Zum Inhalt springen
IGNORED

Regelüberprüfung alle 3 Jahre


Mayor

Empfohlene Beiträge

Ist übrigens nicht das erste Urteil zur Regelprüfungsgebühr. ...

Mal ´ne Frage zur Regelüberprüfung: Ich musste noch nie was bezahlen, daraus könnte ich schließen, dass ich noch nie einer solchen Überprüfung unterzogen wurde - oder diese Regelüberprüfung findet nicht statt, wenn man alle 3 Jahre (oder kürzer) ohnehin eine Waffe kauft.

Könnte dies so wie sein?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo "renado"!

Was du über die Gebührenabzocker schreibst, findet meine volle Zustimmung.

Privatsender finanzieren sich OHNE zwangsweise Gebühren-Infusion ausschließlich über Werbung- auch wenn es mir und den meisten anderen auf den Sack geht ( alle 10 Minuten Werbung - na, so in etwa-).

Die öffentlich-rechtlichen mit einer Unmenge von Sesselfurzern mit Pensionsberechtigung kassieren nicht nur Zwangsgebühren für ein Scheißprogramm- nein! auch zusätzliche Werbeeinnahmen werden auch noch eingesackt.

Soweit der leider schon etwas ot-comment.

ABER, was die Regelüberprüfung angeht:

ALLES im grünen Bereich, WENN jemand eine neue/zusätzliche Waffe beantragt.

Aber nicht ohne Grund bei vorhandenem Besitz- baut ein Waffenbesitzer behördlich/waffenrechtlich "Scheiß", kommt ein Feedback, OBWOHL es kein zentrales Waffenregister gibt!

In einem mir bekannten Fall in meinem Schützenverein, waren die Herren um 2 Uhr Morgens an der Wohnungstür- nach Nichtöffnen sogar mit- wie heißt das Gerät?-Ramme?

drin im Schlafzimmer.

Also- was soll eine prophylaktische (vor"sorgliche") Regelüberprüfung, solange der Waffenbesitzer eine reine Weste hat?

Wer DAS befürwortet, kriecht auch einem gewissen Minister irgendwo -prophylaktisch- rein, der da Internet/Telefondaten- von JEDEM, der in diesem, ach so demokratischen Land lebt, erhebt.

WENN denn, auf die Regelüberprüfung bezogen, auch noch unfreiwillig Gebühren erpreßt (ich laß mal das verniedlichende Behördenwort "erhoben" weg) werden, -also da hört es auf!

In dem Fall muss eine schwere Straftat vorgelegen haben, sonst lässt man sich Zeit bis um 6 Uhr. Mit Ramme, in der Nacht um 2, kommt auch nicht die normale Polizei, sondern nur Spezialkräfte bei entsprechendem Tatbestand auf Befehl der Staatsanwaltschaft. Entweder war es so oder einer hat mal wieder seiner blühenden Phantasie freien Lauf gelassen - Auf Schützenständen wird so manches erzält...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Regelüberprüfung ist gesetzlich Pflicht und ich finde es in Ordnung, wenn der jenige, der nunmal Waffenbesitzer aus freien Stücken ist auch selbst bezahlt und das nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt wird, die damit nichts zu tun hat.

Du bist sicher auch Autobesitzer aus freien Stücken. Und da einige Autofahrer sich nicht an REgeln halten, wäre es doch sinnvoll, auch alle Autofahrer "regelmäßig" zu überprüfen. Da kommt Kohle bei raus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In dem Fall muss eine schwere Straftat vorgelegen haben, sonst lässt man sich Zeit bis um 6 Uhr. Mit Ramme, in der Nacht um 2, kommt auch nicht die normale Polizei, sondern nur Spezialkräfte bei entsprechendem Tatbestand auf Befehl der Staatsanwaltschaft. Entweder war es so oder einer hat mal wieder seiner blühenden Phantasie freien Lauf gelassen - Auf Schützenständen wird so manches erzält...

erzä(h)lt

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In dem Fall muss eine schwere Straftat vorgelegen haben, sonst lässt man sich Zeit bis um 6 Uhr. Mit Ramme, in der Nacht um 2, kommt auch nicht die normale Polizei, sondern nur Spezialkräfte bei entsprechendem Tatbestand auf Befehl der Staatsanwaltschaft. Entweder war es so oder einer hat mal wieder seiner blühenden Phantasie freien Lauf gelassen - Auf Schützenständen wird so manches erzält...

So is es!

Es bedarf sogar eines richterlichen Beschlusses um die Tür aufzubrechen - ich war da mal mit dabei. Aber ich stand draussen bei der Polizie, und es war auch nicht mein Haus...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So is es!

Es bedarf sogar eines richterlichen Beschlusses um die Tür aufzubrechen - ich war da mal mit dabei. Aber ich stand draussen bei der Polizie, und es war auch nicht mein Haus...

NEIN!

Der alte Spruch: "Gefahr im Verzug"... wenn ich diesen ALLES Alibi-renden Spruch (hoffentlich richtig zitiert, da für mich nicht anwendbar) richtig im Gedächtnis habe- DAMIT geht's zur Sache!

Der Fall war jener:

Es wurde ein Subjekt geschnappt, das illegal Waffen und waffen-relevantes "Zubehör"- im besagten Fall, Verschluß für ein "G3", also KWKG-relevant unter der Hand angeboten hatte, wahrscheinlich von einem V-Mann überführt.

Täter hat dann aus seinem Bekanntenkreis (dazu gehörte auch besagter LEGALER Sportschütze), fälschlicherweise (möglicherweise hoffend auf Strafmilderung) eine

"Datensammlung" geliefert, AUCH den Namen des besagten Sportschützen, der es weder nötig hatte, noch auch nur ansatzweise auf Verkaufsangebote eingegangen ist!

Das besagt, daß in "D" ein Waffenbesitzer nicht mit einem "normalen"- heißt, nicht schießendem Bürger, gleichzusetzen ist!

Der Schutz der Wohnung (my home is my castle!----hahaha) ist bereits im (selbst falschen) Verdachtsfall ausgehebelt und null und nichtig!

Sollte sich der Vorverdacht als unbegründet (im Nachhinein) herausstellen- was soll's?

Vom bleibenden Imageschaden des Unschuldigen redet da keiner.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mal ´ne Frage zur Regelüberprüfung: Ich musste noch nie was bezahlen, daraus könnte ich schließen, dass ich noch nie einer solchen Überprüfung unterzogen wurde - oder diese Regelüberprüfung findet nicht statt, wenn man alle 3 Jahre (oder kürzer) ohnehin eine Waffe kauft.

Könnte dies so wie sein?

So ist es. Die Überprüfung findet in dem Fall sehr wohl statt.

Jedenfalls wenn man meiner Sachbearbeiterin glauben kann.

Ich habe keinen Grund an ihren Aussagen zu zweifeln. Warum auch?

Bisher ist Alles zu meiner Zufriedenheit gelaufen. :eclipsee_gold_cup:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

die Regelüberprüfung findet definitiv regelmässig ( 3 - jähriger Zyklus ... ??? ) statt - bei mir wurden auch noch keine Gebühren dafür erhoben - ich hoffe, dass es so bleibt ... :icon14:

 

 

Gruß Klaus

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja, ich könnte mir eben vorstellen, dass eine Regelüberprüfung nach 3 Jahren nicht sein muss, wenn man nach 2,5 Jahren eine Waffe gekauft hat und ohnehin überprüft wurde.

Ich hätte mir können vorstellen, dass dann die Frist nach 2,5 Jahren einfach neu beginnt...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

.... wenn man nach 2,5 Jahren eine Waffe gekauft hat und ohnehin überprüft wurde.

wird man dass wirklich ???

dann müsste ich mind. jährlich überprüft werden ... :rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Verstehe ich jetzt was nicht - oder liegt mir der Jacky auf der Leitung?

Voreintrag grün bedeutet doch volles Programm mit Registerabfrage, Ortspolizei, Geburtsname der Mutter usw.? Was macht dednn eine Regelüberprüfung noch darüber hinaus?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Voreintrag grün bedeutet doch volles Programm mit Registerabfrage, Ortspolizei, Geburtsname der Mutter usw.?

 

ist mir nicht bekannt, Voreintrag grün nur bei Überschreitung Regelbedürfnis - ansonsten sofortige Ausstellung, dementsprechend ist kein "volles " Programm zeitlich möglich ...

 

bei uns jedenfalls so ... :icon14:  

 

sollte unser SB denn etwa "schlampen" ... ???

 

 

 

und wer ist denn Jacky - etwa Obiwan ???

 

 

 

Gruß Klaus

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

ist mir nicht bekannt, Voreintrag grün nur bei Überschreitung Regelbedürfnis - ansonsten sofortige Ausstellung, dementsprechend ist kein "volles " Programm zeitlich möglich ...

Darüber muss ich morgen noch mal nachdenken...

Im übrigen kennt Alea wohl meine 3 Freunde mit "J": Jimmy, Johnny und Jacky... :gutidee:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Regelüberprüfung von WBK-Inhabern

Nach § 4 Abs. 3 WaffG sind die zuständigen Behörden angehalten, Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen regelmäßig - mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren - auf ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zu prüfen

Das ist doch gemeint....................oder :rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da müsste die Behörde aber gut begründen, warum der Aufwand um 100% gestiegen sein soll. :o

Hallo SB

das geht ganz einfach, wenn unsere Richter mitspielen.

Mein Fall: Erlaubnis nach §27 SrengstoffG. Verlängerung 1992=25,-DM. 1997=30,-DM. 2002=125,-Euro. Ich denke, das kann doch nicht sein. Wenn es 1997 mit 30,-DM kostendeckend war, kann so eine Erhöhung von ca. 700% doch nicht stimmen. Widerspruch eingelegt. Abgelehnt worden. Im Vertrauen erzählte mir der Ablehner, daß er 800 Leute zu betreuen hat und irgendwie müsste sein Salär ja aufgebracht werden. Also 800 Klienten , jeder muß einmal alle 5 Jahre einen Stempel abholen. Seine Fingernägel waren sehr gepflegt. Klage über einen Fachanwalt eingereicht. Fachanwalt zog Klage (ohne mein Wissen) zurück, da der zuständige Richter ihm mitteilte, daß er gedenke, der Argumentation der Behörde zu folgen. So schwer ist so eine Erhöhung scheinbar nicht zu begründen.

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nach § 4 Abs. 3 WaffG sind die zuständigen Behörden angehalten, Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen regelmäßig - mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren - auf ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zu prüfen

Wie muss ich mir denn so eine Überprüfung meiner Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung vorstellen?

Psychiater, Lügendetektor, Hausdurchsuchung oder was??

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mein Fall: ...

Hmmm, die krasse Erhöhung könnte in Deinem Fall mehrere Gründe haben. <_<

1992 gabs noch ein altes Kostenverzeichnis mit niedrigeren Sätzen, die dann Ende der 90er-Jahre erhöht wurden. Auch die Sätze für eine Arbeitsstunde/Raumkosten etc. nach VwVKostenfestlegung sind angehoben worden.

Weiterhin könnte ein Sachbearbeiterwechsel stattgefunden habe, wobei der Neue anderen Aufwand betreibt und deshalb anders kalkuliert.

Vielleicht hat auch das Rechnungsprüfungsamt mal rumgemotzt, weil die Rahmengebühren nie richtig kalkuliert worden sind und man sich viel zu weit am untersten Ende des Rahmens bewegt hat. Wenn man sich im durchschnittlichen Fall ungefähr in Rahmenmitte befindet, kann man sich meines Erachtens nicht beschweren. Und da bist Du ja mit Deinem letzten Satz in etwa angelangt.

Frag doch einfach mal nach bei Deiner Behörde. Die müssen das ja begründen können. <_<

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie muss ich mir denn so eine Überprüfung meiner Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung vorstellen?

Psychiater, Lügendetektor, Hausdurchsuchung oder was??

Zuverlässigkeit: Es wird ein erneuter Auszug aus dem Beundeszentralregister zugrunde gelegt und weiterhin werden die örtlchen Behörden wie Staatsanwaltschaft und Polizei abgefragt. Eignung: Z.B. psychische Ekrankung oder andere schwerwiegende Gebrechen, die einen sicheren Umgang mit Schusswaffen in ernsthafte Zweifel stellen würden.

Du schaffst es, keine Bange :icon14:

Zuverlässigkeit: Es wird ein erneuter Auszug aus dem Beundeszentralregister zugrunde gelegt und weiterhin werden die örtlchen Behörden wie Staatsanwaltschaft und Polizei abgefragt. Eignung: Z.B. psychische Ekrankung oder andere schwerwiegende Gebrechen, die einen sicheren Umgang mit Schusswaffen in ernsthafte Zweifel stellen würden.

Du schaffst es, keine Bange :icon14:

örtl(i)chen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du bist sicher auch Autobesitzer aus freien Stücken. Und da einige Autofahrer sich nicht an REgeln halten, wäre es doch sinnvoll, auch alle Autofahrer "regelmäßig" zu überprüfen. Da kommt Kohle bei raus.

Wenn auf die Munition eine (Öko)Steuer draufkommt, wie beim Sprit, um die Rentenkassen zu stopfen, dann sind wir soweit :D

Der Autofahrer ist ja längst die Melkziege der Nation.

Aber davon abgesehen: Apfel und Birnen? Schießsport ist mein Hobby. Mein Auto brauche ich allein schon aus beruflichen Gründen aber das ist ja eh ein ganz anderes Thema.

Ich habe extra vermerkt, dass über Sinn und Unsinn der Regelüberprüfung an sich auf einem anderen Blatt steht und man darüber gern diskutieren kann. Mir ging´s lediglich darum, dass es verständlich ist, wenn man die Verwaltungskosten die bei der Regelüberprüfung entstehen, nicht auf die Allgemeinheit abwälzen sollte. Das ist gerecht

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.