkehrsordnung unterliegt dem Eisenbahnbundesamt (EBA)

Deshalb fahr ich ausschließlich mit dem Auto. Zumal ich dann auch pünktlich ankomme.

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Naja, das ist auch bißchen einseitig betrachtet.

Wenn ich z.B: die Wahl hab von Dortmund nach Berlin mit Auto oder Zug.. dann wähl ich ganz klar den Zug. Man brauch nur die Hälfte der Zeit, der ICE ist in 99% der Fälle pünktlich, es ist stressfreier, und man umgeht die A2 mit ihren Dutzenden von Staus und Baustellen

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Nachdem ich sofort alle Antennen auf Empfang geschaltet habe, wurde mir allen Ernstes erklärt,

dass man derartige Gegenstände mitnehmen dürfe, wenn man ein komplettes Abteil für sich bucht.

Da sieht man, wie sinnlos und praxisfremd irgendwelche Anordnungen und Regulierungen sind.

Was soll denn an der Gefährlichkeit des Schützen (nicht der Waffe) anders sein, wenn er in

einem Abteil für sich sitzt? So ein Schwachsinn!!! Als ob eine gängige Sportwaffe nicht durch

ein Abteil oder gar mehrere hindurchschießen könnte. Diese gequirlte Hühnerka§§e kann sich

doch nur ein Sesselpupser ausdenken, der das ganze Jahr nicht rauskommt und dessen

Basiswissen aller Lebensbereiche aus der Bildzeitung kommt. Junge, Junge nee, wenn ich so was lese!

Da krieg ich Halsschlgadern wir Hydraulikschläuche!

@Pirol:

Meine Wut bezieht sich hierbei auf solcherart abstruse Regelungen. Natürlich nicht auf Deinen Beitrag als solchen.

Du hast dieses Regelement ja nicht erfunden.

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