Zum Inhalt springen

trichter

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    706
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von trichter

  1. Da wir auch in diesem Forum einige Leser und Newsletterempfänger haben, möchte ich Euch auf eine Veränderung hinweisen... Aus aktuellem Anlass möchten wir Euch nämlich unsere neue Webseite waffenbesitzer.net vorstellen und erläutern, wie es zu diesem Wechsel gekommen ist. ... Weiterlesen: http://waffenbesitzer.net/index.php/footer-aktuelles/item/861-aus-legalwaffenbesitzer-de-wird-waffenbesitzer-net Link zur Seite
  2. Die dänische IPSC-Schützin Norah beantwortete der German Rifle Association einige Fragen... Ein interessanter Blick über den Tellerrand! http://german-rifle-association.de/gra-women-interview-mit-norah-josephsen/
  3. Das ist zu etwarten aber will ich nicht hoffen!
  4. Die GRA konnte aber nur auf diesen Part einen gewissen Einfluss nehmen. Der Rest wurde von ja von der PRO7-Redaktion in Szene gesetzt. Wenn ich mir jetzt die Sendung ohne den GRA Einfluss vorstelle, dann müsste ich den Kritikern wahrscheinlich Recht geben. Und die Doku wäre wahrscheinlich auch so produziert worden. Die GRA hat m.E. eine gewisse Sachlichkeit zugunsten der deutschen Waffenbesitzer propagiert und auch rübergebracht. Bei mir kam es zumindest so an...
  5. Am Freitag, dem 11.07.2014 sendete PRO7 das Galileo-Special "Tödliche Faszination - Eine Reise in die Welt der Schusswaffen" und auf Grund der reißerischen Ankündigung gärte es schon Tage vorher in den Foren und in den facebook-Gruppen der Waffenbesitzer. Viele Kritiker mussten sich nach der Ausstrahlung allerdings mächtig korrigieren und waren begeistert von der insgesamt neutralen Berichterstattung. Mehr: Legalwaffenbesitzer.de
  6. Hallo Dirk, Dein Video ist nun auch im GRA-Videochannel eingebaut worden! Tolle (Zusammen)Arbeit! Danke! Link:
  7. Die GRA bat den zweiten Vorsitzenden des polnischen ROMB (Ruch Obywatelski Milosnikow Broni, dt. Bürgerbewegung der Waffenfreunde) um ein Interview. Link: http://www.legalwaffenbesitzer.de/index.php/alle-news/805-%C3%BCber-den-tellerrand-gra-interview-mit-vorstandsmitglied-von-romb-polen.html Quelle: German Rifle Association
  8. Auch meine Überweisung ist raus... Haltet uns auf dem Laufenden... bitte...
  9. Und dafür musstest Du den kompletten Beitrag von M4 Cabrio zitieren?
  10. Nein! Ich glaube nicht - meines Wissens ist der Kauf/Besitz nicht strafbar, aber die Inbetriebnahme! (Zumindest war das früher so!) [EDIT:] Ich habe grade mal gegoogelt und mir ist aufgefallen, daß es einige drastische Änderungen gab (SSB, Amateurfunkgeräte im CB-Band etc.) Mach Dich lieber mal selbst schlau!! z.B. hier: http://www.funkmagazin.de/links.htm#Einsteiger [/EDIT] Die Preisunterschiede der Geräte werden - wie auch bei anderen Dingen - durch die Qualität und die Nachfrage bestimmt! Zum Beispiel hatte ich damals ein Gerät von Kaiser (den Giftzwerg) der durch seine Robustheit und seine glasklare Modulation bekannt war - hatte natürlich seinen Preis und kostete fast das Doppelte wie eine billige Kiste von PAN.
  11. Auch 73 (ohne Rufzeichen) Hach, das waren noch Zeiten... Auf einmal fällt mir der ganze Krams von damals ein... halbe Lambda, viertel Lambda, die Nächte vor dem Funkscanner etc. Und natürlich der ungefähre Spruch eines bekannten Physikers: "Der beste Verstärker ist eine gute Antenne!" Beeindruckt hatte mich, daß Amateurfunker rein fachlich in der Lage sind, sich ihre Geräte aus Einzelteilen selber zusammenbauen zu können. Ein Kumpel hatte damals einen kompletten Funk-Ural der ehem. NVA gekauft und die ganzen Geräte in Nutzung gehabt - das war ein Eldorado für jeden Funker! (Frequenzgenerator, Verstärker etc.) Ich hatte ja einige Freunde mit A-Lizenz und die hatten mich infiziert - damals hätte ich bock auf die Büffelei mit dem ganzen Elektrikgedöns gehabt... Tja - heute nicht mehr! Soweit ich mitbekommen habe, hat sich im CB-Funk ja einiges geändert - mehr als 40 Kanäle und die Möglichkeit Packetradio zu betreiben.
  12. So nicht ganz richtig - das hängt nämlich vom Band ab, auf welchem Du dich tummelst... es gibt nämlich für bestimmte Bänder auch Handfunkgeräte mit einer geringen Sendeleistung für sogenannte Relaisstationen, die man mit dieser Handfunke auf der Bakenfrequenz "aufmacht"! Diese sendet dann mit einer verstärkten Sendeleistung weiter... Bei den Überseefunkern in den unteren Bändern (die mit den Langdrahtantennen...) mag das von Dir geschriebene aber durchaus zutreffen. Das war zumindest vor gut 15 Jahren noch so, als ich damals die Amateurfunklizenz angefangen habe... Leider konnte ich sie wegen Umzugs nicht beenden und heute hätte ich keinen Bock mehr auf die Büffelei...
  13. Ich schieße fast regelmäßig 2x die Woche (Lupi, Spopi, 9mm Para) und 1x im Monat Ordonnanzgewehr beim BDMP! Ich habe zwar einen Schlüssel fürs Schützenhaus, aber Training außerhalb der "Öffnungszeiten" ist bei uns nur zur Vorbereitung bei bevorstehenden Meisterschaften bei ausreichender Teilnehmerzahl erlaubt! Wie ist das euch? Darf man bei euch Luftdruckwaffen schießen, wenn man allein auf dem Stand ist?
  14. In Antwort auf: Warum wollen einige die Erleichterung im neuen WaffG nicht schätzen ? Ich kapier das net... Weil sich bei vielen das alte WaffG ins Gehirn eingeätzt hat! Als Fixiermittel hat sich Pilsener und ein Kurzer als sehr wirkungsvoll erwiesen! P.S.: Ich muß zugeben, daß ich mich auch schwer tue, irgenwelche neuen Bestimmungen einfach so zu akzeptieren! Man fragt sich ständig: Warum war das dann vorher so kompliziert? Nun: Ich setze mich jetzt hier ganz still in eine Ecke und warte ab!
  15. Alles klar Herr Ritter, das ist echt eine verzwickte Angelegenheit! Du hast schon recht: man sollte es als ein Versuch der Liberalisierung des WaffG sehen und einfach mal abwarten, was es in der Praxis bringt! Selbst wenn es ein unüberlegter Schnellschuß war, wird es dann schon Ergänzungen geben! Wenn nicht, dann ist es eine Erleichterung für uns Schützen, die wir ja gewollt haben! Meine Skepsis zum Thema Waffenrecht resultiert aus den öfteren Diskrepanzen aus Gesetzestext und Anwendung in der Praxis! Und die unterschiedlichen Handhabungen der Ämter trägt nicht gerade zu einer Klärung bei! Lassen wir das Schwert in der Scheide und warten ab!
  16. @microte Selbst , wenn sich das WaffG bezüglich des Erwerbs und Besitzes eines WS geändert hat, habe ich schon von Anfang an die Meinung vertreten, daß der Munitionserwerb für dieses WS entweder über den Stempel in der WBK oder eine seperate Munitionserwerbsberechtigung realisieren läßt! knight schrieb hierzu: Zitat 1: §10 (3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. Zitat Ende Zitat 2:Das Problem ist nur, wie man dem Händler den Besitz des Wechselsystems nachweisen kann... Und was ich an dieser Stelle immer sage: Wenn man den Gesetzestest genau liest, steht dort, dass man mit einem einzigen MEB-Stempel für alle in der WBK eingetragenen Waffen die Munitionserwerbsberechtigung besitzt. Zitat Ende Ich seh das so: streitbar ist die Formulierung: "für alle in der WBK eingetragenen Waffen" Der eine meint nun, wenn ich eine .45er eingetragen habe und es gibt auf dem Markt Wechselsysteme in 10 Kalibern für diese Waffe (wer hat da den Überblick?), dann bin ich auch berechtigt, diese Munition zu kaufen! Der Waffenbesitzer muß das WS ja nicht in seine WBK eintragen lassen! Ein Händler muß nun wissen, daß es für exakt diese Waffe soundsoviel Wechselsysteme gibt und muß die Munition rausrücken! ODER Der Andere vertritt die Meinung, daß das WS in die WBK eingetragen wird, weil es (siehe "für alle in der WBK eingetragenen Waffen") faktisch als eine Waffe eingetragen ist. Durch diesen Eintrag ist nun auch der Munitionserwerb geregelt. Diese Meinung vertrete ich übrigens auch! Das Thema wirft noch ein paar andere Fragen auf: Verschwinden WS (die ja eine Seriennummer haben) nach und nach aus den Waffenregistern, nur weil 2-3 Weiterverkäufe stattgefunden haben, die ja nicht eintragungspflichtig sind? Müssen WS, die vor oder nach der WaffG-Änderung gekauft worden sind unterschieden werden? Wenn nein, kann ich mein WS wieder austragen lassen und in einer stillen Vollmondnacht heimlich im Garten vergraben? (Für schlechte Zeiten zur Seite schaffen??) Ich bin da skeptisch!
  17. In Antwort auf: Theoretisch müßte man jetzt ALLE kleineren Kaliber erwerben können, wenn man behauptet, passende Wechselsysteme oder auch nur Reduzierhülsen zu besitzen. Und wie willst Du den Besitz nachweisen? Betrachtet das WS mal so wie eine einzelne Waffe in diesem Kaliber! Langsam wird´s zur Posse: Mal ganz ehrlich: Habt Ihr noch nie Munition für Eure WS gekauft? Seit Jahr und Tag muß ich die WBK vorlegen, um den Munitionserwerb nachzuweisen! lt Gesetz: scheint geklärt --> nur Waffen, die in der WBK eingetragen sind (gilt demzufolge auch für WS) --> obiges Zitat ! Praxis: Traut Euch, probiert es aus! @Josef Magnum: Versuch doch mal alle kleineren Kaliber zu kaufen, wenn Du einen Eintrag für eine .50er Büchse in deiner WBK hast! Viel Spass!
  18. Also, wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, gehört ein WS zu den waffenrechtlich relevanten Teilen einer Waffe und MUSS eingetragen werden! Verwechselt die nötige Eintragung bitte nicht mit dem nicht nötigen Bedürfniskrimskrams und Voreintrag! WS bedürfen keines Voreintrags und Bedürfnisprüfung! MEB zu dem WS sollte auch eingetragen werden, weil sonst keine Munition für dieses WS erworben werden darf! Jede Zeile der WBK hat hinten die Spalte für den Mun-erwerbsstempel und wenn dort keiner ist, gibts keine Munition! Meine Meinung - und nun ihr!
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.