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IGNORED

Halbautomaten auf die neue gelbe WBK


Dreibein

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Hätte zum Thema "neue gelbe WBK" noch ne andere Frage: Habe nun bereits von mehreren Schützenkameraden gehört, dass diese sich ohne Probleme Halbautomaten auf die neue Gelbe eintragen liesen. Ich selbst habe auf Anfrage bei meiner zuständigen Behörde geschildert bekommen, dass dies nicht möglich ist und es sich hierbei um einen doppelten Fehler,sowohl vom Händler als auch von der zuständigen Behörde handeln würde. Weiß jemand etwas konkretes bzw. gibt es in dieser Sache irgendwelche rechskräftigen Unterlagen?

Gruss Albert

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Hätte zum Thema "neue gelbe WBK" noch ne andere Frage: Habe nun bereits von mehreren Schützenkameraden gehört, dass diese sich ohne Probleme Halbautomaten auf die neue Gelbe eintragen liesen. Ich selbst habe auf Anfrage bei meiner zuständigen Behörde geschildert bekommen, dass dies nicht möglich ist und es sich hierbei um einen doppelten Fehler,sowohl vom Händler als auch von der zuständigen Behörde handeln würde. Weiß jemand etwas konkretes bzw. gibt es in dieser Sache irgendwelche rechskräftigen Unterlagen?

Die "neue Gelbe" ist detailiert im §14 Abs. 4 WaffG geregelt:

(4) 1Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. 2Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

Diese Aufzählung beinhaltet eindeutig KEINE Halbautomaten. Somit lassen sich diese auch nicht mit der "Gelben" erwerben.

Meine Quelle: click

Schade, aber wahr...

Gruß,

Grayson

P.S.: Hervorhebungen sind von mir, um die Waffentypen schneller finden zu können...

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Gast Michael222
Hätte zum Thema "neue gelbe WBK" noch ne andere Frage: Habe nun bereits von mehreren Schützenkameraden gehört, dass diese sich ohne Probleme Halbautomaten auf die neue Gelbe eintragen liesen. Ich selbst habe auf Anfrage bei meiner zuständigen Behörde geschildert bekommen, dass dies nicht möglich ist und es sich hierbei um einen doppelten Fehler,sowohl vom Händler als auch von der zuständigen Behörde handeln würde. Weiß jemand etwas konkretes bzw. gibt es in dieser Sache irgendwelche rechskräftigen Unterlagen?

Gruss Albert

Hallo zusammen,

mal ganz was neues, HA auf die gelbe WBK. Wäre doch super, sollten wir alle unterstützen. :eclipsee_gold_cup:

MfG

M.222

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Also ich kenne auch verschiedene Leute die einen Halbautomaten auf WBK Gelb eingetragen haben! Es gibt 2 Gründe die mir bekannt sind warum so etwas passieren kann 1. die Waffe ist Falsch Deklariert ( z.b. nur als Mehrladegewehr) und 2. früher hat man öfters mal HA auf Einzellader umgebaut bekommen die sind dann teilweise auch auf Gelb eingetragen heute

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Hallo

was sind denn hier wieder für wilde Anfragen?

Es ist doch in 14 Abs 4 exakt definiert, welche Waffe in die Neue Gelbe WBK eingetragen werden. Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf. HA fallen definitiv nicht darunter. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Sportschütze versucht, unter dem Deckmäntelchen von: "ich habe ein Mehrladegewehr gekauft und möchte das gerne hier eingetragen bekommen" einen Ha seinem SB unterschiebt. So doof kann doch keiner sein. Das muß doch auffliegen, und dann ist er alles los.

Also HAs auf Neugelb halte ich für ein Gerücht. Was anderes ist es mit umgebauten HAs auf Repetierer. Das geht selbstverständlich. Verschiedentlich sind einige überzeugt, daß ein "Revolvergewehr" unter HA fällt. So kommen die Aussagen zustande von ich kenne einen, der hat eins.

Steven

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Sind wahrscheinlich eher auf Geradezugrepetierer umgerüstete HA`s.

Muß nicht sein, es gab viele auf Einzellader umgebaute HAs. Haben bei uns im Verein auch etliche, und aus früheren Zeiten oft wirklich mit minimalistischen Umbauten. Teilweise ist vom BüMa einfach ein Holzklotz anstelle des Magazins in den Magazinschacht geschraubt worden, fertig war der Einzellader. Repertiert somit sogar noch beim Schuß und wirft die leere Hülse aus, nur dank fehlendem Magazin wird nichts neues nachgeladen.

So etwas war angeblich vor Jahren (Jahrzehnten?) der letzte Schrei und zumindest bei unserer Behörde füher problemlos auf Gelb zu erwerben.

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Ja kenne ich auch. Ich interpretiere mal. Laut Gesetz dürfen

- Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen

- Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen

- Einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition

- Mehrschüssige Perkussionswaffen (Kurz- und Langwaffen)

erworben werden. Wurden HA auf Einzellader umgebaut sind sie Einzellader und daher möglich.

Mit der neuen Novelle sollten sie aber wieder Halbautomaten sein, da dort der Ursprungszustand

von dem aus Umgebaut wurde gilt.

Rechtliche Grauzone würde ich sagen. Das Problem dabei ist, das sie mit dem Umbau eigentlich

ihre HA Eigenschaften verloren haben. Und damit nicht mehr als HA gelten. Neu Umbauten sollte

es dann jedenfalls nicht mehr geben.

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Verschiedentlich sind einige überzeugt, daß ein "Revolvergewehr" unter HA fällt.

Warum so zweifelnd? Der Gesetzgeber hat sich klar festgelegt, dass Revolver keine Selbstlader sind:

Double-Action-Revolver sind keine halbautomatischen Schusswaffen. Beim Double-Action-Revolver wird bei Betätigung des Abzuges durch den Schützen die Trommel weitergedreht, so dass das nächste Lager mit einer neuen Patrone vor den Lauf und den Schlagbolzen zu liegen kommt, und gleichzeitig die Feder gespannt. Beim weiteren Durchziehen des Abzuges schnellt der Hahn nach vorn und löst den Schuss aus.
zitiert aus WffG, Anlage 1 Pkt. 2.3

Damit sind auch Revolvergewehre schlicht und ergreifend Repetierer.

Einzige Ausnahme: Die "Pistolver" von Mateba. Frankonia hat von diesen auch abgeleitete Revolvergewehre (Mateba Grifone .ä.) verkauft und diese Revolvergewehre zählen dann auch wirklich zu den Halbautomaten.

Ansonsten hat die VISIER ja schon klargestellt, dass bezüglich Umbauten wohl auch der Altbestand umfasst ist, d.h. alte HA, die auf Geradzugrepetierer (vgl. div. Gewehre der Fa. HEGEarms) umgebaut wurden, müssen dann wohl - Bedürfnis vorausgesetzt - auf WBK grün umgeschrieben werden. EL (aus ML umgebaut) von WBK gelb alt auf WBK gelb neu.

Grüße,

Schwarzwälder

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Muß nicht sein, es gab viele auf Einzellader umgebaute HAs. Haben bei uns im Verein auch etliche, und aus früheren Zeiten oft wirklich mit minimalistischen Umbauten. Teilweise ist vom BüMa einfach ein Holzklotz anstelle des Magazins in den Magazinschacht geschraubt worden, fertig war der Einzellader. Repertiert somit sogar noch beim Schuß und wirft die leere Hülse aus, nur dank fehlendem Magazin wird nichts neues nachgeladen.

Ne Du, der kurioseste fall den ich kenne ist ein auf 1 Schuß blockiertes Magazin!! Der Büma hatte einfach das Magazin auf 1 Schuß geändert, so wie's bei Jagdscheinerwerbern halt auf 2 geändert wird. Diese Waffe wurde in den 80ern auf gelb so erworben....

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Ne Du, der kurioseste fall den ich kenne ist ein auf 1 Schuß blockiertes Magazin!! Der Büma hatte einfach das Magazin auf 1 Schuß geändert, so wie's bei Jagdscheinerwerbern halt auf 2 geändert wird. Diese Waffe wurde in den 80ern auf gelb so erworben....

Von mir aus sogar so. Ich kenn nur die mit Holzklotz. Wie auch immer, der "öffentlichen Sicherheit" hat es offensichtlich nicht geschadet. :pro:

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Warum so zweifelnd? Der Gesetzgeber hat sich klar festgelegt, dass Revolver keine Selbstlader sind:

zitiert aus WffG, Anlage 1 Pkt. 2.3

Damit sind auch Revolvergewehre schlicht und ergreifend Repetierer.

Könnte man Revolver und Revolvergewehre auch als Mehrlader bezeichnen?

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So sicher, wie eine Trommel dem Begriff der Mehrladeeinrichtung entspricht ;). Dass das "Magazin" auch gleichzeitig der Definition des/der Patronenlager(s) entspricht ist dabei völlig unerheblich.

Den Revolver als (Mehrlade-)KW gibt es aber trotzdem nur auf grün, klar.

Nach WaffG Anlage 1.4.4 zählt bei Kurzwaffen das Patronenlager als Verlängerung des Laufes mit zur Lauflänge. Eine Verlängerung des Laufes bildet aber immer nur das jeweils vor der Mündung liegende Trommelloch, das dann zum Patronenlager wird. Genau dieses wird durch einen manuellen Repetiervorgang "geladen" (1. Abzugsweg).

Wäre der DA-Revolver wie vorgeschlagen weder halbautomatisch noch eine Repetierkurzwaffe, so fiele er durch die EU-Waffenrichtliniensystematik durch. Da sind nämlich halbautomatische und Repetierkurzwaffen der Kategorie B, Einzellader-Kurzwaffen der Kategorie C zugeordnet. "Sonstige Mehrlade-Kurzwaffen" o.ä. gibt es schlicht nicht!

Grüße

Schwarzwälder

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wenn eine Erma M1 auch unter die HA fallen, hat ein Schützenkolege vor kurzem eine HA auf die neue Gelbe eingetragen.

Dann würde ich ihm dringend raten das zu klären, bevor seine Behörde das tut. Wenn es ein "ex-" HA ist, bei dem durch Umbau ein Einzellader entstanden ist mag das gehen. Wenn es aber wirklich ein HA ist, dann hat der auf der gelben WBK nix zu suchen.

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