Zum Inhalt springen
IGNORED

Mitnahme von Waffen in Zügen der DB nicht erlaubt!


mühli

Empfohlene Beiträge

Es kommt mir irgendwie spanisch vor, dass jeder dahergelaufene "servicemitarbeiter" Mehrdorns meine Micky-Maus Unterhosen sehen darf???

MEHR dorn? Er dürfte nur EINEN haben, ansonsten wär er ein Naturwunder- also: MEHdorn.

nix für ungut und

mfG!

Ich hatte eine zeitlang kein Auto und bin dann immer mit dem Zug zum Schießstand gefahren. Die KW waren im Rucksack und deshalb völlig unsichtbar. Also was soll das Ganze?

lg

SF

WEIL es eben -nur- KW's sind:

Da ist Tarnen leichter.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Oder noch schlimmer: Wer viel fragt, kriegt viel Verboten.

Genau das ist der Punkt: Warum muß man die Beamten/Behörden auch immer direkt darauf hinweisen?

Was niemand weiß macht niemanden heiß. So einfach ist das. Solange Deine Ein/Ausfuhrpapiere korrekt sind kann es der Bahn doch gestohlen bleiben was Du transportierst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Jahre später...

Gibts Neues zu dem Thema?

Macht man sich in irgendeiner Art strafbar wenn man Langwaffen oder Kurzwaffen in Zügen der DB transportiert?

Macht es einen Unterschied ob mit der Regionlabahn, oder anderen Zügen?

Sehe ich es richtig, dass man schlimmstenfalls einfach aus dem Zug geworfen wird, rechtlich aber NICHTS passiert?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sehe ich es richtig, dass man schlimmstenfalls einfach aus dem Zug geworfen wird, rechtlich aber NICHTS passiert?

hallo

nach meinem rechtsverstanednis JA

du verstoesst - im schlimmsten fall - gegen den durch schluessige handlung abgeschlossenen befoerderungsvertrag

rechtsfolgen:

wohl die aufkuendigung dieses befoerderungsvertrages durch den vertragspartner

heisst auch deutsch: man wird dich an der naechsten station freundlich aber bestimmt des zuges verweisen

so what ..?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es ist zwar interessant zu wissen das die Bahn waffenfeindliche Bestimmungen hat aber wer soll das kontrollieren ?

Einfach die Klappe halten ist die bessere Methode.

Konsequenz: Wenn die Bahn auf einige Fahrgäste nicht angewiesen ist oder auf Einnahmen gern verzichtet, dann pfeift man auf die Bahn und fährt mit dem PKW.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mit der Bahn fahre ich schon seit dem Rauchverbot nicht mehr. Die Tickets sind genauso teuer wie der Sprit, im Auto labert mich keiner voll und ich habe einen Sitzplatz. Aber gut, wer auf die Bahn angewiesen ist: Wenn man´s weiß einfach tarnen. Ein Gewehr passt auch in einen Gitarrenkoffer, o.ä. Kurzwaffen passen in jede Tasche.

Aber wer sonst keine Probleme hat....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In der glatten Jahreszeit wäre die Bahn halt manchmal auch mit Waffen eine Aternative...

Aber den Stress muss ich nicht haben.

Dann lieber mit dem Auto und ab auf die Straße.

Und billiger ist die Autofahrt auch - wie schon erwähnt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

:gaga:

Den Smiley nehme ich natürlich sofort zurück, falls du diese Behauptung mir irgendeiner Rechtsnorm begründen kannst !! Ansonsten kann man so einen Unsinn hier nicht unwidersprochen stehen lassen.

Wer zur Zeit mit Munition in öffentlichen Gebäuden wie z.Bsp. Bahnhöfen oder Flughäfen erwischt wird, hat ein ganz großes Problem! Da ist die Zuverlässigkeit noch das kleinste Übel, die ist eh dann hinfällig!

Und frag nicht nach einer Rechtsnorm, streng mal deinen Kopf selber an, räum aber vorher besser die Reissäcke weg, die verhindern klares Denken!

Achja, zur Zeit herrscht 'ne Terrorwarnstufe, so mal als Info.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

Wer zur Zeit mit Munition in öffentlichen Gebäuden wie z.Bsp. Bahnhöfen oder Flughäfen erwischt wird, hat ein ganz großes Problem! Da ist die Zuverlässigkeit noch das kleinste Übel, die ist eh dann hinfällig!

Das ist doof, man darf also nur noch per Auto, Rad oder Pedes zum freundlichen Dealer?

Und frag nicht nach einer Rechtsnorm

Doch, genau das muß man. Ich habe dann nämlich eine Erlaubnis, eine Rechnung und eine Erklärung: habe gerade eingekauft -- ich bin LWB, ich darf das.

Achja, zur Zeit herrscht 'ne Terrorwarnstufe, so mal als Info.

Ja, nun. Damit sollte jedem Klar sein, daß es nicht klug wäre mit 20 kg NC-Pulver, komischem Elektronikkram und Turban in den Pendlerzug zu steigen. Es gibt erhöhte Aufmerksamkeit, Vorichtsmaßnahmen (und das ist je ok), aber sonst nix.

Aber dass man wegen zwei schachteln legal erworbener Kleinkaliber in der S-Bahn seine Zuverlässigkeit verliert? Hast Du Rechtsnormen oder Beispiele für diesen Sachverhalt, oder nur ein Bauchgefühl?

neugierig und gerne lernend:

Peti

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wer zur Zeit mit Munition in öffentlichen Gebäuden wie z.Bsp. Bahnhöfen oder Flughäfen erwischt wird, hat ein ganz großes Problem! Da ist die Zuverlässigkeit noch das kleinste Übel, die ist eh dann hinfällig!

Und frag nicht nach einer Rechtsnorm, streng mal deinen Kopf selber an, räum aber vorher besser die Reissäcke weg, die verhindern klares Denken!

Achja, zur Zeit herrscht 'ne Terrorwarnstufe, so mal als Info.

:00000733:

Ich muss mich wirklich entschuldigen! Ich dachte, du meinst deine Postings ernst. Das es sich hier um totale Comedy handelt, konnte ich wirklich nicht wissen. Erst als es völlig absurd wurde (innerhalb 2 Postings wurde aus "Zuverlässigkeit auf der Kippe" zu "Zuverlässigkeit... eh hinfällig", etc. ), fiel es mir auf. Wirklich genialer Humor ! Ionesco kann einpacken gegen Dich!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,ich kenne jemanden,der nimmt z.b. eine Anglertasche,setzt sich nen Anglerhut auf und fährt mit der Bahn zum schießen.Den beachtet kein Mensch! Es spricht allerdings auch nichts dagegen ein Gitarrenkoffer zu nehmen,wenn die Plempe nicht zu lang ist.Und wenns zu viel wird halten sie dir noch die Türen auf. Alles eine Sache der "Verpackung" :rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist doof, man darf also nur noch per Auto, Rad oder Pedes zum freundlichen Dealer?

neugierig und gerne lernend:

Peti

Ja, leider ist das der Sachstand, denn gerade die DB AG erstattet Strafanzeige bei Verstößen in diesem Bereich! Sogar gegen eigene Mitarbeiter!

Solange du die Munition unscheinbar in der Tasche hast und keiner dies mitbekommt, sollte es auch keine Schwierigkeiten geben.

Aber leider sind einige Mitmenschen unvorsichtig sowie uneinsichtig und, wie vorher schon erwähnt, wird noch über dieses Verbot mit dem Personal unnötig diskutiert. Und gemäß Weisung der DB AG ist in solchen Fällen umgehend die Polizei zu verständigen!

Hab ich jetzt 2x erleben müssen als Mitarbeiter! Resultat ist trotz legalem Besitz eine erkennungsdienstliche Behandlung, Strafanzeige durch DB AG(u.a. Verstoß gegen die Gefahrgutverordnung), Hausverbot auf Bahngelände wenn keine gültige Fahrkarte in Besitz, sowie Anfrage der Ermittlungsbehörde bei der WBK-ausstellenden Behörde. Letzteres wurde mir durch die Bundespolizei bei meiner Zeugenanhörung mitgeteilt, als ich über die Folgen nachfragte.

Auch wenn nur wenige Tagessätze herauskommen, es ist eine Verurteilung wegen Munition, somit ist die Zuverlässigkeit???

Momentan ist die Lage in den größeren Bahnhöfen angespannt und da geht bei einem Munitionsfund richtig die Post ab!

Also lieber mit dem Auto fahren und im Stau stehn.

Gruß, jwj

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

§ 32 Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr

Der Reisende darf im Eisenbahnverkehr gefährliche Güter als Handgepäck oder Reisegepäck nur mitführen oder in oder auf Fahrzeugen (Auto im Reisezug) nur befördern lassen, wenn die Vorschriften nach Kapitel 7.7 RID beachtet sind.

Und gemäß der letztgenannten, europäischen Vorschrift ist der Transport von Waffen & Munition nur dort zulässig, wo es gemäß den Geschäftsbedingungen erlaubt ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

§ 32 Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr

Der Reisende darf im Eisenbahnverkehr gefährliche Güter als Handgepäck oder Reisegepäck nur mitführen oder in oder auf Fahrzeugen (Auto im Reisezug) nur befördern lassen, wenn die Vorschriften nach Kapitel 7.7 RID beachtet sind.

Und gemäß der letztgenannten, europäischen Vorschrift ist der Transport von Waffen & Munition nur dort zulässig, wo es gemäß den Geschäftsbedingungen erlaubt ist.

hallo

ja wie jetzt?

im der ADR steht dass gefahrengut nur dann korrekt befoerdert weird wenn die AGB des befoerderungsunternehmens das auch bejahen?

ich kenn die ADR ned auswaedig, aber aufgefallen ist mir das noch nicht

speziell nicht wenn es um vglsw ungefaehrliches zeug deer gefahrengutklasse 1.4s geht wie es bei der muni der fall ist

da ist ja ein gasfeuerzeug heikler und hoeher eingestuft, und da gibts auch keine freimengen

nur zur erinnerung:

laut ADR darf beim privaten transport zb im PKW eine menge bis zur max. nutzlast befoerdert werden

van und leichter anhaneger in summe also sicher 1,5tonnen nutzlast, sprich ca. 120.000schuss

und das OHNE jede voraussetzungen (ausser verbot der mischbeladung, rauchverbot, mind. 2kg feuerloescher und verbot des unbeaufsichtigten abstellens)

in DE mag es zusaetzlich einschraenkende bestimmungen geben, aber das internationale gefahrengutrecht macht um muni ned viel aufhebens

ist ja auch ungefaehrlich

pulver waere heikler ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

§ 32 Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr

Der Reisende darf im Eisenbahnverkehr gefährliche Güter als Handgepäck oder Reisegepäck nur mitführen oder in oder auf Fahrzeugen (Auto im Reisezug) nur befördern lassen, wenn die Vorschriften nach Kapitel 7.7 RID beachtet sind.

Und gemäß der letztgenannten, europäischen Vorschrift ist der Transport von Waffen & Munition nur dort zulässig, wo es gemäß den Geschäftsbedingungen erlaubt ist.

Eine verschlossen transportierte Sportpistole oder ein Luftgewehr sollen "Gefahrgut" darstellen?

Das halte ich für eine völlige Misinterpretation.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.