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IGNORED

Regelüberprüfung alle 3 Jahre


Mayor

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Folgt man Deinem Gedankengang, bräuchte man keine Polizei, keinen Staatsanwalt, keine Gerichte, keine Gefängnisse. Lassen wir dem Brandstifter doch sein Benzin, er besorgt sich ja eh wieder neues, wenn er das nächste Haus anzünden will... Merkwürdig das. :huh:

Nein, das sehe ich anders. Ich hatte gedacht, daß ich das verständlich rübergebracht habe.......Straftaten werden selbstverständlich zu ahnden sein, niemand will eine Anarchie, ich also auch nicht. Nur der Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist halt wie das ganze waffenrechtliche Ordnungsrecht ungeeignet, Straftaten oder auch nur Waffenbesitz zu verhindern. Und das Ergebnis, die kurzfristige Wegnahme von Schußwaffen eines armen Schluckers :00000733: rechtfertigt eben nicht den ganzen Verwaltungsaufwand alle drei Jahre bei jedem einzelnen Waffenbesitzer, die Maßnahme selbst ist außerdem nicht mal geeignet zur Verhinderung des weiteren Waffenbesitzes durch die betroffene Person. Im übrigen wette ich mit Dir, daß der Pinkelprinz seine Waffen und seinen Jagdschein noch alle hat. Es werden nicht mal gleiche Maßstäbe bei jedem angelegt. Art. 3 I GG steht auch in dieser Hinsicht nur auf dem Papier. Also weg mit der Regelüberprüfung und weg mit der Widerrufsmöglichkeit. Taten mit Waffen sind ohne Rechtfertigungsgründe bereits verboten und Tatmittel kann man ohnehin in Folge einziehen.

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Viele andere erkennen das schon. <_<

Meine Sicht der Dinge ist ja kein Dogma.

Dazu gibt es die Fahreignungs-Begutachtungsrichtlinien. Da steht alles drin. Ab 1,6 Promille wird generell ein fachärztliches Gutachten gefordert.

Generell aber nur bei 1,6 Promille hinterm Steuer, oder nicht?

Bei der Regelüberprüfung aber soll doch anscheinend auch der übermäßige Alkoholgenuß außerhalb des Straßenverkehrs eine Rolle spielen, oder habe ich das falsch verstanden?

Und woher wissen die Gerichte, wo jemand Erlaubnisse hat ? :confused:

Tja, keine Ahnung :-)

Vielleicht bei der für ihn zuständigen Meldebehörde oder der im selben Haus angesiedelten Waffenbewilligungsbehörde?

Leider ist es wohl auch so, daß Leute, die in dieser "Verwaltungswelt" zu Hause sind, Begriffe wie Verhältnismäßigkeit und Kosten/Nutzen-Relation nicht kennen oder doch zumindest vom Inhalt her nichts damit anzufangen wissen.

Anwesende natürlich ausgeschlossen

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In der Tat! Das würde mich auch interessieren! :gutidee:

Wohl nicht wirklich, da es keine Gleichbehandlung des Bürgers, auch und gerade nicht im unrecht, gibt, und die ggf. unterlassene Entscheidung eher zu noch mehr Unmut der Volksseele führte. Man sollte doch nicht allen Ernstes glauben, daß man solchen Leuten wie von Boch oder Herrn Weber von der Karlsberg Brauerei, oder den ganzen Thurn und Thaxis, den Flicks und Krupps etc. etc. z.B. bei der zweiten Ordnungswidrigkeit nach der Rechtsvorschrift des § 18 S. 1 , § 17 I, IV Nr. 2 BJG den Jagdschein entzöge. Wer das glaubt, der glaubt auch an die unbefleckte Empfängnis.

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Zitat: Alle Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen sind mindestens alle 3 Jahre auf ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zu überprüfen (§4 Abs. 3 WaffG) Diesem Personenkreis sind Sie zuzuordnen. Aufgrund dieser erfolgten Prüfung und des dadurch entstandenen Werwaltungsaufwandes treffen wir folgende

ENTSCHEIDUNG:

1. Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sind weiterhin gegeben.

2. Für diese Entscheidung wird eine Gebühr in Höhe von 30,-- € festgesetzt.

Ich bin der Ansicht, dass 30 EUR, somit 58,68 DM trotzdem sehr viel Holz ist!

Im Zeitalter der elektronischen Datenübertragung ,e-mail und Glasfaserverkabelung könnte sich

das Ganze auch in einem Bereich von 5 EUR (immerhin 9,78 DM) abspielen,

wenn man nur wollte!!!

Aber man will ja schließlich nicht, nicht wahr? :rolleyes:

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Nur der Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist halt wie das ganze waffenrechtliche Ordnungsrecht ungeeignet, Straftaten oder auch nur Waffenbesitz zu verhindern.

Es geht ja auch nicht um die Verhinderung von Straftaten, sondern darum dass jemand nicht geeignet ist, mit Waffen umzugehen. Also ich finds schon gut, dass nicht jeder Hanswurst mit einer Knarre rumrennen darf. Der soll lieber mit anderen Sachen rumspinnen.

Im übrigen wette ich mit Dir, daß der Pinkelprinz seine Waffen und seinen Jagdschein noch alle hat. Es werden nicht mal gleiche Maßstäbe bei jedem angelegt.

Wieder so eine unbelegte Behauptung. Warum sollten da unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden ? §§ 5 und 6 WaffG sind für alle gleich.

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Generell aber nur bei 1,6 Promille hinterm Steuer, oder nicht?

Nö, Alkoholiker kann man auch ohne Auto sein.

Bei der Regelüberprüfung aber soll doch anscheinend auch der übermäßige Alkoholgenuß außerhalb des Straßenverkehrs eine Rolle spielen, oder habe ich das falsch verstanden?

Eben.

Vielleicht bei der für ihn zuständigen Meldebehörde oder der im selben Haus angesiedelten Waffenbewilligungsbehörde?

... die natürlich weltweit Zuständigkeiten hat. Träum weiter...

Leider ist es wohl auch so, daß Leute, die in dieser "Verwaltungswelt" zu Hause sind, Begriffe wie Verhältnismäßigkeit und Kosten/Nutzen-Relation nicht kennen

Wenn Du meinst. Auch dort werden die Gebühren kalkuliert, glaubs mir.

Ich bin der Ansicht, dass 30 EUR, somit 58,68 DM trotzdem sehr viel Holz ist!

Da der Gebührenrahmen dafür erst bei 25,56 Euro losgeht wohl kaum. Denk nur mal daran, dass die Ausstellung des Kleinen Waffenscheins satte 50,- Euronen kostet. Abgesehen vom ausdrucken des Dokuments besteht dafür genau der selbe Aufwand und der Vordruck kostet bei Sammelbestellung etwa 1,50 Euro. Würde sich eine Behörde mit der Regelprüfungsgebühr daran orientieren, wären sicherlich sogar 40,- Euro vertretbar.

Anderes Beispiel: die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Teilnahme an SprengG-Lehrgängen kostet (als Rahmengebühr) auch bereits Minimum 35,79 Euro lt. Gebührenverzeichnis. Hier ebenfalls vergleichbarer Aufwand mit KWS-Ausstellung.

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Du rechtfertigst einen unverschämt und unverhältnismäßig hohen Preis also damit, dass andere Dinge ebenso unverschämt und unverhältnismäßig teuer sind? Interessant. Das Schnitzel beim Stefan-Wirt kostet 100 Euro. Denk mal daran dass das Schnitzel beim Martin-Wirt 120 Euro kostet. Demnach könnte der Stefan also sogar noch mehr verlangen.

Ich find diese Art der Argumentation zugegeben etwas eigenartig.

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Also ich finds schon gut, dass nicht jeder Hanswurst mit einer Knarre rumrennen darf. Der soll lieber mit anderen Sachen rumspinnen.

Bist jetzt der Gemüsetaliban beigetreten? Die befleißigen sich nämlich eines solchen Vokabulars :peinlich:

Harlekin

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Ich hab nur den Verwaltungsaufwand miteinander verglichen. Nicht mehr und nicht weniger. :rolleyes:

Das stimmt natürlich. Dass man sich bei so mancher "Bearbeitungsgebühr" aber gerne mal wundert muss auch klar sein. Schließlich bittet man nicht darum sich jeden Schmarrn genehmigen zu lassen.

So ein Schnitzel wär jetzt dennoch gut :) nur nicht für 120 Euro *g*

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Es geht ja auch nicht um die Verhinderung von Straftaten, sondern darum dass jemand nicht geeignet ist, mit Waffen umzugehen. Also ich finds schon gut, dass nicht jeder Hanswurst mit einer Knarre rumrennen darf.

Hallo

jetzt rechnen wir mal: 4 Millionen legaler Waffenbesitzer x 30Euro=120.000.000Euro in drei Jahren. Das teilen wir durch 3 und heraus kommt 40.000.000Euro pro Jahr. Das ist die Summe, die eingenommen werden soll. Was ist der Gegenwert? Gehen wir von 0,1 Promille Widerruf der WBK aus. Das sind dann 4.000 Stück pro Jahr. Das kostet dann pro Widerruf 10.000Euro. Nehmen wir dann mal an, daß 1 Promille der Widerrufenen WBKs von seinem Besitzer zum Rechtsbruch mit der Waffe benutzt worden wäre. In Frage kommt Führen, Bedrohen, Körperverletzung etc. Dann haben wir für die Summe von 10.000.000Euro pro Widerruf eine Straftat verhindert. Wer redet hier nicht von Bürokratismus?

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Hallo

jetzt rechnen wir mal: 4 Millionen legaler Waffenbesitzer x 30Euro=120.000.000Euro in drei Jahren. Das teilen wir durch 3 und heraus kommt 40.000.000Euro pro Jahr. Das ist die Summe, die eingenommen werden soll. Was ist der Gegenwert? Gehen wir von 0,1 Promille Widerruf der WBK aus. Das sind dann 4.000 Stück pro Jahr. Das kostet dann pro Widerruf 10.000Euro. Nehmen wir dann mal an, daß 1 Promille der Widerrufenen WBKs von seinem Besitzer zum Rechtsbruch mit der Waffe benutzt worden wäre. In Frage kommt Führen, Bedrohen, Körperverletzung etc. Dann haben wir für die Summe von 10.000.000Euro pro Widerruf eine Straftat verhindert. Wer redet hier nicht von Bürokratismus?

Da gibt es noch ganz andere Zahlen. Ein geretetes Leben durch Airbags kostet mehrer Millionen.

Wenn man alle Regelungen durch die Mühlen der Wirksamkeit und wirtschaftlichkeit drehen würde könnte man 99% des Waffg in die Tonne kloppen und ebenfalls 90% aller Gesetze und Regelungen.

Joker

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IMHO ist mir eine Regelüberprüfung vollkommen wurscht ich lass mir nichts zu schulden kommen und dann kann von mir aus prüfen wer und so oft er will. von mir aus wöchentlich. :eclipsee_gold_cup:

Nur es war schon immer so "wer bestellt bezahlt" und wer der Meinung ist er müsste gleich aus welchen Gründen meine Zuverlässigkeit mehrfach und in regelmäßigen Abständen prüfen - bitte gerne aber nicht auf meine Kosten. :contra:

Auch die Argumentation dass es wohl kaum sein kann dass die Allgemeinheit zahlt - warum nicht? Hat nicht auch die Allgemeinheit was davon!!! Finden wir nicht die wenigen schwarzen Schafe? Doch! Also wo ist das Problem? :pro:

Man stelle sich vor der WKD kommt in eine Gastätte macht ne Prüfung der hygienischen Zustände, stellt fest dass alles O.K. ist und legt beim Gehen eine Rechnung über 150 € auf den Tisch? (2 Mann je 1 Stunde mit Anfahrt und Auslagen für Papier und Stempel). Dann ist das rechtens weil der ist ja selber schuld bräuchte ja keine Gaststätte betreiben :peinlich:

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1. Es geht ja auch nicht um die Verhinderung von Straftaten, sondern darum dass jemand nicht geeignet ist, mit Waffen umzugehen.

2. Also ich finds schon gut, dass nicht jeder Hanswurst mit einer Knarre rumrennen darf. Der soll lieber mit anderen Sachen rumspinnen.

3. Wieder so eine unbelegte Behauptung. Warum sollten da unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden ? §§ 5 und 6 WaffG sind für alle gleich.

1. Wenn man keine Straftaten mit einem Widerruf verhindern kann, erst recht nicht den illegalen Waffenbesitz, der ja auch seit Jahrzehnten eine Straftat ist, braucht man dem Bürger auch nicht mit einem solchen Widerruf in seine Rechte einzugreifen und ihn noch dafür zahlen zu lassen.

2. Das tut aber jeder Hanswurst im Gegensatz zu dem von einem Widerruf oder von der Regelüberprüfung betroffenen legalen Waffenbesitzer schon, wenn er genug kriminelle Energie dafür und die nötige Kohle hat. Sogar führen und nicht nur besitzen.

3. Weil z.B. auch Schreiber seinen Jagdschein verlängert bekam, obwohl er sich mit Haftbefehl gesucht in Kanada aufhielt. Die Vorschriften des § 17 BJG entsprechen wenigstens in den wesentlichen Punkten denen des WaffG. Auch wenn man überhaupt kein Ermessen hätte, kann man immer noch den Beurteilungsspielraum zugunsten eines prominenten und / oder adligen Kandidaten vergewaltigen. Das müßtest Du doch wissen. Wenn man dem Prügel-Heini aus Hannover den Jagdschein und die WBK abgenommen hätte, hätte es in der Zeitung gestanden. Sowas kann man nicht geheimhalten.

IMHO ist mir eine Regelüberprüfung vollkommen wurscht ich lass mir nichts zu schulden kommen und dann kann von mir aus prüfen wer und so oft er will. von mir aus wöchentlich. :eclipsee_gold_cup:

Nur es war schon immer so "wer bestellt bezahlt" und wer der Meinung ist er müsste gleich aus welchen Gründen meine Zuverlässigkeit mehrfach und in regelmäßigen Abständen prüfen - bitte gerne aber nicht auf meine Kosten. :contra:

Es gibt mindestens schon ein OVG-Urteil, das die Kosten den Erlaubnis-Inhabern auferlegt. Und es ist daher nur eine Frage der Zeit, wann die anderen Länder nachfolgen. Abgesehen davon habe ich persönlich etwas dagegen, wenn mir der Staat permanent nachschnüffelt, ich bin ja nicht Hinz und Kunz und auch nicht Hanswurst. Außerdem bin ich der Staat, genau wie jeder andere Bürger, nicht die Regierung und nicht das Parlament. Beide werden vom Volk unmittelbar oder mittelbar gewählt, das sie bespitzeln, überprüfen und bevormunden. Einfach unerträglich.

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IMHO ist mir eine Regelüberprüfung vollkommen wurscht ich lass mir nichts zu schulden kommen und dann kann von mir aus prüfen wer und so oft er will. von mir aus wöchentlich. :eclipsee_gold_cup:

Bist du einer von den "ich hab nichts gegen Totalüberwachung, ich hab nichts zu verbergen" Typen? Demnächst steh ich vor deiner Tür und montier Kameras in Dusche und Schlafzimmer... du hast ja bestimmt nichts zu verbergen oder?

Es geht nicht immer nur ums "prüf mich, ich bin eh brav" - es geht ums "es geht dich nichts an, das ist mein gutes Recht".

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Bist du einer von den "ich hab nichts gegen Totalüberwachung, ich hab nichts zu verbergen" Typen? Demnächst steh ich vor deiner Tür und montier Kameras in Dusche und Schlafzimmer... du hast ja bestimmt nichts zu verbergen oder?

Es geht nicht immer nur ums "prüf mich, ich bin eh brav" - es geht ums "es geht dich nichts an, das ist mein gutes Recht".

Dann sag mir auf welchem Weg ich das wirklich und wirksam verhindern kann. Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit gehts nicht um einen Blick in mein Schlafzimmer. Mit der Argumentation ist leider nicht wirklich weiterzukommen.

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Hallo Sachbearbeiterin!

Wenn nun regelmäßiger, u. U. übermäßiger Alkoholkonsum eine Rolle bei den Überprüfungen spielt, muß er doch einigermaßen objektiv bewertet werden. Wie läuft das denn dann?

Wird der Überprüfte bei entsprechenden Hinweisen zu einer Untersuchung geschickt oder reichen etwa auch die Aussagen von Nachbarn oder Polizisten?

Gerade letzteres fände ich dann schon ziemlich unglaublich und wenig rechtsstaatlich. Aber wahrscheinlich habe ich das falsch verstanden.

... die natürlich weltweit Zuständigkeiten hat. Träum weiter...

Weltweit nicht, aber sie könnten doch theoretisch Anfragen deutscher Gerichte beantworten. Oder man denkt mal vorurteilsfrei über ein zentrales Waffenregister nach.

Wenn Du meinst. Auch dort werden die Gebühren kalkuliert, glaubs mir.

Mit Kosten/Nutzen meinte ich auch die Kosten des Bürgers, die er durch die hohen Gebühren zu tragen hat.

Wenn nun bei einem Vorgang, der mitunter 150 Euro kosten kann, allerhöchstens Treffer im Promillebereich zu vermerken sind, glaube ich, daß das unverhältnismäßig ist und man sich mal über andere geeignete Verfahren Gedanken machen sollte. Kann die Verwaltung die angefallenen oder vielmehr die kalkulierten Kosten 1:1 auf den Bürger abwälzen, stellt sich die Frage allerdings wohl nicht.

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Dann sag mir auf welchem Weg ich das wirklich und wirksam verhindern kann. Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit gehts nicht um einen Blick in mein Schlafzimmer. Mit der Argumentation ist leider nicht wirklich weiterzukommen.

Gar nicht mehr. Solche Dinge verhindert man BEVOR sie zum Gesetz werden. Siehe z.B. die laufenden Datenschutzbrüche aufgrund irgendwelcher "Terrorismusvorkommen". Da werden 80 Mio. deutsche Bürger unter Generalverdacht gestellt wegen ein paar Dutzend Terroristen die ohnehin Mittel und Wege finden ohne Probleme jedes Gebäude in die Luft zu jagen das sie wollen.

Hier muss man ansetzen und entsprechenden Widerstand leisten. Danach rumheulen bringt gar nichts. Genausowenig wie es was bringt im Forum einen auf traurig und "scheiß Waffengesetz" zu machen. Die Regierenden müssen das mitbekommen, Leserbriefe müssen geschrieben werden (und zwar vernünftig und erklärend), mit den Nachbarn und Bekannten muss über den Schießsport geredet werden damit Mr 0815 mitbekommt dass der überaus geschätzte Nachbar der ja so vernünftig ist ein Sportschütze ist (wo Mr 0815 doch bislang gedacht hat - brav von den Medien geprägt - dass jeder Sportschütze doch ein potentieller Wahnsinniger ist).

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Bist jetzt der Gemüsetaliban beigetreten? Die befleißigen sich nämlich eines solchen Vokabulars :peinlich:

Harlekin

Keine Ahnung wen Du damit genau meinst, aber unzuverlässigen Personen gehört nun mal keine erlaubnispflichtige Waffe in die Hände. Punkt.

jetzt rechnen wir mal:

Mach das, aber so pauschal kann das nicht stimmen, weil

1. nicht alle die Regelprüfungsgebühr bezahlen müssen (weil sie z.B. innerhalb der drei Jahre eine neue waffen- oder sprengstoffrechtliche Erlaubnis bekommen haben, Jagdschein gelöst, Waffen als Kommissionsware beim Händler liegen etc.)

2. 0,1 Promille Widerrufsfälle wohl reichlich untertrieben sind

Jedes Jahr werden nicht wenige WBK widerrufen (Tendenz wie schon gesagt steigend).

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Keine Ahnung wen Du damit genau meinst, aber unzuverlässigen Personen gehört nun mal keine erlaubnispflichtige Waffe in die Hände. Punkt.

Genau diese Personen, die man ja noch von Alkoholiker bis hin zum Schwerkriminellen aufteilen müßte, haben aber in der Regel erlaubnispflichtige Waffen in den Händen. Erstere naturgemäß eher weniger, weil sie das Kleingeld primär für ihre Sucht brauchen, letztere eher mehr.

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Da gibt es noch ganz andere Zahlen. Ein geretetes Leben durch Airbags kostet mehrer Millionen.

Wenn man alle Regelungen durch die Mühlen der Wirksamkeit und wirtschaftlichkeit drehen würde könnte man 99% des Waffg in die Tonne kloppen und ebenfalls 90% aller Gesetze und Regelungen.

Joker

Diese Aussagen widersprechen sich aber gründlich. Wenn man die "Airbags" im WaffG abschafft entstünde ja evtl. auch ein Schaden in Höhe mehrerer Millionen... :rolleyes:

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Jedes Jahr werden nicht wenige WBK widerrufen (Tendenz wie schon gesagt steigend).

Das ist bedauerlich, reißen doch solche aus meiner Sicht oft ungerechtfertigten Maßnahmen (jaja, sie stehen im Gesetz, ich weiß) oftmals den Betroffenen radikal aus seinem sozialen Umfeld raus.

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Bei der TÜV-Abnahme werden mehr als 65% aller Autos bemängelt.

Und das ganze unter der Prämisse, dass jeder Gesetzesübertritt eh an die zuständige Waffenbehörde vermittelt wird.

Interessant, dass es so viele Mängelfahrzeuge sind. Hätte ich jetzt ehrlich gesagt nicht vermutet. Deinen letzten Satz kapier ich ehrlich gesagt net. Automatisch wird da gar nix vermittelt.

Nur es war schon immer so "wer bestellt bezahlt"

Eben, DU hast die WBK bestellt und jetzt bezahlst Du für den Waffen-TÜV (Regelprüfung). B)

Man stelle sich vor der WKD kommt in eine Gastätte macht ne Prüfung der hygienischen Zustände, stellt fest dass alles O.K. ist und legt beim Gehen eine Rechnung über 150 € auf den Tisch? (2 Mann je 1 Stunde mit Anfahrt und Auslagen für Papier und Stempel). Dann ist das rechtens weil der ist ja selber schuld bräuchte ja keine Gaststätte betreiben :peinlich:

Stell Dir mal vor der WKD sei eine Privatfirma. Würde die das kostenlos machen ? Jeder Handwerker stellt eine Rechnung für seinen Aufwand aus.

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